Hintersassen
(in der Regel
Plural
) (auch:
Hintersattler
,
Hintersassen
,
Hintersiedler
,
Kossaten
,
Kossaten
,
Klein
hausler
,
Beisassen
) waren Landleute, welche ohne geschlossene Guter, nur mit einem
Haus
,
Garten
oder einzelnen
Feldern
?angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom
Mittelalter
bis zur
Bauernbefreiung
verwendet, in der
Schweiz
bis zur Anderung der
Bundesverfassung 1874
,
[1]
in
Liechtenstein
bis zur Einfuhrung des Gemeindegesetzes von 1864,
[2]
in
Preußen
und im
Deutschen Reich
stellenweise bis in die 1880er Jahre.
Im Mittelalter wurde
Hintersasse
mit der Bedeutung ?die hinter einem Herren sitzen“ auch als Sammelbegriff fur die vom
Grundherrn
abhangigen
Bauern
gebraucht. Neben personlich freien Hintersassen, die rechts- und vermogensfahig waren und ?nur“ wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen, die
Horigen
, in einem personlichen Abhangigkeitsverhaltnis.
[3]
- Hans-Hermann Garlepp:
Der Bauernkrieg von 1525 um Biberach a. d. Riss
(
Biberach an der Riß
).
Eine wirtschafts- und sozialgeschichtliche Betrachtung der aufstandischen Bauern
. Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1987,
ISBN 3-8204-0274-8
(=
Schriften zur europaischen Sozial- und Verfassungsgeschichte
. Band 5, zugleich
Dissertation
an der
FU Berlin
, 1987).
- ↑
Siehe Weblink zum Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz.
- ↑
Bernd Marquardt:
Hintersassen.
In:
Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein.
Abgerufen am 2. Februar 2020
.
- ↑
Gerhard Bach:
Zur Geschichte von Niederwerrn.
Niederwerrn o. J. [1988]. S. 10 (Glossar)