Antike Falscherwerkstatt (Dominikanermuseum Rottweil)
Teil einer Handpragemaschine zur Falschung von Bluzgermunzen des Bistums Chur mit dem Jahr 1766
Falschgeld
ist kein
Geld
im
Rechtssinne
, sondern eine
Falschung
, durch die ein echtes
Zahlungsmittel
(
Banknoten
oder
Munzen
)
vorgetauscht
und im
Zahlungsverkehr
als solches verwendet werden soll. Falschgeld ist daher
unechtes
Geld, das den Zahlungsempfanger betrugt und die
Volkswirtschaft
, vor allem das Vertrauen in den Wert des
Bargelds
, schadigt.
In den Anfangen der Geldwirtschaft wurden Munzen gefalscht, meist durch minderwertiges Material, zu geringem Anteil von
Edelmetallen
oder zu wenig Gewicht. Mit dem Aufkommen von Banknoten, das die Munzen bei hoheren
Nennwerten
verdrangte, verschob sich der Schwerpunkt in Richtung gefalschter Geldscheine, die umgangssprachlich auch
Bluten
genannt werden.
[1]
Um Geldfalschung zu erschweren, werden Banknoten mit speziellen
Sicherheitsmerkmalen
versehen.
Gefalschter
Rubel
-Schein durch zwei aufgeklebte Nullen, die den ersten Buchstaben des Worts Билет (Banknote) teilweise abdecken (Serie 1995)
Eine Sonderform der Falschung von Banknoten ist die Manipulation des Nennwerts durch Hinzufugen einer oder mehrerer Nullen. Insbesondere in Lander mit geringen Unterschieden des Banknotendesigns (Motive, Farbe etc.) oder mit standig neuen Werten aufgrund hoher Inflation kommt dies haufiger vor und wird insbesondere zum Betrug von Touristen genutzt.
Unecht ist eine
Banknote
auch dann, wenn sie nicht oder jedenfalls nicht in der vorliegenden Form von demjenigen stammt, der als Aussteller aus ihr hervorgeht.
[2]
Im zitierten Urteil hat der
Bundesgerichtshof
(BGH) den in
Gesetzen
als bekannt vorausgesetzten
Rechtsbegriff
des Geldes definiert. Geld ist danach
straf-
und
zivilrechtlich
?jedes vom
Staat
oder einer dazu von ihm ermachtigten Stelle als Werttrager beglaubigte, zum Umlauf im offentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel ohne Rucksicht auf einen allgemeinen
Annahmezwang
“.
[2]
Im Urteil ging es um zusammengeklebte Teile mehrerer Banknoten (sogenannte ?Systemnoten“
[3]
), so dass z. B. aus neun echten eine zusatzliche Banknote zusammengesetzt werden konnte, wodurch alle als Falschgeld einzustufen sind.
Falschmunzerformchen aus
Contiomagus
Zeitgenossische Gussfalschung eines Quadrans der Romischen Republik
Ruckseite des gegossenen Quadrans der Romischen Republik mit Prora
Die Geschichte des Falschgelds ist fast so alt wie die des Geldes selbst.
[4]
Erstmals zu Zeiten
Solons
(640?560 v. Chr.) wurde Falschmunzern die
Todesstrafe
angedroht. Im
Romischen Reich
wurde von Kaiser
Konstantin
gesetzlich verfugt, dass der Munzfalscher, neben der Einziehung seines gesamten Vermogens, mit dem
Feuertod
zu bestrafen ist.
[5]
Im Jahr 271 n. Chr. fuhrten die Munzfalschungen des kaiserlichen Finanzministers
Felicissimus
zu einer blutigen Revolte in
Rom
. Um 220 n. Chr. wurden in
Rißtissen
, heute ein Stadtteil von Ehingen in Baden-Wurttemberg, das damals zur romischen Provinz Ratien gehorte, falsche romische
Denare
mit Hilfe von Tongussformen in großem Stil hergestellt; Falschmunzen und Gussformen konnen im Rißtisser Romermuseum besichtigt werden. Auch aus der romischen Stadt
Arae Flaviae
, dem heutigen
Rottweil
, ist ein ahnlicher Fund von ungefahr 100 n. Chr. bekannt. Der Biss in eine
Goldmunze
wurde beispielsweise genutzt, um unechte Munzen (meist aus harterem Material) von echten zu unterscheiden. Im Mittelalter drohten Falschmunzern drakonische Strafen, sie wurden in siedendes Ol getaucht. (Siehe dazu auch
Hustaler#Medailleure
)
Einen ganz anderen Grund fur das Herstellen von falschem Geld hatte die Pragung der
Philippstaler
. Die Herstellung der Munzen wurden nicht vom Landgraf in Auftrag gegeben, obwohl die Ausfuhrung der Taler genau das aussagt, sondern von seinen Anhangern veranlasst.
[6]
Der Taler ist somit falsch, obwohl er umlauffahig war. Ziel war hier das Verbreiten einer falschen Botschaft.
Bekanntmachung uber das internationale Abkommen zur Bekampfung der Falschmunzerei vom 10. November 1933 im
Deutschen Reichsgesetzblatt
Ab Februar 1925 sorgte der portugiesische Betruger
Artur Virgilio Alves dos Reis
im
Bankwesen
mit 200 Millionen
Escudo
fast fur den Ruin der portugiesischen
Wirtschaft
. Mit Raffinesse schaffte er es, beim Geldscheindrucker der
Banco de Portugal
einen geheimen Auftrag zu platzieren und damit Banknoten zu erhalten, die von den echten nur als Duplikate der
Seriennummer
unterscheidbar waren. Nach Verbußung seiner Gefangnisstrafe starb er 1955 verarmt.
Die
?Operation Bernhard“
sollte ab September 1943 die britische Wirtschaft durch Falschgeld destabilisieren. Judische
Zwangsarbeiter
im
KZ Sachsenhausen
stellten etwa 140.000
Pfund
[7]
im Gegenwert von heute 570 Millionen
Euro
her. Es war damit die großte bekannte Geldfalschungsaktion der Geschichte.
[8]
Im Jahre 1973 flog der als ?Blutenrembrandt“ bekannte Grafiker
Gunter Hopfinger
auf. Er hatte mehr als 100 Tausenderbanknoten sowie Hundert-DM-Scheine mit Zeichentusche per Hand nachgemacht.
Museal rezipiert es in
Saillon
im
Wallis
(Schweiz). Dort beschaftigt sich das
Falschgeld-Museum
mit
Joseph-Samuel Farinet
und seinen
Zwanzigrapplern
.
[9]
Seit 1994 wird
Nordkorea
verdachtigt, eine als
Superdollar
bezeichnete, nahezu perfekte Falschung des
US-Dollars
anzufertigen. Bisher gibt es dazu keinerlei Beweise.
