Falschgeld

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Antike Falscherwerkstatt (Dominikanermuseum Rottweil)
Teil einer Handpragemaschine zur Falschung von Bluzgermunzen des Bistums Chur mit dem Jahr 1766

Falschgeld ist kein Geld im Rechtssinne , sondern eine Falschung , durch die ein echtes Zahlungsmittel ( Banknoten oder Munzen ) vorgetauscht und im Zahlungsverkehr als solches verwendet werden soll. Falschgeld ist daher unechtes Geld, das den Zahlungsempfanger betrugt und die Volkswirtschaft , vor allem das Vertrauen in den Wert des Bargelds , schadigt.

In den Anfangen der Geldwirtschaft wurden Munzen gefalscht, meist durch minderwertiges Material, zu geringem Anteil von Edelmetallen oder zu wenig Gewicht. Mit dem Aufkommen von Banknoten, das die Munzen bei hoheren Nennwerten verdrangte, verschob sich der Schwerpunkt in Richtung gefalschter Geldscheine, die umgangssprachlich auch Bluten genannt werden. [1] Um Geldfalschung zu erschweren, werden Banknoten mit speziellen Sicherheitsmerkmalen versehen.

Gefalschter Rubel -Schein durch zwei aufgeklebte Nullen, die den ersten Buchstaben des Worts Билет (Banknote) teilweise abdecken (Serie 1995)

Eine Sonderform der Falschung von Banknoten ist die Manipulation des Nennwerts durch Hinzufugen einer oder mehrerer Nullen. Insbesondere in Lander mit geringen Unterschieden des Banknotendesigns (Motive, Farbe etc.) oder mit standig neuen Werten aufgrund hoher Inflation kommt dies haufiger vor und wird insbesondere zum Betrug von Touristen genutzt.

Unecht ist eine Banknote auch dann, wenn sie nicht oder jedenfalls nicht in der vorliegenden Form von demjenigen stammt, der als Aussteller aus ihr hervorgeht. [2] Im zitierten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) den in Gesetzen als bekannt vorausgesetzten Rechtsbegriff des Geldes definiert. Geld ist danach straf- und zivilrechtlich ?jedes vom Staat oder einer dazu von ihm ermachtigten Stelle als Werttrager beglaubigte, zum Umlauf im offentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel ohne Rucksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang “. [2] Im Urteil ging es um zusammengeklebte Teile mehrerer Banknoten (sogenannte ?Systemnoten“ [3] ), so dass z. B. aus neun echten eine zusatzliche Banknote zusammengesetzt werden konnte, wodurch alle als Falschgeld einzustufen sind.

Falschmunzerformchen aus Contiomagus
Zeitgenossische Gussfalschung eines Quadrans der Romischen Republik
Ruckseite des gegossenen Quadrans der Romischen Republik mit Prora

Die Geschichte des Falschgelds ist fast so alt wie die des Geldes selbst. [4] Erstmals zu Zeiten Solons (640?560 v. Chr.) wurde Falschmunzern die Todesstrafe angedroht. Im Romischen Reich wurde von Kaiser Konstantin gesetzlich verfugt, dass der Munzfalscher, neben der Einziehung seines gesamten Vermogens, mit dem Feuertod zu bestrafen ist. [5] Im Jahr 271 n. Chr. fuhrten die Munzfalschungen des kaiserlichen Finanzministers Felicissimus zu einer blutigen Revolte in Rom . Um 220 n. Chr. wurden in Rißtissen , heute ein Stadtteil von Ehingen in Baden-Wurttemberg, das damals zur romischen Provinz Ratien gehorte, falsche romische Denare mit Hilfe von Tongussformen in großem Stil hergestellt; Falschmunzen und Gussformen konnen im Rißtisser Romermuseum besichtigt werden. Auch aus der romischen Stadt Arae Flaviae , dem heutigen Rottweil , ist ein ahnlicher Fund von ungefahr 100 n. Chr. bekannt. Der Biss in eine Goldmunze wurde beispielsweise genutzt, um unechte Munzen (meist aus harterem Material) von echten zu unterscheiden. Im Mittelalter drohten Falschmunzern drakonische Strafen, sie wurden in siedendes Ol getaucht. (Siehe dazu auch Hustaler#Medailleure )

Einen ganz anderen Grund fur das Herstellen von falschem Geld hatte die Pragung der Philippstaler . Die Herstellung der Munzen wurden nicht vom Landgraf in Auftrag gegeben, obwohl die Ausfuhrung der Taler genau das aussagt, sondern von seinen Anhangern veranlasst. [6] Der Taler ist somit falsch, obwohl er umlauffahig war. Ziel war hier das Verbreiten einer falschen Botschaft.

Bekanntmachung uber das internationale Abkommen zur Bekampfung der Falschmunzerei vom 10. November 1933 im Deutschen Reichsgesetzblatt

Ab Februar 1925 sorgte der portugiesische Betruger Artur Virgilio Alves dos Reis im Bankwesen mit 200 Millionen Escudo fast fur den Ruin der portugiesischen Wirtschaft . Mit Raffinesse schaffte er es, beim Geldscheindrucker der Banco de Portugal einen geheimen Auftrag zu platzieren und damit Banknoten zu erhalten, die von den echten nur als Duplikate der Seriennummer unterscheidbar waren. Nach Verbußung seiner Gefangnisstrafe starb er 1955 verarmt.

Die ?Operation Bernhard“ sollte ab September 1943 die britische Wirtschaft durch Falschgeld destabilisieren. Judische Zwangsarbeiter im KZ Sachsenhausen stellten etwa 140.000 Pfund [7] im Gegenwert von heute 570 Millionen Euro her. Es war damit die großte bekannte Geldfalschungsaktion der Geschichte. [8] Im Jahre 1973 flog der als ?Blutenrembrandt“ bekannte Grafiker Gunter Hopfinger auf. Er hatte mehr als 100 Tausenderbanknoten sowie Hundert-DM-Scheine mit Zeichentusche per Hand nachgemacht.

