Handelshemmnis

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Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifare und nichttarifare Handelshemmnisse . [1]

Tarifare Handelshemmnisse

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Unter die tarifaren (zollahnlichen) Handelshemmnisse fallen:

Nichttarifare Handelshemmnisse

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Nichttarifare (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Forderung von Exporten inlandischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.: [3]

  • technische Vorschriften
  • rechtliche Vorschriften
  • Exportbeschrankungen
  • Einfuhrquoten
  • Einfuhrsteuern
  • Einfuhrverbote
  • Ausfuhrverbote
  • spezielle Importabgaben
  • Steuervorteile
  • finanzielle Forderung inlandischer Unternehmen
  • Umwelt- und Sozialstandards
  • Qualitatsstandards
  • Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
  • Herkunftsangaben

NTBs konnen (wie Zolle auch) den internationalen Handel stark beeintrachtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Forderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs. [4]

Integrationspolitik

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Okonomisches Ziel von Integrationspolitik ist stets die Liberalisierung des Handels zwischen Volkswirtschaften. An solchen Zusammenschlussen von Volkswirtschaften (z. B. GATT , WTO ) sollten alle beteiligten Lander profitieren. [5]

Erste Stufe: Freihandelszone

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Die erste Stufe der Integration ist der Zusammenschluss einiger Lander in einer Freihandelszone (z. B. EFTA ? European Free Trade Association, NAFTA ? North American Free Trade Agreement). Kennzeichen einer Freihandelszone sind

  • Abwicklung des Handels frei von Handelsschranken innerhalb der Freihandelszone
  • Protektionismus nach außen
  • i. d. R. unterschiedliche Importzolle der Mitgliedsstaaten

Zweite Stufe: Zollunion

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In der zweiten Stufe werden gemeinsame Zolle festgelegt, die fur den Import von Waren und Dienstleistungen aus Nichtmitgliedslandern in Mitgliedslander gelten. Hier spricht man von einer Zollunion . Kennzeichen sind zusatzlich zu denen der Freihandelszone:

  • gemeinsame Außenzolle
  • gemeinsame Mengenbeschrankungen nach außen

Dritte Stufe: Gemeinsamer Markt

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Der nachste Integrationsschritt ist ein gemeinsamer Markt (z. B. die EG). Er ist uber die Kennzeichen einer Zollunion hinaus gekennzeichnet durch

Vierte Stufe: Einheitliche Wahrungsunion

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Ein weiterer Schritt zur Integration ist eine einheitliche Wahrungsunion (z. B. Europaische Wahrungsunion ). Darin eingeschlossen sind

Funfte Stufe: Politische Vereinigung

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Der letzte Schritt nach Vereinheitlichung aller okonomischen Institutionen ist die politische Vereinigung zu einem neuen Staatenbund.

Effekte protektionistischer Außenhandelspolitik

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Nicht jeder Abbau von Handelshemmnissen steigert die Effizienz des internationalen Handels. Durch Protektionismus entstehen sowohl handelsschaffende Effekte (trade creation effects) als auch handelsablenkende Effekte (trade diversion effects). [6]

Handelsschaffende Effekte

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Durch den Abbau bestehender Handelsschranken werden Markte innerhalb einer Zollunion aufgeschlossen und der Binnenmarkt gestarkt. Dieser handelsschaffende Effekt tritt immer dann ein, wenn durch den Abbau von Zollen oder anderer Handelshemmnisse innerhalb einer Region zusatzlich Guter gehandelt werden, die zuvor aus Drittlandern importiert wurden.

Handelsablenkende Effekte

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Durch erhohte Zollmauern oder andere Handelshemmnisse werden die Markte außerhalb einer Zollunion gegenuber den Mitgliedslandern einer Zollunion abgeschlossen. So wird potentieller Handel mit Drittlandern verdrangt durch verstarkten Handel zwischen den Mitgliedslandern der Zollunion.

Theorie des second best

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Nach der Theorie des second best kann es im Sinne der Effizienz des globalen Handels gunstiger sein, auf den (partiellen) Abbau von Zollen zu verzichten, wenn die handelsschaffenden Effekte die handelsablenkenden Effekte uberwiegen.

Die WTO , der ein Großteil aller Nationen beigehort, hat sich zum Ziel gesetzt, den Handel zu liberalisieren und dafur Handelshemmnisse abzubauen, um letztlich einen Zustand eines globalen Freihandels zu errichten, was ihrer Ansicht nach mehr Wohlfahrt fur alle Nationen burgen werde. Die Politik der WTO hatte zur Folge, dass in der Vergangenheit insbesondere tarifare Handelshemmnisse stark abgebaut wurden, wodurch relativ gesehen die Menge an nichttarifaren Handelshemmnissen zugenommen hat, da nach wie vor Staaten aus diversen Grunden auf verschiedenste Weise versuchen, mehr oder weniger Protektionismus zu betreiben. Insbesondere die machtigen Industrielander verstoßen gegen das WTO-Recht und betreiben Protektionismus, z. B. in Form von Agrarsubventionen (u. a. die EU ).

Protektionisten entgegnen der liberalen Haltung der WTO, dass Handelshemmnisse zum Schutz und somit zur Forderung der eigenen Volkswirtschaft notwendig seien, um fur ein Bestehen unter dem starken Konkurrenzdruck des Weltmarkts zu sorgen. Dies sei insbesondere fur Entwicklungslander wichtig, die meist (nahezu) voll liberalisierte Volkswirtschaften aufweisen, sich jedoch aufgrund schwacher eigener Markte , was u. a. durch ihren schwachen industriellen Status bedingt ist, mit einer Strategie der Weltmarktintegration nicht behaupten konnten, da vor allem die Industrielander durch diverse Handelshemmnisse die Situation der Entwicklungslander zusatzlich erschweren wurden.

Ehemalige Entwicklungslander wie z. B. die Volksrepublik China oder die sogenannten Tigerstaaten konnten maßgeblich durch Protektionismus die eigene Wirtschaft bzw. neue, noch nicht wettbewerbsfahige Industriezweige soweit starken, dass sie jetzt als Schwellenlander oder auch schon als Industrielander zu bezeichnen sind.

  • Horst Siebert : Außenwirtschaft. 9., vollst. uberarb. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014, ISBN 978-3-8252-8493-0 . Darin das Kapitel 11: Zolle, Handelshemmnisse und Welthandelsordnung , S. 177?200.
Wiktionary: Handelshemmnis  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Vgl. HYPO-Bank (1989), Außenwirtschaftslexikon.
  2. Horst Siebert: Außenwirtschaft. 9., vollst. uberarb. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014, S. 177?179.
  3. Vgl. Maurer-Rogy, Kerstin; Maurer Oswin; Gatterbauer, Helmuth (1992), Diskussionspapier Nr. 12-R-92: Tarifare und nicht-tarifare Markteintrittsbarrieren fur osterreichische Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland und die EG ( PDF ), 26. April 2008.
  4. Vgl. Archivlink ( Memento vom 6. Oktober 2008 im Internet Archive ), 26. April 2008.
  5. Vgl. Borchert, Manfred: Aussenwirtschaftslehre. Theorie und Politik. 3. Auflage, Kap. 6.1.1, Wiesbaden 1990, Gabler.
  6. Vgl. Borchert, Manfred: Aussenwirtschaftslehre. Theorie und Politik. 3. Auflage, Kap. 6.1.2, Wiesbaden 1990, Gabler.