In diesem Haus wurde 1878 der Frieden von San Stefano unterzeichnet.
Der
Frieden von San Stefano
(auch
Vorfrieden von San Stefano
, heute
Ye?ilkoy
im Westen
Istanbuls
am
Marmarameer
) beendete am 19. Februar
jul.
/
3. Marz
1878
greg.
den
Russisch-Turkischen Krieg 1877?1878
. Im Zuge des Krieges kam es zur
Unabhangigkeit Bulgariens
. Aus diesem Grund begeht man in
Bulgarien
den 3. Marz als
Nationalfeiertag
.
Die aufstandischen Gebiete wahrend des
Aprilaufstands
von 1876
Auf der
Konferenz von Konstantinopel
projektierte Grenzen Bulgariens
Nachdem das
Osmanische Reich
1876 einen
Aufstand
in Bulgarien blutig niedergeschlagen hatte und zudem serbisch-bosnische Rebellen gegen die osmanische Herrschaft ein Hilfeersuchen an Serbien gerichtet hatten, erklarten das
Furstentum Serbien
und das
Furstentum Montenegro
dem Osmanischen Reich den Krieg (
Serbisch-Osmanischer Krieg
).
Um die
panslawistischen
Ambitionen
Russlands
zu verhindern, berief 1876 der damalige
britische Premierminister
Lord
Disraeli
die
Konferenz von Konstantinopel
ein, die sich mit der Zukunft der Balkanvolker befasste. Dabei schlugen die europaischen Politiker eine Reihe von Reformen im Osmanischen Reich vor. In Bezug auf Bulgarien wurden die Moglichkeit der Autonomie und die Grenzen einer oder mehrerer kunftiger autonomer bulgarischer Provinzen innerhalb des Osmanischen Reiches diskutiert. Sultan
Abdulhamid II.
weigerte sich jedoch, die Vorschlage insgesamt anzunehmen.
Russland unterstutzte die ?slawischen Brudervolker“ im Zeichen des Panslawismus inoffiziell; um direkt eingreifen zu konnen, musste es sich aber mit dem
Deutschen Reich
und
Osterreich-Ungarn
verstandigen.
Bismarck
vermied es, Partei zu ergreifen, also verstandigte sich Russland mit Osterreich-Ungarn am 15. Januar 1877 im
Vertrag von Budapest
: Russland sicherte zu, keinen großslawischen Staat auf dem Balkan zu schaffen, Osterreich sollte das Recht zur Besetzung
Bosniens
und der
Herzegowina
bekommen und sich dafur neutral verhalten.
Bulgarien; Grenzen nach dem Frieden von San Stefano (3. Marz 1878) und dem
Berliner Kongress
(Juni 1878).
Im folgenden russisch-turkischen Krieg eroberte Russland praktisch den gesamten europaischen Teil des Osmanischen Reiches, lediglich Konstantinopel wurde aus Rucksicht auf die anderen europaischen Machte nicht eingenommen. Da sich
Großbritannien
und
Frankreich
in diesem enormen russischen Machtzuwachs in ihren Interessen beeintrachtigt sahen, schickten sie ihre Mittelmeerflotten an die Meerengen, um Prasenz zu zeigen. Russland bemuhte sich daraufhin, im Frieden von San Stefano schnell klare Verhaltnisse zu schaffen, und das Osmanische Reich musste auf die russischen Maximalforderungen eingehen.
Fur das Russische Reich unterzeichneten den Vertrag
Nikolai Ignatjew
, ehemaliger russischer Botschafter in Konstantinopel und
Alexander Nelidow
, Leiter der diplomatischen Abteilung der russischen Balkanarmee. Fur das Osmanische Reich unterschrieben
Mehmed Esad Safvet Pa?a
, Sekretar des Sultans sowie
Sadullah Pa?a
.
