Kreditnehmer

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Ein Kreditnehmer ist eine naturliche oder juristische Person , die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag). Aus dem Kreditvertrag entstehen dem Kreditnehmer einerseits Rechte, so kann er die Auszahlung des Darlehens verlangen und gegebenenfalls ? nach vollstandiger Ruckzahlung desselben ? Ruckgewahr der hingegebenen Sicherheiten fordern. Andererseits ist der Kreditnehmer verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Kreditraten gegen die Zahlung von Zinsen zuruckzufuhren.

Mitdarlehensnehmer

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Kreditnehmer konnen als Mitdarlehensnehmer auftreten. Ungeachtet der Bezeichnung im Kreditvertrag muss ein Mithaftender fur das Kreditinstitut als solcher erkennbar sein (etwa ein sachliches bzw. personliches Interesse) und sich binden wollen. [1] Abzugrenzen ist gegen den Schuldbeitritt .

  • Nikolaus Demmelmair: Die Großkredit-, Millionenkredit- und Organkreditvorschriften . 6. Auflage. Sparkassenverlag, 2011, ISBN 978-3-09-305663-5
  • Beck, Samm, Kokemoor: Gesetz uber das Kreditwesen. KWG Kommentar mit Materialien und erganzenden Vorschriften. C.F. Muller, Heidelberg [Loseblattsammlung, 149. Aktualisierung Dezember 2010], ISBN 978-3-8114-5670-9
Wiktionary: Kreditnehmer  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. BGHZ 146, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 ? Az.: XI ZR 454/07