Getrenntleben

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Getrenntleben ist eine Voraussetzung fur die Scheidung einer Ehe .

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im deutschen Eherecht kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine hausliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die hausliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben ( § 1565 , § 1567 BGB). [1] Es wird auch dann unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt ( § 1566 BGB). Das Trennungsjahr muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung eingehalten werden.

Wahrend des Getrenntlebens besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB, der auch einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss fur ein Scheidungsverfahren umfasst (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 4 BGB). Haushaltsgegenstande [2] und die Ehewohnung [3] konnen gem. § 1361a , § 1361b herausverlangt werden. Das Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen ist in §§ 200 ff. FamFG geregelt. Die elterliche Sorge verbleibt im Regelfall bei beiden Eltern gemeinsam. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht zugesprochen bekommt, ist der andere Elternteil großtenteils von seinen Rechten und Pflichten befreit.

Fur getrennt lebende Personen gilt im Trennungsjahr die bisherige Steuerklasse , die sich in der Regel erst nach dessen Ablauf andert. [4]

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Eine Scheidung wegen tiefgreifender unheilbarer Zerruttung der Ehe ist nach dem Ehegesetz moglich, wenn die hausliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben ist. Dem Scheidungsbegehren muss das Gericht jedoch nicht stattgeben, wenn es zur Uberzeugung gelangt, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft zu erwarten ist. Das gilt nicht mehr, wenn die hausliche Gemeinschaft seit sechs Jahren aufgehoben ist (§ 55 EheG). Eine einvernehmliche Scheidung ist bereits nach einem halben Jahr des Getrenntlebens moglich (§ 55a EheG). [5]

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ein Ehegatte kann die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshangigkeit der Scheidungsklage mindestens zwei Jahre faktisch getrennt gelebt [6] haben. [7] Wenn eine Ehekonflikt nicht mit einer Eheberatung, Ehetherapie oder Mediation gelost werden kann, kommt es i. d. R. zur Aufhebeng des gemeinsamen Haushaltes, d. h. die Ehepartner einigen sich in diesem Fall auf eine Trennung oder Scheidung. Der Eheschutz ist dann vorgesehen, wenn die Paarbeziehung gescheitert ist und ein Ehepaar den gemeinsamen Haushalt aufheben mochte. Ist die Ehe zerruttet stellt sich fur die Eheleute die Frage, ob fur einen personlich die Trennung oder die Scheidung besser ist. Ist einer der Ehegatten gegen eine sofortige Scheidung, dann muss i. d. R. eine zweijahrige Trennungsfrist abgewartet werden, d. h. eine sofortige Scheidung ist nur moglich, wenn beide damit einverstanden sind (siehe Art 114 ZGB [8] / Art 115 ZGB [9] ). Vor Ablauf der zweijahrigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung nur verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Grunden, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann, beispielsweise bei hauslicher Gewalt (Art. 114, 115 ZGB ). Ein unbestreitbarer Beweis fur die zweijahrige Trennung ist die Regelung des Getrenntlebens durch die richterliche Anordnung von Eheschutzmassnahmen nach Art. 176 ZGB. Das Getrenntleben muss freiwillig erfolgt sein und darf nicht auf Zwangslaufigkeit beruhen, etwa im Falle eines verlangerten Krankenhausaufenthaltes oder wenn einer der Gatten in Gewahrsam ist oder wenn er keine Einreiseerlaubnis in die Schweiz hat. [10]

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren (einvernehmliche Scheidung) setzt ein vorheriges Getrenntleben nicht voraus. [11]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Trennungsjahr in den gemeinsamen vier Wanden D.A.S. Rechtsportal, 10. September 2018
  2. vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 2 UF 356/14
  3. vgl. OLG Munchen, Beschluss vom 7. Januar 2016 ? 13 U 3004/15
  4. Steuerklasse fur getrennt lebende Personen IVB Neue Medien, Website abgerufen am 31. Juli 2019
  5. Einvernehmliche Scheidung oesterreich.gv.at , inhaltlicher Stand: 1. Januar 2019
  6. Getrenntleben: Gerichte ZH. Abgerufen am 29. September 2023 .
  7. Scheidung auf Klage Gerichte Zurich, abgerufen am 1. August 2019
  8. Fedlex. Abgerufen am 29. September 2023 .
  9. Fedlex. Abgerufen am 29. September 2023 .
  10. Douglas Hornung: Getrenntleben Website abgerufen am 1. August 2019
  11. Merkblatt fur Ehescheidungen Gerichte Zurich, abgerufen am 1. August 2019