Eine
kreisfreie Stadt
(in
Baden-Wurttemberg
als
Stadtkreis
bezeichnet) ist eine kommunale
Gebietskorperschaft
. Sie erledigt neben dem
eigenen
und
ubertragenen Wirkungskreis
einer
Gemeinde
und eines
Landkreises
auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehorde namens des Staates in eigener Zustandigkeit. Einfach ausgedruckt gehort eine kreisfreie Stadt keinem Landkreis an, sondern erfullt dessen Aufgaben gleich selbst. Das Gegenteil ist die
kreisangehorige Gemeinde
.
Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt in Deutschland damit staatsfrei (
Vollkommunalisierung
). Der
Oberburgermeister
einer kreisfreien Stadt steht mindestens auf gleicher Hierarchiestufe wie ein
Landrat
. Stadte mit vergleichbarem Status gibt es auch in vielen anderen Landern.
In der Regel handelt es sich dabei um
Großstadte
? also Stadte mit mehr als 100.000 Einwohnern ? oder großere
Mittelstadte
. Allerdings gibt es in Baden-Wurttemberg,
Niedersachsen
und
Nordrhein-Westfalen
auch Großstadte, die nicht kreisfrei sind, und im Gegensatz dazu in Baden-Wurttemberg, Bayern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz
und
Thuringen
kreisfreie Stadte, die weniger als 60.000 Einwohner haben. Vereinzelt trifft man auch den Sonderfall an, dass kreisangehorige Gemeinden ?nur“ einen Teil der Aufgaben eines Landkreises ubernehmen (zum Beispiel die
Großen Kreisstadte
). Die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland ist
Zweibrucken
in Rheinland-Pfalz mit etwa 34.000 Einwohnern (Ende 2017), die großte die bayerische Landeshauptstadt
Munchen
mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern (Ende 2022).
Berlin
und
Hamburg
sind zwar großer, jedoch Sonderfalle kreisfreier Stadte, sogenannte
Stadtstaaten
. Das Land
Bremen
besteht dagegen aus zwei kreisfreien Stadten, namlich der Stadtgemeinde
Bremen
und der ca. 60 km nordlich gelegenen Stadtgemeinde
Bremerhaven
.
In Preußen wurden bis zur
Stadteordnung von 1808
Stadte, die keinen Rat aufgrund einer Ratsverfassung hatten, sondern dem Landesherrn unmittelbar unterstellt waren, der insoweit auch Stadtherr war,
Immediatstadte
genannt.
In Deutschland gibt es
106 kreisfreie Stadte
. Zusammen mit den
294 Landkreisen
bilden sie die insgesamt 400 Gebietskorperschaften auf Kreisebene.
In der
Bundesrepublik Deutschland
wurden anfangs nur zwei kreisfreie Stadte neu errichtet:
Wolfsburg
am 1. Oktober 1951 und
Leverkusen
am 1. April 1955. Dagegen ließ sich der Stadtkreis
Konstanz
am 1. Oktober 1953 freiwillig in den gleichnamigen
Landkreis
eingliedern. Im Zuge der
Gebietsreformen
der 1970er Jahre wurden viele kreisfreie Stadte entweder in die benachbarten Landkreise eingegliedert, zum Beispiel
Cuxhaven
,
Freising
,
Fulda
,
Gladbeck
,
Hildesheim
,
Neu-Ulm
,
Siegen
und
Witten
, oder aber mit einer Nachbarstadt vereinigt, zum Beispiel
Rheydt
,
Wanne-Eickel
und
Wattenscheid
. Im Saarland erprobte man einen neuen Weg. So wurde am 1. Januar 1974 die Landeshauptstadt
Saarbrucken
in einen neuen Umlandverband eingegliedert, in dem auch der bisherige
Landkreis Saarbrucken
aufging. Dies war die Geburtsstunde des
Stadtverbandes Saarbrucken
, des ersten neuartigen
Kommunalverbandes besonderer Art
in Deutschland. Am 1. Januar 2008 wurde dieser Stadtverband in
Regionalverband Saarbrucken
umbenannt.