[1]
Der Frieden von San Stefano bestimmte die sofortige Unabhangigkeit von Serbien, Montenegro und
Rumanien
. Bulgarien sollte neben den
Vilayet Tuna
, um die osmanischen Provinz
Edirne
sowie große Teile der Landschaft
Makedonien
bis an die
Agais
, die Teil der Provinzen
Saloniki
,
Manastır
und
Prizren
waren, ausgedehnt werden. Der neugeschaffene bulgarische Staat sollte zwei Jahre unter russischer Besatzung stehen und anschließend ein autonomes, aber dem Osmanischen Reich tributpflichtiges
Furstentum
werden. Russland sollte in Europa Teile von
Bessarabien
(fur die Rumanien mit der
Dobrudscha
entschadigt werden sollte) und in Kleinasien Teile von
Armenien
sowie die osmanischen Provinzen
Kars
,
Batum
und
Ardahan
erhalten.
Der Vorfriede von San Stefano wurde in franzosischer Sprache unterschrieben.
[2]
Artikel 1., 3., 5.
?Serbien, Montenegro, Rumanien, durch thrakisches Gebiet vergroßert, sollen unabhangige Staaten werden.“
Artikel 6.
?Bulgarien, mit Ostrumelien und Makedonien bis ans Agaische Meer ausgedehnt, soll als autonomes und der Turkei tributpflichtiges Furstentum, 2 Jahre von den Russen besetzt bleiben“
Artikel 7.
?Bulgarien ist Wahlfurstentum, kein Mitglied einer regierenden Dynastie der europaischen Großmachte kann ?Furst von Bulgarien“ werden. Fur die Wahl ist die Konfirmation der Pforte und die Genehmigung der Machte erforderlich.“
Artikel 12.
?Die Donaufestungen sind zu schleifen; keine Kriegsschiffe, nur Flußpolizeischiffe sind auf der Donau erlaubt“
Artikel 19.
?Kriegsentschadigung von 1400 Millionen Rubel sind durch die Turkei an Rußland zu zahlen; sie konnen durch Gebietsabtretungen (Sandschak von
Toultscha
[3]
,
Ardahan
,
Kars
,
Batumi
,
Bayazet
) (= 1100 Millionen Rubel) abgegolten werden.“
Artikel 21.
?Optionsklausel fur die Einwohner abgetretener Gebiete“
Artikel 22.
?Schutz der russ. Monche in der Turkei und auf dem Berge Athos. Das offizielle Schutzrecht ist der kaiserl. Botschaft und den russ. Konsulaten in der Turkei zuerkannt.“
Artikel 24.
?Der Bosporus und die Dardanellen bleiben, in Kriegs- wie in Friedenszeiten, den Handelsschiffen neutraler Staaten geoffnet.“
Die europaischen Machte wollten diesen Diktatfrieden aber nicht akzeptieren. Mit der Schaffung des großbulgarischen Furstentums hatte Russland den
Vertrag von Budapest
mit Osterreich-Ungarn gebrochen, das daher eine Revision des Vertrags von San Stefano forderte. Auch Großbritannien wollte unbedingt verhindern, dass Russland ? wie in San Stefano festgelegt ? uber den Satellitenstaat Bulgarien Zugang zum Mittelmeer erhielt, und versprach dem Osmanischen Reich in der
Konvention zur Verteidigungsallianz zwischen Großbritannien und der Turkei
[4]
in Istanbul vom 4. Juni 1878 gegen die Abtretung von
Zypern
Beistand.
Die drohende Kriegsgefahr konnte durch die Einberufung des
Berliner Kongresses
gebannt werden, der den Frieden von San Stefano praktisch komplett zu Lasten Russlands und Bulgariens revidierte.
- Wolfgang J. Mommsen
:
Das Zeitalter des Imperialismus
. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1969, (
Fischer-Weltgeschichte
28).
- ↑
http://www.dariknews.bg/view_article.php?article_id=677758
- ↑
Zum Inhalt vergleiche den Artikel
Praliminarfriede von San Stefano
in:
Konferenzen und Vertrage. Vertrags-Ploetz. Handbuch der geschichtlich bedeutsamen Zusammenkunfte und Vereinbarungen. Teil II. 1493 ? 1952
. Bearbeitet von Helmuth Ronnefahrt. Bielefeld: A. G. Ploetz Verlag, 1953, S. 351f
- ↑
vgl.
Vilayet Tuna
- ↑
Artikel 1 der Konvention