Landesflagge Sachsen-Anhalts
Die
Flagge Sachsen-Anhalts
besteht aus einer schwarz-gelben Bikolore und tragt das
Wappen Sachsen-Anhalts
in der Mitte.
Landesflagge 1992?2017
Die Provinz Sachsen-Anhalt verabschiedete 1947 eine
Verfassung
, worin in Artikel 3, Absatz 1 die Flagge des Landes als schwarz-gelbe Bikolore festgelegt wurde
[1]
? ahnlich der
Flagge Baden-Wurttembergs
, die 1953 in der Verfassung festgelegt wurde. Im Juli 1952 wurde das Land im Rahmen der
Verwaltungsreform in der DDR
de facto aufgelost. Die preußische
Provinz Sachsen
, zu der große Teile des heutigen Sachsen-Anhalts gehorten, nutzte ebenfalls eine Schwarz-Gelbe Bikolore. Die Farben entsprachen denen Kursachsens und wurden dem Schwarz und Gold geteilten Wappenschild entlehnt. Infolge der Annektierung großer Teile Sachsens nach 1815 (einschließlich des ehemaligen sachsischen Kurkreises) wurden die Farben von der neuen preußischen Provinz ubernommen. Das Konigreich bzw. der Freistaat Sachsen nutzen hingegen seit 1815 eine weiß-grune Bikolore.
Zwischen 1990 und 1992 benutzte das Land Sachsen-Anhalt, um Verwechslungen mit der Baden-Wurttembergs auszuschließen, eine senkrechte, schwarz-gelbe Bikolore.
[2]
Die am 16. Juli 1992 verkundete
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
legt in Artikel 1, Absatz 2 fest:
?Die
Landesfarben
sind gelb und schwarz.“
[3]
Das Land Sachsen-Anhalt verwendete bis April 2017 zwei Flaggen, eine
Landesflagge
und eine
Landesdienstflagge
, wobei die Verwendung der Dienstflagge Einschrankungen unterlag. Wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Bundesland Baden-Wurttemberg wurde die schwarz-gelbe Landesflagge ohne das Landeswappen per Landtagsbeschluss vom 5. April 2017 abgeschafft. Die aktuelle Landesflagge ist die bisherige Dienstflagge. Sie ist zur allgemeinen Benutzung freigegeben.
[4]
Die bis 2017 verwendete Landesflagge wurde durch das
Hoheitszeichengesetz
vom 2. Juni 1998 naher bestimmt. In Paragraph 2, Absatz 1 stand:
- ?Die Landesflagge besteht aus zwei Langsstreifen in den Landesfarben Gelb und Schwarz.“
Die Farben wurden dem Wappen entnommen. Die Verwendung der Landesflagge stand jedermann frei.
[5]
Die bis 2017 verwendete Landesdienstflagge wurde durch das
Hoheitszeichengesetz
vom 2. Juni 1998 beschrieben. Paragraph 2, Absatz 2 sagte aus:
- ?Die Landesdienstflagge zeigt zusatzlich [zur Landesflagge] das Landeswappen.“
Die Verwendung der Landesdienstflagge war bis April 2017 ausschließlich den dazu berechtigten Stellen vorbehalten. Die unbefugte Benutzung der Landesdienstflagge stellte eine Ordnungswidrigkeit dar (Paragraph 124 im
Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten
vom 24. Mai 1968
[6]
). Seither unterliegt die private Benutzung der Flagge keinen Beschrankungen mehr.
Die aktuelle Landesflagge wird durch § 3 des
Hoheitszeichengesetzes
vom 27. April 2017 bestimmt: ?Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben gelb und schwarz und tragt in der Mitte das
Landeswappen
. Das Verhaltnis der Hohe zur Lange des Fahnentuchs ist wie drei zu funf. Die Landesflagge kann von jedermann verwendet werden.“
[7]
Die Beflaggung offentlicher Gebaude in Sachsen-Anhalt ist durch die Vorschrift
Beflaggung der Dienstgebaude
vom 12. Dezember 2007
[8]
geregelt. Demnach richten sich die Beflaggungstage nach dem entsprechenden
Bundeserlass
,
[9]
jedoch ist eine tagliche Beflaggung gemaß der genannten Vorschrift moglich.
- ↑
Landesverfassung vom 10. Januar 1947
(
Memento
des
Originals
vom 5. Marz 2016 im
Internet Archive
)
Info:
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@2
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- ↑
Die Flagge der Einheit.
In:
Protokoll Inland der Bundesregierung.
Bundesministerium des Innern
, 12. Februar 2011, archiviert vom
Original
am
14. Dezember 2013
;
abgerufen am 22. Marz 2024
.
- ↑
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
(
Memento
vom 7. Marz 2010 im
Internet Archive
) (PDF; 93 kB)
- ↑
Landtagsbeschluss Jeder darf Landesflagge hissen
(
Memento
des
Originals
vom 24. April 2017 im
Internet Archive
)
Info:
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@2
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- ↑
Zu den Hintergrunden der Initiative zur Freigabe der Sachsen-Anhalt-Flagge
- ↑
Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten §124
- ↑
Hoheitszeichengesetz §3
- ↑
Vorschrift Beflaggung der Dienstgebaude des Landes Sachsen-Anhalt
- ↑
Beflaggungserlass des Bundes vom 22. Marz 2005
(
Memento
des
Originals
vom 4. Marz 2016 im
Internet Archive
)
Info:
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