Ein
Hoheitszeichen
(auch
Hoheitsemblem
,
Hoheitssymbol
oder
Emblem
) ist eine
Insigne
(Gegenstand oder Symbol), die die
Staatshoheit
reprasentiert
, und durch den
Staat
zu diesem Zweck gesetzmaßig festgelegt wurde. Zu den staatlichen Hoheitszeichen gehoren als
Staatssymbole
die
Nationalflagge
, das
Staatswappen
und die
Nationalhymne
. Weil die Staatshoheit durch den
Bund (Gesamtstaat)
, die
Gliedstaaten
und die
Kommunen
in Gestalt der staatlichen und kommunalen
Behorden
und
Organe
ausgeubt wird, ist der Gebrauch der Hoheitszeichen gewohnlich letzteren vorbehalten. In Deutschland sind davon nur die Nationalflagge und die Nationalhymne ausgenommen.
Ein Hoheitszeichen wird zumeist durch
Fahnen
,
Flaggen
,
Wappen
,
Abzeichen
(z.?B.
Armelwappen
) und
Dienstsiegel
verkorpert.
Hoheitszeichen sind Mittel der staatlichen Selbstdarstellung und
nationalen Identifikation
. Sie kennzeichnen und reprasentieren den entsprechenden
Staat
und seine
durch Gesetze legitimierte offentliche Gewalt
. Sie deklarieren in der Regel das Objekt oder Subjekt, auf das sie sich beziehen oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit, zum Eigentum bzw. zum
Amts- oder Funktionstrager
des jeweiligen Staates.
Hoheitszeichen auf militarischen
Luftfahrzeugen
heißen
Flugzeugkokarde
(selten auch Flugzeugabzeichen). Sie sind in der Regel in den
Nationalfarben
des jeweiligen Staates gehalten. In der
englischen Sprache
heißen sie
Roundel
.
In der Schweiz wird der Landercode in
Luftfahrzeugkennzeichen
als
Hoheitszeichen
bezeichnet.
Verfassungsrechtlich
sind in Deutschland auf
Bundesebene
nur die Farben der Flagge geregelt (
Art. 22
Abs. 2 GG). Die Ausgestaltung der National- und der Dienstflaggen und der weiteren Bundessymbole regeln
Anordnungen des Bundesprasidenten
.
In der
Bundesrepublik Deutschland
kann die
offentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen
gemaß
§ 90a
Abs. 1 Nr. 2
StGB
mit einer
Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren bestraft werden. Ebenfalls sind die unbefugte Nutzung, die boswillige Entfernung und der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig. Die wirtschaftliche Benutzung von Hoheitszeichen als Marke ist laut § 8
Markengesetz
unzulassig. § 104 StGB schutzt auslandische Hoheitszeichen strafrechtlich gegen Beschadigung und Verunglimpfung.
In der
Republik Osterreich
kann die offentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemaß § 248 Abs. 2
StGB
mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr geahndet werden.
[1]
Ebenfalls sind die unbefugte Nutzung und der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar. Das Herabwurdigen fremder Symbole wird nach § 317 StGB verfolgt.
In den
USA
hingegen wurde das Verbrennen der Fahne vom
Supreme Court
als geschutzte
Meinungsfreiheit
mehrfach gegen Kriminalisierungsversuche des
US-Kongresses
verteidigt.
- ↑
§ 248 StGB
, Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts Osterreich, aufgerufen am 2. Februar 2014.