Hinrichtung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hinrichtungen 2006 in einigen Landern laut Amnesty International [1]
Anzahl der Hinrichtungen in den USA, 1608 bis 2009

Eine Hinrichtung , im Sprachgebrauch auch Exekution , ist die vorsatzliche Totung eines in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von der Justiz eines Landes ausgesprochenen Verurteilung zur Todesstrafe . Werden Menschen durch staatliche Stellen widerrechtlich getotet, handelt es sich um extralegale Hinrichtungen . Der Begriff wird im weiteren Sinne auch fur die Totung eines Menschen durch nicht hoheitlich befugte Personen, Gruppen oder Organisationen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit Terrorismus oder Kriminalitat .

Hinrichtungsarten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Hinrichtungsarten oder Sterbearten durfen nicht mit der Todesart oder der Todesursache verwechselt werden. Zum Beispiel fuhrt Ertranken zum Ertrinken.

Zur Hinrichtung wurden oder werden folgende Methoden verwendet:

Heute [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Seit dem Jahr 2000 sind nach Kenntnis von Amnesty international folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe angewandt worden:

Historische Hinrichtungsarten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Brutalitat historischer Hinrichtungsarten zeigt deutlich, dass diese Verurteilte nicht nur toten sollten, sondern darauf abzielten, ihnen zusatzliches Leid durch Folter zuzufugen.

Ein verurteilter Chinese wartet kniend vor seinem Grab auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)
Hinrichtung der vier Lincoln-Verschworer am Galgen (1865)
Hinrichtung mit der Garrotte im Bilibid-Gefangnis in Manila auf den Philippinen (1901)
Richtblock mit Beil

Symbolische Hinrichtung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In manchen Fallen wird das Schauspiel einer offentlichen Hinrichtung vollzogen, ohne dabei tatsachlich jemanden zu toten:

  • Wenn das Opfer bereits tot ist (posthume Hinrichtung), so geschehen zum Beispiel bei dem englischen Politiker Oliver Cromwell .
  • Wenn das Opfer nicht in der Gewalt der staatlichen Institutionen war, wurden von der spanischen Inquisition geflohene Ketzer haufig in effigie , also in Gestalt einer Strohpuppe, verbrannt. Noch ist bei radikalisierten politischen Kundgebungen das Verbrennen oder Erhangen von Puppen zu beobachten, die besonders gehasste Personen darstellen. Ein weiteres Beispiel dafur ist die Nubbelverbrennung im rheinischen Karneval .

Offenbar ist in solchen Fallen die Propagandawirkung der Hinrichtung, also die drastische Darstellung des Missfallens der durchfuhrenden Partei gegenuber dem Hingerichteten, als Abschreckung oder verbindendes Gemeinschaftserlebnis noch vorhanden.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Abendlandische Entwicklung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Von vielen Vollstreckungsmethoden der Todesstrafe setzten sich einige im Lauf der Geschichte langerfristig durch, losten einander ab oder wurden und werden parallel ausgeubt. Im Alten Orient war meist die Steinigung ublich, die ein Kollektiv ? meist die Sippe oder der Stamm ? durchfuhrte. Spater wurde von den Anklagern verlangt, die ersten Steine auf das Opfer zu werfen, um so ihre rechtmaßige Anklage zu unterstreichen und Meineide im Prozess zu erschweren. Im Iran wird die Steinigung fur Ehebruch teilweise noch durch den Staat ausgeubt.

Das Romische Reich loste kollektives Sippenrecht durch ein Staatsrecht ab. Hier war die Kreuzigung fur entlaufene Sklaven, Verbrecher ohne romisches Burgerrecht und Aufstandische die ubliche Hinrichtungsart. Staatsfeinde oder Hochverrater wurden im Carcer Tullianus der Stadt Rom haufig auch erdrosselt oder (seltener) enthauptet, danach, wie bei der Kreuzigung, auf der Gemonischen Treppe offentlich zur Schau gestellt, durch die Stadt geschleift und in den Tiber geworfen.

