Immatrikulation

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Immatrikulationsamt der Technische Universitat Dresden - Symbolbild

Die Immatrikulation oder Einschreibung an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen einer deutschen Hochschule benutzen zu durfen. Dazu gehoren unter anderem die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und an Hochschulprufungen sowie die Benutzung der Bibliotheken. Mit der Eintragung in die Matrikel (Stammrolle) bewirkt die Hochschulverwaltung die Aufnahme einer Person als Student und Mitglied der Hochschule. Fruher gab es ein eigenes Burgerrecht an der Universitat. Mit der Einschreibung war auch ein Wechsel von der Gerichtsbarkeit des Heimatortes zur Gerichtsbarkeit der Universitat verbunden. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitatsmatrikel gefuhrt. In Osterreich ist zusatzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch fur jedes Semester eine Inskription fur das jeweilige Studium erforderlich.

Gegensatz: Exmatrikulation ? das Verlassen der Hochschule (fruher verlor man dadurch auch das Universitatsburgerrecht).

Voraussetzungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Um an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert werden zu konnen, ist Voraussetzung, dass keine Immatrikulationshindernisse bestehen, u. a. wird eine Hochschulzugangsberechtigung verlangt; wer keine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann als Gasthorer zugelassen werden. Die Hochschule kann sogar bereits vor Studienaufnahme besonders begabten Schulern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prufungen gestatten. (Die Studienzeiten und dabei erbrachte Prufungsleistungen werden auf Antrag anerkannt.) Das Verfahren der Immatrikulation, die Ruckmeldung, die Beurlaubung, die Exmatrikulation und die Zulassung als Gasthorer und Teilzeitstudierender einschließlich der Fristen sowie die Aufbewahrungszeiten fur die Unterlagen, die fur den Nachweis eines Studiums oder einer Prufung von Bedeutung sind, werden in den meisten Landern der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung geregelt. [1]

Wer einen grundstandigen Studiengang (von Ausnahmen abgesehen, ist das ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss fuhrt) aufnehmen mochte, muss eine Hochschulzugangsberechtigung haben.

Nachweise fur eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung sind:

  • die allgemeine Hochschulreife (berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen),
    eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer ein Hochschulstudium oder einen akkreditierten Bachelorstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie erfolgreich abgeschlossen hat, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen;
  • die fachgebundene Hochschulreife (berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an allen Hochschulen),
    eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer das Grundstudium in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universitat oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat;
  • die Fachhochschulreife (berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universitat oder der Hochschule Geisenheim);
  • die Meisterprufung (berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen) oder
  • der Meisterprufung vergleichbare Abschlusse (sie werden erworben uber Abschlusse der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Fortbildungsabschlusse, nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42 und 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgange mindestens 400 Stunden umfasst haben; fur Berufe im nautischen Bereich und im Gesundheitswesen und sozialpflegerische oder sozialpadagogische Berufe; Steuerberater, Wirtschaftsprufer; sie sind allgemeine Hochschulzugangsberechtigungen) berechtigen zum Studium aller Fachrichtungen.

Nachweise fur eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung haben:

  • Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien , die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, sowie
  • Absolventen eines einjahrigen Lehrgangs an der Europaischen Akademie der Arbeit in der Universitat Frankfurt am Main und
  • Beruflich Qualifizierte durch eine Hochschulzugangsprufung fur bestimmte Studienbereiche, z. B. in Hessen: 1. Sprach- und Kulturwissenschaften, 2. Geschichtswissenschaften, 3. Theologie, Religionswissenschaften, Philosophie, 4. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspadagogik, 5. Sozial- und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Soziale Arbeit, 6. Padagogik, Studiengange fur das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen sowie das Lehramt an Forderschulen, 7. Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften, 8. Architektur, Bauwesen, 9. Ingenieurwissenschaften, 10. Mathematik und Naturwissenschaften einschließlich Geographie und Informatik, 11. Agrar- und Umweltwissenschaften, Okotrophologie, 12. Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie, Pharmazie, 13. Psychologie und 14. Sport. [2]

In allen Landern der Bundesrepublik Deutschland bestehen ahnliche Regelungen, die ein Studium ohne erfolgreiche Abiturprufung ermoglichen.

In Osterreich und der Schweiz benotigt man fur die Studienzulassung eine Matura (Abschluss einer hoheren Schule) oder eine Studienberechtigung, die mit der Studienberechtigungsprufung erworben wird.

Unterlagen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese konnen sein:

  • gultiger Personalausweis , Reisepass oder entsprechender Identitatsnachweis und Nachweis der Staatsangehorigkeit
  • die Hochschulzugangsberechtigung: Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife (Deutschland), Reifezeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres (Osterreich)
  • der Nachweis der Krankenversicherung (Deutschland)
  • der Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde (Deutschland)
  • bei der Immatrikulation fur zulassungsbeschrankte Facher: Der Zulassungsbescheid, siehe Numerus clausus (Deutschland)
  • bei auslandischen Studenten: Der Nachweis uber ausreichende Kenntnisse in der deutschen (bzw. jeweiligen Landes-)Sprache, Osterreich zusatzlich: Nachweis der Erfullung samtlicher Erfordernisse, die im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses fur das gewahlte Studium zusatzlich zum Reifezeugnis erforderlich sind
  • bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule, also Abgangsbescheinigung samt Studienbuch und Ausweis dieser Hochschule
  • bei Studienfachern mit Eignungsfeststellung (z. B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): Der Nachweis uber den erfolgreich bestandenen Eignungstest
  • eventuell ein Fuhrungszeugnis , das rechtzeitig beim Burgeramt beantragt werden muss oder ein Nachweis uber die erfolgte Beantragung (Deutschland)
  • ein oder mehrere Passbilder (etwa fur Studierendenausweis und Studienbuch )

Beratung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fur die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Einschreibung  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
Wiktionary: Immatrikulation  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. in Hessen z. B.: Verordnung uber das Verfahren der Immatrikulation, Ruckmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthorer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010; GVBl. I 2010, 94
  2. § 2 Abs. 1 Verordnung uber den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010 , GVBl. I 2010, 238