Johann IV. (Habsburg-Laufenburg)

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Wappen derer von Laufenburg

Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (auch Graf Hans , in der Uberlieferung der Salpeterer Der gute Graf Hansli [1] aufgrund der ihm zugedachten vermeintlich verburgten uralten Freiheiten und Rechte an die Freibauern auf dem Hotzenwald ; * um 1360 vermutlich in Laufenburg ; † 18. Mai 1408 auf einer Reise im oder nahe dem Kloster Muri ) war der letzte Graf des Hauses Habsburg-Laufenburg , Landgraf im Klettgau , Herr zu Laufenburg und Rheinau , Herr zu Krenkingen bis 1398, ab 1392 auch zu Rotenberg . Im Dienste Osterreichs war Johann IV. Landvogt im Thurgau , im Aargau und der Herrschaft Schwarzwald . [2]

?Im Jahre 1232 teilte sich das Grafenhaus der Habsburger in zwei Linien, die albertinische, spater herzoglich-osterreichische und zu Macht und Ansehen aufsteigende und die weniger erfolgreiche, die rudolfinische oder Laufenburger Linie.“ Die unterschiedliche Entwicklung wurde durch den spateren Konig Rudolf I. von der albertinischen Linie eingeleitet, ?dem es gelang, sich und seinen Nachkommen eine dominierende neue Basis im Sudosten und an der Spitze des Reiches zu sichern.“ Im Rahmen seiner Neuorganisation des Reiches nach dem Interregnum ubertrug er ?durch ein Empfinden der Familieneinheit bestimmt“, an einen Vertreter der Nebenlinie der Grafen von Habsburg-Laufenburg, die Landgrafenfunktion [im Klettgau] und die Klostervogtei uber das Rheininselkloster Rheinau 1288.

Die Hauptinteressen der Familie lagen jedoch in Territorien der Schweiz, die sich letztlich nicht vorteilhaft entwickelten. Vier Generationen nahmen die Funktionen im Klettgau und Rheinau als ?eine mehr oder weniger wichtige Nebenaufgabe“ wahr: Graf Rudolf III. (1288?1315), Johann I. (1315?1337), Rudolf IV. (1337?1383) und zuletzt Johann IV. [3]

?Bis zu Graf Johnann IV., meist nur Graf Hans genannt, war der einst bedeutende Besitz an Land und Herrschaftsrechten neben geringem Streubesitz hauptsachlich auf die Stammherrschaft Laufenburg, die Landgrafschaft im Klettgau mit der Herrschaft Balm als Eigentum der Laufenburger und der Herrschaft Krenkingen als osterreichischer Pfandschaft seit 1359 […] zusammengeschmolzen.“

? Kurt Hodapp: Graf Johann IV. , Badische Heimat, Karlsruhe 2000, S. 400.

Fruhe Lebensphase

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Johann IV. war der Sohn von Rudolf IV. (Habsburg-Laufenburg) († 1. Oktober 1383) und (? 9. Februar 1354) Elisabeth (Verena Isabella) Gonzaga von Mantua (1348?1380). [4]

Kindheit

?Um 1360 geboren, wurde das Schicksal von Graf Johann IV. bereits ohne eigene Einflußmoglichkeit eine erste, ungluckliche Richtung gegeben als sein Vater Rudolf IV. 1372 fur ihn schon im Alter von ca. 12 Jahren einen Ehevertrag mit dem Freiherrn Ulrich von Rappoltstein schloß, der spater die beidseitigen Kinder, Graf Hans und die Rappoltsteinerin Herzlaude verbinden sollte. [Anm 1] Dieser Heiratspakt schien fur den jungen Grafen eine vorteilhafte Verbindung zu bringen, die dem Grafenhaus wieder zu etwas Vermogen und Reputation helfen wurde.“ [Anm 2]

Hinweisen zufolge war die Braut zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt. Eine wichtige Bedeutung hatte auch die Fortpflanzungsfahigkeit der beiden Partner und ?aus der Rechtfertigung uber die Auflosung des Ehevertrages durch den damaligen Vormund der Braut, Bruno von Rappoltstein wird bekannt, daß die beiden Verlobten ?ein volles halbes Jahr‘ bereits zusammengelebt hatten: […] Der junge Habsburger habe sich nicht als Mann erwiesen, Johann sei nicht ?verfengklich fur frowen‘. […] Graf Rudolf strengte gegen die Rappoltsteiner Prozesse an, die aber beiden Parteien wenig mehr als Publizitat und viele Kosten einbrachten.“ Beide Seiten gaben den Aufwand mit ?me denne 10 000 gulden‘ an. Nach dem Tod des Vaters 1383 setzte Johann den Streit fort ?und ließ erst 1396 die Handel ruhen.“

