Knabenlese

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Darstellung der Dev?irme im Suleymanname

Als Knabenlese oder Dewschirme ( osmanisch ??????? Dev?irme , von dev?irmek / ??????? / ?pflucken, sammeln‘ [1] ), auch Knabenzins , bezeichnet man das System der im Osmanischen Reich seit dem spaten 14. bis ins fruhe 18. Jahrhundert praktizierten Aushebung bzw. Zwangsrekrutierung von Sohnen aus christlichen Familien, um sie im Innern des Reiches zum Islam zu bekehren, auszubilden und anschließend zum Teil an hervorgehobener Stelle im Militar- und Verwaltungsdienst einzusetzen; vor allem die Infanterie der Osmanen, die Elitetruppe der Janitscharen , rekrutierte sich zeitweise uberwiegend aus der Knabenlese. [2]

Geschichte und Praxis der Dev?irme [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Erste Erwahnung, Aushebungsverfahren [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zum ersten Mal erwahnt wird Dev?irme in einer Rede des Metropoliten von Thessaloniki aus dem Jahr 1395; der zweitalteste Beleg ist ein Brief von Sinan Pascha an die Einwohner von Ioannina aus dem Jahr 1430, [3] unter Murad II. (1404?1451) gilt es bereits als systematisiert. Dabei wurden nach Art einer Steuererhebung von den christlichen Untertanen des Reichs, vor allem auf dem Balkan , aber auch in Anatolien , [4] in unregelmaßigen Abstanden (jahrlich, funfjahrlich, alle vier Jahre u. a. m.) und in unterschiedlicher Intensitat (jede 40. Familie) [5] junge Manner im Alter von acht bis maximal 20, meist mit 14 Jahren, ausgehoben. Die Bevolkerung der teilautonomen Klientelstaaten wie Moldawien oder die Walachei waren nicht betroffen. Als Hauptrekrutierungsgebiete galten Bosnien , die Herzegowina , Bulgarien und Albanien .

Die Auswahl erfolgte normalerweise nach einem festgelegten Verfahren: [6] ein hoherer Janitscharenoffizier, der Yayaba?ı , bereiste in Begleitung eines Sekretars und einiger Soldaten die einzelnen Gerichtsbezirke ( kaza ), wo die (orthodoxen) Priester im Beisein der Vater die Taufregister vorzulegen hatten, um nur christlich getaufte Kinder auszuwahlen (siehe Abbildung oben). Die Knaben durften nicht einziger Sohn sein, kein Turke, kein Muslim und keine Waise und mussten einen ordentlichen Leumund besitzen. [7]

Bewaffneter Widerstand der Eltern konnte mit Hinrichtung noch auf der Schwelle des Hauses bestraft werden. [8] Juden, Muslime und Sinti und Roma waren von der Dev?irme ausgenommen. Die stadtische Bevolkerung, vor allem im europaischen Teil des Reichs, galt im Allgemeinen als exemt ( Konstantinopel , Galata , Nauplia ). Auch hier gab es aber Ausnahmen, so dass u. a. auch Athen betroffen war. [9] Ausgenommen waren die griechischen Inseln, vor allem Chios und Rhodos , [10] ebenso bestimmte Berufsgruppen (Handwerker).

In Gruppen von 100 bis 150 wurden die etwa 10.000 Knaben aus der Dev?irme nach Istanbul gefuhrt, wo sie freiwillig oder gegen ihren Willen das islamische Glaubensbekenntnis ablegten und beschnitten wurden.

