Kommissariat

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Als Kommissariat werden Dienststellen der Polizei bezeichnet, welchen in verschiedenen Staaten sowie deutschen Bundeslandern unterschiedliche Aufgaben zugewiesen sind. Wahrend in Deutschland insbesondere Dienststellen der Kriminalpolizei Kommissariate genannt werden, heißen in Osterreich die Außenstellen der Landespolizeidirektionen Polizeikommissariate .

Kommissariate in Deutschland

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In der Mehrzahl der deutschen Landespolizeien sind Kommissariate (K) Dienststellen der Kriminalpolizei . Sie bearbeiten die nach dem Geschaftsverteilungsplan bestimmten Falle von leichter und mittlerer bis zur schweren Kriminalitat durch Innen- und Außendienst. Kommissariatsleiter (KL) ist in der Regel ein Beamter des gehobenen Dienstes . In Baden-Wurttemberg existieren bei der Kriminalpolizei hingegen keine Dienststellen. Stattdessen ist die Kriminalpolizei der jeweiligen Polizeidirektion angegliedert.

Der Verwaltungsuberbau kann aus einer Kriminalpolizeiinspektion (KPI) , einem Dezernat und einer Polizeidirektion bzw. Kriminalpolizeidirektion bestehen. Einige Kommissariate außerhalb der Ballungsraume verrichten auch rund um die Uhr Streifendienst . Kommissariate konnen aus funf bis 20 Polizeivollzugsbeamten zuzuglich Angestellten bestehen. Das Personal von Sonderkommissionen (SoKo) wird in der Regel aus Mitgliedern von Kommissariaten rekrutiert.

Daruber hinaus werden in einigen Bundeslandern Dienststellen der Schutzpolizei oder integrierte Dienststellen der Schutz- und Kriminalpolizei (z. B. Niedersachsen , Hamburg ) Polizeikommissariate genannt.