Hans-Jurgen Schlochauer
(*
28. Marz
1906
in
Ludenscheid
; †
7. Dezember
1990
in
Frankfurt am Main
) war ein deutscher
Rechtswissenschaftler
und Professor fur
Offentliches Recht
und
Volkerrecht
an der
Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main
. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Betatigung war neben dem Volkerrecht das
Europa-
und das
Staatsrecht
.
Schlochauer wurde als Beamtensohn geboren
[1]
und studierte Recht an den Universitaten
Bonn
, Frankfurt (Main),
Freiburg
und in Paris.
[2]
Schlochauer
promovierte
1930 in Frankfurt mit der
Dissertation
Der deutschrussische Ruckversicherungsvertrag: Eine historisch-volkerrechtliche Untersuchung
.
[3]
Er begann dann eine wissenschaftliche Laufbahn als Wissenschaftlicher Assistent bei
Karl Strupp
. Diese Laufbahn wurde 1933 unterbrochen, als Strupp und Schlochauer auf Grund des sogenannten
Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
aus dem offentlichen Dienst entfernt wurden.
[1]
[2]
Wie sein Lehrer Karl Strupp ging Schlochauer in das Exil. Schlochauer zog zunachst in die
Niederlande
, wo er in
Den Haag
beim
Standigen Internationalen Gerichtshof
als Assistent von
Walther Schucking
wissenschaftlich tatig sein konnte.
[4]
Von hier begab er sich nach Cambridge und Oxford, wo er bis 1936 durch die
Carnegie Endowment for Peace
mit einem Stipendium unterstutzt wurde.
[2]
Im Exil arbeitete er am Werk
Der volkerrechtliche Vertrag
, dass allerdings nicht veroffentlicht wurde, aber 1946 als
Habilitationsschrift
an der
Universitat zu Koln
diente.
1945 kehrte er nach Deutschland zuruck, wo er zunachst das Wohnungsamt der Stadt
Koln
leitete.
[5]
In Koln wurde er 1950
außerplanmaßiger Professor
und nahm 1951 einen Ruf nach Frankfurt als
Ordinarius
an. Hier lehrte er bis zur
Emeritierung
1974 und war Direktor des Institutes fur auslandisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universitat Frankfurt.
[2]
Neben seiner wissenschaftlichen Tatigkeit war Schlochauer 1950 bis 1951 im Ranges eines Oberregierungsrates des Bundesjustizministeriums Mitglied der deutschen Delegation bei den Verhandlungen zur Grundung der
Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl
.
[2]
Er war 1955 bis 1960 Richter am
Hessischen Verwaltungsgerichtshof
und des
Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
.
[1]
1958 wurde er zum Mitglied im deutsch-niederlandischen Vergleichsrat und 1959 zum Mitglied des Internationalen Schiedsgerichts zwischen Deutschland und Israel ernannt. 1961 wurde er auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland Mitglied des
Standigen Schiedshofs
in Den Haag.
[2]
- ↑
a
b
c
Ingo von Munch
:
Hans-Jurgen Schlochauer †.
In:
NJW
.
1991, S. 473.
- ↑
a
b
c
d
e
f
Ingo von Munch:
Hans-Jurgen Schochauer zum 75. Geburtstag.
In: Ingo von Munch (Hrsg.):
Staatsrecht ? Volkerrecht ? Europarecht.
Festschrift
fur Hans-Jurgen Schlochauer.
Walter de Gruyter, Berlin/ New York 1981,
ISBN 3-11-008118-0
, S. IX?XV.
- ↑
Hans-Jurgen Schlochauer:
Der deutschrussische Ruckversicherungsvertrag: Eine historisch-volkerrechtliche Untersuchung.
Noske Verlag, Leipzig 1931.
- ↑
Ingo von Munch:
Nachruf.
In:
Archiv des Volkerrechts
.
28. Band, 1990, S. 209?211.
- ↑
Martin Otto:
Von der Eigenkirche zum Volkseigenen Betrieb: Erwin Jacobi (1884?1965).
Mohr Siebeck, Tubingen 2008,
ISBN 978-3-16-149502-1
, S. 282, Fn. 5 und 6.