Dem Deutschen
Hans-Jurgen Kuhl
gelang im April 2007 die Herstellung von rd. 16,75 Millionen US-Dollar in ?exzellenter“ Qualitat, einer der weltweit qualitativ bedeutendsten Falschgeldfunde der Kriminalgeschichte.
[10]
Den großten Falschgeld-Fund in Großbritannien gab es mit 5,1 Millionen Euro im Mai 2012.
Im Marz 2008 wurde ? nach Aufzeichnungen des Bundeskriminalamts erstmals in Osterreichs Geschichte ? eine Munzfalscherwerkstatte aufgedeckt. Bereits 2006 war eine Stanzmaschine besorgt worden, seit 2007 wurden falsche 50-Eurocent-Munzen mit der Hand gepresst, die jedoch noch nicht in Umlauf kamen.
[11]
Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Die Gelddefinition des BGH
[2]
beinhaltet verschiedene Merkmale, die erfullt sein mussen, soll es sich um Geld im Rechtssinne handeln.
Aussteller
muss der Staat oder dessen
Zentralbank
sein, es muss sich um einen Werttrager mit
Beglaubigung
handeln. Diese erfolgt bei
Euro-Banknoten
durch die
Unterschrift
des
EZB-Prasidenten
unter der
Europaflagge
, eine Voraussetzung fur die rechtliche Umlauffahigkeit von EU-Banknoten. Schließlich muss es fur den
Umlauf
im
offentlichen Verkehr
bestimmt sein, und zwar ohne Rucksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang. In der
Eurozone
ist nur der
Euro
gesetzliches Zahlungsmittel, echte
Fremdwahrungen
aus anderen Staaten oder
Geldersatzmittel
unterliegen keinem gesetzlichen Annahmezwang.
Sammlermunzen
, die offiziell in ihren Herkunftslandern als Zahlungsmittel gelten, denen aber objektiv keine praktische Zahlungsmittelfunktion zukommt (etwa
Krugerrand
in
Sudafrika
,
Goldvreneli
in der
Schweiz
,
American Gold Eagle
in den
USA
), sind nicht als Geld im Sinne von
§ 935
Abs. 2
BGB
anzusehen.
[12]
Im zitierten Urteil ging es um den sudafrikanischen Krugerrand, der zwar in seinem Heimatland offiziell als Zahlungsmittel gilt, aber nicht dafur verwendet wird.
[13]
Dem Urteil zufolge gilt er in Deutschland straf- und zivilrechtlich nicht als Geld. Das hat strafrechtlich enorme Folgen: Wer Goldmunzen nachmacht, kann nicht wegen Geldfalschung bestraft werden.
Ernst te Peerdt
:
Der Banknotenfalscher
, 1876,
Museum Kunstpalast
Der aus
§ 146
Abs. 1 StGB hervorgehende Tatbestand der Geldfalschung umfasst das Nachmachen von Geld in der
Absicht
, dass es als echt
in Verkehr gebracht
oder das Ermoglichen des Inverkehrbringens oder die Verfalschung von Geld in dieser Absicht, dass der
Anschein
eines hoheren Wertes hervorgerufen wird, das Verschaffen oder Feilhalten von falschem Geld in dieser Absicht oder falsches Geld, das unter diesen Voraussetzungen nachgemacht, verfalscht oder verschafft wurde, als echt in Verkehr gebracht wird. Nachmachen ist eine derartige korperliche Behandlung einer Sache, dass sie mit einer anderen Sache, die sie in Wirklichkeit nicht ist, verwechselt werden kann.
[14]
Geld ist dann nachgemacht, wenn es den Anschein gultigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den
Arglosen
zu tauschen vermag.
[15]
Unter Inverkehrbringen ist nach standiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Tater das Falschgeld in der Weise aus seinem
Gewahrsam
entlasst, dass ein anderer tatsachlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemachtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben.
[16]
Falschgeld ist ein
Rechtsbegriff
, unter welchem
§ 36
Abs. 1
BBankG
?nachgemachte oder verfalschte Banknoten oder Munzen“ versteht. Falschgeld ist eine Geldfalschung, die durch Geldfalscher vorgenommen wird.
Geldfalschung (
§ 146
StGB
) ist in Deutschland ein
Verbrechen
, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Schon auf den deutschen Reichsbanknoten wurde mit
Zuchthausstrafen
gedroht:
Wer Banknoten nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfalschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Auf den deutschen
DM
-Scheinen ab 1974 wurde dann der Begriff
Zuchthaus
durch
Freiheitsstrafe
ersetzt. Die Erwahnung der Strafandrohung entfiel mit der
vierten Serie
der Deutschen Mark ab 1990.
Das Geldausgaberecht der
Deutschen Bundesbank
ist
verfassungsrechtlich
gesichert (
Art. 88
GG
). Wegen der internationalen Bedeutung des Geldwesens gilt strafrechtlich in Deutschland das Weltrechtsprinzip (
§ 6
Nr. 7 StGB), wonach der inlandische Staat jedes Geldverbrechen, auch wenn es auslandische Banknoten betrifft, seiner Gerichtsbarkeit unterstellt. Geldfalschung ist in Deutschland ein Unterfall der
Urkundenfalschung
. Das Strafgesetzbuch verwendet den Oberbegriff ?Geldzeichen“, damit außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel auch Werttrager erfasst sind, die daruber hinaus im
Zahlungsverkehr
anstelle des Geldes verwendet werden.
Zentrale Strafnorm ist
§ 146
StGB, der zunachst zwischen ?nachmachen“ und ?verfalschen“ unterscheidet. ?Nachmachen“ heißt, eine
Sache
derart korperlich zu behandeln, dass sie mit einer anderen verwechselt werden kann.
[17]
Falschgeld entsteht auch dann, wenn in einer offiziellen
Munzprageanstalt
Munzen nachgepragt werden, ohne dass der Bund einen Auftrag erteilt hat.
[18]
Ein ?Verfalschen“ liegt vor, wenn dem Geld durch Veranderung der Anschein eines hoheren Wertes gegeben wird. ?Sich verschaffen“ bedeutet, dass sich der Tater in den
Besitz
oder seine Verfugungsgewalt bringt
[19]
und dem Willen zu eigenstandiger Verfugung annimmt.
[20]
?Inverkehrbringen“ ist ein tatsachliches Annehmen durch Dritte im Rahmen des
Zahlungsverkehrs
. Geld muss so aus dem Gewahrsam entlassen werden, dass ein anderer tatsachlich in die Lage versetzt wird, daruber Verfugungsgewalt zu erlangen.