Ausbildung, Karriere [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Anschließend teilte man die Ausgehobenen in zwei Gruppen ein, von denen die klugeren, hubscheren und kraftigeren zur weiteren Ausbildung an einen der Sultanspalaste in Galata , Adrianopel und Istanbul ( Ibrahim-Pascha-Palast ) geschickt wurden. Dort unterzog man sie einer sorgfaltigen, meist mehr als 14 Jahre dauernden korperlichen und geistigen Ausbildung. Die Palastschulen ( Enderun ) waren vollkommen von der Außenwelt abgeschirmt und vermittelten neben Turkisch, Persisch und Arabisch auch Kalligraphie, Literatur, Theologie und Recht. Auch die korperliche Ertuchtigung stand auf dem Lehrplan (Bogenschießen, Reiten). [11]

Die Ubrigen wurden turkischen Bauern- und Soldatenfamilien in Anatolien und Rumelien , dem europaischen Reichsteil, zugeteilt, wo sie drei bis sieben Jahre Frondienst leisteten und dabei turkische Lebensweise und Sprache kennen lernten. Obwohl sie nun ?osmanisiert“ waren, galten sie als acemi oglanlar (?unerfahrene Jungen“). Anschließend wurden sie in die Hauptstadt zuruckgeschickt, wo sie in den Sultansgarten oder auf den Werften, einige auch im Palast, in harter Disziplin zum Teil schwere Arbeiten zu verrichten hatten; hatten sie Ausgang, so waren sie fur ihre Zugellosigkeit gefurchtet. [12] Anschließend wurden sie im Alter von etwa 22 Jahren freigelassen. Viele wurden Sipahi (Reitersoldat mit Lehen) und Teil der Kavallerie, wo sie oft die hochsten Offiziere stellten; der Rest wurde auf die verschiedenen Janitscharenkorps aufgeteilt. Als fest besoldete Truppe besaßen sie gesetzlich geregelte Rechte, wie freie Wohnung in eigenen Kasernen, Verpflegung, Altersversorgung und Sold auch bei Krankheit und Dienstunfahigkeit, [13] Steuerfreiheit usw.

Da die Auserwahlten unter den Zwangsbekehrten nicht zur servility ( englisch fur ?Unterordnung“), sondern zu authority ( englisch fur?Respektsperson“), also zur Herrschaft erzogen wurden, [14] standen den Absolventen der Palastschule nach ihrer Freilassung im Alter von etwa 22 Jahren die hochsten zivilen und militarischen Posten offen: sie konnten Sandschakbey (Provinzgouverneur), Beylerbey (Gouverneur einer Großprovinz), Wesir oder sogar Großwesir werden. Schon Mehmed II. (1432?1481) hatte die Dev?irme als Zugangstor zu den hochsten Verwaltungsamtern ausgestaltet: Alle seine Großwesire entstammten dieser Gruppe. [15] Auch der Aufstieg in die eigentliche Sultansfamilie war moglich, indem der Herrscher dem Gefolgsmann eine seiner Schwestern, Tochter oder Haremsdamen zur Frau gab. Hatte der bisherige ?Sklave“ ( qul ) bisher nur an der Agnation teilgenommen und gehorte als Freigelassener indirekt zur Herrscherfamilie, so war er nun direkt mit dem Herrscherhaus verwandt.

Es handelte sich bei der Dev?irme demnach um das Eingangsstadium eines langfristig angelegten, systematischen Erziehungsprojekts fur die kunftige Reichselite. Die ubrigen Untertanen, vor allem samtliche Muslime und alle Turken, wurden dadurch von den Fuhrungspositionen ausgeschlossen und blieben auf Karrieren in Jurisprudenz und Religion beschrankt; dasselbe galt naturgemaß auch fur die (muslimischen) Kinder der unter der Dev?irme Aufgestiegenen; die Karriere ihrer Vater war ihnen verwehrt. Als die Janitscharen daher 1651 fur ihren Stand die Erblichkeit durchsetzten, war dies ein einschneidender Eingriff zu Ungunsten der militarischen Leistungsfahigkeit und der Anfang vom Ende der osmanischen Expansion. [16]

Rechtlicher Status, religiose Legitimierung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Zwangsbekehrten waren zunachst Sklaven ( qul ) ihres neuen Herrn, des Padischah , der sie jederzeit ohne Gerichtsverfahren verurteilen und auf bloßen Befehl hin sogar hinrichten lassen konnte. [17]

