Ein
Gemeindeprasident
(je nach Kanton auch
Gemeind(e)ammann
,
Stadtammann
,
(Bezirks-)Hauptmann
oder
Stadtprasident
genannt) ist das von den Stimmburgern einer Gemeinde gewahlte Oberhaupt einer
schweizerischen
politischen Gemeinde
.
Im Kanton
Freiburg
lautet die Amtsbezeichnung
Ammann,
[1]
im Kanton
Aargau
Gemeindeammann
beziehungsweise
Stadtammann
.
[2]
Gemeindeammann
galt fruher auch in den Kantonen
Solothurn
(bis 1992),
St. Gallen
(bis 2002) und
Thurgau
(bis 2014), in alterer Zeit auch in andern Kantonen, so in
Zurich
bis 1875.
[3]
In
Engelberg
heisst der Gemeindeprasident
Talammann
. Im
Kanton Graubunden
sind verschiedene Bezeichnungen gebrauchlich: Die meisten deutschsprachigen Gemeinden haben einen Gemeindeprasidenten, aber in der
Landschaft Davos
, die fruher zugleich einen Kreis bildete, tragt dieser den sonst den Kreisprasidenten zukommenden Titel
Landammann
,
und Thusis hat einen
Gemeindeammann
. Auch der Kanton Bern kennt nicht nur die Bezeichnung
Gemeindeprasident:
In einigen Gemeinden obliegt die Leitung der Exekutive dem
Gemeinderatsprasidenten;
daneben gibt es einen Gemeindeprasidenten, der die Gemeindeversammlung, also die Legislative, leitet.
In den franzosischsprachigen Gegenden des Kantons Freiburg und im
Kanton Waadt
nennt man ihn
Syndic,
in den franzosischsprachigen Gebieten des Kantons
Bern
, im
Kanton Jura
und im
Kanton Genf
Maire
und im
Kanton Tessin
schliesslich
Sindaco
.
Im Kanton
Appenzell Innerrhoden
tragt der Prasident den Titel
Bezirkshauptmann
oder kurz
Hauptmann,
da dort die
Bezirke
den
politischen Gemeinden
entsprechen. Im Kanton
Appenzell Ausserrhoden
wurde die Amtsbezeichnung
Hauptmann
1998 durch
Gemeindeprasident(in)
ersetzt.
Kanton
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Bezeichnung aktuell
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Bezeichnungen historisch
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Aargau
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Gemeindeammann, Stadtammann
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?
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Appenzell Innerrhoden
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Bezirkshauptmann oder Hauptmann
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?
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Appenzell Ausserrhoden
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Gemeindeprasident(in)
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Hauptmann bis 1998
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Baselland
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Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
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?
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Basel-Stadt
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Gemeindeprasident(in) (nur Riehen und Bettingen), in der Stadt Basel funktionell entsprechend: Regierungsprasident(in)
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?
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Bern
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DE: Gemeindeprasident(in), Gemeinderatsprasident(in), Stadtprasident(in)<de />FR: Maire
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?
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Freiburg
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DE: Ammann, Gemeindeammann
FR: Syndic
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?
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Genf
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Maire
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?
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Glarus
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Gemeindeprasident(in)
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?
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Graubunden
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DE: Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in), Gemeindeammann, Landammann
IT: Sindaco (Misox, Bergell), Podesta (Puschlav)
Rumantsch: President cumunel (Puter), President cumunal (Vallader), Mastral (Surmiran), President communal (Sursilvan)
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?
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Jura
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Maire
|
?
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Luzern
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Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
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?
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Neuenburg
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President(e)
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?
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Nidwalden
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Gemeindeprasident(in)
|
?
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Obwalden
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Gemeindeprasident(in), in Engelberg Talammann
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?
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St. Gallen
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Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
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Gemeindeammann bis 2002
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Schaffhausen
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Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
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?
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Schwyz
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Gemeindeprasident(in), Bezirksammann (Einsiedeln, Gersau)
|
?
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Solothurn
|
Gemeindeprasident(in)
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Gemeindeammann bis 1992
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Thurgau
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Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
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Gemeindeammann bis 2014
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Tessin
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Sindaco
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?
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Waadt
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Syndic
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?
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Wallis
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DE: Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
FR: President(e)
|
?
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Zug
|
Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
|
?
|
Zurich
|
Gemeindeprasident(in), Stadtprasident(in)
|
Gemeindammann 1855?1875
|
In den Kantonen
Zurich
und
Luzern
ist der Stadt- bzw. der Gemeindeammann nicht mit dem Stadt- bzw. Gemeindeprasidenten identisch. Vielmehr ist er in Zurich ein Organ der Rechtspflege fur spezielle Aufgaben, insbesondere fur die zivilrechtliche Vollstreckung, und amtet deshalb unter anderem als Betreibungsbeamter. In Luzern ist der Gemeindeammann ein Mitglied der Gemeindeexekutive, das insbesondere fur das Finanzwesen zustandig ist.
