Unter einem
Jugendverband
versteht man einen
organisatorischen
Zusammenschluss von
Jugendlichen
mit gemeinsamen Interessen oder Zielen, der uber ortliche Grenzen hinausgeht. Der Begriff
Jugendorganisation
ist weitgehend deckungsgleich. Er bezeichnet fur gewohnlich Jugendverbande, die sich einem bestimmten Erwachsenenverband zugehorig fuhlen bzw. als dessen Nachwuchsorganisation verstehen.
Jugendverbande sind Organisationen jugendlicher
Selbstorganisation
und
Interessenvertretung
. Gleichzeitig sind Jugendverbande
Erziehungs
institutionen, d. h. gesellschaftliche Vorkehrungen zur
Sozialisation
und Erziehung im Jugendalter. Sie sind damit typische ?intermediare Organisationen“, d. h. sie vermitteln die Interessen von jungen Menschen in die
Gesellschaft
hinein (jugendpolitische Interessenvertretung) und uben umgekehrt gesellschaftliche Kontroll- und Integrationsinteressen gegenuber der Jugend aus (Erziehungsinstitutionen).
Großere Jugendverbande haben oft hauptamtliche Mitarbeiter, die organisatorische Aufgaben wahrnehmen oder Bildungsarbeit im Jugendverband leisten. Typische Angebote von Jugendverbanden sind Gruppenstunden, Wochenend- und Ferienfreizeiten. Aber auch offene
Jugendarbeit
und
Jugendsozialarbeit
gehoren zum Leistungsspektrum. Jugendverbande bieten in- und nonformale Bildung, Frei- und Experimentierraume fur Jugendliche, Primarpravention und gesellschaftliche Integration sowie Gemeinschaft. Sie bieten aufgrund der verschiedenen Verbandsprofile viele spezifische Identifikationsmoglichkeiten fur Kinder und Jugendliche. Jugendverbande leisten dies auf Grund ihrer besonderen Strukturmerkmale: Sie sind freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert, parteilich fur Kinder und Jugendliche sowie wertorientiert.
Die historischen Wurzeln der Jugendverbandsarbeit liegen in der
Jugendbewegung
. Die gesetzliche Grundlage fur die Arbeit der Jugendverbande ist mit § 11 und § 12 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gegeben. Wenn der Verband im Sinne der Jugendhilfe aktiv ist und gemeinnutzige Zwecke verfolgt, kann er die staatliche Anerkennung gem. § 75 KJHG als
freier Trager der
Jugendhilfe
beantragen. (Naheres regelt das
Kinder- und Jugendhilfegesetz
/
SGB
VIII).
Jeder Jugendverband kann eine Mitgliedschaft im jeweiligen Stadt- oder
Kreisjugendring
beantragen, die Kriterien dafur legen die Satzungen der einzelnen Jugendringe fest. Ist der Verband uberregional verbreitet, gilt das auch fur die
Bezirks-
und
Landesjugendringe
sowie den
Deutschen Bundesjugendring
.
Klassische Jugendverbande sind z. B. die
Pfadfinder
bunde, die Jugendorganisationen der
Hilfswerke
, die konfessionellen Jugendverbande (etwa im
Bund der deutschen katholischen Jugend
, in der
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
oder in Jugendverbanden von Pfarreien), christliche uberkonfessionelle Jugendverbande (z. B.
CVJM
und
EC
), die
Jugendfeuerwehr bzw. Feuerwehrjugend
oder die
Sportjugend
.
Uberparteiliche politische Jugendverbande sind z. B. die
Naturfreundejugend
, die
Jugendwerke der AWO
, die
Solidaritatsjugend Deutschlands
, die
Jungen Europaischen Foderalisten
, die
DGB-Jugend
, die
Falken
, die
Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ)
oder der
BDAJ
.
Parteinahe Jugendorganisationen sind z. B. die
Junge Union
, die
Jusos
, die
Grune Jugend
, die
Jungen Liberalen
, die
linksjugend solid
, die
HintnerJugend
oder die
Junge Alternative
. Diese zahlen jedoch nicht zu den Jugendverbanden laut Definition des § 12, SGB VIII.
In der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich haben fast alle politischen Parteien eine Jugendorganisation: siehe
Liste von Jugendorganisationen in Deutschland
,
Liste von Jugendorganisationen in Osterreich
.
Die Jugendverbande der Schweiz sind mehrheitlich in der
Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbande
(SAJV) zusammengeschlossen. Politische Jugendverbande in der Schweiz heißen
Jungpartei
.