Das europaische Mittelalter behielt das Kreuzigen wegen des christlichen Glaubens an den gekreuzigten Jesus Christus nicht bei, sondern erfand dafur viele neue Methoden. Fur besonders schwere Straftaten waren Erhangen, Erwurgen mit einem Strick oder Radern ublich. ? Ketzer “ wurden haufig bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt, wobei sie meist schon am Qualm erstickten, bevor sie verbrannten. Anfangs war diese Strafe rechtlich streng begrenzt und daher selten, wurde aber in einigen Landern und Zeiten exzessiv angewandt, etwa wahrend der spanischen Inquisition und vor allem bei der Hexenverfolgung ab Ende des 15. Jahrhunderts. Die Enthauptung durch das Schwert war Adeligen oder anderen privilegierten Verurteilten vorbehalten.

Hinrichtungen vollzog damals ein einzelner dafur bestellter Beamter, der Henker oder Scharfrichter . Dieser ? auch als ?Meister Hans“ Bezeichnete ? war mitsamt seiner Familie in vielen Kulturkreisen geachtet. Der Kontakt zu ihm wurde gemieden und er stand auf der niedrigsten sozialen Stufe, obwohl die haufigen Todesstrafen als regelmaßiges Volksschauspiel offentlich gefeiert wurden. [11]

Neuzeitliche Verfahren folgten dem technischen Fortschritt. In Frankreich wurde 1792 die Guillotine als maschinelle Form des Enthauptens eingefuhrt und verbreitete sich von dort aus in Europa. Hinzu kam seit Erfindung der Schusswaffen die Erschießung. Seit etwa 1890 setzte sich daneben der Strang durch. Im 20. Jahrhundert kamen die Gaskammer, der Elektrische Stuhl und neuerdings die letale Injektion (todliche Giftspritze) hinzu.

Neuzeitliche Staaten verteilen die Hinrichtung oft auf mehrere Personen und verbergen so die individuelle Verantwortung dafur, etwa durch die maschinelle Auslosung eines Fallbeils, ein Erschießungs- Peloton oder einen Zufallsgenerator wie in den Hinrichtungskammern der USA: Zwei oder drei Ausfuhrende betatigen verschiedene Schalter, von denen nur einer das todliche Gift in die Blutadern des Verurteilten fließen lasst. So kann die Totung keiner Einzelperson zugeordnet werden. Im Ersten Weltkrieg stieg die Anzahl der Hinrichtungen an Zivilisten deutlich an. Vor allem im Osten und Sudosten Europas wurden Tausende Zivilisten, die man der Spionage oder des Verrats beschuldigte, ohne feldgerichtliche Verfahren hingerichtet. Erst in jungster Zeit wurden diese Ereignisse historisch untersucht.

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Flugblatt von 1771 uber eine Hinrichtung

Mittelalter bis Weimarer Republik [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode fuhrten.

Die einzelnen Hinrichtungsmethoden sind meist bestimmten Delikten zugeordnet, gelegentlich in Form spiegelnder Strafen . Bloße Lust an der Grausamkeit spielte wohl eine deutlich geringere Rolle, als der unbefangene, neuzeitliche Blick auf die Rechtspraxis des Mittelalters vortauscht. Todesurteile wurden oft offentlich weniger grausam vollstreckt, als sie tatsachlich waren. Betaubungsmittel wurden bei der Folter, beim Gottesurteil und bei der so genannten verscharften Hinrichtung eingesetzt. Das Retentum , eine Milderung, die in Form einer geheimen Klausel in das Urteil eingefugt wurde, konnte zum Beispiel bestimmen, dass der Hinzurichtende vor dem Radern heimlich zu erdrosseln sei, der Hexe solle vor dem Verbrennen ein Sack mit Schießpulver um den Hals gehangt oder dem Hinzurichtenden ein Betaubungsmittel eingegeben werden. Ein ?Taumelbecher“ als Gnadenakt wird bereits im Bibelbuch Spruche (31, 6f.) und bei Christi Kreuzigung (Myrrhen- oder Gallenwein) erwahnt ( Lexikon des Mittelalters Bd. 1, Sp. 2083).

