Geschaftstrager

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Als Geschaftstrager ( charge d’affaires ) werden im diplomatischen Sprachgebrauch spatestens seit dem Wiener Kongress von 1814 und dem Aachener Protokoll von 1818 allgemein nachrangige Vertreter im zwischenstaatlichen Verkehr bezeichnet. [1] In diesem Zusammenhang sind die Geschaftstrager innerhalb der diplomatischen Rangordnung unter den Botschaftern einzuordnen. [2]

Als Geschaftstrager ad interim (charge d’affaires ad interim, Geschaftstrager a. i.) wird ein interimistisch (nur vorubergehend, zeitweilig) mit den Funktionen eines Geschaftstragers betrauter Diplomat bezeichnet, der vom Missionschef, ersatzweise durch sein entsendendes Außenministerium gegenuber der Regierung des Gastlands als solcher notifiziert wird.

Ein standiger Geschaftstrager ( charge d’affaires en pied ) leitet eine Botschaft dauerhaft auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung, die Beziehungen unterhalb der Botschafterebene zu gestalten. [3]

Heute bezeichnet man als Geschaftstrager a. i. vor allem den Vertreter des Botschafters in der Leitung der Botschaft wahrend dessen Abwesenheit, etwa wegen Urlaubs. Er wird in Deutschland vom Auswartigen Amt ausdrucklich als Standiger Vertreter des Botschafters versetzt . Im Vertretungsfall muss er der Regierung des Gastlandes als solcher notifiziert werden. In einem Schreiben ( Verbalnote ) an das dortige Außenministerium werden die Abwesenheit des Botschafters und die Vertretung durch den Geschaftstrager a. i. offiziell mitgeteilt.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fundstellen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Duden
  2. Artikel 14 des Wiener Ubereinkommens uber die diplomatischen Beziehungen vom 18. April 1961
  3. Christian Oelfke, Niklas Wagner, Holger Raasch, Thomas Propstl: Vienna Convention on Diplomatic Relations of 18 April 1961: Commentaries on Practical Application . Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-8305-3863-9 , S.   124 ( google.de [abgerufen am 6. November 2021]).