Hans-Jurgen Schlochauer

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Hans-Jurgen Schlochauer (* 28. Marz 1906 in Ludenscheid ; † 7. Dezember 1990 in Frankfurt am Main ) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor fur Offentliches Recht und Volkerrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main . Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Betatigung war neben dem Volkerrecht das Europa- und das Staatsrecht .

Schlochauer wurde als Beamtensohn geboren [1] und studierte Recht an den Universitaten Bonn , Frankfurt (Main), Freiburg und in Paris. [2] Schlochauer promovierte 1930 in Frankfurt mit der Dissertation Der deutschrussische Ruckversicherungsvertrag: Eine historisch-volkerrechtliche Untersuchung . [3] Er begann dann eine wissenschaftliche Laufbahn als Wissenschaftlicher Assistent bei Karl Strupp . Diese Laufbahn wurde 1933 unterbrochen, als Strupp und Schlochauer auf Grund des sogenannten Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem offentlichen Dienst entfernt wurden. [1] [2]

Wie sein Lehrer Karl Strupp ging Schlochauer in das Exil. Schlochauer zog zunachst in die Niederlande , wo er in Den Haag beim Standigen Internationalen Gerichtshof als Assistent von Walther Schucking wissenschaftlich tatig sein konnte. [4] Von hier begab er sich nach Cambridge und Oxford, wo er bis 1936 durch die Carnegie Endowment for Peace mit einem Stipendium unterstutzt wurde. [2] Im Exil arbeitete er am Werk Der volkerrechtliche Vertrag , dass allerdings nicht veroffentlicht wurde, aber 1946 als Habilitationsschrift an der Universitat zu Koln diente. 1945 kehrte er nach Deutschland zuruck, wo er zunachst das Wohnungsamt der Stadt Koln leitete. [5] In Koln wurde er 1950 außerplanmaßiger Professor und nahm 1951 einen Ruf nach Frankfurt als Ordinarius an. Hier lehrte er bis zur Emeritierung 1974 und war Direktor des Institutes fur auslandisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universitat Frankfurt. [2]

Neben seiner wissenschaftlichen Tatigkeit war Schlochauer 1950 bis 1951 im Ranges eines Oberregierungsrates des Bundesjustizministeriums Mitglied der deutschen Delegation bei den Verhandlungen zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl . [2] Er war 1955 bis 1960 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof und des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen . [1] 1958 wurde er zum Mitglied im deutsch-niederlandischen Vergleichsrat und 1959 zum Mitglied des Internationalen Schiedsgerichts zwischen Deutschland und Israel ernannt. 1961 wurde er auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland Mitglied des Standigen Schiedshofs in Den Haag. [2]

Einzelnachweise

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  1. a b c Ingo von Munch : Hans-Jurgen Schlochauer †. In: NJW . 1991, S. 473.
  2. a b c d e f Ingo von Munch: Hans-Jurgen Schochauer zum 75. Geburtstag. In: Ingo von Munch (Hrsg.): Staatsrecht ? Volkerrecht ? Europarecht. Festschrift fur Hans-Jurgen Schlochauer. Walter de Gruyter, Berlin/ New York 1981, ISBN 3-11-008118-0 , S. IX?XV.
  3. Hans-Jurgen Schlochauer: Der deutschrussische Ruckversicherungsvertrag: Eine historisch-volkerrechtliche Untersuchung. Noske Verlag, Leipzig 1931.
  4. Ingo von Munch: Nachruf. In: Archiv des Volkerrechts . 28. Band, 1990, S. 209?211.
  5. Martin Otto: Von der Eigenkirche zum Volkseigenen Betrieb: Erwin Jacobi (1884?1965). Mohr Siebeck, Tubingen 2008, ISBN 978-3-16-149502-1 , S. 282, Fn. 5 und 6.