Das letzte bekannte Beispiel der Hinrichtungsmethode des Zerstoßens der Glieder mit eisernen Keulen ist im Hannoverschen vom 10. Oktober 1828 beschrieben. Als Vergeltung fur den aus Habsucht begangenen Mord an Vater und Schwester wurde Andreas Christoph Beinhorn aus Grone auf einer Kuhhaut zum Richtplatz geschleift und dort, auf dem Leineberg in Gottingen , offentlich von unten auf geradert ? wie es in einem zeitgenossischen Flugblatt heißt ? ?mit Keulen zerschlagen und nachher sein Korper auf das Rad geflochten“ (wenn auch nur fur einen Tag). [12]

Die letzte offentliche Hinrichtung in der Stadt Wurzburg fand am 2. November 1850 statt. ?Vor einer zahllosen Menschenmenge“ wurde der 30-jahrige Raubmorder Heinrich Schuhmann aus Hofstetten mit dem Schwert enthauptet. [13] Seit 1851 wurde in allen deutschen Staaten die offentliche Hinrichtung aufgehoben. Die letzten beiden offentlichen Hinrichtungen fanden dennoch am 14. Oktober 1864 in Marburg und am 21. Oktober 1864 in Greiz statt. [14]

Im Deutschen Reich fand die Hinrichtung traditionell in einem umschlossenen Raum statt. Teilnahmeverpflichtung bestand fur zwei Personen des Gerichts der ersten Instanz, einen Gerichtsschreiber, einen Gefangnisbeamten und einen Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Ort, in dem die Hinrichtung stattfand, konnte zwolf ?ehrenwerte“ Burger abstellen, die freiwillig an der Hinrichtung teilnehmen konnten. Diese sollten die fruher ubliche Offentlichkeit darstellen, die jedoch mit vielen unangenehmen Begleiterscheinungen einhergegangen war. Der Verteidiger und andere Personen ( Geistliche , Verwandte) konnten auf Antrag ebenfalls der Hinrichtung beiwohnen. Uber den Vorgang war stets ein Protokoll aufzunehmen. Der Leichnam des Hingerichteten war den Verwandten auszuhandigen, die ihn ohne großere Feierlichkeiten zu bestatten hatten.

Seit Einfuhrung des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 war als Hinrichtungsmethode im Deutschen Reich ausschließlich die Enthauptung vorgeschrieben gewesen (§ 13), welche in der Praxis mittels Handbeil oder Fallbeil durchgefuhrt wurde. Die Mehrzahl der nordlichen Lander (etwa Preußen ) gebrauchte bis Mitte der 1930er Jahre das Handbeil, andere Lander (etwa Bayern und Sachsen ) Fallbeile.

Nationalsozialismus [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Durch das Gesetz uber Verhangung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. Marz 1933 wurde neben der Enthauptung zudem wieder die Methode des Hangens zugelassen, welche aus Sicht der Nationalsozialisten besonders unehrenhaft war, doch wurde sie bis Ende 1942 im Kerngebiet des Deutschen Reiches nicht angewandt. Todesurteile von Militargerichten wurden stattdessen durch Erschießung und die von Zivilgerichten durch Enthauptung (seit einem Fuhrererlass vom 14. Oktober 1936 ausschließlich per Fallbeil [15] ) vollstreckt. Um Hinrichtungen geheim und in großer Zahl abwickeln zu konnen, wurden im Dritten Reich ab 1937 zentrale Hinrichtungsstatten errichtet, die an ausgewahlten Vollzugsstandorten in Form eines mehrere Raume umfassenden Hinrichtungstraktes bis 1945 bestanden.

Im Dezember 1942 wurden die fuhrenden Mitglieder des ? Schulze-Boysen/Harnack-Kreises “ auf Befehl Hitlers erhangt, worauf in Deutschland wieder regelmaßig Exekutionen auf diese Art durchgefuhrt wurden [16] (z. B. nach dem 20. Juli 1944 ). Im Zusammenhang mit den zu erwartenden Todesurteilen wurde am 15. Dezember 1942 im Hinrichtungsraum der Haftanstalt Berlin-Plotzensee eine Eisenschiene mit Fleischerhaken angebracht, [16] und bis Mitte 1943 wurden Vorkehrungen zum Vollzug der Todesstrafe durch Hangen auch in nahezu allen anderen zentralen Hinrichtungsstatten des Deutschen Reichs getroffen. Der Galgen wurde dabei zumeist im selben Raum wie das Fallbeilgerat installiert.