In
Niedersachsen
ging man einen etwas anderen Weg als im Saarland: Die Landeshauptstadt
Hannover
wurde am 1. November 2001 in die neu geschaffene
Region Hannover
eingegliedert, behielt aber großenteils ihren Rechtsstatus als kreisfreie Stadt. Auf sie finden gem. § 15, Abs. 2 des
Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetzes
die fur kreisfreie Stadte geltenden Vorschriften Anwendung, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
[1]
Somit ist die Region Hannover der zweite Kommunalverband besonderer Art in Deutschland. Auch sie ist ? wie der Regionalverband Saarbrucken ? Mitglied im
Deutschen Landkreistag
.
In
Nordrhein-Westfalen
wird ebenfalls ein Regionsmodell exemplarisch erprobt. So wurde am 21. Oktober 2009 die
Stadteregion Aachen
als dritter Kommunalverband besonderer Art in Deutschland als Rechtsnachfolger des
Kreises Aachen
gebildet. Ihr gehort auch die Stadt
Aachen
an, die nach Maßgabe des
Aachen-Gesetzes von 2008
weiterhin weitgehend die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt besitzt, jedoch in Kreisstatistiken aus systematischen Grunden oft nicht mehr als eine solche gefuhrt wird.
[2]
Nach der
Wiedervereinigung Deutschlands
gab es in den ostlichen Landern Plane fur Gemeinde- und Kreisneugliederungen. Wahrend in
Brandenburg
die Stadte
Eisenhuttenstadt
und
Schwedt/Oder
am 6. Dezember 1993 in die sie umgebenden neuen Landkreise eingegliedert wurden, ging man in
Sachsen
und
Thuringen
den umgekehrten Weg und entließ zwei Stadte aus dem Landkreis, dem sie bisher angehorten:
Hoyerswerda
wurde zum 1. Januar 1996,
Eisenach
zum 1. Januar 1998 kreisfrei, wobei Eisenach seit 1. Juli 2021 wieder zum
Wartburgkreis
gehort. Die Stadte
Gorlitz
, Hoyerswerda,
Plauen
und
Zwickau
verloren allerdings am 1. August 2008 anlasslich der
Kreisreform in Sachsen
ihre Kreisfreiheit. Das Land
Mecklenburg-Vorpommern
hat
im September 2011
alle kreisfreien Stadte außer
Rostock
und
Schwerin
in die sie umgebenden neuen Kreise eingegliedert.
Die historische Ubersicht weist die Bezeichnung fur die kreisfreien Stadte in den Landern des Deutschen Reiches im Jahr 1938 aus.
[3]
Land
|
Bezeichnung
|
Anmerkungen
|
Anhalt
|
Stadtkreis
|
|
Baden
|
?
|
Die sieben Stadtkreise gehorten zu den gleichnamigen Amtsbezirken,
Baden-Baden
zum Amtsbezirk Rastatt. Sie waren nicht kreisfrei.
|
Bayern
|
Kreisunmittelbare Stadt
|
Die Bezeichnung bedeutet
regierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt
. Nur die kreisunmittelbaren Stadte mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Stadt
Rosenheim
waren Stadtkreise.
|
Braunschweig
|
?
|
Die Stadt
Braunschweig
bildete einen Stadtkreis, der zum Kreis Braunschweig gehorte. Am 1. April 1925 schied die Stadt Braunschweig aus dem Kreis Braunschweig aus
[4]
.
|
Bremen
|
Stadt
|
|
Hamburg
|
Stadt
|
|
Hessen
|
Stadtkreis
|
|
Lippe
|
?
|
|
Mecklenburg
|
Selbstandiger Stadtbezirk
|
Neubrandenburg
war ein selbstandiger Stadtbezirk, aber kein Stadtkreis.