[21]
?Als echt“ ist Falschgeld im Verkehr, sobald es in die Hande eines Arglosen gelangt ist. Beim Inverkehrbringen erfullt nach der Rechtsprechung entgegen dem Wortlaut ?als echt“ auch die Weitergabe an eine eingeweihte Mittelsperson zum Zwecke des Einschleusens in den Zahlungsverkehr den Tatbestand. Da es sich um ein Verbrechen handelt, ist auch der
Versuch
strafbar.
Mit
§ 147
Abs. 1 StGB wird auch derjenige bestraft, der
gutglaubig
Falschgeld erworben hat, und dies weitergibt, nachdem er festgestellt hat, dass es sich um Falschgeld handelt. Gutglaubig erwirbt Falschgeld, wer es in der Vorstellung annimmt, es sei echt.
[22]
Nach
§ 151
StGB werden
Wertpapiere
dem Geld gleichgesetzt. Die mit Strafe bedrohten Tatbestande sollen der Sicherheit und Zuverlassigkeit des Geldverkehrs dienen.
[23]
Werden gefalschte
Sorten
(
Bargeld
in
Fremdwahrung
) gegen Euro als
Gegenleistung
angeboten, handelt es sich zivilrechtlich um einen
Kaufvertrag
. Sowohl beim haufigeren
Gattungskauf
als auch beim selteneren
Stuckkauf
lost die
Lieferung
von Falschgeld
Gewahrleistungsanspruche
nach
§ 437
BGB (
Nacherfullung
,
Minderung
oder
Schadensersatz
) aus, sofern die erforderliche
Tilgungsbestimmung
vom
Verkaufer
abgegeben wurde.
[24]
Dessen ungeachtet liegt auch hierbei strafrechtlich der Tatbestand der Geldfalschung vor, der gemaß
§ 152
StGB
auch auf Geld eines fremden
Wahrungsgebietes
(Fremdwahrung) anzuwenden ist.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in
Deutschland
und der
Europaischen Union
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Die
Deutsche Bundesbank
bringt gemaß
§ 7
Abs. 1
MunzG
die deutschen
Euro-Munzen
und die deutschen Euro-Gedenkmunzen nach Maßgabe der Bedurfnisse in den Verkehr. Außerdem hat nach
§ 14
Abs. 1 BBankG die Bundesbank das ausschließliche Recht, Banknoten fur Deutschland auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschrankte gesetzliche Zahlungsmittel. Aus diesen Rechtsnormen folgt, dass niemand anders Munzen oder Banknoten ausgeben darf; die Bundesbank besitzt das
Monopol
. Deshalb sieht
§ 35
Abs. 1 BBankG eine Bestrafung bei Zuwiderhandlungen vor.
Die Bundesbank sowie alle
Kreditinstitute
, ?zu deren Aufgaben die Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten und Munzen gehort …, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Euro-Banknoten und -Munzen, die sie erhalten haben und wieder in Umlauf geben wollen, auf ihre Echtheit gepruft werden, und dafur Sorge zu tragen, dass Falschungen aufgedeckt werden“ (Art. 6 Abs. 1
Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfalschung erforderlichen Maßnahmen
). Die Bundesbank, ihre
Mitarbeiter
und andere Institutionen sind gemaß
§ 36
BBankG verpflichtet, nachgemachte oder verfalschte Banknoten oder Munzen, als Falschgeld verdachtige Banknoten oder Munzen sowie unbefugt ausgegebene Gegenstande im Sinne des § 35 BBankG unverzuglich gegen
Quittung
anzuhalten (aus dem Verkehr nehmen; siehe
Einziehung
) und unverzuglich mit einem Bericht der zustandigen Polizeibehorde zu ubermitteln.
Der
Beschluss
der
Europaischen Zentralbank
(EZB) vom 19. April 2013 ?uber die Stuckelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten“ (EZB/2013/10)
[25]
spricht in Art. 2 von der ?Reproduktion“ als ?jede korperliche oder nicht korperliche Abbildung, in der eine Euro-Banknote vollstandig oder teilweise bzw. Teile ihrer einzelnen Gestaltungselemente verwendet werden, wie z. B. Farben, Abmessungen, Buchstaben oder Symbole, und die Ahnlichkeit mit einer Euro-Banknote haben konnte oder allgemein den Eindruck einer echten Euro-Banknote erwecken konnte“. Diese Reproduktion meint jedoch keine Geldfalschung, sondern die Wiedergabe des Euro oder dessen Gestaltungselemente in
Medien
, die nur mit dem diagonalen Aufdruck ?Muster/Specimen“ und weiteren Voraussetzungen statthaft ist.
Die
Pravention
und der Schutz vor Falschgeld ist unter anderem Aufgabe der Bargeldakteure, da Falschgeld staatlicherseits eingezogen und nicht erstattet wird. Die Bargeldakteure werden wiederum unterstutzt durch Schulungen von der Polizei, den Zentralbanken und durch maschinelle Systeme, wie Banknoten-Prufgerate im Kassenbereich. Die Erkennung von Falschgeld durch den Burger wiederum wird gewahrleistet durch Eigenschaften, die nicht falschbar oder schwer kopierbar sind, die Sicherheitsmerkmale.
Bargeld, das vermutlich oder gesichert falsch ist, wird von den Behorden ?angehalten“, d. h. dem Zahlungsverkehr durch Sicherstellung entzogen.
Durch Verwendung von Sicherheitsmerkmalen auf Geldscheinen (
Wasserzeichen
,
Sicherheitsfaden
,
Hologramme
) versuchen die Zentralbanken Geldfalschung zu unterbinden.
- Stichtiefdruck
,
- Sicherheitsfaden
(Silberfaden),
- Wasserzeichen
,
- Hologramm
,
- Farbwechsel beim Kippen (OVI)
,
- Durchsichtsregister,
- Spezialfolie / Spezialfolienelement,
- Perlglanzstreifen / Farbwechsel,
- Mikroschrift
,
- UV-Licht
-
Fluoreszenz
(Fasern im Papier, Leuchtstoffe in der Druckfarbe),
- Infrarot: Absorption oder IR-Fluoreszenz-Eigenschaft,
- Spezialpapier,
- unsichtbare maschinenlesbare Merkmale, die mittels spezieller
Sensoren
nachweisbar sind
Falschungen (im Fachausdruck ?
Falsifikate
“) werden in Falschungsklassen nach Qualitat unterteilt. Den großten Anteil des Falschgelds machen einfache
Farbkopien
auf Normalpapier aus. Sog.