Museal rezipiert es in Saillon im Wallis (Schweiz). Dort beschaftigt sich das Falschgeld-Museum mit Joseph-Samuel Farinet und seinen Zwanzigrapplern . [9]

Seit 1994 wird Nordkorea verdachtigt, eine als Superdollar bezeichnete, nahezu perfekte Falschung des US-Dollars anzufertigen. Bisher gibt es dazu keinerlei Beweise.

Dem Deutschen Hans-Jurgen Kuhl gelang im April 2007 die Herstellung von rd. 16,75 Millionen US-Dollar in ?exzellenter“ Qualitat, einer der weltweit qualitativ bedeutendsten Falschgeldfunde der Kriminalgeschichte. [10] Den großten Falschgeld-Fund in Großbritannien gab es mit 5,1 Millionen Euro im Mai 2012.

Im Marz 2008 wurde ? nach Aufzeichnungen des Bundeskriminalamts erstmals in Osterreichs Geschichte ? eine Munzfalscherwerkstatte aufgedeckt. Bereits 2006 war eine Stanzmaschine besorgt worden, seit 2007 wurden falsche 50-Eurocent-Munzen mit der Hand gepresst, die jedoch noch nicht in Umlauf kamen. [11]

Rechtsfragen (Deutschland)

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Die Gelddefinition des BGH [2] beinhaltet verschiedene Merkmale, die erfullt sein mussen, soll es sich um Geld im Rechtssinne handeln. Aussteller muss der Staat oder dessen Zentralbank sein, es muss sich um einen Werttrager mit Beglaubigung handeln. Diese erfolgt bei Euro-Banknoten durch die Unterschrift des EZB-Prasidenten unter der Europaflagge , eine Voraussetzung fur die rechtliche Umlauffahigkeit von EU-Banknoten. Schließlich muss es fur den Umlauf im offentlichen Verkehr bestimmt sein, und zwar ohne Rucksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang. In der Eurozone ist nur der Euro gesetzliches Zahlungsmittel, echte Fremdwahrungen aus anderen Staaten oder Geldersatzmittel unterliegen keinem gesetzlichen Annahmezwang.

Sammlermunzen , die offiziell in ihren Herkunftslandern als Zahlungsmittel gelten, denen aber objektiv keine praktische Zahlungsmittelfunktion zukommt (etwa Krugerrand in Sudafrika , Goldvreneli in der Schweiz , American Gold Eagle in den USA ), sind nicht als Geld im Sinne von § 935 Abs. 2 BGB anzusehen. [12] Im zitierten Urteil ging es um den sudafrikanischen Krugerrand, der zwar in seinem Heimatland offiziell als Zahlungsmittel gilt, aber nicht dafur verwendet wird. [13] Dem Urteil zufolge gilt er in Deutschland straf- und zivilrechtlich nicht als Geld. Das hat strafrechtlich enorme Folgen: Wer Goldmunzen nachmacht, kann nicht wegen Geldfalschung bestraft werden.

Ernst te Peerdt : Der Banknotenfalscher , 1876, Museum Kunstpalast

Der aus § 146 Abs. 1 StGB hervorgehende Tatbestand der Geldfalschung umfasst das Nachmachen von Geld in der Absicht , dass es als echt in Verkehr gebracht oder das Ermoglichen des Inverkehrbringens oder die Verfalschung von Geld in dieser Absicht, dass der Anschein eines hoheren Wertes hervorgerufen wird, das Verschaffen oder Feilhalten von falschem Geld in dieser Absicht oder falsches Geld, das unter diesen Voraussetzungen nachgemacht, verfalscht oder verschafft wurde, als echt in Verkehr gebracht wird. Nachmachen ist eine derartige korperliche Behandlung einer Sache, dass sie mit einer anderen Sache, die sie in Wirklichkeit nicht ist, verwechselt werden kann. [14] Geld ist dann nachgemacht, wenn es den Anschein gultigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den Arglosen zu tauschen vermag. [15] Unter Inverkehrbringen ist nach standiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Tater das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entlasst, dass ein anderer tatsachlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemachtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben. [16]

Falschgeld ist ein Rechtsbegriff , unter welchem § 36 Abs. 1 BBankG ?nachgemachte oder verfalschte Banknoten oder Munzen“ versteht. Falschgeld ist eine Geldfalschung, die durch Geldfalscher vorgenommen wird.

Geldfalschung ( § 146 StGB ) ist in Deutschland ein Verbrechen , das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Schon auf den deutschen Reichsbanknoten wurde mit Zuchthausstrafen gedroht: Wer Banknoten nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfalschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Auf den deutschen DM -Scheinen ab 1974 wurde dann der Begriff Zuchthaus durch Freiheitsstrafe ersetzt. Die Erwahnung der Strafandrohung entfiel mit der vierten Serie der Deutschen Mark ab 1990.

Das Geldausgaberecht der Deutschen Bundesbank ist verfassungsrechtlich gesichert ( Art. 88 GG ). Wegen der internationalen Bedeutung des Geldwesens gilt strafrechtlich in Deutschland das Weltrechtsprinzip ( § 6 Nr. 7 StGB), wonach der inlandische Staat jedes Geldverbrechen, auch wenn es auslandische Banknoten betrifft, seiner Gerichtsbarkeit unterstellt. Geldfalschung ist in Deutschland ein Unterfall der Urkundenfalschung . Das Strafgesetzbuch verwendet den Oberbegriff ?Geldzeichen“, damit außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel auch Werttrager erfasst sind, die daruber hinaus im Zahlungsverkehr anstelle des Geldes verwendet werden.