Als Legitimationsbasis fur Dev?irme wurde Sure 8, Vers 41 im Koran herangezogen: [18]

?Und ihr mußt wissen: Wenn ihr irgendwelche Beute macht, gehort der funfte Teil davon Gott und dem Gesandten und den Verwandten (w. dem Verwandten), den Waisen, den Armen und dem, der unterwegs ist (oder: dem, der dem Weg (Gottes) gefolgt (und dadurch in Not gekommen) ist; w. dem Sohn des Wegs). (Richtet euch danach) wenn (anders) ihr an Gott glaubt und (an) das, was wir auf unseren Diener (Mohammed) am Tag der Rettung hinabgesandt haben, ? am Tag, da die beiden Haufen aufeinanderstießen! Gott hat zu allem die Macht.“

Daraus sollte sich der Anspruch auf jeden funften Knaben ergeben.

Das Islamrecht ( Scharia ) sah in dieser Stellungnahme des Koran, der Kriegszeiten betraf, jedoch keinen Bezug zur Praxis der Dev?irme, und alle Gelehrten des Islamischen Rechtes waren sich einig, dass die Versklavung und Zwangsbekehrung christlicher Reichsuntertanen mitten im Frieden gegen die Vorschriften des religiosen Rechts verstieß. [19] Die Knabenlese entbehrte daher nach Ansicht der muslimischen zeitgenossischen Rechtslehre jeder religiosen Legitimation. Sie erklart sich einzig und allein aus der Staatsnotwendigkeit, d. h. dem Interesse des Sultans, ein neues Heer als unabhangige Machtquelle zu besitzen, und aus der rechtlichen Fiktion, dass der ursprungliche Kriegszustand mit den Unterworfenen noch nicht beendet sei, d. h. einer Verewigung des Kriegszustandes ( Dschihad ), wonach die weitere Existenz der Bevolkerung ins Belieben des jeweiligen Herrschers gestellt sei. [20]

Umfang, Auswirkungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die zahlenmaßigen Auswirkungen der Dev?irme werden unterschiedlich beurteilt: Sie reichen von der Aussage, sie habe ?nur wenige Dorfer in großeren zeitlichen Abstanden“ betroffen und ?blieb wohl ohne demografische Auswirkungen“, [21] bis zur Annahme schwerer demographischer Schaden; so verloren Morea ( Peloponnes ) und Albanien aus diesem Grund einen guten Teil ihrer Bevolkerung, litten unter Arbeitskraftemangel und Wertminderung der Lehnsguter. [22] Viel gravierender war jedoch der moralische Effekt der Knabenlese: Die Eltern der Verschleppten, die nicht selten den sexuellen Missbrauch ihrer Kinder befurchteten, [23] blieben oft in Verzweiflung zuruck; die unterworfene christliche Bevolkerung leistete gelegentlich offenen oder verdeckten Widerstand, oft durch die Drohung ganzer Bevolkerungsteile, zum Feind uberzulaufen, meist aber in Form von Bestechung. [24]

Niedergang der Dev?irme [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Knabenlese wurde aufgrund ihrer Aufstiegsmoglichkeiten fur islamische Familien immer interessanter; seit dem 17. Jahrhundert schmuggelten daher immer mehr Muslime und Turken, aber auch Juden und Sinti und Roma ihre Kinder auf dem Weg uber Dev?irme unter die Janitscharen. Diese hatten bereits 1581 die Eheerlaubnis erhalten; 1651 erzwangen sie die Erblichkeit ihres Standes und schlossen damit Neuzugange aus. Die Folge waren ein Nachlassen der militarischen Eignung, Abkehr vom Leistungsprinzip, Aufgabe der sorgfaltigen Erziehung sowie ein um sich greifendes Beziehungsunwesen, Protektionismus und Korruption. Der osmanische Staatsmann Koci Bey († um 1650), der ? Montesquieu der Osmanen“, selbst der Dev?irme entstammend und Ratgeber zweier Sultane, beklagte daher in einer drastischen Denkschrift den Zugang von Vagabunden und den Niedergang der Fuhrungselite durch die fehlende Knabenlese. Eher durch die inneren Widerstande der bereits Privilegierten als durch den Protest der betroffenen Bevolkerung wurde die Dev?irme seit 1600 daher immer seltener und in geringerem Umfang angewendet; dennoch wurden bis Anfang des 18. Jahrhunderts Dev?irmes zumindest noch angeordnet. [25]