?Dieses Mißgeschick mit der verhinderten Heirat und den daraus resultierenden Vermogenskonsequenzen hatte zunachst die Auswirkung, daß eine erneute Eheverbindung fur die erwunschte Erhaltung des nur noch auf Graf Hans ruhenden Grafengeschlechts bis etwa 1390 unterblieb.“ Und ?nach den Gesichtspunkten optimaler hochadeliger Familienpolitik [… wurde] das inzwischen erreichte niedrige Niveau seiner Existenzbasis“ kaum mehr eine Ehe mit einer standesgleichen Frau ermoglichen. [5]

Unternehmungen zur Vermogensstabilisierung

Drei Jahre nach dem Tod des Vaters verkaufte Graf Johann das Stammgut der Familie: Burg, beide Stadte Laufenburg mit drei Vogteien und von Dorfern, Leuten, Gutern ? samt allem, was das Umland hergab, ?gar und ganzlich mit allen Rechten […] um 12 000 Gulden an Herzog Leopold III. von Osterreich seinem gnadigen Herrn. […] Die Kaufurkunde wurde ausgestellt zu Brugg im Aargau am 27. April 1386“; in einem 2 Tage spater datierten Gegenbriefes Herzog Leopolds ?die vereinbarten Zahlungstermine genannt.“

Der Herzog belehnte den Grafen Hans und mogliche mannliche Nachkommen jedoch gleichzeitig ?mit dem Verkaufsobjekt Burg, Stadt und Herrschaft Laufenburg mit einem rechten Mannlehen“ und garantierte auch im Falle des Erloschen des Mannesstammes moglichen Tochtern eine geregelte Versorgung. ?Das bedeutet, Graf Johann und seine Familie konnten sich weiterhin der veraußerten Burg, Stadt und Herrschaft bedienen“. Den Verlusten an Besitz stehen nur wenige und unbedeutende Erwerbungen gegenuber, wie die Erbschaft der Sundgauer Herrschaft Rotenberg. Bekannt ist ein 1390 von Graf Hans vergebenes Lehensobjekt ?Prechtal im mittleren Schwarzwald“. [Anm 3] Nachweisbar sind auch ?Lehensvergaben der linksrheinischen Burgen Rheinsfeld, Kienberg und Wartenberg bei Basel, wahrend von den nachgewiesermaßen rechtsrheinischen Burgen der Laufenburger, wie Neu-Krenkingen und Balm keine solchen Belehnungen bekannt sind, obwohl solche gewiß ebenfalls stattgefunden haben, denn beide Burgen waren nicht von den Grafen selbst genutzt.“ [6]

Im Dienst Osterreichs

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?Seit 1387 laßt sich der jungere Graf Hans IV. als Landvogt in 4 Urkunden nachweisen. Im Gegensatz zu seinem Vater Graf Rudolf IV., der noch 1374?76 fur die gesamten vorderosterreichischen Gebiete von Schwaben bis ins Elsaß zustandig war, hat Graf Hans […] nun nur noch den Mittelteil zu betreuen, wahrend fur Innerschwaben und Breisgau-Elsaß weitere Landvogte eingesetzt sind.“ In diesem Rahmen kann Johann noch ausstehende vaterliche Forderungen an die ?herzoglichen Vettern von Osterreich“ in Hohe von 2400 Gulden einziehen; seine jahrliche Besoldung als Landvogt betragt 1200 Gulden. Diese erste Verpflichtung dauert bis spatestens 1396. [7]

Spate Eheschließung

?Einige Zeit vor 1393“ heirateten Graf Johann IV. und Agnes von Landenberg-Greifensee . ?Die Witwe des Herrn von Wessenberg war nicht ebenburtig, daher nicht standesgemaß, da Agnes genannt Neze, nur aus einem, wenn auch bedeutenden Ministerialengeschlecht stammte.“ Der Graf hatte diese Ehe offensichtlich nicht von einer Standeserhohung abhangig gemacht ? ?sie war die Frau seiner Wahl“ ? und zu diesem Zeitpunkt gab es ?eine oder bereits schon beide Tochter Graf Johannes, Agnes und Ursula.“

Mit der in Prag ausgestellten Urkunde vom 14. Mai 1393 wurde diese Standeserhohung von Konig Wenzel ausgesprochen:

?1393 Mai 14. / Prag / Konig Wenzeslaus erhebt auf Bitte des Grafen Hans von Habsburg die Agnes (Neze) von Landenberg, welche dieser zu seiner ehelichen Hausfrau genommen, die aber nicht von Grafen ? sondern von Dienstleutestamm geboren ist, in den Grafenstand.‘ Der vollstandige Inhalt der Urkunde laßt jedoch auch erkennen, daß darin nicht nur die Gemahlin in den Grafenstand erhoben wurde, sondern auch die Nachkommlinge von Graf Johann, die ?er jezunt mit ir hat oder hernach gewinnet.‘“

? K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 403 f. [8]
Weitere Dienste fur das Haus Osterreich

Wiederum als Vogt fur Osterreich im oben genannten gleichen Gebiet [?zwischen Breisgau und Innerschwaben‘] tatig ist Graf Hans IV. von Habsburg von 1396 bis 1398. In der davor liegenden Periode und ebenso ?von 1398 bis 1405 begegnet Graf Johann ofters als osterreichischer Rat im Gremium der dem jeweiligen Landvogt zur Seite stehenden Berater.“

?1405 beginnt dann die dritte Periode des Grafen als osterreichischer Landvogt im Aargau, Thurgau und im Schwarzwald gerade zur ersten Phase der Appenzellerkriege ? die fur Osterreich und seine Gefolgsleute weniger erfolgreich war ? in denen Graf Hans als Landvogt und militarischer Befehlshaber der im anvertrauten Lande auch mit zusatzlichen Aufgaben belastet wurde. Ende 1406 wird der Laufenburger Graf letztmals als Landvogt der Herrschaft Osterreich urkundlich benannt.“ Sein Nachfolger im Amt ist Graf Hermann von Sulz .

Der Historiker Rolf Kohn sieht die Rolle der Grafen in der Zwiespaltigkeit des Amtes als osterreichische Landvogte in der einerseits gehobenen hochadeligen Position und den ?vielfach begrenzten Kompetenzen“ andererseits. Aus diesem ?Ungleichgewicht“ seien vielfach ?potenzielle Konfliktherde“ entstanden. [9] Hodapp: ?Da jedenfalls von Spannungen zwischen Furst und Graf Hans in seinen Dienstjahren keinerlei Spuren zu finden sind, so darf seine Dienstfuhrung wohl als untadelig gelten.“ (S. 407).

?Nach dem Ausscheiden von Graf IV. als osterreichischer Landvogt 1406 scheint ihm im 2. Abschnitt des Appenzeller Krieges eine maßgebliche Rolle zugefallen zu sein, da er in den Bundnis-Urkunden und auch im Friedens-?Spruch‘ des Konigs Ruprecht 1408 als Mitsiegler auftritt und in den Listen der Beteiligten immer an vorderen Platzen erscheint.“

? K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 407.

Zwischenspiel ?Grafschaft Hauenstein“

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Bei der erfolgreichen Ruckforderung einer seinem Vater Rudolf IV. geschuldeten (Teil-)Zahlung der Osterreicher wegen dessen Tatigkeit als Landvogt, wurde Graf Hans wegen des Verzichts auf eine weiterhin noch ausstehende Geldschuld ?fur das Restguthaben die Pfandschaft der Herrschaft Schwarzwald [Anm 4] zur lebenslanglichen Nutzung ubertragen. Im Verlaufe dieser Pfandzeit unter Graf Hans von Habsburg-Laufenburg bildete sich die […] bleibende Bezeichnung ?Grafschaft Hauenstein‘.“

?In seinem der Herrschaft Osterreich ausgestellten Revers vom 17. September 1396 verpflichtete er sich u.a. dem Pfandherren Leopold von Osterreich gegenuber, ?daz ich die selben lute mit voegten und rechten und gewohnheiten beliben lassen soll, als sie von alters her komen sind […] und nu an mich bracht sind, und dawider niemer zu thuon on alle geverde.‘“

? Hodapp, S. 405: Urkunde in: Zeitschrift fur Geschichte des Oberrheins , 1859.

Diese Urkunde war den Hotzenwaldlern nie zuganglich, doch war ?daruber offensichtlich eine jahrhundertealte Uberlieferung vorhanden“ und sie ?gewann fast eine mythische Bedeutung“ [10] in den Salpeterer-Unruhen des 18. Jahrhunderts.

Gewiss hatte die Bevolkerung den in Laufenburg, in der Nahe wohnenden Grafen, bis 1408 auch noch zwolf Jahre erlebt.

?Die Salpeterer hatten sagenhaftes Wissen um diese Bestatigung des ?guten Grafen Hans‘ bewahrt und beriefen sich auf seine Zusagen, daß er diese Leute bei ihren Rechten und Gewohnheiten bleiben lassen wolle, wie sie ihnen seit alters hergebracht sind. […] Sie glaubten damit beweisen zu konnen, Graf Hans habe ihnen ?die Freiheit geschenkt‘. […] Tatsachlich gelobte er, ihnen ihre bisherigen Freiheiten nicht zu beschneiden und zu beschranken.“

? Hodapp: Graf Johann IV. , S. 405.