Zentrale Strafnorm ist § 146 StGB, der zunachst zwischen ?nachmachen“ und ?verfalschen“ unterscheidet. ?Nachmachen“ heißt, eine Sache derart korperlich zu behandeln, dass sie mit einer anderen verwechselt werden kann. [17] Falschgeld entsteht auch dann, wenn in einer offiziellen Munzprageanstalt Munzen nachgepragt werden, ohne dass der Bund einen Auftrag erteilt hat. [18] Ein ?Verfalschen“ liegt vor, wenn dem Geld durch Veranderung der Anschein eines hoheren Wertes gegeben wird. ?Sich verschaffen“ bedeutet, dass sich der Tater in den Besitz oder seine Verfugungsgewalt bringt [19] und dem Willen zu eigenstandiger Verfugung annimmt. [20] ?Inverkehrbringen“ ist ein tatsachliches Annehmen durch Dritte im Rahmen des Zahlungsverkehrs . Geld muss so aus dem Gewahrsam entlassen werden, dass ein anderer tatsachlich in die Lage versetzt wird, daruber Verfugungsgewalt zu erlangen. [21] ?Als echt“ ist Falschgeld im Verkehr, sobald es in die Hande eines Arglosen gelangt ist. Beim Inverkehrbringen erfullt nach der Rechtsprechung entgegen dem Wortlaut ?als echt“ auch die Weitergabe an eine eingeweihte Mittelsperson zum Zwecke des Einschleusens in den Zahlungsverkehr den Tatbestand. Da es sich um ein Verbrechen handelt, ist auch der Versuch strafbar.

Mit § 147 Abs. 1 StGB wird auch derjenige bestraft, der gutglaubig Falschgeld erworben hat, und dies weitergibt, nachdem er festgestellt hat, dass es sich um Falschgeld handelt. Gutglaubig erwirbt Falschgeld, wer es in der Vorstellung annimmt, es sei echt. [22] Nach § 151 StGB werden Wertpapiere dem Geld gleichgesetzt. Die mit Strafe bedrohten Tatbestande sollen der Sicherheit und Zuverlassigkeit des Geldverkehrs dienen. [23]

Falschgeld in Fremdwahrungen

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Werden gefalschte Sorten ( Bargeld in Fremdwahrung ) gegen Euro als Gegenleistung angeboten, handelt es sich zivilrechtlich um einen Kaufvertrag . Sowohl beim haufigeren Gattungskauf als auch beim selteneren Stuckkauf lost die Lieferung von Falschgeld Gewahrleistungsanspruche nach § 437 BGB ( Nacherfullung , Minderung oder Schadensersatz ) aus, sofern die erforderliche Tilgungsbestimmung vom Verkaufer abgegeben wurde. [24] Dessen ungeachtet liegt auch hierbei strafrechtlich der Tatbestand der Geldfalschung vor, der gemaß § 152 StGB auch auf Geld eines fremden Wahrungsgebietes (Fremdwahrung) anzuwenden ist.

Deutsche Bundesbank und Europaische Zentralbank

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Die Deutsche Bundesbank bringt gemaß § 7 Abs. 1 MunzG die deutschen Euro-Munzen und die deutschen Euro-Gedenkmunzen nach Maßgabe der Bedurfnisse in den Verkehr. Außerdem hat nach § 14 Abs. 1 BBankG die Bundesbank das ausschließliche Recht, Banknoten fur Deutschland auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschrankte gesetzliche Zahlungsmittel. Aus diesen Rechtsnormen folgt, dass niemand anders Munzen oder Banknoten ausgeben darf; die Bundesbank besitzt das Monopol . Deshalb sieht § 35 Abs. 1 BBankG eine Bestrafung bei Zuwiderhandlungen vor.

Die Bundesbank sowie alle Kreditinstitute , ?zu deren Aufgaben die Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten und Munzen gehort …, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Euro-Banknoten und -Munzen, die sie erhalten haben und wieder in Umlauf geben wollen, auf ihre Echtheit gepruft werden, und dafur Sorge zu tragen, dass Falschungen aufgedeckt werden“ (Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfalschung erforderlichen Maßnahmen ). Die Bundesbank, ihre Mitarbeiter und andere Institutionen sind gemaß § 36 BBankG verpflichtet, nachgemachte oder verfalschte Banknoten oder Munzen, als Falschgeld verdachtige Banknoten oder Munzen sowie unbefugt ausgegebene Gegenstande im Sinne des § 35 BBankG unverzuglich gegen Quittung anzuhalten (aus dem Verkehr nehmen; siehe Einziehung ) und unverzuglich mit einem Bericht der zustandigen Polizeibehorde zu ubermitteln.

Der Beschluss der Europaischen Zentralbank (EZB) vom 19. April 2013 ?uber die Stuckelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten“ (EZB/2013/10) [25] spricht in Art. 2 von der ?Reproduktion“ als ?jede korperliche oder nicht korperliche Abbildung, in der eine Euro-Banknote vollstandig oder teilweise bzw. Teile ihrer einzelnen Gestaltungselemente verwendet werden, wie z. B. Farben, Abmessungen, Buchstaben oder Symbole, und die Ahnlichkeit mit einer Euro-Banknote haben konnte oder allgemein den Eindruck einer echten Euro-Banknote erwecken konnte“. Diese Reproduktion meint jedoch keine Geldfalschung, sondern die Wiedergabe des Euro oder dessen Gestaltungselemente in Medien , die nur mit dem diagonalen Aufdruck ?Muster/Specimen“ und weiteren Voraussetzungen statthaft ist.

Die Pravention und der Schutz vor Falschgeld ist unter anderem Aufgabe der Bargeldakteure, da Falschgeld staatlicherseits eingezogen und nicht erstattet wird. Die Bargeldakteure werden wiederum unterstutzt durch Schulungen von der Polizei, den Zentralbanken und durch maschinelle Systeme, wie Banknoten-Prufgerate im Kassenbereich. Die Erkennung von Falschgeld durch den Burger wiederum wird gewahrleistet durch Eigenschaften, die nicht falschbar oder schwer kopierbar sind, die Sicherheitsmerkmale.

Bargeld, das vermutlich oder gesichert falsch ist, wird von den Behorden ?angehalten“, d. h. dem Zahlungsverkehr durch Sicherstellung entzogen.

Sicherheitsmerkmale

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Durch Verwendung von Sicherheitsmerkmalen auf Geldscheinen ( Wasserzeichen , Sicherheitsfaden , Hologramme ) versuchen die Zentralbanken Geldfalschung zu unterbinden.