|
Oldenburg
|
Stadt
|
|
Preußen
|
Stadtkreis
|
Der Oberbegriff fur alle Stadt- und Landkreise ist
Kreis
.
|
Saarland
|
Stadtkreis
|
Der Oberbegriff fur alle Stadt- und Landkreise ist
Kreis
.
|
Sachsen
|
Bezirksfreie Stadt
|
|
Schaumburg-Lippe
|
?
|
|
Thuringen
|
Stadtkreis
|
Zella-Mehlis
war eine kreisfreie Stadt, aber kein Stadtkreis.
|
Wurttemberg
|
Stadtkreis
|
Die
Stadt Stuttgart
gehorte keinem Oberamt, ab 1934 Kreis, an. Sieben weitere Stadtkreise gehorten zu den gleichnamigen Kreisen,
Schwenningen
zum Kreis Rottweil. Diese waren nicht kreisfrei.
|
Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurde einheitlich fur das Deutsche Reich die Bezeichnung
Stadtkreis
festgelegt. Nur in Mecklenburg blieb es bei der Bezeichnung
selbstandiger Stadtbezirk
.
[5]
Bei der 1816 erfolgten Gliederung
Preußens
in
Kreise
wurden die Provinzhauptstadte
Breslau
,
Danzig
,
Koln
,
Konigsberg
,
Magdeburg
,
Munster
,
Posen
,
Potsdam
und
Stettin
der unmittelbaren Kontrolle der Provinzregierung unterstellt und blieben kreisfrei, nicht jedoch die Provinzhauptstadt
Coblenz
, die erst 1887 ein eigener Stadtkreis wurde.
Aachen
,
Dusseldorf
,
Erfurt
,
Halle
,
Minden
und
Trier
[6]
wurden ebenfalls kreisfrei. Minden verlor seine Kreisfreiheit bereits 1817 wieder, ebenso 1820 auch Dusseldorf und Erfurt, die wieder in die jeweiligen Landkreise eingegliedert wurden.
Nach der Annexion des
Konigreiches Hannover
, des
Kurfurstentums Hessen-Kassel
, des
Herzogtums Nassau
und der
Freien Stadt Frankfurt
im Jahre 1866 wurden die ehemaligen Hauptstadte dieser Staaten,
Hannover
,
Kassel
,
Wiesbaden
und
Frankfurt am Main
, als Stadtkreise ubernommen.
Durch das starke Wachstum der Stadte infolge der Industrialisierung wurde die Forderung an die Adresse der preußischen Regierung nach einer Auskreisung der großeren Stadte immer lauter. Waren
Barmen
und
Elberfeld
, die am 1. Juni 1861 Stadtkreise wurden,
[7]
noch als Ausnahmefall charakterisiert worden, so musste die Regierung ab 1872 regelmaßig weiteren Auskreisungen zustimmen.
Erfurt
(1. Januar 1872),
Dusseldorf
(20. April 1872) und
Krefeld
(14. Oktober 1872) waren die nachsten Stadte, bei denen diese Regelung angewendet wurde.
[8]
Am 1. Juli 1873 wurde
Gorlitz
, 1874 wurden auch
Duisburg
(am 28. Januar),
Elbing
,
Liegnitz
(am 1. Januar) und
Stralsund
eigene Stadtkreise.
Ab 1875 war generell eine Einwohnerzahl von mehr als 30.000 Voraussetzung fur die Bildung von Stadtkreisen. In einigen Fallen wie zum Beispiel
Hamborn
wurde am 1. Mai 1911 aus einer rasant auf mehr als 100.000 Einwohner gewachsenen Gemeinde direkt ein Stadtkreis. Dieser wurde
am 1. August 1929
mit Duisburg zum Stadtkreis Duisburg-Hamborn vereinigt.
In Bayern wurden zunachst alle
mediatisierten
Freien Reichsstadte
kreisunmittelbar, ebenso die fruheren Residenzstadte und die Bischofssitze.
