Dieser Artikel behandelt den Lubecker Burgermeister Hermann Falke († 1559). Zum Lubecker Burgermeister († 1530) siehe
Hermann Falcke
.
Hermann Falke
, auch
Falcke
(* 1513 oder 1514; †
1. Dezember
1559
in
Lubeck
) war ein
Jurist
und
Burgermeister
der
Hansestadt
Lubeck.
Hermann Falke war der Sohn des 1530 verstorbenen Lubecker Burgermeisters und Flottenfuhrers
Hermann Falcke
. Das Studium der Rechtswissenschaften an der
Universitat Rostock
[1]
schloss er mit der Promotion zum Dr. beider Rechte ab. Zunachst war er
Livlandischer
Kanzler. 1548 wurde er in den Lubecker Rat gewahlt und von diesem 1553 zum Burgermeister bestimmt. Er vertrat die Stadt 1553 gemeinsam mit dem Ratsherrn
Gottschalk von Wickede († 1558)
sowie den Gesandten weiterer Hansestadte in
Brugge
. Von Brugge aus reiste die Gesandtschaft nach
London
weiter, um am englischen Hof eine Bestatigung der Privilegien fur die Kaufleute der
Hanse
im
Stalhof
zu erlangen. Auch 1557 reiste er in gleicher Mission. Er vertrat die Stadt Lubeck auf mehreren
Hansetagen
zwischen 1550 und 1557. Falke war verheiratet mit Abelke Carstens. Er bewohnte das von seinem Vater ererbte Haus in der Breiten Straße 33.
Johann Bocerus
verfasste 1560 ein Trauergedicht fur ihn und andere Mitglieder des Rats.
[2]
- ↑
Eintrag
im
Rostocker Matrikelportal
- ↑
Johannes Bocer:
In Funere ... D. Hermanni Falconis I. V. Doctoris, et D. Nicolai Bardevici ... Querela.
Rostock 1560 (
uni-rostock.de
).