Falschungstypen

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Falschungen (im Fachausdruck ? Falsifikate “) werden in Falschungsklassen nach Qualitat unterteilt. Den großten Anteil des Falschgelds machen einfache Farbkopien auf Normalpapier aus. Sog. Eindrucksfalschungen erwecken den Anschein der Echtheit durch minderwertige Nachahmungen einzelner Elemente, z. B. von Hologrammen durch Glanzeffekte. Daher sind die meisten Falschungen auch durch Laien identifizierbar, wenn sie den Ratschlag der Uberprufung durch Sehen ? Fuhlen ? Kippen befolgen. [26] Nur bei hochwertigen Falschungen aus professionellen Falscherwerkstatten sind Hilfsmittel und spezielle Gerate zur eindeutigen Erkennung notwendig. Diese Prufung erfolgt durch die Filialen der Zentralbanken ( Deutsche Bundesbank , Schweizerische Nationalbank ) im Rahmen der Banknotenbearbeitung zur Uberprufung der Umlauffahigkeit und Echtheit der Banknoten.

Fur die Erkennung von Falschungen stehen in Deutschland in den Filialen der Deutschen Bundesbank verschiedene Techniken zur Verfugung:

  • Bei Papiergeld gab es ab 1977 Halbautomaten (Typ ISS 300), ab 1992 Vollautomaten (Typ ISS/BPS 3000), seit 2005 die Multistuckelungsmaschine BPS 1000 und seit 2017 die BPS M7 von Giesecke+Devrient . [27] Die Erkennungssicherheit von Falschungen liegt bei 100 %. Erkannt werden die Falsifikate durch spezielle Sensoren (Blackbox-Prinzip), die die Sicherheitsmerkmale von Banknoten prufen.
  • Hartgeld wird durch vollautomatische Hartgeldbearbeitungsmaschinen (NGZ 6000) kontrolliert, die im Vergleich zu den Papiergeldbearbeitungsmaschinen eine geringere Erkennungsrate von 96 % haben.

Falschungen werden an festgelegte Behorden ubergeben. In Deutschland ist dies die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank [28] , in der Schweiz die Zentralstelle Falschgeld der Schweizer Bundeskriminalpolizei . In den USA ubernimmt der Secret Service diese Aufgabe.

Die am haufigsten gefalschten Geldstucke im Eurogebiet sind Zwei- und Ein-Euro-Munzen sowie 50-Cent-Munzen. Im Jahr 2006 wurden 77.000 Falschmunzen in Deutschland entdeckt, ein Hochststand seit der Euroeinfuhrung. [29] In der Schweiz ist die am haufigsten gefalschte Munze der Funfliber, die 5-Franken-Munze.

Das Falschgeldaufkommen bei Zwei-Euro-Munzen ist sehr hoch und von der Stuckzahl erheblich hoher als bei den Papierfalsifikaten. Erfahrungsgemaß fallen bei der Bearbeitung von 75.000 Zwei-Euro-Munzen etwa 15 bis 25 Falschmunzen an. 2006 waren 141.000 falsche Zwei-Euro-Munzen und 14.000 Ein-Euro-Munzen im Umlauf. [29] Die Stuckzahl von Falsifikaten hangt allerdings von der Region ab (in Metropolen ist das Falschgeldaufkommen großer als in landlichen Gebieten). Die Chance fur einen Laien, eine falsche Munze zu erkennen, ist im Alltag fast ausgeschlossen. Am einfachsten lassen sich gefalschte Euro-Munzen mit einem Magneten entlarven: gefalschte Euro-Munzen sind meistens stark oder gar nicht magnetisch, wahrend die echten Ein- und Zwei-Euro-Munzen nur leicht am Magneten haften.

Nachdem in der Schweiz tauschend echt gefalschte 5-Franken-Munzen (Funfliber) auftraten, die in Italien produziert worden waren, hat sich nach der Auflosung der Falschgeldwerkstatte die Lage etwas beruhigt. Als Maßnahme werden momentan samtliche Funf-Franken-Stucke von 1985 bis 1993 eingezogen und vernichtet, da sie eine vertiefte Randschrift haben. Sie sind seit 2007 ungultig, werden aber von der Nationalbank nach wie vor zum Nennwert zuruckgenommen. Andere Jahrgange haben eine erhohte Randschrift und sind daher schwieriger zu falschen. Wahrend 1998 uber 21.000 Falschmunzen festgestellt werden konnten, waren es 2004 lediglich 339 Munzen. Daneben wurde noch eine großere Zahl an gefalschten Zweifranklern sowie den Zwanzigfranken-Goldvreneli festgestellt.

Es gibt verschiedene Falschungsidentifizierungsmerkmale fur Hartgeld, die auch fur die Erkennung in Verkaufsautomaten benutzt werden:

  • Farbe
  • Randelung
  • Gewicht und Schwerpunktlage (durch nicht exakt mittige Pragung)
  • Abmessungen
  • Elektrischer Widerstand
  • Magnetismus
Warnhinweis auf den ersten drei Serien der DM-Banknoten nach 1970, zuvor Zuchthaus

Im ersten Halbjahr 2004 waren die haufigsten Falschungen in Deutschland 50-Euro-Noten (43,6 %), gefolgt von 20-Euro-Noten (28,2 %) und 100-Euro-Noten (21,3 %). Am seltensten wurden falsche 500-Euro-Noten (0,4 %) entdeckt. Insgesamt wurden im Jahr 2004 in der gesamten Eurozone etwa 594.000 Falschungen angehalten. Nach einem Hochstwert im Jahr 2016 mit ca. 900.000 gefalschte Euro-Scheinen sank die Zahl aufgrund verbesserter Sicherheitsmerkmale auf 347.000 im Jahr 2021, davon in Deutschland 42.000. [30] In der Einfuhrungsphase des Euros wurden mehrmals erfolgreich falsche 300- und 1000-Euro-Noten (die es als echtes Geld gar nicht gibt) in Umlauf gebracht. Diese plumpe Masche hat Erfolg, weil naive Personen sogar auf 55-Euro-Noten hereinfallen. [31] Im Jahr 2006 war die 20-Euro-Note mit 36 % der am meisten gefalschte Stuckelungswert, im Jahr 2021 lag der Schwerpunkt bei 40 % falschen 20-Euro-Noten und 38 % falschen 50-Euro-Noten. Hohe Stuckelungswerte werden seltener gefalscht, weil die Empfanger die Banknoten kritischer prufen.

