Der
Kammerdiener
oder
Kammerknecht
, auch als
Kammerling
oder
Kamerling
,
Camerling
oder
Kammerer
bezeichnet, lateinisch auch
cubicularius
oder
diaetarius
,
[1]
war Trager eines gehobenen
Hofamtes
insbesondere an
Furstenhofen
des 16. bis 18. Jahrhunderts.
[2]
Er zahlte zur
Kammer
, den personlichen Bediensteten eines Herrschers. Zu seinen Aufgaben gehorte die Aufsicht und Pflege der furstlichen Privatgemacher, er stand meist in einem engen Vertrauensverhaltnis zu seinem Herrn, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Hofe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofamtern ausnehmen muss. Sein weibliches Pendant war die
Zofe
.
[3]
- Hermann Kellenbenz
:
Der Kammerdiener, ein Typus der hofischen Gesellschaft. Seine Rolle als Unternehmer
In:
Vierteljahrschrift fur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Bd. 72, 1985, S. 476?507
- ↑
Kammerling
, in:
Deutsches Worterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm
;
online
im
Worterbuchnetz
- ↑
Peter Bahl
:
Der Hof des Großen Kurfursten. Studien zur hoheren Amtstragerschaft Brandenburg-Preußens
(=
Veroffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz.
Beiheft 8). Bohlau, Koln 2001,
ISBN 978-3-412-08300-7
(zugleich: uberarbeitete Dissertation, Freie Universitat Berlin 1999).
- ↑
Was bedeutet Zofe auf Deutsch
im worterbuchdeutsch.com/de
- ↑
De la Porte war erster Kammerdiener und hat seine Memoiren hinterlassen, siehe auch
Liste der ersten Kammerdiener am franzosischen Konigs- und Kaiserhof
.