Da dies jedoch erstmals urkundlich formuliert und damit schriftlich festgelegt wurde, gewann es fur die Bevolkerung diese hohe Qualitat ? unabhangig davon, ob diese Verpflichtung auch anderen Ortes ?ublicher Reversinhalt in derart Fallen (war), um fur die Beteiligten und Betroffenen Gewahr fur die Beibehaltung des status quo wahrend der Pfandschaftszeit zu bewahren.“ [Anm 5] Unter den Nachfolgern des Grafen Hans, scheint sich der Begriff der Grafschaft Hauenstein dann ?eingeburgert‘ zu haben.

Landgraf im Klettgau

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Das Landgrafenamt hatten die Habsburg-Laufenburger seit ihrer Belehnung durch Konig Rudolf I. im Jahr 1288 inne. Graf Hans ubernahm es nach dem Tod seines Vaters Rudolf IV. 1388. Nach Hodapp hat ?die vielfach in Klettgau-Historien geaußerte Ansicht, Graf Hans habe sich nach dem Verkauf von Laufenburg 1386 im Klettgau nur noch ?seinem ererbten Landgrafentum‘ gewidmet, wohl kaum Berechtigung […] Im Gegensatz zur Betatigung als osterreichischer Rat und Landvogt, scheint sich Graf Hans von Habsburg-Laufenburg seinem Landgericht weniger intensiv gewidmet zu haben“: Hodapp bewertet den Ruckgang der personlichen Richtertatigkeit durch den Landgrafen ?als allgemeine Erscheinung“ der Zeit ? ?jedenfalls finden sich fur den Klettgau nach 1380 keine Nachrichten mehr, die den Grafen als Landrichter nennen.“ Im Namen des Landgrafen fuhren Freie den Vorsitz. Selbst bei der Landgerichtsreform von 1401 durch Konig Ruprecht lasst sich Graf Hans beim Belehnungsakt in Donauworth vertreten. Das ursprunglich so entscheidend wichtige Richteramt wird nicht ?mehr als Lehen, sondern als Beamtenaufgabe angesehen“ und druckt das weitgehende Desinteresse des Grafen auch insgesamt am Landgrafenamt aus. Lediglich bei seinen Eigenleuten will er Falle personlich verhandeln und ?Achterklarungen von Edelleuten und Stadten behielt sich der Graf wohl aus Grunden der Verhinderung politischer Verwicklungen vor.“ Zu den Eigenleuten zahlten auch ?des Gotteshauses Rheinau ? arme Leut ‘.“ [11]

Schirmvogt des Klosters Rheinau

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?Bis zum Jahre 1389 fehlen unmittelbare und urkundlich sichere Nachrichten uber die tatsachliche Schutzfunktion eines Laufenburger Grafen fur das Inselkloster Rheinau.“ Die Ausubung gilt als unbezweifelbar, doch haben ?die Grafen von Habsburg-Laufenburg auch in den Klosterurkunden keine Spur hinterlassen.“ Nur ein den ?Geschichtsforschern offenbar entgangener Vorgang“ um 1389 enthalt einen direkten Beleg: Die beiden zu diesem Zeitpunkt noch letzten lebenden (und unvermahlten) ?Vertreter des Grafenhauses von Habsburg-Laufenburg, Graf Hans III. auf Rotenberg und Hans IV. von Laufenburg bemuhten sich, ihren osterreichischen Lehensbesitz und die Rheinauer Schirmvogtei sich gegenseitig fur den Fall des Uberlebens zu sichern.“ Das komplizierte Verfahren vor dem Landgericht im Elsass in Ensisheim gelingt. Und erst 1408 gibt es einen von Konig Ruprecht ausgestellten Lehensbrief.

?Auch mit der Sicherung der osterreichischen Lehensguter fur die nun endgultig auf weibliche Familienmitglieder eingeschrankte Nachkommenschaft tat Hans IV. nur das Notwendige. Er erreichte diese Belehnung 1399 fur die Herrschaft Burg Neukrenkingen , den Zoll zu Frick und die Erzgruben zu Wolflinswil . Fur die seit 1392 nach dem Tod des Vetters Johann III. ihm zugefallene Pfandschaft Rotenberg fehlt aber diese Lehenszusage der osterreichischen Herzoge fur die Tochter von Graf Hans IV.“

? Hodapp: Johann IV. , S. 411.

