Das
Furstentum Paderborn
(auch
Erbfurstentum Paderborn
) war ein zwischen 1803 und 1806/07 existierendes Furstentum in preußischem Besitz. Es entstand durch
Sakularisation
des
Hochstifts Paderborn
.
Das Furstentum Paderborn lag westlich der preußischen Kernlande im Osten von
Westfalen
; sudlich des
Furstentums Lippe
, beidseitig des
Eggegebirges
und westlich der
Weser
. Im Suden grenzte das Furstentum an
Waldeck
und
Kurhessen
. Hauptort war Paderborn. Weitere großere Stadte waren
Warburg
und
Brakel
.
Das ehemalige Gebiet des Furstentums liegt im heutigen sudlichen
Ostwestfalen
in den Kreisen
Paderborn
und
Hoxter
. Es entspricht damit weitgehend der heute als
Hochstift Paderborn
bezeichneten Region. Nicht zum Furstentum Paderborn gehorte das im Nordosten angrenzende
Furstentum Corvey
mit der Stadt
Hoxter
.
Nach der Besetzung des Hochstifts Minden durch Preußen 1802 wurde das
Hochstift Paderborn
1803 als Entschadigungsland auf dem
Reichsdeputationshauptschluss
Preußen zugesprochen. § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses lautet: ?Dem Konige von Preußen, Kurfursten von Brandenburg, fur das Herzogthum Geldern, und den auf dem linken Rheinufer gelegenen Theil des Herzogthums Cleve, fur das Furstenthum Moeurs, die Bezirke von Sevenaer, Huissen und Malburg, und fur die Rhein- und Maaszolle: die Bisthumer Hildesheim und Paderborn; ....“. Herrscher war demnach der preußische Konig
Friedrich Wilhelm III.
, der den Titel
Furst zu Paderborn
1803 annahm und deren Dynastie diesen Titel bis zum Ende der Monarchie fuhrte. Die preußischen Konige fuhrten nun auch das paderbornische Stiftswappen in ihrem Wappenschild.
Der letzte
Furstbischof
von Paderborn,
Franz Egon von Furstenberg
, musste zwar die weltliche Herrschaft uber die Hochstifte Paderborn und Hildesheim aufgeben, er behielt aber die geistliche Jurisdiktion uber seine Bistumer bis zu seinem Tod 1825 und durfte weiterhin seine geistlichen und furstlichen Titel fuhren. Furstbischof Franz Egon von Furstenberg residierte uberwiegend in Hildesheim und wurde dort im Dom begraben.
[1]
Haufig wurde das Furstentum Paderborn auch als ?Erbfurstentum“ bezeichnet, da im Gegensatz zum durch das
Domkapitel
gewahlten und von
Kaiser
und
Papst
bestatigten
Furstbischof
, nun der
Konig von Preußen
in der Eigenschaft als
Kurfurst von Brandenburg
Furst von Paderborn wurde.
Die Bezeichnung (Erb-)Furstentum wurde wahrend der Zuschlagung des Gebietes unter der Herrschaft des
napoleonischen
Konigs von Westphalen
(
Departement der Fulda
) zwischen 1806 und 1813 ausgesetzt und danach nur noch symbolisch restituiert. Nach dem Ruckfall des Gebietes an Preußen wurde das Gebiet gemaß einer 1816 durchgefuhrten Verwaltungsreform Teil der
Provinz Westfalen
. Der Begriff Furstentum Paderborn spielte dann nur noch in der dynastischen Erbfolge fur den Konig von Preußen eine Rolle und war keine Verwaltungseinheit mehr.
Schon bald nach der preußischen Inbesitznahme wurden im Furstentum
Landkreise
eingerichtet, in denen
Landrate
eingesetzt wurden. Historisch war das Territorium in den
Oberwaldischen
und den
Unterwaldischen Distrikt
gegliedert; die preußischen Behorden richteten aber drei Kreise ein:
[2]
Nach der
Franzosenzeit
und der neuerlichen Inbesitznahme durch Preußen ging das Territorium des Furstentums 1816 in den funf neuen Kreisen
Hoxter
,
Warburg
,
Paderborn
,
Buren
und
Brakel
auf. Zum neuen Kreis Hoxter kam auch das Territorium des
Furstentums Corvey
.
Innerhalb der preußischen Verwaltungsgliederung wurde das Furstentum der
Kriegs- und Domanenkammer Munster
unterstellt und besaß zunachst keine eigene Spitzenbehorde. Erst 1806 wurde
August von Reimann
zum standigen Kommissar der Kriegs- und Domanenkammer Munster in Paderborn ernannt. Die 1803 eingesetzten drei Landrate waren Wilhelm Friedrich von Bocholtz im Oberwaldischen,
Maximilian von Elverfeldt
im Unterwaldischen und
Philipp von Wolff gen. Metternich
im Warburger Kreis. Wilhelm Friedrich von Bocholtz wurde 1806 von Karl Moritz von Haxthausen als Landrat im Oberwaldischen Kreis abgelost.
[3]
- Theodor Kraayvanger:
Die Organisation der preußischen Justiz und Verwaltung im Furstentum Paderborn
. In:
Munsterische Beitrage zur Geschichtsforschung
. Schoningh, Paderborn 1905, Kap.
Die Einsetzung der Landrate
,
S.
44
ff
. (
Digitalisat
).
- Wilhelm Grabe (Hrsg.):
Neue Herren ? neue Zeiten? Quellen zur Ubergangszeit 1802 bis 1816 im Paderborner und Corveyer Land
. Paderborn 2006 (Studien und Quellen zur Westfalischen Geschichte; 52).
- Friedrich Keinemann:
Das Hochstift Paderborn am Ausgang des 18. Jahrhunderts
. 1996,
ISBN 3-8196-0405-7
.
- ↑
Josef Nowak:
Mehr als tausend Jahre ? Lebensbilder aus der Geschichte der Kirche von Hildesheim.
Kapitel
Franz Egon Freiherr von Furstenberg ? Der letzte Furstbischof
, S. 81?84. Hildesheim 1974.
- ↑
Thomas Reich:
Erbfurstentum Paderborn, Kreise.
Findbuch G111. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, 2013, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
7. November 2017
;
abgerufen am 1. November 2017
.
- ↑
Rolf Straubel
:
Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740?1806/15
. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.):
Einzelveroffentlichungen
. 85. K. G. Saur Verlag, Munchen 2009,
ISBN 978-3-598-23229-9
.
Besitzungen und Provinzen Preußens bis zum Wiener Kongress
51.717318
8.753121
Koordinaten:
51° 43′ 2,3″
N
,
8° 45′ 11,2″
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