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Ein
Handelshemmnis
oder eine
Handelsbarriere
ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von
Waren
und
Dienstleistungen
auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer
protektionistischen
Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifare und
nichttarifare Handelshemmnisse
.
[1]
Unter die tarifaren (zollahnlichen) Handelshemmnisse fallen:
Nichttarifare
(Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Forderung von Exporten inlandischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:
[3]
- technische Vorschriften
- rechtliche Vorschriften
- Exportbeschrankungen
- Einfuhrquoten
- Einfuhrsteuern
- Einfuhrverbote
- Ausfuhrverbote
- spezielle Importabgaben
- Steuervorteile
- finanzielle Forderung inlandischer Unternehmen
- Umwelt- und Sozialstandards
- Qualitatsstandards
- Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
- Herkunftsangaben
NTBs konnen (wie Zolle auch) den internationalen Handel stark beeintrachtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Forderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.
[4]
Okonomisches Ziel von Integrationspolitik ist stets die Liberalisierung des Handels zwischen Volkswirtschaften. An solchen Zusammenschlussen von Volkswirtschaften (z. B.
GATT
,
WTO
) sollten alle beteiligten Lander profitieren.
[5]
Die erste Stufe der Integration ist der Zusammenschluss einiger Lander in einer
Freihandelszone
(z. B. EFTA ? European Free Trade Association, NAFTA ? North American Free Trade Agreement). Kennzeichen einer Freihandelszone sind
- Abwicklung des Handels frei von Handelsschranken innerhalb der Freihandelszone
- Protektionismus nach außen
- i. d. R. unterschiedliche Importzolle der Mitgliedsstaaten
In der zweiten Stufe werden gemeinsame Zolle festgelegt, die fur den Import von Waren und Dienstleistungen aus Nichtmitgliedslandern in Mitgliedslander gelten. Hier spricht man von einer
Zollunion
. Kennzeichen sind zusatzlich zu denen der Freihandelszone:
- gemeinsame Außenzolle
- gemeinsame Mengenbeschrankungen nach außen
Der nachste Integrationsschritt ist ein gemeinsamer Markt (z. B. die EG). Er ist uber die Kennzeichen einer Zollunion hinaus gekennzeichnet durch
- freie
Faktormobilitat
(v. a. Mobilitat der Arbeitskrafte). Voraussetzungen:
Ein weiterer Schritt zur Integration ist eine einheitliche Wahrungsunion (z. B.
Europaische Wahrungsunion
). Darin eingeschlossen sind
Der letzte Schritt nach Vereinheitlichung aller okonomischen Institutionen ist die politische Vereinigung zu einem neuen Staatenbund.
Nicht jeder Abbau von Handelshemmnissen steigert die Effizienz des internationalen Handels. Durch
Protektionismus
entstehen sowohl handelsschaffende Effekte (trade creation effects) als auch handelsablenkende Effekte (trade diversion effects).
[6]
Durch den Abbau bestehender Handelsschranken werden Markte innerhalb einer Zollunion aufgeschlossen und der
Binnenmarkt
gestarkt. Dieser handelsschaffende Effekt tritt immer dann ein, wenn durch den Abbau von Zollen oder anderer Handelshemmnisse innerhalb einer Region zusatzlich Guter gehandelt werden, die zuvor aus Drittlandern importiert wurden.
Durch erhohte Zollmauern oder andere Handelshemmnisse werden die Markte außerhalb einer Zollunion gegenuber den Mitgliedslandern einer Zollunion abgeschlossen. So wird potentieller Handel mit Drittlandern verdrangt durch verstarkten Handel zwischen den Mitgliedslandern der Zollunion.
Nach der
Theorie des second best
kann es im Sinne der Effizienz des globalen Handels gunstiger sein, auf den (partiellen) Abbau von Zollen zu verzichten, wenn die handelsschaffenden Effekte die handelsablenkenden Effekte uberwiegen.
Die
WTO
, der ein Großteil aller Nationen beigehort, hat sich zum Ziel gesetzt, den Handel zu
liberalisieren
und dafur Handelshemmnisse abzubauen, um letztlich einen Zustand eines globalen
Freihandels
zu errichten, was ihrer Ansicht nach mehr
Wohlfahrt
fur alle Nationen burgen werde. Die Politik der WTO hatte zur Folge, dass in der Vergangenheit insbesondere tarifare Handelshemmnisse stark abgebaut wurden, wodurch relativ gesehen die Menge an nichttarifaren Handelshemmnissen zugenommen hat, da nach wie vor
Staaten
aus diversen Grunden auf verschiedenste Weise versuchen, mehr oder weniger Protektionismus zu betreiben. Insbesondere die machtigen
Industrielander
verstoßen gegen das WTO-Recht und betreiben Protektionismus, z. B. in Form von
Agrarsubventionen
(u. a. die
EU
).
Protektionisten entgegnen der liberalen Haltung der WTO, dass Handelshemmnisse zum Schutz und somit zur Forderung der eigenen Volkswirtschaft notwendig seien, um fur ein Bestehen unter dem starken
Konkurrenzdruck
des
Weltmarkts
zu sorgen. Dies sei insbesondere fur
Entwicklungslander
wichtig, die meist (nahezu) voll liberalisierte Volkswirtschaften aufweisen, sich jedoch aufgrund schwacher eigener
Markte
, was u. a. durch ihren schwachen
industriellen
Status bedingt ist, mit einer Strategie der Weltmarktintegration nicht behaupten konnten, da vor allem die Industrielander durch diverse Handelshemmnisse die Situation der Entwicklungslander zusatzlich erschweren wurden.
Ehemalige Entwicklungslander wie z. B. die
Volksrepublik China
oder die sogenannten
Tigerstaaten
konnten maßgeblich durch Protektionismus die eigene
Wirtschaft
bzw. neue, noch nicht wettbewerbsfahige
Industriezweige
soweit starken, dass sie jetzt als
Schwellenlander
oder auch schon als Industrielander zu bezeichnen sind.
- Horst Siebert
:
Außenwirtschaft.
9., vollst. uberarb. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014,
ISBN 978-3-8252-8493-0
. Darin das Kapitel 11:
Zolle, Handelshemmnisse und Welthandelsordnung
, S. 177?200.
- ↑
Vgl. HYPO-Bank (1989), Außenwirtschaftslexikon.
- ↑
Horst Siebert:
Außenwirtschaft.
9., vollst. uberarb. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2014, S. 177?179.
- ↑
Vgl. Maurer-Rogy, Kerstin; Maurer Oswin; Gatterbauer, Helmuth (1992), Diskussionspapier Nr. 12-R-92: Tarifare und nicht-tarifare Markteintrittsbarrieren fur osterreichische Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland und die EG (
PDF
), 26. April 2008.
- ↑
Vgl.
Archivlink
(
Memento
vom 6. Oktober 2008 im
Internet Archive
), 26. April 2008.
- ↑
Vgl. Borchert, Manfred:
Aussenwirtschaftslehre. Theorie und Politik.
3. Auflage, Kap. 6.1.1, Wiesbaden 1990, Gabler.
- ↑
Vgl. Borchert, Manfred:
Aussenwirtschaftslehre. Theorie und Politik.
3. Auflage, Kap. 6.1.2, Wiesbaden 1990, Gabler.