Hofkammer

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Als Hofkammer , Kammer , Kastenamt , Rentkammer , Rentamt oder Rentei wurden im spaten Mittelalter und in der fruhen Neuzeit Behorden bezeichnet, die das Vermogen ( Kammergut ) des Landesherrn und die Einkunfte daraus verwalteten. Die unterschiedlichen Bezeichnungen richteten sich nach ortlichem Herkommen. Die Bezeichnung Rentkammer oder Rentei ist darauf zuruckzufuhren, dass die Einkunfte auch als ?Renten“ bezeichnet wurden. Spater bezeichnete Rentamt auch eine Behorde zur Verwaltung grundherrschaftlicher Einnahmen. Von der Bezeichnung Kammer leitet sich der Begriff Kammerer ab, der in einigen Regionen noch heute in der kommunalen Finanzverwaltung verwendet wird.

Zur Finanzierung von Hof, Infrastruktur und Heer griff der Landesherr zunachst auf eigene Finanzquellen zuruck. Dazu zahlten die Einkunfte landwirtschaftlicher Domanen , hergebrachte (Grund-)Abgaben, die Einnahmen aus Regalien , z. B. Ungelt , Grenzzolle und Gewinne aus dem Bergbau . All diese Einkunfte flossen bei der Hofkammer zusammen, die sie der furstlichen Hofhaltung zum Verbrauch oder fur Investitionen zur Verfugung stellte und die Beamten besoldete. Meist waren die Kammern auch fur das Bauwesen verantwortlich. Auch fur die Aufnahme von Krediten waren sie zustandig, wenn die Einnahmen nicht reichten, um den Finanzbedarf des Landesherren zu decken.

Soweit in einem Territorium Stande Steuern bewilligten, wurden diese zumeist nicht an die Hofkammer abgefuhrt, sondern gesondert verwaltet.

Weitere Entwicklung

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Mit Entstehen der modernen staatlichen Finanzverwaltung im 18. und 19. Jahrhundert und der Trennung des furstlichen Privatvermogens vom Staatshaushalt existierten die Hofkammern in manchen Staaten als Verwaltung des privaten Vermogens der landesherrlichen Familie weiter (z. B. in Wurttemberg ). Manche dieser Einrichtungen bestehen privatrechtlich bis heute fort und fuhren mitunter die historische Bezeichnung ?Hofkammer“ oder ?Rentkammer“ weiter, so zum Beispiel die furstliche Hofkammer in Buckeburg oder die Hofkammer des Hauses Wurttemberg . Auch im kirchlichen Bereich findet sich die Bezeichnung ?Rentamt“ oder ?Rentkammer“ noch fur die kirchliche Finanzverwaltung.

In Bayern , wo der Begriff Rentamt besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentamter als Finanzbehorden aus den fruheren Kastenamtern (von Kasten , auch in der Bedeutung von ?Getreidespeicher“) hervor, die ursprunglich zur Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes , besonders der Zehntabgaben landwirtschaftlicher Produkte, spater aber auch der von Geldabgaben, dienten. Sie wurden seit 1802 von jeweils einem Rentbeamten (spater: Rentamtmann ) geleitet. Die Behorden wurden 1919, wie im restlichen Deutschland ublich, in ? Finanzamt “ umbenannt.

  • Wolfgang Wust : Die Hofkammer der Furstbischofe von Augsburg. Ein Beitrag zum Verwaltungs- und Regierungsstil geistlicher Staaten im 18. Jahrhundert. In: Zeitschrift fur bayerische Landesgeschichte. 50, 1987, ISSN   0044-2364 , S. 543?569, online .