Herkunft und Funktion der Dev?irme: die Institution der ?Sklavenarmeen“ [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In ihrer eigentumlichen Mischung aus Verschleppung von fremden Unglaubigen, von Zwangsbekehrung, intensiver Indoktrination und anschließender Militarisierung bzw. Integration in die Herrenschicht folgte die Dev?irme einem seit den ersten Kalifen geubten Brauch im gesamten arabisch-islamischen Raum: der Tradition der Sklavenarmeen. [26] Vom omajadischen Spanien uber die Reiche im Maghreb , Agypten, dem Nahen Osten bis Persien und Indien bis hin nach Bengalen existieren seit dem 7. Jahrhundert Sklavengarden und -armeen, deren Mitglieder zugleich hohe Amter in Militar und Verwaltung bis hin zur eigentlichen Konigsgewalt selbst innehatten. Die Tuluniden und Mamluken Agyptens, die Abbasiden des Irak, die Samaniden in Persien, die Ghuriden Afghanistans , die bis nach Rajasthan und Bengalen vordrangen, die Herrscher des Sultanats von Delhi (1206?1288), der Sultanate auf dem Dekhan -Hochland Indiens, [27] Buriden von Damaskus , die Zengiden in Mesopotamien , die Schahs von Armenien und Choresmien , die Deys von Algier und Tunis und viele andere [28] setzten die systematische Erziehung von zwangsbekehrten Untertanen, von Kriegsgefangenen und Fremden zum Staatsdienst und die Rekrutierung von Sklavenarmeen zum Erhalt ihrer Herrschaft ein, waren selbst oft von Sklavenherkunft und herrschten uber Armeen von Sklaven. Dementsprechend bezeichnete der Spanier Juan Sebastian Elcano um 1509 den Bey von Tunis zutreffend als ?Despot ohne Freiheit, ein Konig der Sklaven und Sklave seiner Untertanen“. [29] Die Osmanen konnten die Einrichtung des Kindertributs sogar von ihren unmittelbaren Vorgangern, den Seldschuken ubernehmen, [30] hatte doch Nizam al-Mulk , ?the quintessential vizier“ (1018?1092), dem Seldschukensultan in seinem Siy?satn?ma ( Buch der Regierung ) ausdrucklich zur Aufstellung einer Garde aus dem Kindertribut geraten. [31]

Fur die Angehorigen dieser Gruppe bestanden exklusive Bestimmungen, was Abstammung und Glauben anging; fur die Emire und Mamluken Agyptens galten die strengsten Regeln: sie durften nicht als Muslime geboren sein, mussten den Kyptschaktataren entstammen und Sklave gewesen sein. Dies vorausgesetzt, standen ihnen in ihrer neuen Heimat Agypten die Turen zu den hochsten Staatsamtern offen. [32] Ahnliches galt fur samtliche anderen Sklavendynastien des arabisch-islamischen Raums bis nach Sudostasien, und zwar bereits seit dem 7. Jahrhundert.

