Konrad Zweigert
(*
22. Januar
1911
in
Posen
,
Deutsches Kaiserreich
; †
12. Februar
1996
in
Wedel
) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er war Richter des
Bundesverfassungsgerichts
und Professor fur
Rechtsvergleichung
und
Internationales Privatrecht
.
Zweigert entstammte einer Juristenfamilie: Sein Vater
Erich
war Richter und dann bis 1933 Staatssekretar, und seine Großvater waren Oberreichsanwalt im
Kaiserreich
sowie
sachsischer
Justizminister.
[1]
Zweigert studierte Rechtswissenschaften an den Universitaten
Grenoble
,
Gottingen
und
Berlin
. 1933 legte er das Erste Staatsexamen und 1937 die Zweite Juristische Staatsprufung ab.
Er entschied sich fur eine wissenschaftliche Tatigkeit am Kaiser-Wilhelm-Institut fur auslandisches und internationales Privatrecht in Berlin.
Nach der Habilitation an der
Universitat Tubingen
1946 wurde er dort 1948 ordentlicher Professor, 1956 erhielt er im Zusammenhang mit dem Umzug des Max-Planck-Instituts einen Ruf an die
Universitat Hamburg
. Zweigert war seit 1952 Wissenschaftliches Mitglied und ab 1963 bis 1979 Direktor des Hamburger
Max-Planck-Instituts fur auslandisches und internationales Privatrecht
. Von 1967 bis 1978 war er zugleich Vizeprasident der
Max-Planck-Gesellschaft
.
[2]
Bekannt ist er auch fur seine zusammen mit
Hein Kotz
verfasste
Einfuhrung in die
Rechtsvergleichung
, welche das
Standardwerk
auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung darstellt.
Zweigert erhielt Ehrendoktorate der Universitaten
Uppsala
,
Paris II
und
Southampton
.
[3]
Konrad Zweigert war Mitglied der Deutsch-Franzosischen Juristenvereinigung.
Teilweise schrieb Zweigert auch etwa fur die
Zeit
, im Januar 1965 erschien dort der Aufsatz "Tabus in Deutschland - uber die bosen Kommunisten und die guten Sitten".
[4]
Zweigert war Mitglied der
SPD
. Er gehorte aufgrund seiner Wahl durch den
Deutschen Bundestag
vom 7. September 1951 (sowie einer Wiederwahl am 9. Dezember 1955) bis zum 31. August 1956 dem Ersten Senat des
Bundesverfassungsgerichts
an. Seine Tatigkeit am Verfassungsgericht ubte er neben seinem Ordinariat in Tubingen aus. Einen Amtsnachfolger hatte Zweigert nicht, weil 1956 die Anzahl der Mitglieder der Senate des Bundesverfassungsgerichts von zwolf auf acht reduziert wurde.
- Konrad Zweigert,
Hein Kotz
:
Einfuhrung in die Rechtsvergleichung
, 3., neubearbeitete Auflage, Tubingen : Mohr 1996,
ISBN 978-3-16-146548-2
, (fruherer Titel: Zweigert, Konrad:
Einfuhrung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiete des Privatrechts
).
- Literatur von und uber Konrad Zweigert
im Katalog der
Deutschen Nationalbibliothek
- Das BVerfG, 2. Aufl. 1971, S. 253.
- Bernstein,
JZ
1981, S. 70.
- Nachruf von Flessner,
NJW
1996, S. 1875.
- Nachruf von Ulrich Drobnig, JZ 1996, S. 615.
- Ulrich Drobnig:
Konrad Zweigert (1911 - 1996)
, in:
Stefan Grundmann
, Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in BeriSchuler, Band 1 (2007), S. 88 ff. (mit Foto)
[4]
- ↑
Ulrich Drobnig:
Konrad Zweigert (1911 - 1996)
, in:
Stefan Grundmann
, Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler, Band 1 (2007), S. 90
[1]
- ↑
Ulrich Drobnig:
Konrad Zweigert (1911 - 1996)
, in:
Stefan Grundmann
, Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler, Band 1 (2007), S. 92
[2]
- ↑
Ulrich Drobnig:
Konrad Zweigert (1911 - 1996)
, in:
Stefan Grundmann
, Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler, Band 1 (2007), S. 92
[3]
- ↑
siehe
"Tabus in Deutschland" online, ZEIT 1965