Eindrucksfalschungen
erwecken den Anschein der Echtheit durch minderwertige Nachahmungen einzelner Elemente, z. B. von Hologrammen durch Glanzeffekte. Daher sind die meisten Falschungen auch durch Laien identifizierbar, wenn sie den Ratschlag der Uberprufung durch
Sehen ? Fuhlen ? Kippen
befolgen.
[26]
Nur bei hochwertigen Falschungen aus professionellen Falscherwerkstatten sind Hilfsmittel und spezielle Gerate zur eindeutigen Erkennung notwendig. Diese Prufung erfolgt durch die Filialen der Zentralbanken (
Deutsche Bundesbank
,
Schweizerische Nationalbank
) im Rahmen der
Banknotenbearbeitung
zur Uberprufung der Umlauffahigkeit und Echtheit der Banknoten.
Fur die Erkennung von Falschungen stehen in Deutschland in den Filialen der Deutschen Bundesbank verschiedene Techniken zur Verfugung:
- Bei
Papiergeld
gab es ab 1977 Halbautomaten (Typ ISS 300), ab 1992 Vollautomaten (Typ ISS/BPS 3000), seit 2005 die Multistuckelungsmaschine BPS 1000 und seit 2017 die BPS M7 von
Giesecke+Devrient
.
[27]
Die Erkennungssicherheit von Falschungen liegt bei 100 %. Erkannt werden die Falsifikate durch spezielle Sensoren (Blackbox-Prinzip), die die
Sicherheitsmerkmale von Banknoten
prufen.
- Hartgeld
wird durch vollautomatische Hartgeldbearbeitungsmaschinen (NGZ 6000) kontrolliert, die im Vergleich zu den Papiergeldbearbeitungsmaschinen eine geringere Erkennungsrate von 96 % haben.
Falschungen werden an festgelegte Behorden ubergeben. In Deutschland ist dies die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank
[28]
, in der Schweiz die
Zentralstelle Falschgeld
der
Schweizer Bundeskriminalpolizei
. In den USA ubernimmt der
Secret Service
diese Aufgabe.
Die am haufigsten gefalschten Geldstucke im Eurogebiet sind Zwei- und Ein-Euro-Munzen sowie 50-Cent-Munzen. Im Jahr 2006 wurden 77.000 Falschmunzen in Deutschland entdeckt, ein Hochststand seit der Euroeinfuhrung.
[29]
In der Schweiz ist die am haufigsten gefalschte Munze der Funfliber, die 5-Franken-Munze.
Das Falschgeldaufkommen bei Zwei-Euro-Munzen ist sehr hoch und von der Stuckzahl erheblich hoher als bei den Papierfalsifikaten. Erfahrungsgemaß fallen bei der Bearbeitung von 75.000 Zwei-Euro-Munzen etwa 15 bis 25 Falschmunzen an. 2006 waren 141.000 falsche Zwei-Euro-Munzen und 14.000 Ein-Euro-Munzen im Umlauf.
[29]
Die Stuckzahl von Falsifikaten hangt allerdings von der Region ab (in Metropolen ist das Falschgeldaufkommen großer als in landlichen Gebieten). Die Chance fur einen Laien, eine falsche Munze zu erkennen, ist im Alltag fast ausgeschlossen. Am einfachsten lassen sich gefalschte Euro-Munzen mit einem Magneten entlarven: gefalschte Euro-Munzen sind meistens stark oder gar nicht magnetisch, wahrend die echten Ein- und Zwei-Euro-Munzen nur leicht am Magneten haften.
Nachdem in der Schweiz tauschend echt gefalschte
5-Franken-Munzen
(Funfliber) auftraten, die in Italien produziert worden waren, hat sich nach der Auflosung der Falschgeldwerkstatte die Lage etwas beruhigt. Als Maßnahme werden momentan samtliche Funf-Franken-Stucke von 1985 bis 1993 eingezogen und vernichtet, da sie eine vertiefte Randschrift haben. Sie sind seit 2007 ungultig, werden aber von der
Nationalbank
nach wie vor zum Nennwert zuruckgenommen. Andere Jahrgange haben eine erhohte Randschrift und sind daher schwieriger zu falschen. Wahrend 1998 uber 21.000 Falschmunzen festgestellt werden konnten, waren es 2004 lediglich 339 Munzen. Daneben wurde noch eine großere Zahl an gefalschten Zweifranklern sowie den Zwanzigfranken-Goldvreneli festgestellt.
Es gibt verschiedene Falschungsidentifizierungsmerkmale fur Hartgeld, die auch fur die Erkennung in
Verkaufsautomaten
benutzt werden:
- Farbe
- Randelung
- Gewicht und Schwerpunktlage (durch nicht exakt mittige Pragung)
- Abmessungen
- Elektrischer Widerstand
- Magnetismus
Warnhinweis auf den ersten drei Serien der DM-Banknoten nach 1970, zuvor
Zuchthaus
Im ersten Halbjahr 2004 waren die haufigsten Falschungen in Deutschland 50-Euro-Noten (43,6 %), gefolgt von 20-Euro-Noten (28,2 %) und 100-Euro-Noten (21,3 %). Am seltensten wurden falsche 500-Euro-Noten (0,4 %) entdeckt. Insgesamt wurden im Jahr 2004 in der gesamten
Eurozone
etwa 594.000 Falschungen angehalten. Nach einem Hochstwert im Jahr 2016 mit ca. 900.000 gefalschte Euro-Scheinen sank die Zahl aufgrund verbesserter Sicherheitsmerkmale auf 347.000 im Jahr 2021, davon in Deutschland 42.000.
[30]
In der Einfuhrungsphase des Euros wurden mehrmals erfolgreich falsche 300- und 1000-Euro-Noten (die es als echtes Geld gar nicht gibt) in Umlauf gebracht. Diese plumpe Masche hat Erfolg, weil naive Personen sogar auf 55-Euro-Noten hereinfallen.
[31]
Im Jahr 2006 war die 20-Euro-Note mit 36 % der am meisten gefalschte Stuckelungswert, im Jahr 2021 lag der Schwerpunkt bei 40 % falschen 20-Euro-Noten und 38 % falschen 50-Euro-Noten. Hohe Stuckelungswerte werden seltener gefalscht, weil die Empfanger die Banknoten kritischer prufen.
Von den Schweizer Noten sind im Jahr 2004 7.938 Falschnoten im Wert von 4,1 Millionen
Schweizer Franken
sichergestellt worden. Am Nominalwert (Gesamtumlauf 34 Milliarden Franken) betrug der Falschgeldanteil daher 0,022 %. Von den 4 Millionen Franken Falschgeld waren 2,3 Millionen Franken sogenannte
Faksimile
-Noten. Diese werden vor allem bei Geldubergaben in der organisierten Geldwascherei zur Tauschung der mit den Schweizer Noten nicht vertrauten Empfanger verwendet. Hierbei werden Faksimile-Noten haufig in einem Geldbundel zwischen echten Banknoten ubergeben.