Als Ursache der vom westlichen Mittelmeer bis zum Golf von Bengalen belegten Praxis gilt vor allem die Sippenstruktur der arabischen Gesellschaft, die der neu erstandenen Macht, wie sie seit den ersten Kalifen vorhanden war, starke Widerstande entgegensetzte. Der Kalif wurde in diesem System nicht als Verkorperung eines ubergeordneten Staatsbegriffs, sondern als Anhanger einer Partei empfunden, so dass sich die Schaffung einer kunstlichen, dem Herrscher ergebenen land- und sippenfremden Garde aus Unfreien, die als neue ?Sippe“ den Staatsgedanken tragt und verkorpert, in dieser Form nur in den islamischen Staaten des Mittelalters und der fruhen Neuzeit findet. [33] Der Vergleich mit der von Germanen und anderen Volkern durchsetzten Pratorianergarde , dem romischen Heer der Spatantike oder der byzantinischen Herkulianer - bzw. der Waragergarde zeigt, wie viel mehr das Dev?irme-System auf ?Fremdartigkeit“ und eine ausgepragte Staats-Padagogik [34] als Systembestandteil arabisch- und turkisch-muslimischer Herrschaft setzte. [35] Schon der weitgereiste Tunesier Ibn Chaldun (1332?1406) betrachtete jedoch die Verwendung fremder Elemente im Staatsdienst, die die Sippen und Lehnsherren in ihre Schranken zwingen sollten, sehr kritisch: sie entfremde die Untertanen dem Herrscherhaus und lose die Bande der Blutsverwandtschaft. [36]

Die fremden, oft der Sprache unkundigen Soldaten (daher manchmal als ?die Stummen“ bezeichnet), als Leibgarde gegen den inneren Feind gedacht, wurden oft zur Plage fur die Bevolkerung, gleich ob Muslime oder Andersglaubige. [37] Im Unterschied zu den anderen islamischen Dynastien verstanden es die Osmanen jedoch, 36 Generationen lang ? mehr als ein halbes Jahrtausend ? selbst die Herrschaft auszuuben, ohne die Macht an ihre Militarsklaven zu verlieren (1281?1826/1922). [38] Dev?irme stellt aus dieser Sicht ?die hochstentwickelte Form … der militarischen Sklaverei“ dar. [39]

Zeitgenossische Aussagen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der ehemalige Janitschare , der Serbe Konstantin aus Ostrovitza , selbst Opfer der Knabenlese, schreibt in seinen Memoiren eines Janitscharen :

?Immer, wenn sie in ein Land einfallen und sich die Bevolkerung untertan machen, reitet sogleich der Schreiber des Sultans hinter ihnen her, der alle Knaben, soviele es auch sein mogen, zu den Janitscharen einzieht. […]

Wenn man von einem feindlichen Volk nicht so viele hat herausbekommen konnen, nimmt man sie von den Christen im eigenen Land, sofern diese Knaben besitzen. […]“ [40]

?320 Knaben und 704 Weiber hielt der Sultan zuruck; letztere verteilte er unter den Heiden, die Knaben aber zog er zu seinen Janitscharen ein und sandte sie ubers Meer nach Anatolien, wo sie aufgezogen wurden, Auch ich wurde damals aus jener Stadt ( Novo Brdo ) mit meinen zwei Brudern in die Gefangenschaft geschleppt, ich, der ich dies alles aufgeschrieben habe.“ [41]

