Jugendmedienkommission

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Logo der Jugendmedienkommission
Das Gremium ist Teil des Bundesministeriums fur Bildung, Wissenschaft und Forschung am Minoritenplatz in Wien

Die Jugendmedienkommission (JMK) ist ein osterreichisches Gremium mit der Aufgabe, bei Kinofilmen und -trailern die Jugendtauglichkeit festzustellen. Die Experten beurteilen jahrlich etwa 400 Filme. [1] Die Jugendmedienkommission untersteht dem Bundesministerium fur Bildung .

Im Jahr 1948 wurde die Jugendfilmkommission (JFK) eingerichtet. Da sich mit der Zeit das Tatigkeitsfeld der Kommission erweiterte und nicht nur mehr Filme eine Altersempfehlung der JFK bekamen, wurde diese im Sommer 2001 in Jugendmedienkommission umbenannt.

Die Kommission pruft auf Antrag von Filmverleihen in Osterreich anlaufende Kinofilme. Es besteht hierbei keine Einreichungspflicht, in der Praxis beantragen jedoch alle großen Filmverleiher eine JMK-Einschatzung. Die Experten sprechen eine unverbindliche Altersfreigabe aus, die den Bundeslandern , deren Kommissionen letztlich die Altersfreigabe im jeweiligen Bundesland bestimmen, als Entscheidungshilfe dient. Nicht eingereichte Filme mussten fur die Vorfuhrung vor Minderjahrigen in den meisten Bundeslandern von den Landeskommissionen eigenstandig gepruft werden, praktisch ist kein solcher Fall bekannt. Vielmehr werden diese im Allgemeinen ab mindestens 16 Jahren zugelassen.

Zusatzlich werden mittlerweile auf Antrag auch Filme fur den ORF , DVDs fur den Handel und Internetfilme gepruft. [2] Da die Altersfreigaben der JMK nicht rechtsverbindlich sind, werden sie jedoch nicht auf DVDs und Blurays abgedruckt.

Die Filmdatenbank der JMK bietet Kurzinformationen sowie inhaltliche Begrundungen zur Alterskennzeichnung und Positivkennzeichnung der gepruften Filme und Medien ab dem Jahr 2000.

Kennzeichnungen

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Altersfreigaben

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Die Jugendmedienkommission vergibt folgende Altersfreigaben: [3]

  • Frei fur alle Altersstufen / uneingeschrankt
  • Frei ab 6 Jahren
  • Frei ab 8 Jahren
  • Frei ab 10 Jahren
  • Frei ab 12 Jahren
  • Frei ab 14 Jahren
  • Frei ab 16 Jahren

(Die Altersfreigaben frei ab 4 Jahren, sowie frei ab 18 Jahren wurden aufgegeben.)

Positivkennzeichnungen

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Des Weiteren gibt es bei der JMK sogenannte Positivkennzeichnungen, die einen Film hervorheben konnen, wenn dieser in gewisser Hinsicht die Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen positiv beeinflussen kann. Man unterscheidet zwischen drei wesentlichen Kriterien, dem entwicklungspsychologischen Kontext, dem gesellschaftspolitischen Kontext und der inhaltlichen und asthetischen Qualitat. [4]

  • Sehr empfehlenswert ist ein Film, der viele Kriterien dazu aufweist und der in seiner Gesamtheit eine besondere Hervorhebung rechtfertigt.
  • Empfehlenswert ist ein Film, der mehrere Kriterien aufweist.
  • Annehmbar ist ein Film, der zumindest einige der Kriterien aufweist.
  • Wird keine Positivkennzeichnung ausgesprochen, bedeutet dies, dass der Film keine dazu notwendige Kriterien enthalt bzw. dass die negativen Kriterien uberwiegen. Das bedeutet nicht, dass die JMK vom Besuch dieses Filmes abrat.

Verfahren zur Einstufung von Medien

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Die JMK unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Kriterien mit folgenden Unterpunkten: [3]

  • Korperliche Gesundheit (Filmlange, Uberreizung im Bereich der visuellen oder auditiven Sinneswahrnehmung)
  • Psychische und emotionale Entwicklung (Angst, Verstorung, emotionaler Schock)
  • Geistig-kognitive Entwicklung (Verstandlichkeit der Filmhandlung fur filmsprachliche Mittel, offenes Ende, Identifikationsfiguren, Rollenverhalten, Konfliktlosungsmodelle)
  • Sozial-ethische und moralische Entwicklung (Schwere Desorientierung bei der Unterscheidung zwischen Gut und Bose, Nichtbestrafung von Straftaten, Selbstjustiz, Steigerung der Gewaltbereitschaft durch Filminhalte bzw. Abstumpfung gegenuber Gewalt, Verletzung des Anstands und gesellschaftlich akzeptierter Tabus, Positive Darstellung von Drogen- und Alkoholkonsum)
  • Religioses Empfinden (Herabwurdigung religioser Lehren und Symbole, Aufruf zu religioser Intoleranz)
  • Demokratisch-staatsburgerliche Haltung (Totalitarismus, Politischer Extremismus, Rassismus, Sexismus, Diskriminierung von ethnischen und religiosen Minderheiten)

Die Jugendmedienkommission spricht manchen Filmen eine Positivkennzeichnung zu, die die Eignung des gepruften Films nach dessen Gesamtinhalt zusammenfasst. Dabei pruft das Gremium, ob der Zuseher gewisse altersspezifische Vorkenntnisse aufweisen muss, um die Struktur oder den Aufbau eines Films zu verstehen.

Einzelnachweise

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  1. Filmdatenbank der Jugendmedienkommission. Bundesministeriums fur Bildung, Wissenschaft und Kultur, abgerufen am 28. Oktober 2018 .
  2. Aufgabenbereiche, Geschichte und Organisation der Jugendmedienkommission. Bundesministeriums fur Bildung, Wissenschaft und Kultur, 29. Mai 2019, abgerufen am 27. Oktober 2019 .
  3. a b Alterskennzeichnung von Filmen und vergleichbaren Bildtragern durch die Jugendmedienkommission in Osterreich. (PDF) Jugendmedienkommission des Bundesministeriums fur Bildung, Wissenschaft und Kultur , 21. Juni 2018, abgerufen am 24. November 2022 .
  4. Positivkennzeichnung von Filmen und vergleichbaren Bildtragern fur Kinder und Jugendliche. (PDF) Bundesministerium fur Bildung, Wissenschaft und Forschung, 21. Juni 2018, abgerufen am 24. November 2022 .

Koordinaten: 48° 12′ 36″  N , 16° 21′ 47″  O