Die Zahl der Hinrichtungen nahm in der Zeit des Nationalsozialismus drastisch zu, von 96 (1937) auf 1119 (1943). Die hohe Taktung bewirkte eine Auflosung des zeremoniellen Hinrichtungsprozesses:

  • Hinrichtungen wurden nicht nur nachts und in den fruhen Morgenstunden vollstreckt, sondern auch tagsuber.
  • Weder fur den Staatsanwalt noch den Gefangnisgeistlichen gab es eine Prasenzpflicht.
  • Hitlers Anweisung , verstarkt Erschießungskommandos einzusetzen, wurde kaum Folge geleistet, weil der Platz und das Personal dafur fehlten.
  • Dem Wunsch des Reichsjustizministeriums , anstelle der uberlasteten Scharfrichter zum Tode verurteilte Gefangene zur Exekution heranzuziehen (und diese dafur zu begnadigen), wurde nicht entsprochen. In Konzentrationslagern geschah das dennoch; die exekutierenden Lagerinsassen bekamen dafur als Lohn typischerweise drei Zigaretten.
  • Ab 1942 wurden Straftaten von ?fremdvolkischen“ Menschen nicht mehr durch Gerichte, sondern durch die Gestapo und die SS ?erledigt“.
  • Die Rolle der zentralen Hinrichtungsstatten ubernahmen zunehmend die Konzentrationslager.

Im KZ Auschwitz I (Stammlager) befand sich der Hinrichtungsplatz in dem von Mauern eingefassten Hof des Blocks 11 . Weil die Exekutionen ohne Aufsehen stattfinden sollten, mussten die Lagerinsassen in ihren Baracken bleiben, bis die Erschießung zu Ende war. Nur in Fallen von Fluchtversuchen von Gefangenen waren die Hinrichtungen offentlich: Die Lagergemeinschaft musste mit ansehen, wie der gefasste Fluchtling erschossen wurde. [17] [18]

Nach dem Zweiten Weltkrieg [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Tubingen wurde am 18. Februar 1949 der 28-jahrige Raubmorder Richard Schuh mit dem Fallbeil hingerichtet. Dies war die vorletzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Hinrichtung. [19] Danach wurden noch am 9. Mai 1949 in Hamburg die beiden Morder Robert Amelung und Peter Steinhauer enthauptet. [20] Zwei Wochen spater, am 23. Mai 1949, wurde mit der Verkundung des Grundgesetzes die Todesstrafe in Westdeutschland abgeschafft.

Das letzte Todesurteil in West-Berlin wurde am 11. Mai 1949 gegen den 24-jahrigen Raubmorder Berthold Wehmeyer vollstreckt. Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sich bis 1990 nicht auf West-Berlin erstreckte, bedurfte es hier eines eigenen Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe, das am 20. Januar 1951 in Kraft trat. [21]

Ungeachtet dessen wurden auf westdeutschem Boden noch weitere Hinrichtungen vorgenommen, die meisten vom deutschen Henker Johann Reichhart , der im Dienst der US-amerikanischen Besatzungsbehorden stand. Im Kriegsverbrechergefangnis Landsberg , von 1946 bis 1958 unter US-amerikanischem Befehl, wurden 1945 bis 1951 insgesamt 285 [22] von insgesamt 308 zum Tode verurteilte Kriegsverbrechern gehangt, am 7. Juni 1951 die letzten sieben, darunter Oswald Pohl , Otto Ohlendorf und Werner Braune . [23]

Das letzte nicht-militarische Todesurteil in der DDR wurde am 15. September 1972 an dem Kindermorder Erwin Hagedorn aus Eberswalde vollzogen.

Die wahrscheinlich letzte Hinrichtung in Deutschland fand am 26. Juni 1981 in der DDR in der Hinrichtungsstatte im Gefangnis an der Alfred-Kastner-Straße in Leipzig statt: Der 39-jahrige Stasi -Hauptmann Werner Teske , dem vorgeworfen wurde, sich mit Akten in den Westen absetzen zu wollen ( Spionagetatbestand ), wurde durch den ?unerwarteten Nahschuss“ hingerichtet. Hierbei verkundete der Staatsanwalt dem vollig Ahnungslosen die beiden Satze ?Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor.“ Daraufhin trat der letzte deutsche Henker, Hermann Lorenz , unbemerkt von hinten heran und schoss Teske ohne weitere Umschweife mit einer Armeepistole in den Hinterkopf. Lorenz hat auf diese Weise etwa zwanzig Hinrichtungen vollstreckt und wurde spater zum Major befordert.

