Karl Wilhelm Roland Barlen
(*
17. Juli
1890
in
Trarbach an der Mosel
; †
22. Marz
1956
in
Frankfurt am Main
[1]
) war ein
deutscher
General der Flieger
im Zweiten Weltkrieg.
Barlen trat nach dem Schulbesuch am 12. Juni 1909 als
Fahnenjunker
in das
8. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 70
der
Preußischen Armee
ein. Nach dem Besuch der
Kriegsschule
avancierte er Mitte November 1910 zum
Leutnant
und war als Kompanieoffizier in seinem Regiment tatig. Zu Beginn des
Ersten Weltkriegs
kam Barlen zur Feld-Flieger-Abteilung Nr. 8 und stieg am 22. Marz 1916 zum
Oberleutnant
auf. Zuletzt war er von Sommer 1916 bis zum Kriegsende im Stabsdienst eingesetzt. Fur seine militarischen Verdienste erhielt er beide Klassen des
Eisernen Kreuzes
.
Nach Kriegsende erfolgte seine Ubernahme in die
Reichswehr
, in dem er als Oberleutnant und Kompanieoffizier beim
15. Infanterie-Regiment
Verwendung fand. Nachdem er am 1. Oktober 1922 zum
Hauptmann
befordert wurde, erfolgte seine Versetzung zum Stab des II.
Thuringischen
Bataillons
des 15. Infanterie-Regiments in
Eisenach
, ehe er anschließend im Sommer 1923
Kompaniechef
von dessen 5. Kompanie in
Sondershausen
wurde. Funf Jahre spater schied er in dieser Verwendung am 1. Oktober 1928 zwar offiziell aus der Reichswehr aus, besucht aber tatsachlich im Auftrag der Reichswehr einen
Piloten
-Lehrgang an der
Geheimen Fliegerschule und Erprobungsstatte der Reichswehr
in
Lipezk
.
Nach Beendigung der Pilotenausbildung erfolgte am 1. Oktober 1929 seine Wiederaufnahme als Hauptmann in die Reichswehr, wobei er zunachst Verwendung bei der 4.
Badischen
Eskadron
des
18. Reiter-Regiment
in
Ludwigsburg
fand. Kurze Zeit spater wurde er dann Offizier im Stab der
5. Reichswehr-Division
in
Stuttgart
.
Barlen wurde am 1. April 1933 zunachst zum
Major
befordert und mit diesem Dienstgrad im Herbst in das
Reichsluftfahrtministerium
(RLM) versetzt, wodurch seine spatere Ubernahme in die
Luftwaffe
eingeleitet wurde. Im Reichsluftfahrtministerium war er Mitarbeiter des Personalamtes und wurde als solcher am 1. April 1935 auch zum
Oberstleutnant
befordert.
Am 15. Marz 1936 verließ er das RLM und wurde Kommandeur der Aufklarungsgruppe 115 sowie Kommandant des
Fliegerhorstes
Goppingen
, kehrte jedoch knapp ein Jahr spater am 1. April 1937 in das Reichsluftfahrtministerium nach
Berlin
zuruck und wurde als
Oberst
Leiter einer Abteilung des Personalamtes.
Zwei Jahre spater erfolgte am 1. Februar 1939 seine Ernennung zum Chef der Amtsgruppe Personal im RLM sowie am 20. April 1939 seine Beforderung zum
Generalmajor
, wobei sein Rangdienstalter (RDA) auf den 1. April 1939 festgelegt wurde. Wahrend seiner bis zum 31. Marz 1943 dauernden Tatigkeit als Amtsgruppenchef wurde er am 1. April 1941 auch zum
Generalleutnant
befordert.
Nach Beendigung seiner Verwendung im Reichsluftfahrtministerium wurde Generalleutnant Barlen am 1. April 1943 Leiter der
Schutzzone Slowakei
und behielt diese Verwendung bis zum Ende des
Zweiten Weltkrieges
. Zuletzt wurde er am 1. April 1944 noch zum General der Flieger befordert.
Nach der
bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht
wurde er am 9. Mai 1945 in
Freistadt
von der
Roten Armee
gefangen genommen
. Er verbrachte die nachsten Jahre in verschiedenen
sowjetischen
Kriegsgefangenenlagern
; am 3. Juli 1950 verurteilte ihn ein sowjetisches Militartribunal wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Zwangsarbeit. Am 7. Oktober 1955 wurde er jedoch vorzeitig entlassen und kehrte nach
Westdeutschland
zuruck. Die letzten Monate seines Lebens verbrachte er in
Rod an der Weil
. Knapp ein halbes Jahr nach seiner Entlassung starb Barlen an einer
Herzinfarkt
in einem Krankenhaus in
Frankfurt am Main
.
- Irina V. Bezborodova:
Generale des Dritten Reiches in sowjetischer Hand 1943?1956.
Verein zur Forderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen, Graz/Moskau 1998,
ISBN 3-901661-03-4
.
- Dermot Bradley
(Hrsg.), Karl Friedrich Hildebrand:
Die Generale der deutschen Luftwaffe 1935?1945.
Teil II, Band 1:
Abernetty?v.Gyldenfeldt.
Biblio Verlag, Osnabruck 1990,
ISBN 3-7648-1701-1
.
- ↑
Sterberegister des Standesamtes Frankfurt I Nr. 349/1956.