Beruhmte Absolventen der Dev?irme [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Encyclopedia of Islam and Muslim World . 2 Bande. New York u. a. 2004.
  • Suraiya Faroqhi: Kultur und Alltag im Osmanischen Reich. Vom Mittelalter bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts. Beck, Munchen 1995.
  • Cyril Glasse: The Concise Dictionary of Islam . Intr. by Huston Smith. Stacey, London 1989.
  • Renate Lachmann (Ubersetzung, Einleitung): Memoiren eines Janitscharen oder Turkische Chronik. In: Gunther Stokl (Hrsg.): Slavische Geschichtsschreiber, Band VIII. Styria, Graz / Wien / Koln 1975.
  • V. J. Parry: The Ottoman Empire . In: New Cambridge Modern History , Band 3 (1968), Kap. 11, S. 347?376.
  • Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963.
  • V. L. Menage: Devshirme . In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2] . 12 Bande. Brill / Luzac, Leyden / London 1960?2004. Band 2 (1965), S. 210?212.
  • Johann Heinrich Mordtmann : Dewshirme . In: The Encyclopedia of Islam [EI1] . 5 Bande. Brill, Leyden 1913?1936. Band 1 (1913), S. 952?953.
  • Moritz Brosch: The height of the Ottoman power . In: The Cambridge Modern History . Band 3 (1904), S. 104?139.
  • Gulay Yılmaz: Becoming a Devshirme: The Training of Conscripted Children in the Ottoman Empire. In: Gwyn Campbell, Suzanne Miers, Joseph C. Miller (Hrsg.): Children in Slavery Through the Ages. Ohio University Press, Ohio 2009, S. 119?134 ( academia.edu ).
  • Johann Wilhelm Zinkeisen: Geschichte des osmanischen Reiches in Europa. 7 Bande und 1 Registerband (von J. H. Moller). Perthes, Hamburg / Gotha 1840?1863. (Reihentitel: A. H. L. Heeren. F. U. Ukert: Geschichte der europaischen Staaten. ). ? Zinkeisens Werk ist fur viele Details zur Dev?irme bis heute wesentliche Quelle, vor allem Band 3 Das innere Leben und angehender Verfall des Reiches bis zum Jahre 1623. (1855), IV. Buch, 1. Kapitel, S. 205?232.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. griechisch παιδομ?ζωμα paidomazoma , deutsch ‚Kindereinsammeln‘ , bulgarisch кръвен данък kraven danak , serbokroatisch Данак у крви krvni danak , ?Blutzoll‘
  2. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 42.
  3. V. L. Menage: Devshirme . In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition [EI2] . 12 Bande. Brill / Luzac, Leyden / London 1960?2004. Band 2 (1965), S. 210?212.
  4. Bursa, Lefke, Iznik, Batum, ganz Kleinasien; V. L. Menage: Devshirme . In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2] . 12 Bande. Brill / Luzac, Leyden / London 1960?2004. Band 2 (1965), S. 212.
  5. MV. L. Menage: Devshirme . In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2] . 12 Bande. Brill / Luzac, Leyden / London 1960?2004. Band 2 (1965), S. 212.
  6. Insofern lasst sich Mordtmann nicht zustimmen, der das Vorgehen mit einem ?afrikanischen Sklaven-Raid“ vergleicht; J. H. Mordtmann: Dewshirme . In: The Encyclopedia of Islam [EI1] . 5 Bande. Brill, Leyden 1913?1936, Band 1 (1913), S. 952.
  7. Karlsruher Turkenbeute, Kap. ?Knabenlese“
  8. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 110.
  9. V. L. Menage: Devshirme . In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2] . 12 Bande. Brill / Luzac, Leyden / London 1960?2004. Band 2 (1965), S. 210.
  10. Bei der Kapitulation von Rhodos 1522 zahlte die Befreiung der Einwohnerschaft von der Knabenlese zu den Ubergabebedingungen.
  11. Karlsruher Turkenbeute, Kap. ?Knabenlese“
  12. ?Die ausgelassenste und zugelloseste Bande und […] deshalb in ganz Constantinopel mehr gefurchtet als selbst die Janitscharen“; Zinkeisen, Band 3, S. 226.
  13. ?Nebst dem Solde haben sie die Versicherung, dass ihnen ihr Sold unverruckt gegeben werden muss, wenn sie auch gleich lahm und zu einem Kriegs-Diensten untuchtig werden [201] sollten“. Janitscharen, Janitscharen-Aga. In: Johann Heinrich Zedler : Grosses vollstandiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Kunste . Band 14, Leipzig 1735, Sp. 200?203.
