Karl-Bernhard Schmitz
(*
10. Marz
1936
in
Dusseldorf
) ist ein deutscher Jurist. Von
1984
bis
2001
war er
Richter
am
Bundesgerichtshof
.
[1]
Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat Schmitz 1965 in den Justizdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen
ein, wo er zunachst am
Landgericht
Dusseldorf und nach seiner Ernennung zum Richter am
Oberlandesgericht
im Jahre 1974 am
Oberlandesgericht Dusseldorf
tatig war. 1983 wurde Schmitz zum
Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
befordert.
Ein Jahr spater wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof gewahlt. Im Laufe seiner Tatigkeit am BGH gehorte er zunachst dem VI. Zivilsenat an, anschließend von 1987 bis 1994 dem IX. Zivilsenat, seit 1991 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Mit seiner Ernennung zum
Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof
ubertrug ihm das
Prasidium
des BGH den Vorsitz im IV. Zivilsenat, den er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand innehatte.
- ↑
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Karl-Bernhard Schmitz im Ruhestand.
In:
Juristisches Internetprojekt Saarbrucken.
Institut fur Rechtsinformatik, Universitat des Saarlandes, 31. Marz 2001,
abgerufen am 16. April 2021
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