[9]
Daher gab es dort bis 1972 eine besonders große Anzahl kreisunmittelbarer
Mittel-
und sogar
Kleinstadte
. Die 1972 eingekreisten Stadte verfugen mit der als Ersatz verliehenen Rechtsstellung als
Große Kreisstadt
weiterhin uber einen historisch bedingten Status, der anderen Stadten ihrer Große vielfach nicht zufallt.
Bei den bayerischen Bezeichnungen muss beachtet werden, dass bis Ende 1938 die heutigen Regierungsbezirke als Kreise und die heutigen Landkreise als Bezirke bezeichnet wurden. Zu dieser Systematik gehorte auch der Name ?kreisunmittelbare Stadte“ fur die heutigen kreisfreien Stadte.
Vollig unabhangig von den Regierungsbezirken (fruher: Kreise) und den Landkreisen (fruher: Bezirke) sind die mit den Regierungsbezirken flachengleichen Gebietskorperschaften der
Bezirke
. Diese Bezirke stehen zu den kreisfreien Stadten (kreisunmittelbaren Stadten) nicht in einem Uber- und Unterordnungsverhaltnis, sondern folgen dem Prinzip der Aufgabentrennung.
[10]
Das
Großherzogtum Oldenburg
gewahrte außer der Landeshauptstadt
Oldenburg (Oldb.)
auch den Stadten
Jever
(1855),
Varel
(1858),
Delmenhorst
(1903) und
Rustringen
(1911), das 1937 mit
Wilhelmshaven
vereinigt wurde, das Privileg der Kreisfreiheit.
Das
Land Thuringen
fuhrte bei der staatlichen Neugliederung in den Jahren 1920 bis 1922 das in Preußen ubliche System mit Stadt- und Landkreisen ein. Im
Freistaat Mecklenburg-Schwerin
wurden bei der Gebietsreform am 1. April 1921 38 bisher amtsfreie Stadte in Amter eingegliedert, die verbleibenden 4 amtsfreien Stadte wurden zu selbstandigen Stadtbezirken, die kreisfreien Stadten entsprachen. Im
Freistaat Mecklenburg-Strelitz
wurden die amtsfreien Stadte und 3 weitere bisher zu Amtern gehorenden Stadte bei der Gebietsreform 1919 zu Freien Stadten. Nach der Vereinigung der beiden mecklenburgischen Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Strelitz
im Jahre 1934 wurden die beiden Strelitzer Stadte
Neubrandenburg
und
Neustrelitz
als Stadtkreise ubernommen, die ubrigen Strelitzer Stadte jedoch dem
Landkreis Stargard
eingegliedert. Die Selbstandigen Stadtbezirke in Mecklenburg-Schwerin wurden zu Stadtkreisen
[11]
.
Baden
,
Hessen-Darmstadt
und
Wurttemberg
kannten bis zur Verwaltungsreform 1938 mit Ausnahme der wurttembergischen Landeshauptstadt
Stuttgart
keine Stadtkreise.
Im
Freistaat Braunschweig
war die Stadt
Braunschweig
hinsichtlich der kommunalen Stadtverwaltung kein Teil des Kreises Braunschweig, als Teil der Staatsverwaltung jedoch der
Kreisdirektion
Braunschweig nachgeordnet. In der neuen Stadteordnung vom 15. November 1924 mit Inkrafttreten am 1. April 1925 die Landeshauptstadt Braunschweig den Status einer kreisfreien Stadt und schied aus dem
Kreis Braunschweig
aus.
[12]
[13]
[14]
[15]
Im
Furstentum Lippe
wurden die bisherigen Amter 1879 zu den 5 Verwaltungsamtern
Detmold
,
Lipperode-Cappel
,
Blomberg
,
Brake
und
Schotmar
zusammengeschlossen.
