Dieser Artikel behandelt das hochste ordentliche Gericht in Schweden; fur die gleichnamige Instanz in Finnland siehe
Oberstes Gericht (Finnland)
.
Der
Hogsta domstolen
(deutsch
Oberster Gerichtshof
) ist in
Schweden
das hochste
Gericht
in Zivil- und Strafsachen. In Verwaltungsrechtssachen besteht daneben ein oberstes Verwaltungsgericht
Hogsta forvaltningsdomstolen
(bis 2010 Regeringsratten).
Das Gericht wurde 1789 von
Gustav III.
gegrundet und hat seinen Sitz im
Bondeschen Palais
in
Stockholm
. Die mindestens 14 Mitglieder sollen erfahrene Richter sein. Sie werden als Justizrat (
justitierad
) bezeichnet und von der Regierung ausgewahlt. Aus ihrer Mitte bestimmt die Regierung den Gerichtsprasidenten (
ordforande
).
Das Gericht ist letzte Instanz in
Zivil-
und
Strafsachen
. Die Entscheidungen des Gerichts haben
Prajudizwirkung
. Es entscheidet uber Rechtsmittel gegen Entscheidungen des
Hovratt
. In Strafsachen konnen auch der
Justizombudsmann
des
Reichstags
sowie der
Justizkanzler
Rechtsmittel einlegen.
Gerichtsprasidentin ist seit 2010
Marianne Lundius
.