Die Euro-Falschungen in der Schweiz machen die meisten Schwierigkeiten, im Jahre 2004 wurden gefalschte Euro-Noten und Munzen im Wert von zwei Millionen Euro sichergestellt. Dazu kommen Dollar-Falsifikate im Werte von etwa einer Million US-Dollar.
Von den Werten war die 100-Franken-Note mit 53 % im Jahr 2003 das beliebteste Objekt. Dann folgen mit 16 % die 50-Franken-Note und mit 14 % die 20-Franken-Note. Am wenigsten gefalscht wird die 1000-Franken-Note mit einem Anteil von 2,9 %. Zudem wurde eine 2000-Franken-Note sichergestellt,
[32]
die offiziell gar nicht existiert.
Manche Falsifikate konnen nur von geschultem Fachpersonal der Bundesbank und den Falschgeldsachbearbeitern der Polizei erkannt werden. In den Geschaftsbanken und Werttransportunternehmen werden Gerate und Maschinen eingesetzt, die von der EZB regelmaßig uberpruft werden, ob sie alle bekannten Falschungen erkennen.
Auf dem 50- und dem 100-
DM
-
Schein der zweiten Serie
wurden potenzielle Geldfalscher durch einen kleingedruckten Hinweis gewarnt: ?Wer Banknoten nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfalschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft“. Das Wort
Zuchthaus
wurde 1970 durch
Freiheitsstrafe
ersetzt. Dieser Straftext ist ebenfalls auf der Ruckseite aller Scheine der
dritten Serie (?BBk I“)
vorhanden. Das Zitat des Paragraphen 146 fur Geldfalschung aus dem
StGB
sollte der Pravention dienen und hat rechtlich keine Bedeutung, sodass es bei der vierten Serie (?BBk III“) ersatzlos entfallen ist.
[33]
Ahnlich war es auch bei der
DDR-Mark
formuliert.
Auf
belgischen Franc
-Banknoten wurde zeitweise auf Franzosisch bzw. Niederlandisch gewarnt:
LE CONTREFACTEUR EST PUNI DES TRAVAUX FORCES (ART.173 DU CODE PENAL)
und
DE NAMAKER WORDT MET DWANGARBEID GESTRAFT (ART. 173 VAN HET STRAFWETBOEK)
. Hier musste also mit
Zwangsarbeit
gerechnet werden. Die
Nederlandsche Bank
veroffentlichte auf der Ruckseite ihres Geldes in
Mikroschrift
folgende Worte
Hij die muntspecien of munt- of bankbiljetten namaakt of vervalst, met het oogmerk om die muntspecien of munt- of bankbiljetten als echt en onvervalst uit te geven of te doen uitgeven, wordt gestraft met gevangenisstraf van ten hoogste 9 jaren
oder in spateren Auflagen
de namaker of verfalser wordt gestraft
aus dem dortigen
Wetboek van het strafrecht
(Art. 208).
[34]
Ein derartiger Hinweis befindet sich bereits auf Papiergeld von Kei Chatu. Wahrend der mongolischen Herrschaft wurde 1294 nach chinesischem Vorbild der Cao in Iran eingefuhrt und ersetzte das Metallgeld. Darauf stand die Wertangabe mit folgendem Hinweis: ?Der Padischa der Welt hat im Jahre 693 [entspricht 1294 n. Chr.] dieses gesegnete Papiergeld im Reiche eingefuhrt. Wer es falscht oder verfalscht, wird mit Weib und Kind hingerichtet und sein Besitz vom Staat eingezogen.“ Zudem war in Arabisch das mohammedanische Glaubensbekenntnis abgedruckt.
[35]
Meist ist Falschgeld aufgrund fehlender Sicherheitsmerkmale durch den Menschen erkennbar. Hochwertige Falschungen werden bei der
Banknotenbearbeitung
aufgrund fehlender oder fehlerhafter maschinenlesbarer Merkmale detektiert und zum Einlieferer zuruckverfolgt.
Beim Auftauchen von Falschgeld wird dieses an die jeweils nationale Zentralbank, in Deutschland an die Bundesbank, weitergeleitet. Die Bundesbank hat ein
Nationales Analysezentrum
(NCC) in Mainz eingerichtet.
In
Osterreich
sind in den §§ 232 ff. A-StGB der
Tatbestand
und die
Rechtsfolge
der Geldfalschung dem deutschen Strafrecht sehr ahnlich ausgestaltet.
[36]
Der Tatbestand des Falschgelds wird gemaß §
§ 232
ff.
A-StGB
bestraft.
In der Schweiz ist das
Bundesamt fur Polizei
und die Bundeskriminalpolizei als ausfuhrendes Organ fur Falschgeld zustandig.
In der
Schweiz
lautet
Art. 240
des
CH-StGB
wie folgt:
- Abs. 1: ≪
Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten falscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
≫
- Abs. 2: ≪
In besonders leichten Fallen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
≫
- Abs. 3: ≪
Der Tater ist auch strafbar, wenn er die Tat im Ausland begangen hat, in der Schweiz betreten und nicht ausgeliefert wird, und wenn die Tat auch am Begehungsorte strafbar ist.
≫
Auf den Noten selbst steht in allen
Landessprachen
:
- ≪
Banknoten sind strafrechtlich geschutzt.
≫
Zwischen der Geldfalschung (Art. 240 CH-StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (
Art. 242
CH-StGB) besteht echte Konkurrenz wie auch zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 CH-StGB) und dem Betrug (
Art. 146
CH-StGB). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 CH-StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug.
Je nach Qualitat und Bedeutung wird die Falschung auch an die
Europaische Zentralbank
(EZB) weitergegeben. Die EZB hat fur ganz Europa ein
Counterfeit Analysis Center
(CAC) errichtet. Die dort gefuhrte Datenbank
Counterfeit Monitoring System
(CMS) gibt Informationen uber gefalschtes Geld an die Mitgliedsstaaten.
Neben der Europaischen Zentralbank befassen sich insbesondere
Europol
und
Interpol
mit Falschgeld. Außerdem wurde von verschiedenen Notenbanken die Zentralbank-Arbeitsgruppe fur die Falschungsbekampfung als internationale Arbeitsgruppe zur Bekampfung von Falschgeld (CBCDG) gegrundet.
[37]
Wahrend des
Sezessionskrieges
war ?illegal currency“ kein Falschgeld, wurde jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel (
englisch
legal tender
) von der Union anerkannt.
[38]
Das US-amerikanische
Bureau of Engraving and Printing
verwendet fur den ?