Von den Schweizer Noten sind im Jahr 2004 7.938 Falschnoten im Wert von 4,1 Millionen Schweizer Franken sichergestellt worden. Am Nominalwert (Gesamtumlauf 34 Milliarden Franken) betrug der Falschgeldanteil daher 0,022 %. Von den 4 Millionen Franken Falschgeld waren 2,3 Millionen Franken sogenannte Faksimile -Noten. Diese werden vor allem bei Geldubergaben in der organisierten Geldwascherei zur Tauschung der mit den Schweizer Noten nicht vertrauten Empfanger verwendet. Hierbei werden Faksimile-Noten haufig in einem Geldbundel zwischen echten Banknoten ubergeben.

Die Euro-Falschungen in der Schweiz machen die meisten Schwierigkeiten, im Jahre 2004 wurden gefalschte Euro-Noten und Munzen im Wert von zwei Millionen Euro sichergestellt. Dazu kommen Dollar-Falsifikate im Werte von etwa einer Million US-Dollar.

Von den Werten war die 100-Franken-Note mit 53 % im Jahr 2003 das beliebteste Objekt. Dann folgen mit 16 % die 50-Franken-Note und mit 14 % die 20-Franken-Note. Am wenigsten gefalscht wird die 1000-Franken-Note mit einem Anteil von 2,9 %. Zudem wurde eine 2000-Franken-Note sichergestellt, [32] die offiziell gar nicht existiert.

Manche Falsifikate konnen nur von geschultem Fachpersonal der Bundesbank und den Falschgeldsachbearbeitern der Polizei erkannt werden. In den Geschaftsbanken und Werttransportunternehmen werden Gerate und Maschinen eingesetzt, die von der EZB regelmaßig uberpruft werden, ob sie alle bekannten Falschungen erkennen.

Warnhinweise auf Banknoten

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Auf dem 50- und dem 100- DM - Schein der zweiten Serie wurden potenzielle Geldfalscher durch einen kleingedruckten Hinweis gewarnt: ?Wer Banknoten nachmacht oder verfalscht, oder nachgemachte oder verfalschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft“. Das Wort Zuchthaus wurde 1970 durch Freiheitsstrafe ersetzt. Dieser Straftext ist ebenfalls auf der Ruckseite aller Scheine der dritten Serie (?BBk I“) vorhanden. Das Zitat des Paragraphen 146 fur Geldfalschung aus dem StGB sollte der Pravention dienen und hat rechtlich keine Bedeutung, sodass es bei der vierten Serie (?BBk III“) ersatzlos entfallen ist. [33] Ahnlich war es auch bei der DDR-Mark formuliert.

Auf belgischen Franc -Banknoten wurde zeitweise auf Franzosisch bzw. Niederlandisch gewarnt: LE CONTREFACTEUR EST PUNI DES TRAVAUX FORCES (ART.173 DU CODE PENAL) und DE NAMAKER WORDT MET DWANGARBEID GESTRAFT (ART. 173 VAN HET STRAFWETBOEK) . Hier musste also mit Zwangsarbeit gerechnet werden. Die Nederlandsche Bank veroffentlichte auf der Ruckseite ihres Geldes in Mikroschrift folgende Worte Hij die muntspecien of munt- of bankbiljetten namaakt of vervalst, met het oogmerk om die muntspecien of munt- of bankbiljetten als echt en onvervalst uit te geven of te doen uitgeven, wordt gestraft met gevangenisstraf van ten hoogste 9 jaren oder in spateren Auflagen de namaker of verfalser wordt gestraft aus dem dortigen Wetboek van het strafrecht (Art. 208). [34]

Ein derartiger Hinweis befindet sich bereits auf Papiergeld von Kei Chatu. Wahrend der mongolischen Herrschaft wurde 1294 nach chinesischem Vorbild der Cao in Iran eingefuhrt und ersetzte das Metallgeld. Darauf stand die Wertangabe mit folgendem Hinweis: ?Der Padischa der Welt hat im Jahre 693 [entspricht 1294 n. Chr.] dieses gesegnete Papiergeld im Reiche eingefuhrt. Wer es falscht oder verfalscht, wird mit Weib und Kind hingerichtet und sein Besitz vom Staat eingezogen.“ Zudem war in Arabisch das mohammedanische Glaubensbekenntnis abgedruckt. [35]

Bekampfung von Falschgeld

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Meist ist Falschgeld aufgrund fehlender Sicherheitsmerkmale durch den Menschen erkennbar. Hochwertige Falschungen werden bei der Banknotenbearbeitung aufgrund fehlender oder fehlerhafter maschinenlesbarer Merkmale detektiert und zum Einlieferer zuruckverfolgt.

Beim Auftauchen von Falschgeld wird dieses an die jeweils nationale Zentralbank, in Deutschland an die Bundesbank, weitergeleitet. Die Bundesbank hat ein Nationales Analysezentrum (NCC) in Mainz eingerichtet.

In Osterreich sind in den §§ 232 ff. A-StGB der Tatbestand und die Rechtsfolge der Geldfalschung dem deutschen Strafrecht sehr ahnlich ausgestaltet. [36] Der Tatbestand des Falschgelds wird gemaß § § 232 ff. A-StGB bestraft.

In der Schweiz ist das Bundesamt fur Polizei und die Bundeskriminalpolizei als ausfuhrendes Organ fur Falschgeld zustandig.

In der Schweiz lautet Art. 240 des CH-StGB wie folgt:

Abs. 1: ≪ Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten falscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Abs. 2: ≪ In besonders leichten Fallen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Abs. 3: ≪ Der Tater ist auch strafbar, wenn er die Tat im Ausland begangen hat, in der Schweiz betreten und nicht ausgeliefert wird, und wenn die Tat auch am Begehungsorte strafbar ist.

Auf den Noten selbst steht in allen Landessprachen :

Banknoten sind strafrechtlich geschutzt.

Zwischen der Geldfalschung (Art. 240 CH-StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes ( Art. 242 CH-StGB) besteht echte Konkurrenz wie auch zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 CH-StGB) und dem Betrug ( Art. 146 CH-StGB). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 CH-StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug.

