Konrad Zweigert

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Konrad Zweigert (* 22. Januar 1911 in Posen , Deutsches Kaiserreich ; † 12. Februar 1996 in Wedel ) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er war Richter des Bundesverfassungsgerichts und Professor fur Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht .

Herkunft und Ausbildung

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Zweigert entstammte einer Juristenfamilie: Sein Vater Erich war Richter und dann bis 1933 Staatssekretar, und seine Großvater waren Oberreichsanwalt im Kaiserreich sowie sachsischer Justizminister. [1] Zweigert studierte Rechtswissenschaften an den Universitaten Grenoble , Gottingen und Berlin . 1933 legte er das Erste Staatsexamen und 1937 die Zweite Juristische Staatsprufung ab.

Wissenschaftliche Tatigkeit

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Er entschied sich fur eine wissenschaftliche Tatigkeit am Kaiser-Wilhelm-Institut fur auslandisches und internationales Privatrecht in Berlin. Nach der Habilitation an der Universitat Tubingen 1946 wurde er dort 1948 ordentlicher Professor, 1956 erhielt er im Zusammenhang mit dem Umzug des Max-Planck-Instituts einen Ruf an die Universitat Hamburg . Zweigert war seit 1952 Wissenschaftliches Mitglied und ab 1963 bis 1979 Direktor des Hamburger Max-Planck-Instituts fur auslandisches und internationales Privatrecht . Von 1967 bis 1978 war er zugleich Vizeprasident der Max-Planck-Gesellschaft . [2]

Bekannt ist er auch fur seine zusammen mit Hein Kotz verfasste Einfuhrung in die Rechtsvergleichung , welche das Standardwerk auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung darstellt.

Zweigert erhielt Ehrendoktorate der Universitaten Uppsala , Paris II und Southampton . [3]

Konrad Zweigert war Mitglied der Deutsch-Franzosischen Juristenvereinigung.

Teilweise schrieb Zweigert auch etwa fur die Zeit , im Januar 1965 erschien dort der Aufsatz "Tabus in Deutschland - uber die bosen Kommunisten und die guten Sitten". [4]

Richter des Bundesverfassungsgerichts

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Zweigert war Mitglied der SPD . Er gehorte aufgrund seiner Wahl durch den Deutschen Bundestag vom 7. September 1951 (sowie einer Wiederwahl am 9. Dezember 1955) bis zum 31. August 1956 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Seine Tatigkeit am Verfassungsgericht ubte er neben seinem Ordinariat in Tubingen aus. Einen Amtsnachfolger hatte Zweigert nicht, weil 1956 die Anzahl der Mitglieder der Senate des Bundesverfassungsgerichts von zwolf auf acht reduziert wurde.

Veroffentlichungen (Auswahl)

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  • Konrad Zweigert, Hein Kotz : Einfuhrung in die Rechtsvergleichung , 3., neubearbeitete Auflage, Tubingen : Mohr 1996, ISBN 978-3-16-146548-2 , (fruherer Titel: Zweigert, Konrad: Einfuhrung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiete des Privatrechts ).

Einzelnachweise

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  1. Ulrich Drobnig: Konrad Zweigert (1911 - 1996) , in: Stefan Grundmann , Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler, Band 1 (2007), S. 90 [1]
  2. Ulrich Drobnig: Konrad Zweigert (1911 - 1996) , in: Stefan Grundmann , Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler, Band 1 (2007), S. 92 [2]
  3. Ulrich Drobnig: Konrad Zweigert (1911 - 1996) , in: Stefan Grundmann , Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler, Band 1 (2007), S. 92 [3]
  4. siehe "Tabus in Deutschland" online, ZEIT 1965