Hermann Avenarius
(*
2. Januar
1938
in
Hamm
) ist ein deutscher Jurist. Er ist emeritierter Professor fur offentliches Recht und Verwaltungsrecht am
Leibniz-Institut fur Bildungsforschung und Bildungsinformation
in
Frankfurt am Main
.
Avenarius studierte ab 1959
Rechtswissenschaft
,
Politikwissenschaft
und
Geschichte
an den Universitaten
Munchen
,
Bonn
,
Koln
und
Freiburg
und schloss seine Studien 1964 mit dem ersten juristischen
Staatsexamen
vor dem
Oberlandesgericht Hamm
ab. Hieran anschließend war er von 1964 bis 1975 zunachst als wissenschaftlicher Mitarbeiter und dann auch als Geschaftsfuhrer am
Arnold Bergstraesser Institut
in
Freiburg im Breisgau
tatig. Wahrend dieser Zeit leistete er von 1966 bis 1969 am
Oberlandesgericht Freiburg
sein
Referendariat
ab und bestand 1969 das zweite juristische Staatsexamen. Er wurde 1972 an der Universitat Freiburg zum
Doktor beider Rechte
promoviert
. 1975 erfolgte die Berufung zum Professor fur
offentliches Recht
und
Verwaltungswissenschaft
am
Deutschen Institut fur Internationale Padagogische Forschung
. Von 1985 bis 1990 war er Mitglied des Beirats der
Friedrich-Naumann-Stiftung
.
Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit sind international vergleichende Forschungen auf dem Gebiet des Bildungsrechts und der Bildungsverwaltung sowie Veroffentlichungen zum
Schulrecht
. Er ist Verfasser der von Hans Heckel begrundeten
Schulrechtskunde
(7. Aufl. 2007).