Je nach Qualitat und Bedeutung wird die Falschung auch an die Europaische Zentralbank (EZB) weitergegeben. Die EZB hat fur ganz Europa ein Counterfeit Analysis Center (CAC) errichtet. Die dort gefuhrte Datenbank Counterfeit Monitoring System (CMS) gibt Informationen uber gefalschtes Geld an die Mitgliedsstaaten.

Neben der Europaischen Zentralbank befassen sich insbesondere Europol und Interpol mit Falschgeld. Außerdem wurde von verschiedenen Notenbanken die Zentralbank-Arbeitsgruppe fur die Falschungsbekampfung als internationale Arbeitsgruppe zur Bekampfung von Falschgeld (CBCDG) gegrundet. [37]

Wahrend des Sezessionskrieges war ?illegal currency“ kein Falschgeld, wurde jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel ( englisch legal tender ) von der Union anerkannt. [38] Das US-amerikanische Bureau of Engraving and Printing verwendet fur den ? Greenback “ eine spezielle, sehr schwere Mischung aus Baumwolle und Leinen mit langen, soliden Fasern, die eher Stoff sind als Papier. Sie ist mit einem beim Schopfvorgang eingelegten Faden versehen, besitzt Wasserzeichen und ist mit den Ausmaßen 155,956 mm × 66,294 mm versehen. Das Papier der Sorte Cranes Crest wiegt 90 Gramm pro Quadratmeter und ist unter UV-Licht nicht-leuchtend.

Zahlen zum Falschgeldumlauf

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Insgesamt ist der Falschgeldumlauf in den Industrielandern auf einem sehr niedrigen Niveau und stellt keine Gefahr fur deren Volkswirtschaft und das Vertrauen in die jeweilige Wahrung dar. Der Schaden durch Betrug bei bargeldlosem Zahlungsverkehr ist um ein Vielfaches hoher (z. B. Phishing , Kreditkartenbetrug ). [39]

2003 hat die Europaische Zentralbank Falschgeld zu einem Nennwert von uber 26 Millionen Euro sichergestellt, die Tendenz war zu diesem Zeitpunkt steigend. Die großte Zahl gefalschter Euro-Banknoten wurde 2009 mit 860.000 und einer Rate von 64 Falschungen je einer Million umlaufender echter Banknoten erreicht. Seither geht dieser Wert zuruck, was auch auf die verbesserten Sicherheitsmerkmale der Europa-Serie (ES2) zuruckzufuhren ist. 2021 wurden 347.000 gefalschte Euro-Banknoten aus dem Verkehr gezogen (12 Falschungen je Million umlaufender echter Banknoten). [40]

2003/2004 wurden in Deutschland etwa 100 Falle registriert, bei denen Kunden behaupteten, aus Geldausgabeautomaten Falschgeld erhalten zu haben ? bewiesen werden konnte jedoch kein einziger Fall. [41] Es ist jedoch moglich, dass die Automaten aus Kostengrunden aus Bestanden der Banken befullt worden waren, anstatt mit durch die Bundesbank gepruften Banknoten.

2010 wurden in Deutschland etwa 60.000 falsche Banknoten registriert (14 % mehr als im Vorjahr). Die am haufigsten gefalschte Banknote ist der 50-Euro-Schein (35.113). Die Zahl falscher Euro-Munzen belief sich auf 67.407 Stuck. Damit sank die Zahl der Falschmunzen im Vergleich mit dem Vorjahr (78.500 Stuck) deutlich. Die Schadenssumme stieg 2010 auf 3,4 Millionen Euro (2009: 3,1 Millionen Euro). [42] Seit dem Hochststand von ca. 95.000 angehaltenen Falschungen in 2016 waren die Zahlen rucklaufig und erreichten mit 41.950 in 2021 einen Tiefststand. Davon waren 711 5-Euro-Scheine, 4.536 10-Euro-Noten, 16.088 20-Euro-Noten, 16.157 50-Euro-Noten, 2.545 100-Euro-Noten, 340 200-Euro-Noten und 773 500-Euro-Noten. [43] Mit 56.600 gefalschten Banknoten (im Gesamtwert von 5,6 Millionen Euro) wurde im Jahr 2023 ein Anstieg gegenuber dem Vorjahr von 28 Prozent verzeichnet. [44]

In der Schweiz wurden 2016 insgesamt 2370 gefalschte Noten und 6273 gefalschte Munzen festgestellt, sie hatten zusammen einen Nominalwert von 371.907 Franken. Daruber hinaus wurden 367.205 Euro, 113.947 US-Dollar und geringe Mengen an weiteren Wahrungen sichergestellt. [45]

2003 lag der Nominalwert der gefalschten Noten und Munzen noch bei 18.034.010 Franken, was ein Vielfaches der Summe von 2016 bedeutete, allerdings befanden sich darunter 17.627.000 Franken in Form von 1000-Franken-Noten, die einen Facsimilie -Aufdruck hatten. Diese wurden vorwiegend in Rip-Deals eingesetzt. [46] [47] [48]

Die Bank of England deckte 2021 ca. 103.000 Falschungen auf, was einer Falschungsrate auf ca. 25 Falschungen je Million umlaufender echter Pfund-Sterling -Banknoten entsprach. Dies war deutlich unter der Hochstrate von 747.000 Falschungen im Jahr 2012 (ca. 270 pro Million umlaufender echter Banknoten). [49]

Der US Secret Service veroffentlicht seit langerem keine Zahlen zum Falschungsaufkommen in den USA. Schatzungen gehen davon aus, dass das Niveau im US-Inland in einer ahnlichen Großenordnung wie beim Euro liegt. Der Hauptanteil der Falschungen des US-Dollars zirkuliert im US-Ausland und ist deutlich hoher. 2003 wurde geschatzt, dass weltweit ca. 100 Falschungen je Million echter Dollarbanknoten umlaufen. [50] Der Anteil der im US-Ausland zirkulierenden Dollarbanknoten wird auf ca. 60 % geschatzt. Fur die US-Volkswirtschaft ist dies jedoch kein Problem, da die in die USA zuruckgelieferten Banknoten sehr genau gepruft werden, bevor sie zur Einzahlung auf Bankkonten akzeptiert werden.