Die unspektakular, unauffallige ? ?und wie die ?Helvetica sacra‘ [12] formuliert ?im allgemeinen dem Kloster wohlgesinnt‘“ ? gewesene Tatigkeit der Grafen von Habsburg-Laufenburg als Schirmvogte des Klosters, lasst diesen Zeitraum allein schon wegen des ?Fehlens der unablassigen Klagen uber Schadigung und Bedruckung des Klosters“ uber Vorganger und Nachfolger, ?als Erhohlungs- und Ruhepause fur das Gotteshaus Rheinau erscheinen.“ [13]

Berichtigungen zum Ende des Grafen

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Nach der Feststellung, dass der Graf durch das ?Fehlen von Nachrichten uber eine eigenen Landrichtertatigkeit […] und der Vergabe des Klettgauer Landgerichts an seinen Landschreiber wohl kaum eine besonders eingehende Beschaftigung […] mit den Belangen seiner Landgrafschaft“ vornahm und vorrangig der ?doch recht anspruchsvollen Tatigkeit als Landvogt im osterreichischen Nachbargebiet sich widmete und in den Zwischenzeiten auch als osterreichischer Berater zur Verfugung stand, er somit vielseitig in Anspruch genommen war“, befasst sich Hodapp mit den Umstanden, die zur vielfach wiederholten Behauptung, ?die Grafen von Habsburg-Laufenburg hatten nach dem Kauf von Balm dort ihren Wohnsitz genommen und 1408 habe Graf Hans ?zu Balm auf der Veste sein Leben beschlossen‘.“ [Anm 6]

Die Burg als vermuteter Wohnsitz des Grafen, zerstort vor 1449
?Schloß“ Balm als Wohnsitz

Die Vorstellung, die Laufenburger Grafen hatten sich bereits nach dem Kauf von Balm dort niedergelassen, scheint sich ?aus der Ansicht ergeben zu haben, Balm habe fur die Grafen von Habsburg-Laufenburg dieselbe Bedeutung besessen wie spater fur die Grafen von Sulz. Das war jedoch aus verschiedenen Grunden nicht der Fall. Kein Laufenburger Graf hatte je als seinen Wohnsitz das ? Schloß Balm ‘ gewahlt, auch nicht Graf Hans IV. […] Ende des 19. Jahrhunderts entsteht dann die Version, Graf Hans IV. sei nach dem Verkauf von Laufenburg in den Klettgau und nach Balm verzogen, zunachst in der Allg. Deutschen Biographie noch als Vermutung formuliert, seit C. A. Bachtold dann als feststehende Tatsache. Dem schloß sich in mancherlei variiertem Text mit gleichem Inhalt die Behauptung an, Graf Hans habe sich dann im Klettgau vorzugsweise seinem Landgrafenamt gewidmet und sei am 18. Mai 1408 dort auf ?Schloß‘ Balm als ?Allerletzter‘ seines Geschlechts gestorben. Daran trifft lediglich das Todesdatum zu.“

Burg Laufenburg als Wohnsitz

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?Es laßt sich jedoch nicht ein einziger Beweis oder Hinweis entdecken, Graf Hans habe jemals auf Balm gewohnt oder es habe ihn dort der Tod ereilt. Auch die Vorstellung, er habe seinen bisherigen Sitz auf Burg Laufenburg je raumen mussen, muß als ganz abwegig bezeichnet werden. Denn die Herzoge von Osterreich belehnten ihn bereits im Kaufvertrag mit diesem veraußerten Besitz als Mannlehen auf seine und evtl. der mannlichen Nachkommen Lebenszeit. Es laßt sich auch belegen, daß die grafliche Familie sehr wahrscheinlich noch 410/411 in Laufenburg Wohnsitz hatte, also jedenfalls bei Graf Johanns IV. Tod, auch beim Anschluß des Heiratsvertrages im selben Jahr 1408 und vermutlich noch bei der Hochzeit der Grafenkinder Rudolf von Sulz und Ursula von Habsburg 410. Beleg dafur sind Außerungen der Stadt Laufenburg uber die Mitnahme von Hausrat und sogar von Kriegsgerat beim Wegzug der Grafinwitwe Agnes um 410/11. [14]

? K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 412.