Greenback
“ eine spezielle, sehr schwere Mischung aus
Baumwolle
und
Leinen
mit langen, soliden Fasern, die eher Stoff sind als Papier. Sie ist mit einem beim Schopfvorgang eingelegten Faden versehen, besitzt Wasserzeichen und ist mit den Ausmaßen 155,956 mm × 66,294 mm versehen. Das Papier der Sorte
Cranes Crest
wiegt 90 Gramm pro Quadratmeter und ist unter UV-Licht nicht-leuchtend.
Insgesamt ist der Falschgeldumlauf in den Industrielandern auf einem sehr niedrigen Niveau und stellt keine Gefahr fur deren Volkswirtschaft und das Vertrauen in die jeweilige
Wahrung
dar. Der Schaden durch Betrug bei bargeldlosem Zahlungsverkehr ist um ein Vielfaches hoher (z. B.
Phishing
,
Kreditkartenbetrug
).
[39]
2003 hat die Europaische Zentralbank Falschgeld zu einem Nennwert von uber 26 Millionen Euro sichergestellt, die Tendenz war zu diesem Zeitpunkt steigend. Die großte Zahl gefalschter Euro-Banknoten wurde 2009 mit 860.000 und einer Rate von 64 Falschungen je einer Million umlaufender echter Banknoten erreicht. Seither geht dieser Wert zuruck, was auch auf die verbesserten Sicherheitsmerkmale der
Europa-Serie
(ES2) zuruckzufuhren ist. 2021 wurden 347.000 gefalschte Euro-Banknoten aus dem Verkehr gezogen (12 Falschungen je Million umlaufender echter Banknoten).
[40]
2003/2004 wurden in Deutschland etwa 100 Falle registriert, bei denen Kunden behaupteten, aus Geldausgabeautomaten Falschgeld erhalten zu haben ? bewiesen werden konnte jedoch kein einziger Fall.
[41]
Es ist jedoch moglich, dass die Automaten aus Kostengrunden aus Bestanden der Banken befullt worden waren, anstatt mit durch die
Bundesbank
gepruften Banknoten.
2010 wurden in Deutschland etwa 60.000 falsche Banknoten registriert (14 % mehr als im Vorjahr). Die am haufigsten gefalschte Banknote ist der 50-Euro-Schein (35.113). Die Zahl falscher Euro-Munzen belief sich auf 67.407 Stuck. Damit sank die Zahl der Falschmunzen im Vergleich mit dem Vorjahr (78.500 Stuck) deutlich. Die Schadenssumme stieg 2010 auf 3,4 Millionen Euro (2009: 3,1 Millionen Euro).
[42]
Seit dem Hochststand von ca. 95.000 angehaltenen Falschungen in 2016 waren die Zahlen rucklaufig und erreichten mit 41.950 in 2021 einen Tiefststand. Davon waren 711 5-Euro-Scheine, 4.536 10-Euro-Noten, 16.088 20-Euro-Noten, 16.157 50-Euro-Noten, 2.545 100-Euro-Noten, 340 200-Euro-Noten und 773 500-Euro-Noten.
[43]
Mit 56.600 gefalschten Banknoten (im Gesamtwert von 5,6 Millionen Euro) wurde im Jahr 2023 ein Anstieg gegenuber dem Vorjahr von 28 Prozent verzeichnet.
[44]
In der Schweiz wurden 2016 insgesamt 2370 gefalschte Noten und 6273 gefalschte Munzen festgestellt, sie hatten zusammen einen Nominalwert von 371.907 Franken. Daruber hinaus wurden 367.205 Euro, 113.947 US-Dollar und geringe Mengen an weiteren Wahrungen sichergestellt.
[45]
2003 lag der Nominalwert der gefalschten Noten und Munzen noch bei 18.034.010 Franken, was ein Vielfaches der Summe von 2016 bedeutete, allerdings befanden sich darunter 17.627.000 Franken in Form von 1000-Franken-Noten, die einen
Facsimilie
-Aufdruck hatten. Diese wurden vorwiegend in
Rip-Deals
eingesetzt.
[46]
[47]
[48]
Die
Bank of England
deckte 2021 ca. 103.000 Falschungen auf, was einer Falschungsrate auf ca. 25 Falschungen je Million umlaufender echter
Pfund-Sterling
-Banknoten entsprach. Dies war deutlich unter der Hochstrate von 747.000 Falschungen im Jahr 2012 (ca. 270 pro Million umlaufender echter Banknoten).
[49]
Der US Secret Service veroffentlicht seit langerem keine Zahlen zum Falschungsaufkommen in den USA. Schatzungen gehen davon aus, dass das Niveau im US-Inland in einer ahnlichen Großenordnung wie beim Euro liegt. Der Hauptanteil der Falschungen des
US-Dollars
zirkuliert im US-Ausland und ist deutlich hoher. 2003 wurde geschatzt, dass weltweit ca. 100 Falschungen je Million echter Dollarbanknoten umlaufen.
[50]
Der Anteil der im US-Ausland zirkulierenden Dollarbanknoten wird auf ca. 60 % geschatzt. Fur die US-Volkswirtschaft ist dies jedoch kein Problem, da die in die USA zuruckgelieferten Banknoten sehr genau gepruft werden, bevor sie zur Einzahlung auf Bankkonten akzeptiert werden.
Umgangssprachlich sind Bluten Falschgeld,
[51]
nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch. Hier sind Bluten
Spielgeld
, etwa fur
Monopoly
. In den ?Richtlinien fur den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten“ des
Hessischen Landeskriminalamtes
von 1985 heißt es: ?Bluten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und
nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen
.“
In der
Schweiz
wird klar definiert, wann eine Reproduktion erlaubt ist (
Merkblatt uber die Reproduktion von Banknoten
der Schweizerischen Nationalbank):
- wenn die Seitenlange unter 66 % oder uber 150 % der Originalnote ist
- beliebig, wenn weniger als 40 % einer Seite der Originalnote abgebildet ist
- Druck auf einem Material, das eindeutig nicht mit Papier verwechselt werden kann (z. B.
Metall
,
Glas
,
Marzipan
)
- wenn sie farblich von samtlichen Kursnoten abweicht.
Auch in der Euro-Zone gibt es eine entsprechende Vorschrift: Die EZB-Entscheidung Nr. 4 aus 2003 vom 20. Marz 2003, dort insbesondere Artikel 2 Absatz 3, enthalt in den Unterabschnitten a?f einen ?Positivkatalog“, wann Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind. Ist bei korperlichen Reproduktionen mindestens einer der Punkte a?e erfullt, ist die gesamte Reproduktion zulassig. Punkt f regelt die Zulassigkeit von elektronischen Reproduktionen. Im Einzelnen:
- a) Einseitige Reproduktionen (= auf der anderen Seite kein banknotenahnlicher Aufdruck), wenn die Kantenlangen gegenuber dem Original jeweils entweder um 25 % erhoht oder vermindert werden.
