Graumannscher Munzfuß

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Ein ?Reichs Thaler“ Friedrichs II. von 1777
Preußischer Reichstaler von 1819 nach dem Graumannschen Munzfuß

Der Graumann’sche Munzfuß [1] ist ein vom preußischen Generalmunzmeister Johann Philipp Graumann entwickelter Munzfuß . Nach dem Graumann’schen Munzfuß wurden ab 1750 aus einer feinen kolnischen Mark Silber 14 preußische Reichstaler gepragt. Der Graumann’sche Munzfuß wird daher auch 14-Taler-Munzfuß oder kurz 14-Taler-Fuß genannt. Die Entwicklung eines einheitlichen deutschen Munzsystems im 18. und 19. Jahrhundert wurde maßgeblich vom Graumann’schen Munzfuß beeinflusst.

Eine Kurzbezeichnung ist Graumann’scher Fuß.

Graumann’scher Munzfuß und preußischer Reichstaler

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1 3 preußischer Reichstaler nach dem Graumann’schen Munzfuß

Kurz vor der Mitte des 18. Jahrhunderts warb Friedrich II. von Preußen den Munzmeister Graumann aus Braunschweig-Luneburg ab. Ihm wurde die Aufgabe zugewiesen, ein praktikables Munzsystem zu entwickeln. [2] Es sollte das vorherige Munzsystem ablosen, das auf dem Leipziger Munzfuß , einem 12-Taler-Fuß, beruhte.

Der Reichstaler nach dem Graumann’schen Munzfuß war eine von zehn deutschen Talersorten in der Spatphase des Heiligen Romischen Reichs . Die Bedeutung des Graumann’schen Munzfußes ergibt sich aus der Tatsache, dass er Grundlage der ?zukunftstrachtigsten Talermunze“ der damaligen Zeit war. Vor allem war er ab 1831 Grundlage der Bestrebungen im Deutschen Zollverein , der von Preußen gefuhrt wurde, zu einem einheitlicheren deutschen Munzsystem zu gelangen. [3]

Die preußischen Reichstaler wurden bis 1856 gepragt. Zu den nach dem Graumann’schen Munzfuß ausgebrachten Kleinmunzen gehorte bis 1821 in den meisten, aber nicht allen preußischen Provinzen der Gute Groschen . 24 Gute Groschen ergeben einen preußischen Reichstaler. Ab 1821 wurde in Preußen einheitlich der Reichstaler im 14-Taler-Fuß in 30 Silbergroschen eingeteilt. [4]

Der 14-Taler-Munzfuß ab 1834

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2 Thaler Königreich Hannover, Georg V. 1854, Inschrift Rs.: „VEREINSMÜNZE • 2 THALER 3½ GULDEN • VII EINE F. MARK • 1854 •“ (We. 1812)
2 Thaler Königreich Hannover, Georg V. 1854, Inschrift Rs.: „VEREINSMÜNZE • 2 THALER 3½ GULDEN • VII EINE F. MARK • 1854 •“ (We. 1812)
2 Thaler Konigreich Hannover , Georg V. 1854, Inschrift Rs.: ?VEREINSMUNZE ? 2 THALER 3½ GULDEN ? VII EINE F. MARK ? 1854 ?“ ( We. 1812)

Ab 1834 ubernahmen alle Lander mit Talerwahrung, die dem Deutschen Zollverein angehorten, den Graumann’schen 14-Taler-Munzfuß. Auch Lander, die dem Zollverein zunachst nicht angehorten, schlossen sich an (Hannover 1834; die beiden mecklenburgischen Lander 1848). Diese Angleichung strahlte auch auf die suddeutschen Lander mit Guldenwahrung aus. 1837 entschlossen sie sich zur Bildung des Suddeutschen Munzvereins , die einen 24½-Gulden-Munzfuß fur die Guldenpragung vorschrieb. Diese Festlegung erfolgte so, dass 1838 im Dresdner Munzvertrag eine gemeinsame Munze der Gulden- wie der Talerlander definiert werden konnte: die Vereinsmunze zu 7 Stuck aus der Mark fein. Die Vereinsmunze war daher ein 2-Taler-Stuck (?Doppeltaler“) nach dem Graumann’schen Munzfuß und gleichzeitig ein 3½-Gulden-Stuck. [5]

Siehe auch: Sachsische Munzgeschichte#Pragung im 14-Taler-Fuß (1839?1856)

Wirken nach Umstellung auf das Zollpfund 1857

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Durch den Wiener Munzvertrag wurde 1857 in Bezug auf die Silbergroßmunzen ein weitgehend einheitlicher Wahrungsraum ?zwischen Adria und Ostsee“ geschaffen. Der neue Munzfuß wurde dabei so gewahlt, dass sich der Feingehalt der sich ergebenden Talermunzen fast nicht von dem der alteren Vereinstaler (siehe oben) unterschied. Dies wurde erreicht, indem der Ubergang von der kolnischen Gewichtsmark auf das Zollpfund zu 500 g mit einem 30-Taler-Munzfuß kombiniert wurde. [6]

In modifizierter Form wurden so Talermunzen im 14-Taler-Fuß bis 1871 gepragt. Der Einfluss setzt sich auch in der nachfolgenden Markwahrung des Deutschen Reichs fort: Die Definition des Goldstandards der Mark geht von einem Drittel des Werts eines Silbertalers nach dem Graumann’schen Munzfuß aus. [4]

  • Rainer Gommel: Die Entwicklung der Wirtschaft im Zeitalter des Merkantalismus 1620?1800. Munchen, 1998, S. 53f.

Einzelnachweise

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  1. Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 23. Aufl. 1. Bd., Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2004, K 16.
  2. Werner Pfeiffer: Geschichte des Geldes in Schleswig-Holstein. Westholsteinische Verlagsanstalt Boysens & Co., Heide in Holstein 1972, S. 65.
  3. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 7?10, Zitat S. 9.
  4. a b Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 7?10.
  5. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 11?16.
  6. Hans-Dietrich Kahl: Hauptlinien der deutschen Munzgeschichte vom Ende des 18. Jahrhunderts bis 1878. Dr. Busso Peus Nachf., Frankfurt/Main 1972, S. 21ff., Zitat S. 23.