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Hinrichtungen erfolgten in Osterreich bis in das 19. Jahrhundert hinein unter dem Gedanken der Abschreckung in der Offentlichkeit. Das Volk erlebte dieses Geschehen jedoch eher als Abwechslung im Alltagseinerlei. [24] Die letzte offentliche Hinrichtung nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren in Wien fand am 30. Mai 1868 statt, als der 23-jahrige Raubmorder Georg Ratkay an den Galgen kam, der am 28. Mai 1868 seine Verurteilung erhalten hatte. [25] Auf der Richtstatte bei der Spinnerin am Kreuz brach dabei eine Zuschauertribune zusammen. Da auch diese offentliche Hinrichtung mit Schlagereien und Betrunkenen endete, wurden alle weiteren Hinrichtungen in Wien im ?Galgenhof“ des Landesgerichts durchgefuhrt. Ab spatestens 1870 kam dort der Wurgegalgen als staatlich approbiertes Hinrichtungsgerat zum Einsatz. Die spater im Ersten Weltkrieg 1914?1918 erfolgten Hinrichtungen durch das Militar erfolgten standrechtlich .

Zwischen 1918 und 1933 war die Todesstrafe in Osterreich abgeschafft, wurde aber wahrend des Standestaats am 11. November 1933 uber das Standrecht wieder eingefuhrt. Als Hinrichtungsgerat diente wieder der Wurgegalgen. Zwischen 1933 und dem ?Anschluss“ an das Deutsche Reich 1938 wurden in Osterreich uber 40 Personen hingerichtet.

Auch in den ersten Jahren nach der Wiedererrichtung der Republik 1945 wurden Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Todesstrafe konnte von osterreichischen Gerichten sowie Gerichten der Besatzungsmachte verhangt werden. Fur die Aburteilung von Straftaten nach dem Kriegsverbrechergesetz und dem Verbotsgesetz gab es eigene Volksgerichte , die insgesamt 43 Todesurteile verhangten, von denen 30 vollstreckt wurden. [26] Die letzte Hinrichtung aufgrund osterreichischen Rechts erfolgte am 24. Marz 1950: An diesem Tag wurde der Raubmorder Johann Trnka im Landesgericht fur Strafsachen Wien gehangt. Die letzte Hinrichtung nach einem Todesurteil der alliierten Besatzungsbehorden fand in Osterreich im Februar 1955 statt.

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im zivilen Strafrecht der Schweiz war seit der fruhen Neuzeit die Enthauptung durch das Schwert die ubliche Hinrichtungsmethode. Ab 1798 wurde daneben die Guillotine verwendet, wobei einzelne Kantone den Verurteilten die Wahl zwischen Guillotine und Schwert gewahrten. Die letzten Enthauptungen durch das Schwert wurden am 6. Juli 1867 in Luzern an Niklaus Emmenegger und am 10. Januar 1868 in Moudon an Heli Freymond vollzogen.

Als letzter in einem zivilen Strafprozess zum Tode Verurteilter starb am 18. Oktober 1940 der 32-jahrige dreifache Morder Hans Vollenweider in Sarnen ( Kanton Obwalden ) unter der Guillotine .

Das Schweizer Militarstrafrecht sah die Todesstrafe weiterhin fur Landesverrat in Kriegszeiten vor. Auf dieser Basis wurden im Zweiten Weltkrieg 30 Personen zum Tode verurteilt; 17 davon wurden bis zum Kriegsende durch Erschießung hingerichtet. [27] Ein Fall einer solchen Hinrichtung ist Thema des Films Die Erschiessung des Landesverraters Ernst S. Am 20. Marz 1992 wurde dieser Gesetzesartikel nach einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Massimo Pini von der Freisinnig-Demokratischen Partei ( Kanton Tessin ) von der Bundesversammlung abgeschafft.

Gesellschaftliche Bewertung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Verschiedene Hinrichtungsmethoden werden gesellschaftlich unterschiedlich bewertet. Wahrend einige den Verurteilten bewusst erniedrigen sollten, gelten andere wie das Erschießen beim Militar als ehrenhaft. Solche Ehrbegriffe stehen auch hinter freiwilligen Selbsttotungen von zum Tod Verurteilten, etwa als Seppuku (besser bekannt unter dem umgangssprachlichen, jedoch falschen Begriff ?Harakiri“) im alten Japan. Aufgrund dieser symbolischen Verknupfung der Todesart mit der endgultigen Bewertung des Hinzurichtenden schreibt das Gesetz fast immer vor, welche Hinrichtungsmethode auf welches Verbrechen steht und wie ein Todesurteil vollstreckt werden muss. Hierbei herrscht der Gedanke vor, ein ?niederes“ Verbrechen mit einer ?niederen“ Hinrichtungsform, eine als weniger gravierend erachtete Straftat mit einer vermeintlich ?wurdevollen“ Totungsart zu vergelten. Wo so differenziert wird, wird das Staatsrecht zur Todesstrafe meist vorbehaltlos vorausgesetzt.