[16]
Die Stadte Detmold, Horn, Lage
[17]
, Blomberg, der Flecken Schwalenberg (1906 erhielt Schwalenberg die Bezeichnung Stadt)
[18]
, Barntrup, Lemgo
[19]
und Salzuflen waren amtsfrei.
[20]
Sie gehorten den bisherigen Amtern nicht an. Ebenso gehorten sie den Verwaltungsamtern nicht an. Im
Freistaat Lippe
erhielten Schotmar 1921 und Oerlinghausen am 1. April 1926 Amtsfreiheit.
[21]
Durch das lippische Gemeindeverfassungsgesetz vom 1. Dezember 1927 wurde mit Wirkung zum 1. April 1928 durch Zusammenschluss der Verwaltungsamter Detmold und Lipperode-Cappel das Landratsamt Detmold gebildet. Die anderen Verwaltungsamter wurden zu den Landratsamtern
Blomberg
,
Brake
und
Schotmar
und damit mit Landkreisen vergleichbar. Die Stadte
Detmold
, Horn, Lage,
Blomberg
,
Schwalenberg
,
Lemgo
,
Barntrup
,
Bad Salzuflen
,
Schotmar
und Oerlinghausen blieben amtsfrei. Da sie den Landratsamtern nicht angehorten, entsprachen sie kreisfreie Stadten.
[22]
Mit Wirkung vom 1. April 1932 wurden die Landratsamter Detmold und Blomberg und die bisher amtsfreien Stadte Blomberg, Schwalenberg, Lage und Horn zum
Kreis Detmold
und die Landratsamter Brake und Schotmar und die bisherigen amtsfreien Stadte Barntrup und Oerlinghausen zum
Kreis Lemgo
zusammengeschlossen. Es bestanden bis 1934 die kreisfreien Stadte Detmold, Lemgo und Bad Salzuflen, das mit Schotmar 1932 vereinigt wurde. 1933 wurde die die Vereinigung zwischen Bad Salzuflen und Schotmar aufgehoben und die Stadt Schotmar wurde dem Kreis Lemgo angeschlossen. Zum 1. April 1934 wurde Detmold in den Kreis Detmold und Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert (s.
Liste der kreisfreien Stadte und Stadtkreise Deutschlands
).
[23]
In Schaumburg-Lippe waren bei der Einteilung des Landes in die 4 Amter am 15. Januar 1816 Buckeburg, Arensburg, Stadthagen und Hagenburg die Residenzstadt
Buckeburg
und
Stadthagen
als selbstandige Stadt den Amtern Buckeburg und Stadthagen nicht an. Auch bei der Zusammenlegung der Amter zu den beiden Amtern Buckeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg am 1. Oktober 1879 blieben die beiden Stadte Buckeburg und Stadthagen selbstandige Stadte und gehorten den Amtern nicht an. Auch bei der Umwandlung der beiden Amter in die Landratsamtsbezirke Buckeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg am 31. Dezember 1884 blieben die beiden Stadte Buckeburg und Stadthagen selbstandige Stadte, die den Landratsamtsbezirken nicht angehorten. Am 25. Marz 1899 wurden aus den beiden selbstandigen Stadten Buckeburg und Stadthagen kreisfreie Stadte, aus den beiden Landratsamtsbezirke Buckeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg wurde die beiden
Kreis Buckeburg
und
Kreis Stadthagen
. Zum 1. April 1934 wurden die beide kreisfreien Stadte Buckeburg, dem Kreis Buckeburg und Stadthagen dem Kreis Stadthagen eingegliedert (s.
Schaumburg-Lippe
und
Liste der kreisfreien Stadte und Stadtkreise Deutschlands
).
[24]
Die
Deutsche Gemeindeordnung
von 1935 fuhrte den Begriff ?Stadtkreis“ neu ein. In der ?Ersten Verordnung zur Durchfuhrung der Deutschen Gemeindeordnung“ vom 23. Marz 1935 wurden alle Stadtkreise, geordnet nach Landern, aufgezahlt. 1942 gab es hierzu eine Erganzung. Dabei muss berucksichtigt werden, dass es sich bei diesen Stadtkreisen mit Ausnahme derer im Staat
Preußen
nicht um Stadtkreise im heutigen Sinne handelte. Sie waren eher zu vergleichen mit ?kreisangehorigen Stadten mit Sonderstatus“, also etwa
Großen Kreisstadten
.
