Hintersassen

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Hintersassen (in der Regel Plural ) (auch: Hintersattler , Hintersassen , Hintersiedler , Kossaten , Kossaten , Klein hausler , Beisassen ) waren Landleute, welche ohne geschlossene Guter, nur mit einem Haus , Garten oder einzelnen Feldern ?angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet, in der Schweiz bis zur Anderung der Bundesverfassung 1874 , [1] in Liechtenstein bis zur Einfuhrung des Gemeindegesetzes von 1864, [2] in Preußen und im Deutschen Reich stellenweise bis in die 1880er Jahre.

Im Mittelalter wurde Hintersasse mit der Bedeutung ?die hinter einem Herren sitzen“ auch als Sammelbegriff fur die vom Grundherrn abhangigen Bauern gebraucht. Neben personlich freien Hintersassen, die rechts- und vermogensfahig waren und ?nur“ wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen, die Horigen , in einem personlichen Abhangigkeitsverhaltnis. [3]

  • Hans-Hermann Garlepp: Der Bauernkrieg von 1525 um Biberach a. d. Riss ( Biberach an der Riß ). Eine wirtschafts- und sozialgeschichtliche Betrachtung der aufstandischen Bauern . Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1987, ISBN 3-8204-0274-8 (= Schriften zur europaischen Sozial- und Verfassungsgeschichte . Band 5, zugleich Dissertation an der FU Berlin , 1987).

Einzelnachweise

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  1. Siehe Weblink zum Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz.
  2. Bernd Marquardt: Hintersassen. In: Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein. Abgerufen am 2. Februar 2020 .
  3. Gerhard Bach: Zur Geschichte von Niederwerrn. Niederwerrn o. J. [1988]. S. 10 (Glossar)