Dieser Artikel behandelt das Getrenntleben als juristischen Sachverhalt. Fur Trennung im sozialen und sozialpsychologischen Sinne, also als Abbruch einer Liebesbeziehung oder Partnerschaft, siehe
Trennung (Partnerschaft)
.
Getrenntleben
ist eine Voraussetzung fur die
Scheidung
einer
Ehe
.
Im deutschen
Eherecht
kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es wird unwiderlegbar
vermutet
, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine hausliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die hausliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (
§ 1565
,
§ 1567
BGB).
[1]
Es wird auch dann unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (
§ 1566
BGB). Das Trennungsjahr muss auch bei einer
einvernehmlichen Scheidung
eingehalten werden.
Wahrend des Getrenntlebens besteht ein Anspruch auf
Trennungsunterhalt
gem.
§ 1361
BGB, der auch einen Anspruch auf
Prozesskostenvorschuss
fur ein Scheidungsverfahren umfasst (§ 1361 Abs. 4 Satz 4,
§ 1360a
Abs. 4 BGB). Haushaltsgegenstande
[2]
und die Ehewohnung
[3]
konnen gem.
§ 1361a
,
§ 1361b
herausverlangt werden. Das Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen ist in §§ 200 ff.
FamFG
geregelt. Die
elterliche Sorge
verbleibt im Regelfall bei beiden Eltern gemeinsam. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht zugesprochen bekommt, ist der andere Elternteil großtenteils von seinen Rechten und Pflichten befreit.
Fur getrennt lebende Personen gilt im Trennungsjahr die bisherige
Steuerklasse
, die sich in der Regel erst nach dessen Ablauf andert.
[4]
Eine
Scheidung
wegen tiefgreifender unheilbarer Zerruttung der Ehe ist nach dem
Ehegesetz
moglich, wenn die hausliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben ist. Dem Scheidungsbegehren muss das Gericht jedoch nicht stattgeben, wenn es zur Uberzeugung gelangt, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft zu erwarten ist. Das gilt nicht mehr, wenn die hausliche Gemeinschaft seit sechs Jahren aufgehoben ist (§ 55 EheG). Eine einvernehmliche Scheidung ist bereits nach einem halben Jahr des Getrenntlebens moglich (§ 55a EheG).
[5]
Ein Ehegatte kann die
Scheidung
verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshangigkeit der Scheidungsklage mindestens zwei Jahre faktisch getrennt gelebt
[6]
haben.
[7]
Wenn eine Ehekonflikt nicht mit einer Eheberatung, Ehetherapie oder Mediation gelost werden kann, kommt es i. d. R. zur Aufhebeng des gemeinsamen Haushaltes, d. h. die Ehepartner einigen sich in diesem Fall auf eine Trennung oder Scheidung. Der Eheschutz ist dann vorgesehen, wenn die Paarbeziehung gescheitert ist und ein Ehepaar den gemeinsamen Haushalt aufheben mochte. Ist die Ehe zerruttet stellt sich fur die Eheleute die Frage, ob fur einen personlich die Trennung oder die Scheidung besser ist. Ist einer der Ehegatten gegen eine sofortige Scheidung, dann muss i. d. R. eine zweijahrige Trennungsfrist abgewartet werden, d. h. eine sofortige Scheidung ist nur moglich, wenn beide damit einverstanden sind (siehe Art 114 ZGB
[8]
/ Art 115 ZGB
[9]
). Vor Ablauf der zweijahrigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung nur verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Grunden, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann, beispielsweise bei
hauslicher Gewalt
(Art. 114, 115
ZGB
). Ein unbestreitbarer Beweis fur die zweijahrige Trennung ist die Regelung des Getrenntlebens durch die richterliche Anordnung von Eheschutzmassnahmen nach Art. 176 ZGB. Das Getrenntleben muss freiwillig erfolgt sein und darf nicht auf Zwangslaufigkeit beruhen, etwa im Falle eines verlangerten Krankenhausaufenthaltes oder wenn einer der Gatten in Gewahrsam ist oder wenn er keine Einreiseerlaubnis in die Schweiz hat.
[10]
Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren (einvernehmliche Scheidung) setzt ein vorheriges Getrenntleben nicht voraus.
[11]
- ↑
Trennungsjahr in den gemeinsamen vier Wanden
D.A.S. Rechtsportal, 10. September 2018
- ↑
vgl.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 2 UF 356/14
- ↑
vgl.
OLG Munchen, Beschluss vom 7. Januar 2016 ? 13 U 3004/15
- ↑
Steuerklasse fur getrennt lebende Personen
IVB Neue Medien, Website abgerufen am 31. Juli 2019
- ↑
Einvernehmliche Scheidung
oesterreich.gv.at
, inhaltlicher Stand: 1. Januar 2019
- ↑
Getrenntleben: Gerichte ZH.
Abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Scheidung auf Klage
Gerichte Zurich, abgerufen am 1. August 2019
- ↑
Fedlex.
Abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Fedlex.
Abgerufen am 29. September 2023
.
- ↑
Douglas Hornung:
Getrenntleben
Website abgerufen am 1. August 2019
- ↑
Merkblatt fur Ehescheidungen
Gerichte Zurich, abgerufen am 1. August 2019