In Deutschland war seit dem 19. Jahrhundert die Enthauptung fur Hinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie wurde in den Einzelstaaten entweder durch das Fall- oder Handbeil vollstreckt. Nur militarische Kapitalverbrechen wurden mit Erschießen geahndet. Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde fur bestimmte Straftaten das Erhangen als eine besonders entehrende Hinrichtungsart vorgesehen, zum Beispiel fur KZ-Haftlinge, ?Verrater“ und Verschworer wie die Attentater vom 20. Juli 1944 .

Hinrichtung als Redensart [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vor allem im aktuellen Sprachgebrauch der Medien hat sich die Redensart etabliert, jemand sei ?regelrecht hingerichtet“ worden. Die ins Gegenteil gewandelte Bedeutung besagt, dass das Opfer eben nicht als Folge eines juristischen und bestenfalls rechtsstaatlichen Verfahrens verurteilt und getotet wurde, sondern dass die Art der Totung vor allem in Bezug auf die Wehrlosigkeit des Opfers eine gewisse außerliche Ahnlichkeit zur Hinrichtung aufweist.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Richard J. Evans : Offentlichkeit und Autoritat. Zur Geschichte der Hinrichtungen in Deutschland vom Allgemeinen Landrecht bis zum Dritten Reich. In: Heinz Reif (Hrsg.): Rauber, Volk und Obrigkeit. Suhrkamp, Frankfurt 1984, ISBN 3-518-28053-8 , S. 185 ff.
  • Jost Auler (Hrsg.): Richtstattenarchaologie . Archaeotopos, Dormagen 2008, ISBN 978-3-938473-07-8 .
  • Anton Holzer : Das Lacheln der Henker. Der unbekannte Krieg gegen die Zivilbevolkerung 1914?1918. Mit zahlreichen bisher unveroffentlichten Fotografien. Primus Verlag, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-89678-338-7 .
  • Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstatten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937?1945. Scharfrichter im Dritten Reich. Zwilling-Berlin, Berlin 2008, ISBN 978-3-00-024265-6 .
  • Matthias Blazek: Uber die Kriminaljustiz im Luneburgischen in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts. In: Journal der juristischen Zeitgeschichte , Heft 2/2010, hrsg. v. Thomas Vormbaum. De Gruyter, Hagen 2010, ISSN   1863-9984 , S. 67 ff.
  • Matthias Blazek: Die Scharfrichter seiner Majestat kopften weit mehr Menschen als vermutet ? Neue Rechtfertigungen der Todesstrafe/Erkenntnisse aus den Akten der Generalstaatsanwaltschaft im Niedersachsischen Landesarchiv. In: Journal der juristischen Zeitgeschichte , Heft 3/2010, hrsg. v. Thomas Vormbaum, De Gruyter, Hagen 2010, ISSN   1863-9984 , S. 118 ff.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Hinrichtungen  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Hinrichtung  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Amnesty International: http://www.amnesty.org/ (englisch).
  2. Blutige und antike Hinrichtungsmethoden. Der Blutadler Archaeo Now Abgerufen am 19. Juni 2021.
  3. Der Spiegel, Nummer 20/2009, S. 142.
  4. Aqua Tofana Chapter for Elsevier's "Toxicology in the Middle Ages and Renaissance" on an Italian poisoning case from the first half of the 17th century. By Mike Dash (engl) Academia.edu Abgerufen am 19. Juni 2021.
  5. www.todesstrafe.de: Matzzatello .
  6. Rosten: Strafen in Russland auf lexikus.de und Bestrafung von Freibeutern aus Geschichte des Abfalls der Niederlande von der spanischen Regierung.
  7. Der Spiegel , Nummer 20/2009, S. 142.
  8. Geschichte: Verwesung im Trog Spiegel.de. Abgerufen am 19. Juni 2021.
  9. Roland Villeneuve: Grausamkeit und Sexualitat. Rixdorfer Verlagsanstalt, Berlin 1988, Seite 46.
  10. Friedrich Merzbacher : Die Hexenprozesse in Franken. 1957 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Band 56); 2., erweiterte Auflage, C. H. Beck, Munchen 1970, ISBN 3-406-01982-X , S. 108.