?Weitere sichere Hinweise darauf, daß Graf Hans sich immer Laufenburgs als Wohnsitz bediente, sind die Bezeichnungen ?Herr zu Laufenburg‘, die seit dem Verkauf bis zum Todesjahr in mindestens 40 Urkunden vorkommen, darunter sogar in zwei Konigsurkunden von 1401. […] Auch wird in Protokollen des Stadtgerichts Laufenburg 1403 und 1405 als Gerichtsherr Graf Hans von Habsburg genannt, in dessen Namen der Vorsitzende sein Amt ausubt.“

Burg Balm wird erst ?im Heiratspakt von 1408 nach dem Tod des Grafen Hans […] als Witwensitz der Grafin Agnes zugewiesen“, wobei vermerkt wird, ?daß die Sulzer diese Burg zunachst entschulden und von den derzeitigen beiden Inhabern aus Schaffhausen auslosen mussen.“ [15]

?Hingegen (legen) drei Urkunden aus den letzten beiden Tagen des Grafen Hans IV. von Habsburg-Laufenburg nahe[…], daß der Graf bei einem Ritt ins Schweizer Mittelland in die Umgebung von Bremgarten und Muri zur Regelung von Angelegenheiten in eigener Sache vom Tod ereilt wurde.“

? K. Hodapp: Johann IV. , S. 413.
  • ?Am 16. Mai 1408 verlieh er eine jahrliche Gult im Tausch gegen einen Zehnt bei Bremgarten an den damaligen Schultheiß zu Bremgarten. Der ganze Vorgang durfte in Bremgarten beurkundet worden sein, das Vertragsexemplar ist im Kloster Muri erhalten geblieben.“ [16]
  • ?Ein weiteres Dokument beweist die Anwesenheit von Graf Hans noch am Todestag, dem 18. Mai 1408, in dieser Gegend, namlich im Kloster Muri, einer fruhen Habsburger Grundung Dort wird an diesem Tag eine Urkunde uber den Tausch [von Gutern, siehe EZ] zwischen dem Grafen und dem Kloster ausgefertigt.“ [17]
  • Im Rodel des Klosters Rheinau wird der 18. Mai 1408 in einem Vermerk ?als Todestag von ? Graff Hans von Habspurg ‘ verzeichnet.“ [18]

Es ist durch die geschilderten Verhaltnisse und Urkunden ?als erwiesen anzusehen, daß der letzte Graf von Habsburg-Laufenburg keinesfalls auf Burg Balm, auch nicht zu Laufenburg, sondern auf einer Reise ins Schweizer Mittelland, mit großer Wahrscheinlichkeit im Kloster Muri oder in dessen unmittelbarer Nahe den Tod fand.“ (Kurt Hodapp, S. 414).

Aus seiner Heirat mit Grafin Agnes von [Hohen-]Landenberg-Greifensee entstammten: [4]

unehelich:

Ob nun die Grafin Herzlaude nicht seinem Geschmack entsprach oder ob er doch noch nicht soweit entwickelt war ? unglucklich war sein Leben und Arbeiten letztlich wohl nicht und das er nur einen "kleinen" Anteil beherrschen konnte so war das kleine Land Klettgau und der Hotzenwald mit dem Hauenstein ? wo noch heute vom guten Graf Hans gesprochen wird ? sicherlich seine geliebte Heimat, immerhin ja das Stammland und Ursprung des nachmals weltumspannenden Haus Habsburg . Die Erbtochter Ursula mit den Grafen Sulz ist bis heute fest historisch verwurzelt zumindest im deutschen Teil des Klettgau. Nicht zu denken er hatte wie sein Urahn Kaiser Friedrich sagen mussen: Wehe dem Vater dessen Feind sein Sohn.

Kritik und neue Forschungsgeschichte (K. Hodapp)

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?Die geschichtliche Rolle der [habsburg-laufenburgischen] Grafen, seit 1315 als Landgrafen im Klettgau urkundlich erwahnt“, ?ermittelte der Waldshuter Historiker und Heimatforscher Kurt Hodapp (* 22. Marz 1930 in Lenzkirch) ?, ?ist in der regionalen Literatur sowohl auf Deutscher wie auch auf Schweizer Seite zwar ausgiebig aber recht widerspruchlich und unvollstandig dargestellt.“

In dem Periodikum Badische Heimat veroffentlichte Hodapp im September 2000 ?eine Zusammenfassung von Teilen einer ortsgeschichtlichen Vorarbeit“, die als Broschure mit dem Titel Beitrage zur Geschichte der Landgrafschaft Klettgau als ?Teil A“ mit drei Kapiteln vorliegt.

Teil A: Die Landgrafschaft Klettgau bis 1408 , Waldshut-Tiengen 1998, 99/295 Seiten:

  1. Der Klettgau in der bisherigen Geschichtsschreibung.
  2. Das Problem der Entstehung der Landgrafschaft Klettgau.
  3. Die Grafen von Habsburg-Laufenburg.

