ICAO-Codes
dienen zur eindeutigen Identifizierung von Flugplatzen, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen. Sie werden von der
International Civil Aviation Organization (ICAO)
(
Internationalen Zivilen Luftverkehrsorganisation
) vergeben. ICAO-Codes werden von der
Flugsicherung
, bei der Flugplanung sowie im Flugbetrieb verwendet.
Sie sind nicht zu verwechseln mit den aus nur drei Buchstaben bestehenden
IATA-Codes
fur Flugplatze mit Reiseflugverkehr, mit denen Fluggaste sehr viel haufiger konfrontiert werden, weil sie beim Verkauf von Flugleistungen, auf Reservierungen, Tickets, Zeittafeln am Flughafen etc. als Abkurzungen fur Flugziele benutzt werden. Ebenfalls sind sie nicht zu verwechseln mit den IATA-Codes fur Flugzeugtypen und fur Fluggesellschaften.
ICAO-Codes fur
Flugplatze
bestehen aus vier lateinischen Buchstaben. Jeder Code ? man nennt ihn auch ?
Location Indicator
“ Dokument 7910 der ICAO ? wird weltweit nur einmal vergeben.
Der erste Buchstabe gibt die Region/den Kontinent bzw. in manchen Fallen das Land an, in dem sich der Flugplatz befindet. Der zweite Buchstabe bezeichnet meist das Land (z. B. ED und ET fur Deutschland, LO fur Osterreich, LS fur die Schweiz). Die beiden letzten Zeichen (bei Landern, die nur durch einen Buchstaben reprasentiert werden, die
drei
letzten) dienen zur Zuordnung der Flughafen innerhalb der jeweiligen Lander. Deren Bedeutungen sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Die ICAO-Codierung fur Fluggesellschaften besteht derzeit aus drei Buchstaben (z. B. DLH fur die Deutsche
Lufthansa
, AUA fur die
Austrian Airlines Group
oder SWR fur
Swiss International Airlines
) und ist im ICAO-Dokument 8585 (Designators for Aircraft Operating Agencies, Aeronautical Authorities and Services) festgelegt. Sie beruhen
nicht
auf einem System wie etwa die Flugplatz-Codes.
Ahnlich wie bei den Flugplatzen sind den Fluggasten die aus zwei Buchstaben oder Zahlen bestehenden
IATA
-Codes (z. B. LH fur die Deutsche
Lufthansa
, OS fur
Austrian Airlines
und LX fur Swiss International Airlines) gelaufiger. Manche Gesellschaften benutzen jedoch ihren ICAO-3-Letter-Code, sei es, weil sie keinen IATA-Code haben, oder aus Marketinggrunden. So nutzt zum Beispiel die Fluggesellschaft
easyJet
vorrangig ihren pragnanten ICAO-Code EZY an Stelle des IATA-Codes U2.
Das Codesystem fur Fluggesellschaften wurde im Jahr 1947 von der ICAO eingefuhrt und basierte ursprunglich auf einem zweistelligen System, welches in gleicher Form von der
IATA
mitbenutzt wurde. Beim Eintritt einer Fluggesellschaft in den
Linienflugverband
IATA wurde ihr damals zweistelliger ICAO-Code (offiziell bezeichnet als ?2-letter-designator“) unverandert als IATA-Code ubernommen. Allein anhand des Codes konnte zu dieser Zeit nicht erkannt werden, ob eine Fluggesellschaft Mitglied der IATA war. So verwendete beispielsweise die Linienfluggesellschaft Lufthansa das Kurzel LH ursprunglich als ICAO-Code und als IATA-Code. Dagegen stand das Kurzel DZ allein fur den ICAO-Code der
Charterfluggesellschaft
Calair
, weil diese kein IATA-Mitglied war und somit keinen IATA-Code besaß. Aufgrund der gestiegenen Zahl an Fluggesellschaften wurde das 3-stellige-Codesystem im Jahr 1982 von der ICAO vorgestellt. Nach einer funfjahrigen Ubergangsphase trat es zum 1. November 1987 verbindlich in Kraft und loste das 2-stellige-Codesystem ab.
[1]
[2]
Außerdem vergibt die ICAO vierstellige, aus Buchstaben und Ziffern bestehende Codes fur
Flugzeugtypen
(Beispiel
A332
fur den
Airbus A330-200
), siehe
Liste der Flugzeugtypencodes
. Alle Flugzeuge bekommen einen ICAO-Code, die im Document 8643 (Aircraft Type Designators) nachzuschlagen sind. Dieser Code muss beispielsweise bei der Aufgabe eines
Flugplans
benutzt werden.
Neben reinen Flugverkehrszeichen werden von der ICAO auch Zeichen fur
maschinenlesbare
Reisedokumente (englisch:
machine readable travel documents
?
MRTD
) vergeben, die wiederum Landerzeichencodes umfassen. Diese Landercodes sind im Dokument 9303/MRTD der ICAO beschrieben.
- ↑
jp aircraft markings, jp airlines-fleets international, Edition 1966 ? Edition 1988/89
- ↑
Yearbook of the United Nations, 41. Jahrgang, 1987, Chapter X, S. 1259.