Hermann Avenarius

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Hermann Avenarius (* 2. Januar 1938 in Hamm ) ist ein deutscher Jurist. Er ist emeritierter Professor fur offentliches Recht und Verwaltungsrecht am Leibniz-Institut fur Bildungsforschung und Bildungsinformation in Frankfurt am Main .

Avenarius studierte ab 1959 Rechtswissenschaft , Politikwissenschaft und Geschichte an den Universitaten Munchen , Bonn , Koln und Freiburg und schloss seine Studien 1964 mit dem ersten juristischen Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Hamm ab. Hieran anschließend war er von 1964 bis 1975 zunachst als wissenschaftlicher Mitarbeiter und dann auch als Geschaftsfuhrer am Arnold Bergstraesser Institut in Freiburg im Breisgau tatig. Wahrend dieser Zeit leistete er von 1966 bis 1969 am Oberlandesgericht Freiburg sein Referendariat ab und bestand 1969 das zweite juristische Staatsexamen. Er wurde 1972 an der Universitat Freiburg zum Doktor beider Rechte promoviert . 1975 erfolgte die Berufung zum Professor fur offentliches Recht und Verwaltungswissenschaft am Deutschen Institut fur Internationale Padagogische Forschung . Von 1985 bis 1990 war er Mitglied des Beirats der Friedrich-Naumann-Stiftung .

Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit sind international vergleichende Forschungen auf dem Gebiet des Bildungsrechts und der Bildungsverwaltung sowie Veroffentlichungen zum Schulrecht . Er ist Verfasser der von Hans Heckel begrundeten Schulrechtskunde (7. Aufl. 2007).