- b) Beidseitige Reproduktionen, wenn die Kantenlangen gegenuber dem Original jeweils entweder verdoppelt oder halbiert werden.
- c) Einzelne Gestaltungselemente, wenn diese auf einem nicht banknotenahnlichen Hintergrund aufgebracht werden.
- d) Einseitige Reproduktionen, wenn weniger als 1/3 der Vorder- oder Ruckseite reproduziert wird.
- e) Reproduktionen auf einem Material, das sich deutlich von Papier (allgemein) unterscheidet, wenn dieses Material keine Ahnlichkeit mit dem fur Banknotenherstellung verwendeten Material aufweist.
- f) Elektronische Abbildungen, die jederzeit fur jedermann zuganglich sind (
Internet
), wenn diese
- in deutlich kontrastierender Farbe und einem gut lesbaren Schrifttyp das Wort ?Specimen“ (
engl.
fur Muster) in einer Mindestgroße von 75 % der Reproduktionsbreite und 15 % der Reproduktionshohe aufgedruckt wird, und …
- die Auflosung der Abbildung, bezogen auf die Originalgroße der reproduzierten Banknote, maximal 72 dpi betragt.
[52]
Die Falschung von nicht mehr gultigem Geld wie beispielsweise der
D-Mark
wird nach
herrschender Meinung
als nicht strafbar angesehen. Dabei wird argumentiert, dass außer Kurs gesetzte Banknoten oder Geldmunzen nicht unter den Geldbegriff fallen, da sie kein gultiges Zahlungsmittel mehr darstellen.
[53]
Zudem ist zu bedenken, dass mit außer Kurs gesetzten Banknoten und Munzen nicht mehr bezahlt werden kann, sondern lediglich noch die Einreichung bei der Deutschen Bundesbank ubrigbleibt. Dieser wird die Falschung nicht verborgen bleiben. Dagegen ist herrschende Meinung, dass Phantasiegeld (etwa ein 300-Euro-Schein) in Anlehnung an das Layout anderer Banknoten in gleicher Wahrung unter die Strafbarkeit der Geldfalschung fallt.
[54]
Ein
0-Euro-Schein
wird wie die entsprechende
Medaille
als
Souvenir
verkauft. Hier kommt, da dies nicht als Zahlungsmittel verwendet werden soll, nur die Moglichkeit in Betracht, dass derart verfalschte Munzen und Scheine als
Sammlerstucke
angeboten werden.
Das Wesen von Falschgeld wird in nachfolgendem
Ratselgedicht
umschrieben:
Wer es macht, der sagt es nicht,
Wer es nimmt, der weiß es nicht,
Wer es kennt, der nimmt es nicht.
- Anne-Francine Auberson,
Harald Derschka
, Suzanne Frey-Kupper (Hrsg.):
Faux ? contrefacons ? imitations / Falschungen ? Beischlage ? Imitationen
(=
Etudes de numismatique et d’histoire monetaire / Untersuchungen zu Numismatik und Geldgeschichte
, Band 5). Editions du Zebre, Lausanne 2005,
ISBN 2-940351-01-5
.
- Florian Osuch:
?Bluten“ aus dem KZ. Die Falschgeldaktion ?Operation Bernhard“ im Konzentrationslager Sachsenhausen
. VSA, Hamburg 2009,
ISBN 3-89965-389-0
.
- Jurgen Bartholomaus, Eduard K. Liedgens:
Falschgeld-Erkennung
. 4. Auflage,
Bank-Verlag Medien
, Koln 2005,
ISBN 3-86556-107-1
.
- Adolf Burger
:
Des Teufels Werkstatt. Die Geldfalscherwerkstatt im KZ Sachsenhausen. Zum Falschen gezwungen. Ein Tatsachenbericht
. Verlag Neues Leben, Berlin 1999,
ISBN 3-355-01486-9
.
- Gunter Wermusch
:
Falschgeldaffaren
. Die Wirtschaft, Berlin 1988.
ISBN 3-349-00390-7
.
- Christian Stoess
,
Bernhard Weisser
und
Burkhard Balz
(Hrsg.):
Falschgeld und Munzfalschungen
(=
Berliner Numismatische Forschungen
, Band 14). Gietl-Verlag, Regenstauf 2024.
ISBN 978-3-86646-251-9
.
- ↑
Warum wird zu Falschgeld auch ?Bluten“ gesagt? Bedeutung, Definition, Erklarung.
8. Oktober 2020,
abgerufen am 18. Juli 2022
.
- ↑
a
b
c
BGH, Urteil vom 17. Marz 1970, Az.: 1 StR 491/69 =
BGHSt 23, 229
, 231
- ↑
Uwe Bronnert:
Aus Neun mach Zehn! ? sog. ?Systemnoten“.
21. Marz 2021,
abgerufen am 18. Juli 2022
.
- ↑
Alexander Elster/Heinrich Lingemann/Rudolf Sieverts:
Aberglaube: Kriminalbiologie
, Band 1, 1966, S. 254.
- ↑
Codex Theodosianus
9.24.2
- ↑
Aus Jacob Hoffmeisters historisch-kritischer Beschreibung aller bis jetzt bekannt gewordenen hessischen Munzen, (1857?1880), S. 106?108
- ↑
Richard Wires:
The Cicero Spy Affair
, 1999, S. 95.
- ↑
David Churchman:
Why We Fight
, 2013, S. 213.
- ↑
Falschgeld-Museum Saillon
, abgerufen am 28. Januar 2022
- ↑
Suddeutsche.de vom 27. April 2011,
Wirtschaft: Die großen Falscher
(
Memento
vom 7. Februar 2015 im
Internet Archive
)
- ↑
Hochgenommen: Munzfalscherwerkstatt bei Graz ausgehoben.
In:
oe24.at
, 12. Marz 2008, abgerufen am 15. April 2017.
- ↑
BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1983, Az.: 1 StR 274/83, 1 StR 275/83 =
BGHSt, 32, 198
, 200
- ↑
Das liegt daran, dass die ohne eingepragten
Nennwert
umlaufende Goldmunze einen weit uber dem vermeintlichen Nennwert liegenden
Kurswert
aufweist.
- ↑
RGSt 65, 203, 204
- ↑
BGH, Urteil vom 10. Juli 1953, Az.: 2 StR 142/53
- ↑
RGSt 67, 167;
BGHSt 1, 143
- ↑
BGH, Urteil vom 7. Februar 1995, Az. 1 StR 681/94,
Volltext
(
Memento
des
Originals
vom 1. Februar 2018 im
Internet Archive
)
Info:
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@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de
.