  11. Ausfuhrlich: Matthias Blazek: Scharfrichter in Preußen und im Deutschen Reich 1866?1945. Ibidem, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8382-0107-8 , S. 111 ff.
  12. Ausfuhrlich: Matthias Blazek: Die Praxis des Zerstoßens der Glieder mit eisernen Keulen wurde hierzulande noch bis 1828 angewandt. In: Sudniedersachsen ? Zeitschrift fur Regionale Forschung und Heimatpflege , 38. Jahrgang, 3/September 2010, S. 72 ff.
  13. Oberpfalzisches Zeitblatt, Mittwoch, 6. November 1850. Vgl. Sybille Grubel: Zeittafel zur Geschichte der Stadt von 1814?2006. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Wurzburg. 4 Bande, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001?2007; III/1?2: Vom Ubergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9 , S. 1225?1247; hier: S. 1228.
  14. Blazek: Uber die Kriminaljustiz. S. 67. Matthias Blazek: Mord und Suhne ? Der Prozess gegen den Schuhmacher Ludwig Hilberg , der 1864 vor großem Publikum hingerichtet wurde . Ibidem, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-8382-1147-3 .
  15. www.gdw-berlin.de .
  16. a b Peter Koblank: Harro Schulze-Boysen. Rote Kapelle: Widerstand gegen Hitler und Spionage fur Stalin . Online-Edition Mythos Elser, 2014 (Mit zahlreichen Dokumenten).
  17. Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532 - 1987 . 1. Auflage. Berlin 2001, ISBN 978-3-463-40400-4 .
  18. Rituale der Vergeltung Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532 - 1987 Worldcat.org. Abgerufen am 3. Juni 2021.
  19. Matthias Blazek: ?Vor 70 Jahren wird in Tubingen eins der letzten Todesurteile in Westdeutschland vollstreckt“ , MyHeimat.de, abgerufen am 14. April 2019.
  20. Olaf Wunder: ?Das sind die letzten Hamburger, die auf der Guillotine endeten“ , Hamburger Morgenpost , 24. Marz 2019.
  21. Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz. Die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980 . De Gruyter, Berlin/New York 1988, ISBN 978-3-11-090213-6 , S. 88 (abgerufen uber De Gruyter Online).
  22. Thomas Raithel: Strafanstalt Landsberg am Lech. im Historischen Lexikon Bayerns .
  23. ?Je langer sich die Hinrichtungen hinzogen, desto lauter wurden auch die Stimmen, die ein Ende der Hinrichtungen forderten. Fur Gnadengesuche gab es ein breites politisches Bundnis. Im November 1950 veroffentlichten alle Parteien von Stadt und Kreis Landsberg eine Resolution mit der Bitte um Gnade fur die Kriegsverbrecher.“ ?Am 7. Januar 1951 sprachen die Bundestagsabgeordneten Dr. Richard Jager (CSU) und Dr. Seelos (BP) sowie Landtagsabgeordnete beider Parteien auf einer Kundgebung auf dem Landsberger Hauptplatz. Bei dieser Demonstration fanden sich mehrere tausend Menschen ein. Die Kundgebung endete im Eklat, als judische DPs aus dem Lager Lechfeld eine Gegendemonstration zum Gedenken der Opfer abhielten. Bei aller Anteilnahme der Bevolkerung fur die Tater gab es keine Bemuhungen um die Opfer des Nationalsozialismus. Am 31. Januar 1951 entschieden John McCloy, der amerikanische Hochkommissar, und General Thomas T. Handy, der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkrafte in Europa, uber die Gnadengesuche. […] Eine Reihe prominenter Haftlinge ? zum Beispiel Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und Wilhelm Speidel ? [wurden] bereits 1951 gnadenhalber entlassen.“
  24. Ablauf einer Hinrichtung in Osterreich. Abgerufen am 18. November 2023 .
  25. Historischer Ruckblick der Rathauskorrespondenz vom November 1948. 19. Februar 2014, archiviert vom Original am 19. Februar 2014 ; abgerufen am 20. Juni 2021 .
  26. Prozesse: Volksgerichte . Auf: www.nachkriegsjustiz.at .
  27. Peter Noll : Landesverrater. 17 Lebenslaufe und Todesurteile 1942?1944 . ISBN 978-3-7193-0681-6 .