Heinrich IV. von Sayn
, Herr zu
Homburg
,
Montclair
und
Meinsberg
(*
1539
; †
17. Januar
1606
auf
Burg Sayn
, heute
Bendorf
am Rhein) war der letzte Graf von
Sayn-Sayn
des Sayn-Sponheimerschen Geschlechts im Mannesstamm.
Heinrich, der mittlere der drei Sohne des Grafen
Johann V. von Sayn
und der Elisabeth von
Holstein-Schauenburg
, wurde auf Wunsch des Vaters
Kleriker
. Zunachst
Domherr
, war er seit 1565 unter den
Erzbischofen
Friedrich IV. von Wied
und
Salentin von Isenburg
Domdechant
in
Koln
. Nach dem Tod seines Onkels Graf
Sebastian II.
, der die
Grafschaft Sayn
gemeinsam mit Heinrichs Bruder
Hermann von Sayn
regiert hatte, erbte er 1573 das nordliche
Sieggebiet
der Grafschaft mit der
Freusburg
als Residenz. Damit verbunden war auch die Konversion zum Bekenntnis der Wittenberger
Reformation
, das Sebastian und Hermann nach langem Zogern 1561 in ihren Landen eingefuhrt hatten.
Heinrich heiratete alsbald im Februar 1574 Jutta von Mallinkrodt, eine ehemalige Nonne, die er bereits als Kolner Domdechant im Kloster von
St. Querin
in
Neuss
kennengelernt hatte. Ob Jutta von Mallinkrodt zu dieser Zeit das Leben einer
Kurtisane
fuhrte, bleibt ungewiss. Doch die Ehe blieb kinderlos und scheiterte schließlich. Jutta von Mallinkrodt starb am 28. Februar 1608 auf
Schloss Friedewald
, das Heinrich im Renaissancestil hatte erbauen lassen. Unterdessen pflegte Heinrich eine Liaison mit einer Dienstmagd. Zwei Sohne gingen aus dieser Verbindung hervor, die jedoch aufgrund ihrer illegitimen Abstammung nicht erbberechtigt waren.
Als Graf Hermann am 17. Marz 1588 starb, vereinte Heinrich die Grafschaft nochmals unter seiner Fuhrung. Er dekredierte am 22. Dezember 1589 die erste saynische Kirchenordnung, im folgenden Jahr in
Frankfurt am Main
gedruckt. Sie gab
Superintendenten
, Pfarrherren und anderen Kirchen- und Schuldienern
Anweisung
welchermaßen sie sich in der Lehre des gottlichen Wortes, der Verwaltung der heiligen Sakramente, in den zeremonien und anderen zum Kirchendienst gehorenden Stucken verhalten sollen
. Damit trug er weiter zur Erneuerung des kirchlichen Lebens im saynischen Land bei. Zur Seite stand ihm Superintendent Magister Leopold Optichtyus, der in
Wittenberg
und
Marburg
studiert hatte. Heinrich sorgte auch fur ein geordnetes Schulwesen der Grafschaft Sayn: So bestimmte er in der Kirchenordnung von 1589, dass
bey jeder Pfarrkirchen eine Schul abgerichtet werde, darin man die Jugend lesen, schreiben und sonderlich ihren Katechismus lehre
.
Heinrich wusste, dass die Grafschaft nach seinem Tode an Hermanns einzige Tochter Anna Elisabeth fiel, die mit Graf Wilhelm von
Sayn-Wittgenstein
liiert war. Wilhelm jedoch war nach
reformiertem
Bekenntnis erzogen. Heinrich bangte also um den Fortbestand der lutherischen Konfession in seinen Landen. Als Heinrich IV. wegen zunehmender Schwache dem Gatten seiner Nichte, der sich fortan Wilhelm III. Graf von
Sayn-Wittgenstein-Sayn
nannte, am 12. September 1605 die Regierung ubergab, ließ er sich den Erhalt der lutherischen Konfession in Sayn garantieren. Doch Wilhelm verwies noch bei Jahresfrist alle lutherischen Pfarrer des Landes und setzte reformierte
Pradikanten
ein.
Heinrich starb am 17. Januar 1606 auf
Burg Sayn
, dem Stammsitz der Grafen von Sayn und wurde am 17. Marz 1606 in der Familiengruft unter dem Chorraum der evangelischen Kirche in
Hachenburg
beigesetzt.
Zu seinen Verdiensten gehorte es, dass er der
Freusburg
ihr heutiges Aussehen gab; er war Erbauer des Sudflugels mit dem von steinernen Fabeltieren getragenen
Erker
. Der Graf war auch Bauherr des
Altenkirchener Schlosses
, das jedoch inzwischen abgerissen ist. Franzosische Schlosser, die er auf einer
Frankreichreise
sah, haben ihn zur Gestaltung des Schlosses in Friedewald angeregt, dass heute als
Perle unter den Furstenschlossern der deutschen
Renaissance
gilt.
- Matthias Dahlhoff:
Geschichte der Grafschaft Sayn
. Dillenburg 1874.
- Hans Fritzsche:
Graf Heinrich IV. von Sayn
, in:
Lebensbilder aus dem Kreis Altenkirchen
. Altenkirchen 1975.
- Friedrich Hennes:
Zur Geschichte der Reformation in der Grafschaft Sayn
. in:
Festschrift zum 400jahrigen Jubilaum der Reformation in der Grafschaft Sayn
. Dusseldorf 1961.