Das
Herzogtum Steinau
(polnisch
Ksi?stwo ?cinawskie
; tschechisch
Stinavske kni?ectvi
) war ab 1274 zunachst ein selbstandiges Teilherzogtum des
Herzogtums Glogau
. Es wurde von diesem mehrmals getrennt, wieder mit ihm vereint und gehorte zeitweise auch zu anderen
schlesischen Herzogtumern
. 1675 fiel es als erledigtes Lehen in den unmittelbaren Besitz der
Krone Bohmen
. Residenzort war die gleichnamige Stadt Steinau (heute
?cinawa
in der Woiwodschaft Niederschlesien in Polen).
Das Teilherzogtum Steinau entstand 1274 bei der Teilung des Herzogtums Glogau unter die Sohne des Glogauer Herzogs
Konrad II.
Steinau fiel zusammen mit
Sprottau
an Herzog
Primislaus/Primko I.
Nach dessen Tod 1289 erhielt es der altere Bruder
Heinrich III.
, der es wiederum mit dem Herzogtum Glogau verband. Kurze Zeit eignete sich Steinau der Breslauer Herzog
Heinrich IV.
an, und nach dessen Tod 1290 wurde es 1291 wieder an Glogau zuruckgegeben. Von diesem wurde es neuerlich getrennt, als die funf Sohne des Herzogs Heinrich III. nach dessen Tod 1312 das Herzogtum Glogau in zwei Teile aufspalteten. Steinau fiel zusammen mit
Sagan
und einem Teil von
Posen
an die Bruder
Johann
,
Heinrich IV.
und
Primislaus II.
Bei einer weiteren Teilung erhielt Herzog Johann 1318 das nunmehr wieder eigenstandige Herzogtum Steinau. Er begab sich 1329 zusammen mit den niederschlesischen Herzogen von
Liegnitz
,
Sagan
,
Oels
und
Brieg
freiwillig in bohmische Lehensabhangigkeit, die 1335 mit dem
Vertrag von Trentschin
anerkannt wurde.
Anlasslich eines Besuchs in Prag schloss Herzog Johann am 29. Januar 1336 mit dem bohmischen Konig
Johann von Luxemburg
einen Vertrag, wonach dieser nach Johanns Tod das Herzogtum Steinau im Tausch gegen die lebenslange Nutzung von halb Glogau erhalten sollte. Wegen des Protestes seiner Bruder kam dieser Vertrag jedoch nicht zustande. Um weitere Verpfandungen und Verkaufe zu verhindern, erwarben Johanns Bruder Heinrich IV. und Konrad I. 1337 das Herzogtum Steinau, wobei sie ihm dort die lebenslange Nutzung einraumten. Vermutlich nach dem Tod des Herzogs Heinrich IV. gelangte Steinau an dessen gleichnamigen Sohn
Heinrich V.
Nach dessen Tod 1369 erhielt der Teschener Herzog
Przemislaus I.
fur treue Dienste von Konig
Wenzel
eine Halfte von Steinau, die andere Halfte erbte Heinrichs V. Sohn Heinrich VII. Dessen Halfte gelangte 1394 an den Oelser Herzog
Konrad II.
, der 1397 oder 1404
[1]
auch die zweite Halfte erlangte. Danach war Steinau zunachst mit dem Herzogtum Oels verbunden. Im Rahmen der Erbteilung von 1413 wurde Steinau unter den Oelser Herzogen
Konrad VI. ?Dechant“
(† 1427) und
Konrad VIII. ?der Junge“
(† 1444/47) wiederum selbstandig. 1489 musste es Herzog
Konrad X. ?der junge Weiße“
dem Konig
Matthias Corvinus
ubertragen, der es seinem Hauptmann
Georg von Stein
ubergab. Nach dem Tod des Konigs Matthias 1490 erhielt es Herzog Konrad X. wieder zuruck, starb jedoch schon 1492. Mit ihm erlosch die Oelser Linie des Glogauer Zweigs der Schlesischen Piasten, wodurch Steinau als erledigtes Lehen an die Krone Bohmen
heimfiel
. 1495 ubertrug es der bohmische Konig
Vladislav II.
zusammen mit Oels dem
Munsterberger
Herzog
Heinrich d. A.
Nach dessen Tod 1498 gelangte Steinau Anfang des 15. Jahrhunderts an die Herzoge von Brieg und Liegnitz und spater an das
Herzogtum Wohlau
. Mit diesem zusammen fiel Steinau mit dem Tod des Herzog
Georg Wilhelm I.
1675 als erledigtes Lehen in den unmittelbaren Besitz der Krone Bohmen. Zusammen mit fast ganz Schlesien fiel es 1742 nach dem
Ersten Schlesischen Krieg
an
Preußen
. 1807 wurde es im Rahmen der
preußischen Verwaltungsreformen
aufgelost.
- Hugo Weczerka
(Hrsg.):
Handbuch der historischen Statten
.
Band:
Schlesien
(=
Kroners Taschenausgabe
.
Band 316). Kroner, Stuttgart 1977,
ISBN 3-520-31601-3
, S. 517?519 sowie Stammtafeln auf S. 594?595.
- Heinrich Schubert:
Urkundliche Geschichte der Stadt Steinau an der Oder
. Breslau 1885, Verlag von Max Woywod
- Rudolf ?a?ek:
D?jiny Slezska v datech
. Praha 2004,
ISBN 80-7277-172-8
, S. 30, 50, 406, 416, 418, 448 und 453
- ↑
Die Jahreszahl wird in den Quellen widerspruchlich angegeben.