Bluten und erlaubte Reproduktion

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Umgangssprachlich sind Bluten Falschgeld, [51] nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch. Hier sind Bluten Spielgeld , etwa fur Monopoly . In den ?Richtlinien fur den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten“ des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: ?Bluten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen .“

In der Schweiz wird klar definiert, wann eine Reproduktion erlaubt ist ( Merkblatt uber die Reproduktion von Banknoten der Schweizerischen Nationalbank):

  • wenn die Seitenlange unter 66 % oder uber 150 % der Originalnote ist
  • beliebig, wenn weniger als 40 % einer Seite der Originalnote abgebildet ist
  • Druck auf einem Material, das eindeutig nicht mit Papier verwechselt werden kann (z. B. Metall , Glas , Marzipan )
  • wenn sie farblich von samtlichen Kursnoten abweicht.

Auch in der Euro-Zone gibt es eine entsprechende Vorschrift: Die EZB-Entscheidung Nr. 4 aus 2003 vom 20. Marz 2003, dort insbesondere Artikel 2 Absatz 3, enthalt in den Unterabschnitten a?f einen ?Positivkatalog“, wann Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind. Ist bei korperlichen Reproduktionen mindestens einer der Punkte a?e erfullt, ist die gesamte Reproduktion zulassig. Punkt f regelt die Zulassigkeit von elektronischen Reproduktionen. Im Einzelnen:

a) Einseitige Reproduktionen (= auf der anderen Seite kein banknotenahnlicher Aufdruck), wenn die Kantenlangen gegenuber dem Original jeweils entweder um 25 % erhoht oder vermindert werden.
b) Beidseitige Reproduktionen, wenn die Kantenlangen gegenuber dem Original jeweils entweder verdoppelt oder halbiert werden.
c) Einzelne Gestaltungselemente, wenn diese auf einem nicht banknotenahnlichen Hintergrund aufgebracht werden.
d) Einseitige Reproduktionen, wenn weniger als 1/3 der Vorder- oder Ruckseite reproduziert wird.
e) Reproduktionen auf einem Material, das sich deutlich von Papier (allgemein) unterscheidet, wenn dieses Material keine Ahnlichkeit mit dem fur Banknotenherstellung verwendeten Material aufweist.
f) Elektronische Abbildungen, die jederzeit fur jedermann zuganglich sind ( Internet ), wenn diese
  1. in deutlich kontrastierender Farbe und einem gut lesbaren Schrifttyp das Wort ?Specimen“ ( engl. fur Muster) in einer Mindestgroße von 75 % der Reproduktionsbreite und 15 % der Reproduktionshohe aufgedruckt wird, und …
  2. die Auflosung der Abbildung, bezogen auf die Originalgroße der reproduzierten Banknote, maximal 72 dpi betragt. [52]

Außer Kurs gesetztes Geld, Phantasiegeld

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Die Falschung von nicht mehr gultigem Geld wie beispielsweise der D-Mark wird nach herrschender Meinung als nicht strafbar angesehen. Dabei wird argumentiert, dass außer Kurs gesetzte Banknoten oder Geldmunzen nicht unter den Geldbegriff fallen, da sie kein gultiges Zahlungsmittel mehr darstellen. [53] Zudem ist zu bedenken, dass mit außer Kurs gesetzten Banknoten und Munzen nicht mehr bezahlt werden kann, sondern lediglich noch die Einreichung bei der Deutschen Bundesbank ubrigbleibt. Dieser wird die Falschung nicht verborgen bleiben. Dagegen ist herrschende Meinung, dass Phantasiegeld (etwa ein 300-Euro-Schein) in Anlehnung an das Layout anderer Banknoten in gleicher Wahrung unter die Strafbarkeit der Geldfalschung fallt. [54] Ein 0-Euro-Schein wird wie die entsprechende Medaille als Souvenir verkauft. Hier kommt, da dies nicht als Zahlungsmittel verwendet werden soll, nur die Moglichkeit in Betracht, dass derart verfalschte Munzen und Scheine als Sammlerstucke angeboten werden.

Das Wesen von Falschgeld wird in nachfolgendem Ratselgedicht umschrieben:

Wer es macht, der sagt es nicht,
Wer es nimmt, der weiß es nicht,
Wer es kennt, der nimmt es nicht.