Seine ?Voruntersuchung enthalt hierzu umfangreiche Literatur- und Quellenbelege“, die Hodapp in einer Auswahl fur den Beitrag in Badische Heimat auch in zahlreichen Anmerkungen kommentiert. [20]

  1. Gesiegelter Vertragsbrief vom 9. Dezember 1372 bei Hodapp, S. 401 f.: ?Solche Ehevertrage fur minderjahrige Kinder aus Adelsfamilien waren durchaus ublich.“ Abdruck auch in: Argovia Band 18: A. Munch: Regesten der Grafen von Habsburg der Laufenburger Linie, 1198 bis 1408. 2. Teil I. Verhandelt wurden auch ? die Burg Herznach und 10 000 Gulden (als Widerlager fur die Morgengabe der Braut in gleicher Hohe)“.
  2. Uberliefert ist ein Dokument mit einer Handlungs-Vorstellung des Vaters, Rudolf IV., deren Zusammenhang jedoch nicht geklart ist: Es ist ouch ze wissende, wenne wir die vorgenanten zehen tusend guldin usgewisend, also vor geschribn stat, wenne wir danne den vorgenanten Uolrichen herren zuo Rapoltstein oder Brunen, sinen bruoder, ob er nut wer, mannent und an sie vordrent mit botten oder briefen, ze huse, ze hofe oder under ougen, die vorgenant Hercelauden unserm sune ze gebende und zu ze legende, das soellent sie tuon in dem nechsten manode nach der manunge und vorderunge unverzogenlich, ane alle widerrede und ane geverde . Etwa wortlich ubersetzt: ≫Es ist auch zu wissen, wenn wir die vorgenannten zehntausend Gulden ausweisen, wie vorher beschrieben steht, wenn wir dann den vorgenannten Ulrich von Rappoltstein, (den Bruder der Herzlaude) oder Bruno, seinen Bruder, auch wenn er nicht anwesend ware, mahnen, und ihn auffordern mit Boten oder Briefen, zu Hause, zu Hofe oder unter (vier) Augen, die vorgenannte Herzlaude unserem Sohne zu geben und zuzulegen , das sollen sie dann tun, in dem nachsten Monate nach der Mahnung und Forderung, unverzuglich, ohne alle Widerrede und Gefahrdung.≪ (Abdruck in: Argovia Band 18: A. Munch: Regesten der Grafen von Habsburg der Laufenburger Linie, 1198 bis 1408. 2. Teil I).
  3. Die Herrschaft Prechtal ubergab er an den Markgrafen Hesso von Baden-Hachberg als Lehen.( Furstenbergisches Urkundenbuch : Sammlung d. Quellen zu Geschichte d. Hauses Furstenberg u. seiner Lande in Schwaben. 2. Quellen zur Geschichte der Grafen von Furstenberg vom Jahre 1300 ? 1399 , 1877, Nr. 542, S. 358?359 Digitalisat der ULB Dusseldorf ). Im Falle seines Todes ohne mannliche Leibeserben sollte das Lehen in das Eigentum der Markgrafen fallen. Dieser Fall trat 1408 ein. Allerdings hatte Graf Hans im Oktober 1406 das Lehen Prechtal an die Grafen Konrad, Heinrich und Egon von Furstenberg vergeben, wofur diese auf Schuldforderungen verzichteten.(siehe Arnold Munch: Regesten der Grafen von Habsburg, laufenburgischer Linie 1198?1408. In: Argovia , 10 (1879), S. 255, Nr. 753 und 754 ( doi:10.5169/seals-22568 )).
  4. Die ?Herrschaft Schwarzwald“ ist in ihrer institutionellen, also auch historischen Entstehung, ebenso wie in ihrer Lage oder in Bezug auf gesellschaftliche Strukturen bislang nicht definiert. In dem Revers von 1396 stand sie noch unter jenem Begriff ? zur ?Grafschaft“ kann sie nur durch den Grafen Hans geworden sein.
  5. Der Text der Urkunde soweit von Hodapp zitiert: Johann verpflichtete sich dem Pfandherren Leopold von Osterreich gegenuber, ?nach der brief sag, die ich darumben innehab, und mir auch die lute daselbst uff dem swartzwald geschworen und huld getan hant, da hab ich verhaißen und auch gelobt, daz ich die selben lute mit voegten und rechten und gewohnheiten beliben lassen soll, als sie von alters her komen sind, und als sy ander voegt vormals pfandwis inngehept hant beliben sind und nu an mich bracht sind, und dawider niemer zu thuon on alle geverde.“ Er schließt sich damit auch Vorgangern an. Hodapp, 405.
  6. Bader, Josef: Die Grafen von Sulz. Ein heimatliches Gemalde in: Badenia, 2. Jahrg., Karlsruhe-Freiburg 1842, S. 154. Hodapp verzeichnet bis in die jungste Zeit acht Beispiele zu dieser Darstellung in seiner Untersuchung. (Hodapp, S. 412 und 417, Anmerkung 22).
  • Georg von Wyß:  Habsburg-Laufenburg, von . In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 10, Duncker & Humblot, Leipzig 1879, S. 284?287.
  • Kurt Hodapp: Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (ca. 1360?1408). In: Landesverein Badische Heimat e.V. (Hrsg.), Karlsruhe 2000 (80. Jahrgang, Heft 3), ISSN 0930-7001.
  • Fridolin Jehle, Geschichte der Stadt Laufenburg , Band 1, Die gemeinsame Stadt, 1979.

