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Kategorie:Recht nach Thema
. Sie dient dazu, landerubergreifende Artikel zu rechtlichen Themen zu systematisieren. Hierbei kann nicht auf die Systembegriffe einer nationalen Rechtsordnung zuruckgegriffen werden, vielmehr ist eine staatsubergreifende Metastruktur des Rechts zu entwickeln. Entsprechend den Prinzipien der
vergleichenden Rechtswissenschaft
werden dazu problembezogen-funktionale Lemmata gewahlt.
Artikel, die
Rechtsinstitute
und
Rechtsgebiete
des
positiven Rechts
zum Gegenstand haben, werden in die
Kategorie:Rechtsordnung
einsortiert.
Artikel, die nicht mehr geltendes Recht beschreiben, werden in die
Kategorie:Rechtsgeschichte
einsortiert.