- ↑
BGH, Urteil vom 27. September 1977, Az. 1 StR 374/77,
Volltext
(
Memento
des
Originals
vom 1. Februar 2018 im
Internet Archive
)
Info:
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@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de
= BGHSt 27, 255
- ↑
BGHSt 3, 156
- ↑
BGH, Urteil vom 24. Marz 1998, Az. 1 StR 558/97,
Volltext
(
Memento
des
Originals
vom 1. Februar 2018 im
Internet Archive
)
Info:
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@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de
= BGHSt 44, 62
- ↑
BGH, Urteil vom 4. Oktober 1951, Az. 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312
- ↑
Wolfgang Ruß:
StGB
Groß-Kommentar § 146-222 StGB
, Marz 2000, S. 85
- ↑
Alexander Elster/Heinrich Lingemann/Rudolf Sieverts:
Aberglaube: Kriminalbiologie
, Band 1, 1966, S. 256.
- ↑
Sebastian Omlor,
Geldprivatrecht: Entmaterialisierung, Europaisierung, Entwertung
, 2014, S. 147
- ↑
2013/211/EU: Beschluss der Europaischen Zentralbank vom 19. April 2013 uber die Stuckelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (Neufassung)
(EZB/2013/10)
- ↑
Schnelltest ? Europa-Serie: Sehen ? Fuhlen ? Kippen.
In:
Deutsche Bundesbank.
Abgerufen am 16. Juli 2022
.
- ↑
Johannes Beermann
:
20 Jahre Euro. Zur Zukunft unseres Geldes
. Siedler, Munchen 2022,
ISBN 978-3-8275-0165-3
,
S.
195?197
.
- ↑
Falschgeldstelle H 12
(
Memento
vom 4. Juni 2004 im
Internet Archive
) mit Sitz in Mainz, aufgerufen am 6. Juni 2008
- ↑
a
b
Borsen-Zeitung, Frankfurt am Main, 13. Januar 2007.
- ↑
Falschungen im Jahr 2021 um 28,6 Prozent gesunken.
In:
Deutsche Bundesbank.
28. Januar 2022,
abgerufen am 25. August 2022
.
- ↑
55-Euro-Scheine und 300er: Die dreisten Tricks der Falscher.
Merkur, 22. Juli 2016,
abgerufen am 25. August 2022
.
- ↑
FedPol Statistik
(
Memento
vom 17. Mai 2013 im
Internet Archive
) (PDF; 27 kB)
- ↑
Kursfahige Banknoten
(Merkblatt auf bundesbank.de, Januar 1986)
- ↑
Niederlandische Banknoten
Abgerufen am 14. August 2022.
- ↑
Akbert Pick:
Papiergeld Lexikon
. Mosaik Verlag, Munchen 1978,
ISBN 3-570-05022-X
.
- ↑
Hubert Hinterhofer:
Strafrecht Besonderer Teil II: §§ 169 bis 321 StGB
, 2005, S. 178.
- ↑
Central Bank Counterfeit Deterrence Group.
(
Memento
vom 15. April 2008 im
Internet Archive
) Die CBCDG (
Central Bank Counterfeit Deterrence Group
) ist ein Zusammenschluss von 27 Zentralbanken und Banknotendruckereien unter Leitung des Prasidenten der Belgischen Nationalbank
- ↑
Walther Hadding/Franz Hauser:
Festschrift fur Walther Hadding zum 70. Geburtstag
, 2004, S. 1140.
- ↑
Gewinner und Verlierer im Kampf gegen Kreditkartenbetrug.
24. November 2020,
abgerufen am 23. Juli 2022
(Hier wird der Schaden durch Kreditkartenbetrug in Deutschland fur 2020 mit mehr als 90 Mio. € angegeben, wahrend der Schaden durch Falschgeld bei ca. 2 Mio. € lag.).
- ↑
Zahl der gefalschten Euro-Banknoten 2021 auf Rekordtiefstand.
In:
Europaische Zentralbank.
28. Januar 2022,
abgerufen am 23. Juli 2022
.
- ↑
Pressemitteilung: Falschanzeigen (PDF-Datei)
(
Memento
vom 3. Februar 2007 im
Internet Archive
)
- ↑
Angaben der Deutschen Bundesbank zum Falschgeldaufkommen
(
Memento
vom 11. April 2012 im
Internet Archive
)
- ↑
Falschungen im Jahr 2021 um 28,6 Prozent gesunken.
In:
Deutsche Bundesbank.
28. Januar 2022,
abgerufen am 23. Juli 2022
.
- ↑
Deutlich mehr Falschgeld im Umlauf.
In:
bundesbank.de.
Deutsche Bundesbank, 29. Januar 2024,
abgerufen am 29. Januar 2024
.
- ↑
Fedpol:
Falschgeldstatistik 2016
, abgerufen am 11. Oktober 2017
- ↑
Fedpol:
Falschgeldstatistik 2003
, abgerufen am 11. Oktober 2017
- ↑
Fedpol:
Falschgeld Lagebericht 2003
, Seite 8 f. (zu Rip-Deals)
- ↑
Fedpol: Rip-Deals (
Memento
(
Memento
vom 23. Oktober 2004 im
Internet Archive
) vom 23. Oktober 2004)
- ↑
Banknote statistics.
In:
Bank of England.
Abgerufen am 23. Juli 2022
(englisch): ?In 2021 only a small fraction, typically less than 0.0022% of banknotes were counterfeit, that is less than 1 in 40,000 banknotes.“
- ↑
Joint Federal Reserve and Treasury Report Highlights U.S. Efforts to Confront Global Counterfeiting.
In:
US Treasury.
14. Marz 2003,
abgerufen am 23. Juli 2022
.
- ↑
Nach Angaben des Duden,
Das Herkunftsworterbuch
, 3. Auflage, S. 104, ist
Wie sich der ugs. Gebrauch von ?Blute“ im Sinne von ?gefalschte Banknote“ herausgebildet hat, [ist] nicht sicher geklart.
- ↑
Beschluss der Europaischen Zentralbank vom 20. Marz 2003 uber die Stuckelung, Merkmale und Reproduktion sowie Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (PDF-Datei)
- ↑
Hubert Hinterhofer:
Strafrecht Besonderer Teil II: §§ 169 bis 321 StGB
, 2005, S. 178.
- ↑
Gunter Stratenwerth
:
Schweiz. Strafrecht
, Bes. Teil II, 4. Auflage, § 33 N. 5;
Ernst Hafter
,
Schweiz. Strafrecht
, Bes. Teil II, S. 573 Anm. 2)