Einzelnachweise

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  1. Fridolin Jehle, Geschichte der Stadt Laufenburg , Band 1, Die gemeinsame Stadt, 1979.
  2. Kurt Hodapp: Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg (ca. 1360?1408). In: Landesverein Badische Heimat e.V. (Hrsg.): Zeitschrift fur Landes- und Volkskunde, Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz , Karlsruhe 2000 (80. Jahrgang, Heft 3), ISSN 0930-7001.
  3. K. Hodapp: Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg , Badische Heimat, Karlsruhe 2000, S. 399 f.
  4. a b http://genealogy.euweb.cz/habsburg/habsburg3.html
  5. K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 402 f.
  6. K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 404.
  7. K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 405 f.
  8. Urkunde bei: Herrgott P. Marquart: Genealogia Diplomatica Augustae Gentis Habsburgicae , Wien 1737, Pars II., Vol III., S. 730, Nr. 890, 1393, Mai 14. Prag: Erhebung der Agnes von Landenburg in den Grafenstand usw .
  9. Kohn, Rolf: Der Landvogt in den spatmittelalterlichen Vorlanden: Kreatur des Herzogs oder Tyrann der Untertanen? in Die Habsburger im deutschen Sudwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderosterreichs . Stuttgart 2000, S. 153?198.
  10. Gunter Haselier: Die Geschichte des Hotzenwaldes . Lahr 1973, S. 35?36, in: Hodapp: 405 und 416.
  11. K. Hodapp: Graf Johann IV. , S. 407 ff.
  12. Literatur Helvetica Sacra : Geschichte der kirchlichen Einrichtungen der Schweiz , Abruf am 10. Februar 2022.
  13. Zitate im Kapitel: K. Hodapp: Johann IV. , S. 410 ff.
  14. Angegebene Quelle als Anm. 23, Hodapp, S. 417: Piroska Reca Mathe: Osterreich contra Sulz , In: Argovia. Jahresschrift der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau. Aargau 1987, Seite 23.
  15. Zitate im Kapitel: K. Hodapp: Johann IV. , S. 412 f., zuletzt unter Bezug auf Anm. 24: P. Marquart Herrgott, s. o., 1737, S. 808, Nr. 928. 1408, 6. Juli: Heiratspakt Ursula von Habsburg und Rudolf von Sulz, in Hodapp, S. 417.
  16. Herrgott P. Marquart, 1737, Seite 808, Nr. 927. 1408, Mai 16: Tauschurkunde Graf Hans zu Habsburg-Laufenburg und Schultheiß zu Bremgarten. (Hodapp, S. 413 und 417, Anm. 25 a).
  17. Munch, Arnold: Regesten der Grafen von Habsburg, laufenburgische Linie 1198?1408, s. 257, Nr. 763. 1408, Mai 18: Graf Johann von Habsburg tauscht mit dem Kloster Muri Guter Isenbergwyl gegen solche in Bibelos bei Bremgarten. https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=arg-001:1879:10::375#257 Sowie: Aargauer Urkunden Hrsgg. von der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau, Teil VIII: Die Urkunden des Stadtarchivs Bremgarten bis 1500. Hrsgg. von Walter Merz, Aarau 1938, Seite 56, Nr. 158, 1408, Mai 31: Abt und Konvent des Klosters Muri stimmen dem obigen Tausche zu. (Hodapp, S. 413 und 417, Anm. 25 b und c).
  18. Hodapp: Johann IV. , S. 413.
  19. Nach Habsburg-Laufenburg und Neu Kyburg ( Memento des Originals vom 5. Dezember 2014 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.habsburg.net (pdf, auf habsburg.net) erlosch das Geschlecht mit Mauritius † 1408.
  20. Kurt Hodapp: Graf Johann IV. von Habsburg-Laufenburg in (Hrsg.:) Landesverein Badische Heimat e.V., Karlsruhe 2000, S. 416.
Vorganger Amt Nachfolger
Rudolf IV. von Habsburg-Laufenburg Landgraf im Klettgau
1383?1408
Rudolf III. von Sulz