Wahrend in den ersten Jahren der sowjetischen Besatzung in der
DDR
noch Stadtkreise eingerichtet wurden (zum Beispiel
Schonebeck (Elbe)
im Jahre 1946), beseitigten
die 1950
und 1952
durchgefuhrten Verwaltungsreformen die Mehrzahl der historisch gewachsenen Stadtkreise.
Allerdings wurden in der DDR auch neue Stadtkreise gebildet. So war zum Beispiel
Johanngeorgenstadt
von 1951 bis 1957 Stadtkreis; denn durch den Uranabbau war die Zahl der Einwohner auf uber 40.000 gewachsen. Nach 1957 sank sie wieder ab. Ahnlich erging es
Schneeberg
, das von 1951 bis 1958 einen Stadtkreis bildete. Auch die neu errichtete
Stalinstadt
(heute
Eisenhuttenstadt
) wurde 1953 von der DDR-Regierung zum Stadtkreis erhoben.
Schwedt (Oder)
(1961) und
Suhl
(1967) gehorten ebenfalls zu den Stadten, die wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Stadtkreise wurden. Die Großsiedlung
Halle-Neustadt
wurde am 12. Mai 1967 zu einem selbstandigen, von
Halle (Saale)
losgelosten Stadtkreis erklart, am 6. Mai 1990 aber wieder in die Stadt Halle eingegliedert.
Nach den Bestimmungen des ?
Gesetzes uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR
(Kommunalverfassung)“ vom 17. Mai 1990
[25]
wurden nicht kreisangehorige Gemeinden nun erstmals nicht mehr als ?Stadtkreise“, sondern allein als ?kreisfreie Stadte“ bezeichnet.
Auch
Polen
gehort zu den Landern, in denen zwischen Landkreisen und Stadtkreisen unterschieden wird. Einige Stadte wurden bereits im Deutschen Kaiserreich zum Stadtkreis (
Bromberg
1875,
Graudenz
und
Thorn
1900) beziehungsweise wahrend ihrer Zugehorigkeit zur
k. u. k.-Monarchie
zur Statutarstadt erhoben (zum Beispiel
Bielitz
). Andere Stadte wurden erst nach 1918 von der neu gegrundeten polnischen Republik zu Stadtkreisen erklart, wie beispielsweise
Gniezno
(1925),
Inowrocław
(1925) und
Kalisz
(1929).
In den
Vereinigten Staaten
gibt es unter der Bezeichnung
independent city
ebenfalls das Konzept einer kreisfreien Stadt. Seit 1871 sind in
Virginia
alle großeren Stadte per Gesetz kreisfrei, aber auch in anderen Bundesstaaten gibt es
independent cities
, wie beispielsweise
Baltimore
in
Maryland
oder
St. Louis
in
Missouri
.
Eine ahnliche Situation gibt es bei dem in den USA etwas haufigeren Konstrukt des
consolidated city-county
, wo die raumliche Abgrenzung ubereinstimmt, aber Stadt
(city)
und Kreis
(county)
als in rechtlicher Sicht getrennte Institutionen existieren. Dadurch konnen gelegentlich innerhalb des ?konsolidierten“
Countys
weitere Stadte existieren, wie zum Beispiel im
Duval County
(Florida).
New York
bildet den seltenen (und innerhalb der USA einmaligen) Fall einer ?kreisubergreifenden“ Stadt; die Counties treten als ihre
Stadtteile
auf.