Vorlaufer des Amtes des Gemeindeprasidenten entstanden mit dem Aufbau einer beschrankten
Gemeindeautonomie
im Hochmittelalter. Der oberste Amtstrager war der
Ammann
, in den Stadten der
Schultheiss
, in manchen Fallen auch ein
Vogt
, Untervogt oder
Meier
. Dieser Funktionsinhaber wurde je nach politischem System (Stadtregime oder Landkanton) vom
Patriziat
in den Stadtkantonen eingesetzt oder von den Landleuten gewahlt. Nach dem
Franzoseneinfall
wurde in der
Helvetischen Republik
das Gemeindewesen nach franzosischem Vorbild umstrukturiert, und der Begriff des
Prasidenten
wurde neu eingefuhrt. Diese Neuorganisation wurde nach dem Ende der Helvetik ab 1803 teilweise ruckgangig gemacht, von den 1803 neu gegrundeten Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen, Waadt und Tessin jedoch weitergefuhrt. Nach dem Ende der
Restaurationsphase
und den liberalen Staatsumwalzungen der 1830er Jahre setzte sich zunehmend das Prinzip der demokratischen Wahl des Gemeindeoberhaupts durch die stimmberechtigten Manner durch, wobei in einigen Kantonen die traditionelle Bezeichnung
Gemeindeammann
auf den modernen Gemeindeprasidenten ubertragen wurde.
Das System eines exekutiven Rates (Kollegialbehorde, die in vielen Gemeinden
Gemeinderat
genannt wird) mit einem Gemeindeprasidenten an der Spitze hat sich in Analogie zu den
kantonalen Regierungsbehorden
fast schweizweit durchgesetzt und wird durch die jeweiligen kantonalen Gemeindegesetze geregelt. Als Ausnahme ist der Kanton Genf zu nennen, wo in kleinen Gemeinden unter 3000 Einwohnern der
Maire
alleiniges Exekutivorgan ist und es dementsprechend keinen Gemeinderat gibt.
Der Gemeindeprasident tragt die Verantwortung fur die Leitung seiner Kollegialbehorde, ist also Prasident der
Exekutive
. Ihm obliegt weiter der Vollzug der ubergeordneten Gesetzgebung von Bund und Kantonen, wo dieser den Gemeinden zufallt, sowie aller von der Gemeinde erlassenen Reglemente. Weiter fungiert der Gemeindeprasident in kleineren Gemeinden in der Regel gleichzeitig als Vorsitzender der
Gemeindeversammlung
, des obersten
Legislativorgans
einer politischen Gemeinde; die personelle
Gewaltenteilung
gilt hier also nicht.
Die Wahl des Gemeindeprasidenten erfolgt meist durch Urnenwahl bzw. Wahl in der Gemeindeversammlung oder indirekt durch das Gemeindeparlament. Die Amtszeit variiert zwischen zwei und funf Jahren. Im Kanton Freiburg konstituiert sich der vom Volk gewahlte Gemeinderat selbst, wahlt also auch den Gemeindeprasidenten.
Der Gemeindeprasident hat oft eine starke Machtposition, da er sowohl dem Gemeinderat vorsteht, wie auch die Leitung der Gemeindeversammlung und der Verwaltung innehat. Die Komplexitat und zunehmende Aufgabenvielfalt moderner Gemeinden verlangt grosses fachliches Wissen, zeitliches Engagement und personlichen Einsatz, was oft nicht mehr von einem Milizprasidenten geleistet werden kann. Es besteht daher die Tendenz zum Vollamt; Gemeindeprasident wird vermehrt zu einem Beruf.
- ↑
Gesetz vom 25. September 1980 uber die Gemeinden
, Art. 58.
- ↑
Gesetz uber die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978
, § 16.
- ↑
Der Begriff ≪Gemeindammann≫ [sic] wurde mit dem Gemeindegesetz von 1855 eingefuhrt, von demjenigen von 1866 bestatigt und schliesslich mit dem Gemeindegesetz von 1875 durch den Begriff ≪Gemeindeprasident≫ ersetzt. Allerdings kannten schon die beiden 1831 erlassenen Gesetze ≪uber die Gemeindsverwaltung≫ und ≪uber die Gemeindsversammlungen≫ den Begriff ≪Gemeindsprasident≫ [sic]. Zu den jeweiligen Gesetzen siehe die seit 1803 erscheinende
Offizielle Sammlung der Gesetze, Beschlusse und Verordnungen des Eidgenossischen Standes Zurich,
auch online uber die Homepage des Zurcher Staatsarchivs.