Als
Hofkammer
,
Kammer
,
Kastenamt
,
Rentkammer
,
Rentamt
oder
Rentei
wurden im spaten
Mittelalter
und in der
fruhen Neuzeit
Behorden
bezeichnet, die das Vermogen (
Kammergut
) des
Landesherrn
und die Einkunfte daraus verwalteten. Die unterschiedlichen Bezeichnungen richteten sich nach ortlichem Herkommen. Die Bezeichnung
Rentkammer
oder
Rentei
ist darauf zuruckzufuhren, dass die Einkunfte auch als ?Renten“ bezeichnet wurden. Spater bezeichnete
Rentamt
auch eine Behorde zur Verwaltung grundherrschaftlicher Einnahmen. Von der Bezeichnung
Kammer
leitet sich der Begriff
Kammerer
ab, der in einigen Regionen noch heute in der kommunalen Finanzverwaltung verwendet wird.
Zur Finanzierung von Hof, Infrastruktur und Heer griff der Landesherr zunachst auf eigene Finanzquellen zuruck. Dazu zahlten die Einkunfte landwirtschaftlicher
Domanen
, hergebrachte (Grund-)Abgaben, die Einnahmen aus
Regalien
, z. B.
Ungelt
,
Grenzzolle
und Gewinne aus dem
Bergbau
. All diese Einkunfte flossen bei der Hofkammer zusammen, die sie der furstlichen Hofhaltung zum Verbrauch oder fur Investitionen zur Verfugung stellte und die Beamten besoldete. Meist waren die Kammern auch fur das
Bauwesen
verantwortlich. Auch fur die Aufnahme von Krediten waren sie zustandig, wenn die Einnahmen nicht reichten, um den Finanzbedarf des Landesherren zu decken.
Soweit in einem Territorium
Stande
Steuern bewilligten, wurden diese zumeist nicht an die Hofkammer abgefuhrt, sondern gesondert verwaltet.
Mit Entstehen der modernen staatlichen Finanzverwaltung im 18. und 19. Jahrhundert und der Trennung des furstlichen Privatvermogens vom Staatshaushalt existierten die Hofkammern in manchen Staaten als Verwaltung des privaten Vermogens der landesherrlichen Familie weiter (z. B. in
Wurttemberg
). Manche dieser Einrichtungen bestehen privatrechtlich bis heute fort und fuhren mitunter die historische Bezeichnung ?Hofkammer“ oder ?Rentkammer“ weiter, so zum Beispiel die furstliche Hofkammer in
Buckeburg
oder die
Hofkammer des Hauses Wurttemberg
. Auch im kirchlichen Bereich findet sich die Bezeichnung ?Rentamt“ oder ?Rentkammer“ noch fur die kirchliche Finanzverwaltung.
In
Bayern
, wo der Begriff
Rentamt
besonders lange verwendet wurde, gingen die
Rentamter
als Finanzbehorden aus den fruheren Kastenamtern (von
Kasten
, auch in der Bedeutung von ?Getreidespeicher“) hervor, die ursprunglich zur Verwaltung des landesherrlichen
Kammergutes
, besonders der
Zehntabgaben
landwirtschaftlicher Produkte, spater aber auch der von Geldabgaben, dienten. Sie wurden seit 1802 von jeweils einem Rentbeamten (spater:
Rentamtmann
) geleitet. Die Behorden wurden 1919, wie im restlichen Deutschland ublich, in ?
Finanzamt
“ umbenannt.
- Wolfgang Wust
:
Die Hofkammer der Furstbischofe von Augsburg. Ein Beitrag zum Verwaltungs- und Regierungsstil geistlicher Staaten im 18. Jahrhundert.
In:
Zeitschrift fur bayerische Landesgeschichte.
50, 1987,
ISSN
0044-2364
, S. 543?569,
online
.