Klager

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Klager nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs- , Sozial- , Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien (bzw. Beteiligten) als Klager und Beklagter . In Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet man nach § 113 FamFG den Klager bei Anwendung der Zivilprozessordnung als Antragsteller . Klager konnen sich anwaltlich vertreten lassen, in bestimmten Fallen ist dies zwingend vorgeschrieben ( Anwaltsprozess ).

Im Strafverfahren wird stattdessen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt vertreten. Bei Privatklagedelikten ist jedoch auch die Klageerhebung durch den Verletzten moglich, wenn die Staatsanwaltschaft ein offentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint hat. Man spricht dann vom Privatklager . Bei Eingriffen in hochstpersonliche Rechtsguter konnen der Verletzte bzw. seine Angehorigen als Nebenklager auftreten.

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Wiktionary: Klager  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen