Herrschaft Gruningen

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Die Herrschaft Gruningen entstand im ausgehenden Spatmittelalter als Regensberger Grundung und bestand bis 1798. Zwischen 1406 respektive 1416 und 1798 war Gruningen eine Landvogtei (≪Aussere Vogtei≫) der Stadt Zurich .

Die Landvogtei Gruningen im Stadtstaat Zurich im 18. Jahrhundert

Rapperswiler und Kyburger (um 1217?53)

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Urkundlich erwahnt wird Gruningen im Einkunfte- Urbar des Klosters Einsiedeln in den Jahren 1217?22. Kastvogte des Klosters waren die Rapperswiler , und daher wird vermutet, dass diese um das Jahr 1220 den Grundstein fur die Burg Gruningen legten.

Um 1230 verlor das Kloster Einsiedeln seinen Grundbesitz um Gruningen an das Kloster St. Gallen , das die Gebiete vorerst den Grafen von Kyburg verpfandete. Im Jahr 1243 soll ein kyburgischer Amtmann in Gruningen urkundlich gesichert sein. [1]

Regensberger und Habsburger (1253?1406)

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1253 ubergab das Kloster St. Gallen die Vogteirechte uber Gruningen zusammen mit den Hofen Durnten und Altorf an Luthold VI. von Regensberg. Im gleichen Zeitraum wird die Entstehung des Stadtchens vor der Burg datiert, und der Stadtwerdungsprozess den Regensbergern zugeordnet. [1] Stadtchen und Burg Gruningen wurden als Verwaltungszentrum und eine der wichtigsten Besitzungen der Regensberger ausgebaut. Im Jahr 1260 befreiten die Regensberger das benachbarte Kloster Ruti von Steuerabgaben an Gruningen.

Stadt und Landvogteischloss Gruningen ca. 1650, Stich von Matthaus Merian
Stadtchen Gruningen , Ansicht von Norden
Schloss und Kirche Gruningen, Ansicht von Westen

Im Zusammenhang mit der sogenannten Regensberger Fehde musste Luthold VI. von Regensberg im Jahr 1269 das Gruninger Lehen dem Kloster St. Gallen zuruckgeben, das 1273 Schloss und Herrschaft an seinen Ministerialen Walter von Elgg verpfandete . Der im gleichen Jahr zum deutschen Konig gekronte Rudolf von Habsburg sicherte sich ein Jahr spater respektive zwischen 1273 und 1284 [2] die Herrschaft Gruningen.

Anfang des 14. Jahrhunderts wurde die Verwaltung dem Grafen von Habsburg-Laufenburg ubertragen. Im Jahr 1314 wurden die Grafen von Toggenburg als Pfleger eingesetzt. Als vorgeschobener sudlicher Stutzpunkt gewann Gruningen im Zusammenhang mit den territorialen Auseinandersetzungen zwischen Habsburg -Osterreich und der Eidgenossenschaft zunehmend an Bedeutung.

1374 wurde Gruningen an den osterreichischen Feldhauptmann, Ritter und Kammerer Heinrich Gessler aus dem aargauischen Meienberg verpfandet, der die Befestigungsanlagen der Burg ausbaute. Gruningen lag zwar nicht unmittelbar im Kampfgebiet des Sempacherkriegs (1364?89), Zurcher Truppen unternahmen jedoch einzelne Raubzuge in habsburgische Gebiete, und so wurde auch Gruningen verwustet. Ein erneuter Kriegszug ins Gruninger Amt erfolgte 1388 ( Schlacht bei Nafels ). [1]

Landvogtei Gruningen (1406?1798)

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Nachdem Heinrich Gessler 1403 verstorben war, ubernahm sein Sohn Hermann Gessler die Nachfolge, geriet aber durch fortwahrende Abwehrkampfe gegen Zurich in Geldnot. Die Bruder Hermann und Wilhelm Gessler verpfandeten die Herrschaft Gruningen im Jahr 1406 (oder 1408 [2] ) an die Stadt Zurich, ohne die Ermachtigung von Habsburg eingeholt zu haben. Das Haus Habsburg versuchte wiederholt, das verpfandete Gebiet auszulosen und so wieder in den Besitz seines strategisch wichtigen westlichen Vorpostens zu gelangen. Der Rat von Zurich vergab die Herrschaft pachtweise an das Ehepaar Heinrich und Anna Hagnauer. Nach Konsolidierung der verworrenen politischen Lage im Anschluss an die Eroberung des Aargaus wurde Heinrich Hagnauer 1416 zum Vogt gewahlt und Gruningen als Aussere Vogtei beziehungsweise Landvogtei der Stadt Zurich verwaltet. [2]

Die Eingliederung der Herrschaft Gruningen in den Zurcher Stadtstaat verlief keineswegs konfliktfrei. Die Beziehungen zwischen der neuen Obrigkeit und der Landbevolkerung sollen von Beginn an sehr angespannt gewesen sein, da der Zurcher Landvogt ein strenges Regiment uber die Landschaft ausgeubt und die Rechte der Bevolkerung im Vergleich zur habsburgischen Herrschaft eingeschrankt haben soll. [1]

Alter Zurichkrieg

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Wahrend des Alten Zurichkriegs (1436?50) zogen 1'100 Schwyzer und Glarner anfangs November 1440 ins Gruninger Amt und belagerten Stadtchen und Schloss, das von Vogt Jakob Murer mit 40 Mann verteidigt wurde. Ein Bote nach Zurich, der Verstarkung anforderte, kehrte unverrichteter Dinge nach Gruningen zuruck, und so war die Gegenwehr der Gruninger gering. Am 10. November 1440 waren Amt und Stadtchen und acht Tage spater auch das Schloss kampflos in der Hand der Eidgenossen. [1]

Belagerung vom November 1440 oder Juni 1443

Die Truppen der Eidgenossen plunderten und verwusteten die Besitzungen Zurichs links und rechts des Zurichsees, bis auf die Vermittlung von Graf Hugo von Montfort im November in Kilchberg ein Friede geschlossen werden konnte, der am 1. Dezember 1440 in Luzern verbrieft wurde. Die Bedingungen bedeuteten eine vollige Niederlage Zurichs. In dieser fur Zurich ausserst schlechten Situation forderte 1441 der deutsche Konig, Friedrich III. von Habsburg, zudem noch die Ruckgabe der Herrschaft Gruningen. Durch Vermittlung Berns erhielt Gruningen einen gesonderten Rechtsstatus, festgehalten im sogenannten ≪Berner Spruch≫ vom 17. Marz 1441.

Vom 11. bis 16. Juni 1443 belagerten die Acht alten Orte Schloss und Stadtchen Gruningen zum zweiten Mal, und die Mehrheit der Verteidiger trat fur eine Ubergabe ein. Dabei wurde trotz der Zusicherung des freien Geleites Vogt Peter Kilchmann von einem Unterwalder erschlagen. In der zweiten Junihalfte 1443 erschienen bei hereinbrechender Nacht mehr als vierzig Mann der Besatzung von Gruningen vor dem Stadttor von Rapperswil und baten um Einlass. Ihnen wurde jedoch der Eintritt verweigert, weil sie ≪ nicht ehrlich und redlich zu Gruningen als Zurcher Besitz gehalten hatten. Sie mussten nun die ganze Nacht vor der Stadt Rapperswil im Freien zubringen; nur den Buchsenmeister liessen die Rosenstadter hinein, weil er sich entschuldigt hatte, er wurde an der Kapitulation von Gruningen keine Schuld tragen. Am folgenden Tag zog die Gruninger Mannschaft weiter nach Zurich, wo sie sofort ins Gefangnis gesteckt und scharf gebusst wurde. [3]

Innerschweizer Heerhaufen unter dem Schwyzer Landammann Ital Reding der Altere fielen nach den erfolglosen Friedensverhandlungen in Baden Ende April 1444 in das Stadtzurcher Hinterland ( Landvogteien Gruningen und Greifensee ) ein. Am 1. Mai 1444 erreichten sie das Stadtchen Greifensee und belagerten es vier Wochen lange. Nach erbitterten Kampfen wurde am 28. Mai 1444 die uberlebende Besatzung von Greifensee von den Eidgenossen auf der ≪Blutmatte≫ in Nanikon mit dem Schwert enthauptet und Greifensee weitgehend zerstort ( Mord von Greifensee ).

Am 24. August 1450 wurden durch Zurich und die anderen Eidgenossen auf einer Wiese beim Kloster Einsiedeln feierlich die alten Bunde durch Eid erneuert und die im Krieg erbeuteten Fahnen ausgetauscht. Damit war der Alte Zurichkrieg auch formal beendet, und Gruningen wurde definitiv zurcherisches Herrschaftsgebiet.

Aussere Vogtei von Zurich

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Amterscheibe von Gruningen, 1587 (heute im Victoria and Albert Museum ); im Zentrum das Wappen von Gruningen, im inneren Ring Wappen von Obervogt, Untervogt, Landschreiber und zwolf Gemeindevertretern; im ausseren Ring 32 Ortswappen (Dorfer, Hofe, Burgstalle), darunter die seit den 1920er Jahren wieder offiziell als Gemeindewappen verwendeten Wappen von Durnten , Wila ( Hohenlandenberg ), Hinwil , Ruti und Wetzikon .
Die Drei Stande ≫ in der handschriftlichen Chronik der Herrschaft Gruningen von 1610. Der ≪Gelehrte≫ betet fur alle, der ≪Kaiser≫ streitet fur alle, der ≪Bauer≫ ernahrt alle.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft wahrend der Mediationszeit 1803?1814

In den folgenden Jahren festigte Zurich im Amt Gruningen, auch Herrschaft oder Amt genannt, seine Vorherrschaft. Das Amt grenzte an den Thurgau, an das Toggenburg, Uznach, Rapperswil und an die zurcherischen Landvogteien Greifensee , Kyburg und die Obervogtei Stafa. Die Herrschaft Gruningen umfasste 17 Burgen, zwei Kloster sowie 13 Pfarrgemeinden. [1]

Wahrend des Waldmannhandels ( Waldmannsche Spruchbriefe ) im Fruhjahr 1489 behaupteten sich die Gruninger erfolgreich gegen die Rechtsvereinheitlichung.

In den Bauernunruhen von 1525 verweigerten sie Herrschaftsabgaben an die Stadt Zurich. Auch die Tauferbewegung fand in der Bevolkerung der Landvogtei grossen Ruckhalt. [2]

Helvetik, Mediation und Restauration (1798?1830)

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Nach der franzosischen Revolution war auch das Ende der Ordnung der alten Eidgenossenschaft und des Stadtstaates Zurich absehbar. Mit der militarischen Besetzung von Stafa (sog. Stafnerhandel ) versuchte Zurich noch im Jahr 1795, diese Entwicklung aufzuhalten. Die Erklarung uber die vollkommene Freiheit und Gleichheit zwischen Stadt und Land durch ein Dekret des Grossen Rates am 5. Februar 1798 kam jedoch zu spat, und franzosische Revolutionstruppen marschierten in die Eidgenossenschaft ein. Am 13. Marz 1798 dankte der zurcherische Rat ab, die Landvogteien wurden aufgehoben, und der letzte seit 1792 amtierende Landvogt Heinrich Lavater verliess Gruningen.

Das Herrschaftsgebiet der Stadt Zurich wurde in 15 Distrikte eingeteilt. Ein Teil der ehemaligen Landvogtei Gruningen wurde zu einem helvetischen Distrikt erhoben mit dem Hauptort Gruningen und den Gemeinden Bubikon, Gossau, Oetwil, Egg, Monchaltorf, Ruti und Durnten. Jeder Distrikt hatte einen Statthalter und ein Gericht von neun Mitgliedern, jede Gemeinde einen Agenten. [1]

Das Ende des Einheitsstaates und des helvetischen Direktoriums kam schon nach funf Jahren. Am 19. Februar 1803 erfolgte in Paris die Ubergabe der Mediationsakte an die Schweiz.

Der Kanton Zurich wurde nun in funf Bezirke eingeteilt, mit wiederum je 13 Zunften . Gruningen gelangte zusammen mit Gossau, Wetzikon, Wald, Fischenthal und Hinwil zum Mediationsbezirk Uster. In dieser Zeit wurden die Grundlagen der heutigen Gemeindeorganisation der politischen Gemeinde geschaffen. [1]

Als Folge der endgultigen Niederlage von Napoleon erhielten von 1814 bis 1830 konservative Kreise wieder Oberhand und versuchten die vor dem Einmarsch der Revolutionstruppen vorherrschende Ordnung teilweise wieder einzufuhren. Der heutige Kanton Zurich wurde in elf Oberamter eingeteilt, denen jeweils ein Oberamtmann vorstand. Dessen Stellung entsprach derjenigen der fruheren Landvogte. In seinen Aufgabenbereich vereinigten sich Verwaltung und Rechtspflege wieder und die Gewaltentrennung aus der Mediationszeit wurde damit teilweise ruckgangig gemacht, wenn auch zum Oberamt ein Amtsgericht gehorte, der Oberamtmann war jedoch dessen Prasident. Gruningen wurde wiederum Hauptort. Dem Oberamt Gruningen gehorten die Gemeinden Gruningen, Wetzikon, Gossau, Bubikon, Ruti, Hinwil, Durnten, Wald, Fischenthal und Baretswil an, mit Amts- und Wohnsitz des Oberamtmannes im Schloss Gruningen. [1]

Vom Amt Greifensee zum Bezirk Hinwil (1830)

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Karte des Bezirks Hinwil

1830 forderte das Zurcher Landvolk Reformen und verlangte vollige Gleichberechtigung zwischen Stadt und Landschaft. An einer Volksversammlung wurden am 22. November in Uster in einem Memorial Forderungen aufgestellt. Auf Grund des Drucks der Bevolkerung fanden bereits am 6. Dezember 1830 Wahlen in den neuen Grossen Rat statt. Nur drei Monate spater, am 20. Marz 1831, folgte die Volksabstimmung uber die neue Kantonsverfassung , der eine uberwaltigende Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmte. [1]

Mit der Volksabstimmung vom 20. Marz 1831 wurden die Oberamter aufgehoben. Die Gemeinden des bis dato Oberamtes Gruningen bildeten den neuen Bezirk Hinwil ? Bezirkshauptort wurde Hinwil . [1]

Organisation, Verwaltung und Gerichtsbarkeit (Landvogtei)

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Organisation und Verwaltung

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Die Stadt Zurich verwaltete die Herrschaft Gruningen als sogenannte ≪Aussere Vogtei≫. Ein Landvogt residierte auf Schloss Gruningen und nahm die Herrschaftsrechte im Namen von Zurich wahr. Ublicherweise war der Landvogt ein Mitglied des Grossen Rats der Stadt Zurich, das dafur aber fur die Amtszeit aus dem Rat ausschied. Im Gegensatz zu den Obervogteien bestand fur die Landvogte eine Residenzpflicht in der Vogtei. Die Amtszeit der Landvogte betrug seit 1543 sechs Jahre, eine zweite Amtsdauer war ausgeschlossen. Zwei Obervogte amtierten auch in den Ausseren Vogteien in einem jahrlichen Turnus, seit dem 16. Jahrhundert amtieren die beiden sich ablosenden Vogte kollegial. Ihre Amtszeit war nicht beschrankt. [4]

Schloss Gruningen war Sitz und Wohnstatte der vom Grossen Rat von Zurich eingesetzten Landvogte. Diese stammten durchwegs aus einflussreichen und bedeutenden stadtischen Burgerfamilien. Die Landvogte hatten ihr Amt in Vertretung der stadtzurcherischen Obrigkeit zu erfullen und mussten sich an die von Zurich gesetzte Rechtsordnung halten und fur deren Einhaltung sorgen. Sie waren oberster Justiz- und Verwaltungsorgan zugleich. Je nach Personlichkeit des jeweiligen Landvogtes war deren Amtsausubung recht unterschiedlich. Von 1408 bis 1798 residierten 66 Landvogte im Schloss. [1]

Die Verwaltungsgliederung des Zurcher Stadtstaats bis 1798

In der Herrschaft standen 17 Burgen, das Kloster Ruti , die Johanniterkommende Bubikon sowie 13 Pfarrgemeinden:

Gerichtsbarkeit

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Das Herrschaftsgericht ubte die obere Gerichtsbarkeit aus, niedere Gerichtsbarkeiten standen den Gerichtsherrschaften Greifenberg ( Baretswil ), Kempten und Wetzikon zu. Aus dem fruhen Mittelalter stammten ausserdem noch die vier Hofgerichte von Durnten, Monchaltorf, Wald und Fischenthal sowie die Dingstatt Binzikon (Gemeinde Gruningen), zu der sieben Dorfer/Weiler gehorten. Das Herrschaftsgericht verdrangte indessen zusehends die Hofgerichte . [1]