In
Japan
wurde zu Beginn des
Kaiserreichs
die Verwaltung radikal nach europaischen Vorbildern modernisiert. In Anlehnung an die kreisfreien Stadte im Konigreich Preußen bzw. dem Deutschen Kaiserreich wurden japanische kreisfreie Stadte,
shi
, 1889 eingefuhrt und ersetzten die seit 1878 bestehenden
ku
. Seitdem sind alle
Prafekturen
Japans ahnlich
Preußen
bzw. Deutschland (nahezu) flachendeckend in die auf die Antike zuruckgehenden, im 19. Jahrhundert ebenfalls nach preußischem Vorbild modernisierten Landkreise
(-
gun
)
und kreisfreie Stadte
(-shi)
unterteilt.
Die preußischen Elemente der Verwaltung kreisfreier Stadte (kollektive Exekutive/Magistrat, Dreiklassenwahlrecht) wie auch die Landkreisverwaltungen wurden zwar schon im fruhen 20. Jahrhundert oder der US-gefuhrten Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg wieder abgeschafft; aber die flachendeckende Gliederung japanischer Prafekturen in Landkreise und kreisfreie Stadte besteht bis heute, wobei seit dem Krieg vor allem in den 1950er und 2000er Jahren sehr weitgehende Gebietsreformen durchgefuhrt wurden, mit denen viele Landkreise in kreisfreien Stadten aufgegangen sind und heute nicht wenige davon in ihrer raumlichen Struktur und Ausdehnung eher einem deutschen Landkreis entsprechen.
- ↑
NKomVG
(
Memento
vom 23. August 2012 im
Internet Archive
)
- ↑
Beispiel aus der amtlichen Statistik NRW
(
Memento
vom 20. April 2012 im
Internet Archive
)
- ↑
Statistisches Jahrbuch 1938
- ↑
Stadtchronik Braunschweig
- ↑
Statistisches Jahrbuch 1941/42
- ↑
Nachweise auf territorial.de
- ↑
Amtsblatt fur den Regierungsbezirk Dusseldorf 1861, S. 250 f.
- ↑
Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Erfurt 1871, S. 275.
- ↑
Dirk Gotschmann
:
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, Zeitschrift fur Bayerische Landesgeschichte, Band 73 (201), Seite 497ff
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Rdnr. 16 Becker, In Becker/Heckmann/Kempen/Manssen:
Offentliches Recht in Bayern
- ↑
Sonderhefte zu Wirtschaft und Statistik, Sonderheft 2, Vorlaufige Ergebnisse der Volkszahlung im Deutschen Reich vom 16. Juni 1925, Die ortsansassige Bevolkerung der kleineren Verwaltungsbezirke (Stadt- und Landbezirke usw.), Mecklenburg-Schwerin S. 62, Mecklenburg-Strelitz S. 64
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Stadtchronik Braunschweig
- ↑
Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815?1945, Reihe B: hrsg. von Thomas Klein, Band 16: Mitteldeutschland (Kleinere Lander), Marburg 1981.
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Amt und Verantwortung. Trager der kommunalen Selbstverwaltung im Wirkungskreis der braunschweigischen Landschaft. Hersg. von Brage Bei der Wieden und Henning Steinfuhrer. Braunschweig 2015, S. 571.
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Verwaltungsgliederung des Landes Braunschweig Niedersachsisches Landesarchiv Standort Wolfenbuttel
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Stephanie Reekers:
Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967.
Aschendorff, Munster Westfalen 1977,
ISBN 3-402-05875-8
, S. 349.
- ↑
Stephanie Reekers:
Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967.
S. 350.
- ↑
Stephanie Reekers:
Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967.
S. 351 f.
- ↑
Stephanie Reekers:
Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967.
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Stephanie Reekers:
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Stephanie Reekers:
Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967.
S. 184.
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Stephanie Reekers:
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Verwaltungsgliederung Schaumburg-Lippe, Landesarchiv Niedersachsen
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Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990
, im
Gesetzblatt der DDR
1990, Teil I Nr. 28 vom 25. Mai 1990, S. 255ff.,
Digitalisat
.