Ein ?Reichs Thaler“ Friedrichs II. von 1777
Preußischer Reichstaler von 1819 nach dem Graumannschen Munzfuß
Der
Graumann’sche Munzfuß
[1]
ist ein vom preußischen Generalmunzmeister
Johann Philipp Graumann
entwickelter
Munzfuß
. Nach dem Graumann’schen Munzfuß wurden ab 1750 aus einer feinen kolnischen
Mark
Silber 14 preußische
Reichstaler
gepragt. Der Graumann’sche Munzfuß wird daher auch
14-Taler-Munzfuß
oder kurz 14-Taler-Fuß genannt. Die Entwicklung eines einheitlichen deutschen Munzsystems im 18. und 19. Jahrhundert wurde maßgeblich vom Graumann’schen Munzfuß beeinflusst.
Eine Kurzbezeichnung ist Graumann’scher Fuß.
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preußischer Reichstaler nach dem Graumann’schen Munzfuß
Kurz vor der Mitte des 18. Jahrhunderts warb
Friedrich II.
von Preußen den Munzmeister Graumann aus
Braunschweig-Luneburg
ab. Ihm wurde die Aufgabe zugewiesen, ein praktikables Munzsystem zu entwickeln.
[2]
Es sollte das vorherige Munzsystem ablosen, das auf dem
Leipziger Munzfuß
, einem 12-Taler-Fuß, beruhte.
Der Reichstaler nach dem Graumann’schen Munzfuß war eine von zehn deutschen Talersorten in der Spatphase des
Heiligen Romischen Reichs
. Die Bedeutung des Graumann’schen Munzfußes ergibt sich aus der Tatsache, dass er Grundlage der ?zukunftstrachtigsten Talermunze“ der damaligen Zeit war. Vor allem war er ab 1831 Grundlage der Bestrebungen im
Deutschen Zollverein
, der von Preußen gefuhrt wurde, zu einem einheitlicheren deutschen Munzsystem zu gelangen.
[3]
Die preußischen Reichstaler wurden bis 1856 gepragt. Zu den nach dem Graumann’schen Munzfuß ausgebrachten Kleinmunzen gehorte bis 1821 in den meisten, aber nicht allen preußischen Provinzen der
Gute Groschen
. 24 Gute Groschen ergeben einen preußischen Reichstaler. Ab 1821 wurde in Preußen einheitlich der Reichstaler im 14-Taler-Fuß in 30
Silbergroschen
eingeteilt.
[4]
Ab 1834 ubernahmen alle Lander mit Talerwahrung, die dem Deutschen Zollverein angehorten, den Graumann’schen 14-Taler-Munzfuß. Auch Lander, die dem Zollverein zunachst nicht angehorten, schlossen sich an (Hannover 1834; die beiden mecklenburgischen Lander 1848). Diese Angleichung strahlte auch auf die suddeutschen Lander mit
Guldenwahrung
aus. 1837 entschlossen sie sich zur Bildung des
Suddeutschen Munzvereins
, die einen 24½-Gulden-Munzfuß fur die Guldenpragung vorschrieb. Diese Festlegung erfolgte so, dass 1838 im Dresdner Munzvertrag eine gemeinsame Munze der Gulden- wie der Talerlander definiert werden konnte: die
Vereinsmunze
zu 7 Stuck aus der Mark fein. Die Vereinsmunze war daher ein 2-Taler-Stuck (?Doppeltaler“) nach dem Graumann’schen Munzfuß und gleichzeitig ein 3½-Gulden-Stuck.
[5]
Siehe auch:
Sachsische Munzgeschichte#Pragung im 14-Taler-Fuß (1839?1856)
Durch den
Wiener Munzvertrag
wurde 1857 in Bezug auf die Silbergroßmunzen ein weitgehend einheitlicher Wahrungsraum ?zwischen Adria und Ostsee“ geschaffen. Der neue Munzfuß wurde dabei so gewahlt, dass sich der
Feingehalt
der sich ergebenden Talermunzen fast nicht von dem der alteren
Vereinstaler
(siehe oben) unterschied. Dies wurde erreicht, indem der Ubergang von der kolnischen Gewichtsmark auf das Zollpfund zu 500 g mit einem 30-Taler-Munzfuß kombiniert wurde.
[6]
In modifizierter Form wurden so Talermunzen im 14-Taler-Fuß bis 1871 gepragt. Der Einfluss setzt sich auch in der nachfolgenden
Markwahrung
des Deutschen Reichs fort: Die Definition des
Goldstandards
der Mark geht von einem Drittel des Werts eines Silbertalers nach dem Graumann’schen Munzfuß aus.
[4]
- Rainer Gommel:
Die Entwicklung der Wirtschaft im Zeitalter des Merkantalismus 1620?1800.
Munchen, 1998, S. 53f.
- ↑
Duden. Die deutsche Rechtschreibung.
23. Aufl. 1. Bd., Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2004, K 16.
- ↑
Werner Pfeiffer:
Geschichte des Geldes in Schleswig-Holstein.
Westholsteinische Verlagsanstalt Boysens & Co., Heide in Holstein 1972, S. 65.
- ↑
Hans-Dietrich Kahl:
Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878.
Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 7?10, Zitat S. 9.
- ↑
a
b
Hans-Dietrich Kahl:
Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878.
Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 7?10.
- ↑
Hans-Dietrich Kahl:
Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878.
Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 11?16.
- ↑
Hans-Dietrich Kahl:
Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878.
Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 21ff., Zitat S. 23.