Innerhalb der Landvogtei bestanden die folgenden Gerichtsherrschaften, in denen sich die niedere Gerichtsbarkeit zeitweise oder dauernd nicht im Besitz der Stadt Zurich war:

  • Herrschaft Greifenberg (Als Lehen des Klosters St. Gallen bei den Freiherren von Hinwil, spater bei den Schmid aus Zurich)
  • Wernetshausen (zu 2/3 im Besitz der Freiherren von Hinwil)
  • Wetzikon (mit Hornen als Exklave in der Landvogtei Kyburg im Besitz der Herren von Breitenlandenberg, spater der Meiss aus Zurich)
  • Kempten (im Besitz der Blarer von Wartensee aus Zurich, spater mit der Schmid aus Zurich)
  • Herrschaft Bubikon (mit Hinwil und Grut, im Besitz des Johanniterordens bis 1789)
  • Ruti (mit Oberdurnten, Fagswil, Tagernau, im Besitz des Klosters Ruti bis 1525, dann Amt Ruti )

Wegen der heterogenen Zusammensetzung der Herrschaft galten verschiedene Offnungen respektive Sonderrechte: Der Dingstatt [5] - Rodel von Binzikon (1435) fur den Kern der Herrschaft, der Hofrodel von Durnten (1480) und die Hofrodel von Fischenthal und Wald gehen teilweise auf die osterreichische Herrschaftszeit zuruck. Im 16. Jahrhundert wird das Gericht der Zwolf in Gruningen erwahnt, das spatere Herrschaftsgericht, das die spatmittelalterlichen Hofgerichte abloste. Die Blutgerichtsbarkeit lag beim Landtag ? eine Appellationsmoglichkeit an den Zurcher Rat bestand nicht. Das Privatrecht wurde erst mit dem Gruninger Amtsrecht von 1668 vereinheitlicht. [2]

Wappen der Herrschaft Gruningen
Blasonierung : In Grun ein steigender silberner, goldgezungter und bewehrter Lowe [6]

Der Lowe als Tier auf dem Gemeindewappen lasst sich erstmals 1370 auf einem Siegel nachweisen. Wahrscheinlich ist das Wappentier auf den Habsburger Lowen zuruckzufuhren, denn Gruningen war 1274?1408 osterreichisch. Der grune Hintergrund weist auf den Namen Gruningen. Das Stadtwappen stimmt auch mit dem der spateren zurcherischen Landvogtei uberein. Alle zeitgenossischen Unterlagen (Wappenbucher, Wappenscheiben , Landkarten, Siegel etc.) zeigen den Lowen auf dem grunen Hintergrund.

  • Doris Klee: Konflikte kommunizieren: Die Briefe des Gruninger Landvogts Jorg Berger an den Zurcher Rat (1514-1529) . Dissertation , Chronos, Zurich 2006, ISBN 3-0340-0775-2
  • Marco A. R. Leutenegger: Stadt- und Bevolkerungsgeschichte Gruningens im Spatmittelalter: Ausgewahlte Aspekte . Dissertation, Hrsg. Heimatschutzgesellschaft Gruningen, Juris Druck + Verlag, Zurich 1989, ISBN 3-260-05251-8
  • T. Weibel: Erbrecht, Gerichtswesen und Leibeigenschaft in der Landvogtei Gruningen . 1987.
  • G. Strickler: Geschichte der Herrschaft Gruningen umfassend die 16 Gemeinden […] Seegraben […]. Das ist die Geschichte des Zurcher Oberlandes und seiner Beziehungen zur Stadt Zurich und dem See. Orell Fussli , Zurich 1908.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j k l m Website der Gemeinde Gruningen: Geschichte ( Memento vom 17. September 2014 im Internet Archive )
  2. a b c d e Martin Illi: Gruningen (Herrschaft, Vogtei). In: Historisches Lexikon der Schweiz .
  3. Swisscastles.ch: Schloss Gruningen
  4. Geschichte des Kantons Zurich, Bd. 2, S. 38f.
  5. Dingstatt: Ort des Gerichtstages
  6. Aus zeitgenossischen Karten und Wappenscheiben verwendete Darstellung, siehe Sammlung Rhyner ( Memento des Originals vom 24. Mai 2008 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.zb.unibe.ch

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