Wiktionary: Falschgeld  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
Commons : Falschgeld  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Warum wird zu Falschgeld auch ?Bluten“ gesagt? Bedeutung, Definition, Erklarung. 8. Oktober 2020, abgerufen am 18. Juli 2022 .
  2. a b c BGH, Urteil vom 17. Marz 1970, Az.: 1 StR 491/69 = BGHSt 23, 229 , 231
  3. Uwe Bronnert: Aus Neun mach Zehn! ? sog. ?Systemnoten“. 21. Marz 2021, abgerufen am 18. Juli 2022 .
  4. Alexander Elster/Heinrich Lingemann/Rudolf Sieverts: Aberglaube: Kriminalbiologie , Band 1, 1966, S. 254.
  5. Codex Theodosianus 9.24.2
  6. Aus Jacob Hoffmeisters historisch-kritischer Beschreibung aller bis jetzt bekannt gewordenen hessischen Munzen, (1857?1880), S. 106?108
  7. Richard Wires: The Cicero Spy Affair , 1999, S. 95.
  8. David Churchman: Why We Fight , 2013, S. 213.
  9. Falschgeld-Museum Saillon , abgerufen am 28. Januar 2022
  10. Suddeutsche.de vom 27. April 2011, Wirtschaft: Die großen Falscher ( Memento vom 7. Februar 2015 im Internet Archive )
  11. Hochgenommen: Munzfalscherwerkstatt bei Graz ausgehoben. In: oe24.at , 12. Marz 2008, abgerufen am 15. April 2017.
  12. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1983, Az.: 1 StR 274/83, 1 StR 275/83 = BGHSt, 32, 198 , 200
  13. Das liegt daran, dass die ohne eingepragten Nennwert umlaufende Goldmunze einen weit uber dem vermeintlichen Nennwert liegenden Kurswert aufweist.
  14. RGSt 65, 203, 204
  15. BGH, Urteil vom 10. Juli 1953, Az.: 2 StR 142/53
  16. RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143
  17. BGH, Urteil vom 7. Februar 1995, Az. 1 StR 681/94, Volltext ( Memento des Originals vom 1. Februar 2018 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de .
  18. BGH, Urteil vom 27. September 1977, Az. 1 StR 374/77, Volltext ( Memento des Originals vom 1. Februar 2018 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de = BGHSt 27, 255
  19. BGHSt 3, 156
  20. BGH, Urteil vom 24. Marz 1998, Az. 1 StR 558/97, Volltext ( Memento des Originals vom 1. Februar 2018 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de = BGHSt 44, 62
  21. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1951, Az. 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312
  22. Wolfgang Ruß: StGB Groß-Kommentar § 146-222 StGB , Marz 2000, S. 85
  23. Alexander Elster/Heinrich Lingemann/Rudolf Sieverts: Aberglaube: Kriminalbiologie , Band 1, 1966, S. 256.
  24. Sebastian Omlor, Geldprivatrecht: Entmaterialisierung, Europaisierung, Entwertung , 2014, S. 147
  25. 2013/211/EU: Beschluss der Europaischen Zentralbank vom 19. April 2013 uber die Stuckelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (Neufassung) (EZB/2013/10)
  26. Schnelltest ? Europa-Serie: Sehen ? Fuhlen ? Kippen. In: Deutsche Bundesbank. Abgerufen am 16. Juli 2022 .
  27. Johannes Beermann : 20 Jahre Euro. Zur Zukunft unseres Geldes . Siedler, Munchen 2022, ISBN 978-3-8275-0165-3 , S.   195?197 .
  28. Falschgeldstelle H 12 ( Memento vom 4. Juni 2004 im Internet Archive ) mit Sitz in Mainz, aufgerufen am 6. Juni 2008
  29. a b Borsen-Zeitung, Frankfurt am Main, 13. Januar 2007.
  30. Falschungen im Jahr 2021 um 28,6 Prozent gesunken. In: Deutsche Bundesbank. 28. Januar 2022, abgerufen am 25. August 2022 .
  31. 55-Euro-Scheine und 300er: Die dreisten Tricks der Falscher. Merkur, 22. Juli 2016, abgerufen am 25. August 2022 .
  32. FedPol Statistik ( Memento vom 17. Mai 2013 im Internet Archive ) (PDF; 27 kB)
  33. Kursfahige Banknoten (Merkblatt auf bundesbank.de, Januar 1986)
  34. Niederlandische Banknoten Abgerufen am 14. August 2022.
  35. Akbert Pick: Papiergeld Lexikon . Mosaik Verlag, Munchen 1978, ISBN 3-570-05022-X .
  36. Hubert Hinterhofer: Strafrecht Besonderer Teil II: §§ 169 bis 321 StGB , 2005, S. 178.
  37. Central Bank Counterfeit Deterrence Group. ( Memento vom 15. April 2008 im Internet Archive ) Die CBCDG ( Central Bank Counterfeit Deterrence Group ) ist ein Zusammenschluss von 27 Zentralbanken und Banknotendruckereien unter Leitung des Prasidenten der Belgischen Nationalbank
  38. Walther Hadding/Franz Hauser: Festschrift fur Walther Hadding zum 70. Geburtstag , 2004, S. 1140.
  39. Gewinner und Verlierer im Kampf gegen Kreditkartenbetrug. 24. November 2020, abgerufen am 23. Juli 2022 (Hier wird der Schaden durch Kreditkartenbetrug in Deutschland fur 2020 mit mehr als 90 Mio. € angegeben, wahrend der Schaden durch Falschgeld bei ca. 2 Mio. € lag.).
  40. Zahl der gefalschten Euro-Banknoten 2021 auf Rekordtiefstand. In: Europaische Zentralbank. 28. Januar 2022, abgerufen am 23. Juli 2022 .
  41. Pressemitteilung: Falschanzeigen (PDF-Datei) ( Memento vom 3. Februar 2007 im Internet Archive )
  42. Angaben der Deutschen Bundesbank zum Falschgeldaufkommen ( Memento vom 11. April 2012 im Internet Archive )
  43. Falschungen im Jahr 2021 um 28,6 Prozent gesunken. In: Deutsche Bundesbank. 28. Januar 2022, abgerufen am 23. Juli 2022 .
  44. Deutlich mehr Falschgeld im Umlauf. In: bundesbank.de. Deutsche Bundesbank, 29. Januar 2024, abgerufen am 29. Januar 2024 .
  45. Fedpol: Falschgeldstatistik 2016 , abgerufen am 11. Oktober 2017
  46. Fedpol: Falschgeldstatistik 2003 , abgerufen am 11. Oktober 2017
  47. Fedpol: Falschgeld Lagebericht 2003 , Seite 8 f. (zu Rip-Deals)
  48. Fedpol: Rip-Deals ( Memento ( Memento vom 23. Oktober 2004 im Internet Archive ) vom 23. Oktober 2004)
  49. Banknote statistics. In: Bank of England. Abgerufen am 23. Juli 2022 (englisch): ?In 2021 only a small fraction, typically less than 0.0022% of banknotes were counterfeit, that is less than 1 in 40,000 banknotes.“
  50. Joint Federal Reserve and Treasury Report Highlights U.S. Efforts to Confront Global Counterfeiting. In: US Treasury. 14. Marz 2003, abgerufen am 23. Juli 2022 .
  51. Nach Angaben des Duden, Das Herkunftsworterbuch , 3. Auflage, S. 104, ist Wie sich der ugs. Gebrauch von ?Blute“ im Sinne von ?gefalschte Banknote“ herausgebildet hat, [ist] nicht sicher geklart.
  52. Beschluss der Europaischen Zentralbank vom 20. Marz 2003 uber die Stuckelung, Merkmale und Reproduktion sowie Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (PDF-Datei)
  53. Hubert Hinterhofer: Strafrecht Besonderer Teil II: §§ 169 bis 321 StGB , 2005, S. 178.
  54. Gunter Stratenwerth : Schweiz. Strafrecht , Bes. Teil II, 4. Auflage, § 33 N. 5; Ernst Hafter , Schweiz. Strafrecht , Bes. Teil II, S. 573 Anm. 2)