  14. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 3.
  15. Tore Kjeilen: Devsirme. In: Looklex Encyclopedia.
  16. Laut Glasse, Dictionary, S. 206, durften die Janitscharen erst seit 1581 heiraten.
  17. Vgl. Faroqhi, Kultur, S. 42.
  18. Gudrun Kramer: Geschichte des Islam. C. H. Beck Verlag, Munchen 2005, hier: Lizenzausgabe fur die Bundeszentrale fur politische Bildung, Bonn 2005, S. 208 f.
  19. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 43 Anm. 2, S. 110.
  20. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 52.
  21. Klaus Kreiser: Osmanisches Reich (bis 1683): Geburt und Aufstieg einer Weltmacht . In: Brockhaus multimedial 2007 premium.
  22. Zinkeisen, Geschichte des Osmanischen Reiches, Band 3, S. 220; zit. nach Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 110.
  23. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 64.
  24. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 109 f.; Karlsruher Turkenbeute: Abschnitt ?Knabenlese“; www.tuerkenbeute.de
  25. Die letzten Dev?irme fanden 1705 in Griechenland statt, 1738 wird sie noch einmal erwahnt; Menage, Devshirme S. 212.
  26. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, Knabenlese S. 12 ff. mit Literaturangaben.
  27. R.M. Eaton: A Social History of the Deccan, 1300?1761. S. 105?112.
  28. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, Knabenlese, S. 16?21.
  29. Mordtmann, Dewshirme, S. 953.
  30. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 14, S. 57.
  31. Encyclopaedia Britannica Ultimate Reference Suite. Version 2010.01 s.v. Nizam-ul-Mulk. Zitat: ?Die Weisen haben darum gesagt: ?Ein Dienstergebener und Leibeigener ist besser als ein Sohn... Ein einz'ger Knecht befehlsgetreu ? ist mehr als hundert Sohne wert. - Der Sohn ersehnt des Vaters Tod, - der Knecht des Herren Heil begehrt.‘“ Niz?mulmulk: Das Buch der Staatskunst. Siy?satn?ma. Gedanken und Geschichten. Aus dem Persischen ubersetzt und eingeleitet von Karl Emil Schabinger Freiherr von Schowingen. Herausgegeben und mit einem Vorwort fur die Neuausgabe von Karl Friedrich Schabinger Freiherr von Schowingen. Manesse-Verlag, Zurich 1987, ISBN 3-7175-8098-1 , Kap. 27, S. 334 (Leben des Alptig?n).
  32. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 20.
  33. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, Knabenlese S. 30 ff.
  34. ?Man kann nicht leugnen, dass dieses osmanische Erziehungssystem […] sich durch zwei wesentliche Vorzuge auszeichnete, denen selbst sehr verstandige gleichzeitige christliche Beurtheiler ihre Anerkennung, ihre Bewunderung nicht versagen konnten: Einmal den Fleiß und die Sorgfalt, welche auf die nach einem bestimmten Ziele hin gerichtete Ausbildung junger Leute verwendet wurde; und dann die strenge und umsichtige Prufung ihrer korperlichen und geistigen Eigenschaften […] Das bedingte in den Augen osmanischer Politiker vorzugsweise den Werth des menschlichen Wesens, den man im Allgemeinen sehr hoch anschlug, selbst hoher, wie in christlichen Staaten.“ Zinkeisen, Band 3, S. 212.
  35. Einen erfolgreichen Versuch, den eingesessenen, meist feudalen Eliten ein von der Zentrale abhangiges Gegengewicht entgegenzustellen, stellt das chinesische Prufungssystem (606?1911) dar, das eine unvererbliche Verdienst- oder Leistungselite ( Meritokratie ) hervorbrachte, die im Gegensatz zur Dev?irme jedoch auf der freien, einheimischen Bevolkerung beruhte.
  36. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 30.
  37. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, S. 33, S. 35.
  38. 1826 wurde das Janitscharenkorps gewaltsam aufgelost.
  39. Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der ?Knabenlese“ im osmanischen Reich . Munchen 1963, Knabenlese S. 22 f.
  40. Renate Lachmann: Memoiren eines Janitscharen oder Turkische Chronik. Styria, Graz / Wien / Koln 1975, S. 150.
  41. Renate Lachmann: Memoiren eines Janitscharen oder Turkische Chronik. Styria, Graz / Wien / Koln 1975, S. 113.