Furstentum Paderborn

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Das Furstentum Paderborn (auch Erbfurstentum Paderborn ) war ein zwischen 1803 und 1806/07 existierendes Furstentum in preußischem Besitz. Es entstand durch Sakularisation des Hochstifts Paderborn .

Lage [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Furstentum Paderborn lag westlich der preußischen Kernlande im Osten von Westfalen ; sudlich des Furstentums Lippe , beidseitig des Eggegebirges und westlich der Weser . Im Suden grenzte das Furstentum an Waldeck und Kurhessen . Hauptort war Paderborn. Weitere großere Stadte waren Warburg und Brakel .

Das ehemalige Gebiet des Furstentums liegt im heutigen sudlichen Ostwestfalen in den Kreisen Paderborn und Hoxter . Es entspricht damit weitgehend der heute als Hochstift Paderborn bezeichneten Region. Nicht zum Furstentum Paderborn gehorte das im Nordosten angrenzende Furstentum Corvey mit der Stadt Hoxter .

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nach der Besetzung des Hochstifts Minden durch Preußen 1802 wurde das Hochstift Paderborn 1803 als Entschadigungsland auf dem Reichsdeputationshauptschluss Preußen zugesprochen. § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses lautet: ?Dem Konige von Preußen, Kurfursten von Brandenburg, fur das Herzogthum Geldern, und den auf dem linken Rheinufer gelegenen Theil des Herzogthums Cleve, fur das Furstenthum Moeurs, die Bezirke von Sevenaer, Huissen und Malburg, und fur die Rhein- und Maaszolle: die Bisthumer Hildesheim und Paderborn; ....“. Herrscher war demnach der preußische Konig Friedrich Wilhelm III. , der den Titel Furst zu Paderborn 1803 annahm und deren Dynastie diesen Titel bis zum Ende der Monarchie fuhrte. Die preußischen Konige fuhrten nun auch das paderbornische Stiftswappen in ihrem Wappenschild.

Der letzte Furstbischof von Paderborn, Franz Egon von Furstenberg , musste zwar die weltliche Herrschaft uber die Hochstifte Paderborn und Hildesheim aufgeben, er behielt aber die geistliche Jurisdiktion uber seine Bistumer bis zu seinem Tod 1825 und durfte weiterhin seine geistlichen und furstlichen Titel fuhren. Furstbischof Franz Egon von Furstenberg residierte uberwiegend in Hildesheim und wurde dort im Dom begraben. [1]

Haufig wurde das Furstentum Paderborn auch als ?Erbfurstentum“ bezeichnet, da im Gegensatz zum durch das Domkapitel gewahlten und von Kaiser und Papst bestatigten Furstbischof , nun der Konig von Preußen in der Eigenschaft als Kurfurst von Brandenburg Furst von Paderborn wurde.

Die Bezeichnung (Erb-)Furstentum wurde wahrend der Zuschlagung des Gebietes unter der Herrschaft des napoleonischen Konigs von Westphalen ( Departement der Fulda ) zwischen 1806 und 1813 ausgesetzt und danach nur noch symbolisch restituiert. Nach dem Ruckfall des Gebietes an Preußen wurde das Gebiet gemaß einer 1816 durchgefuhrten Verwaltungsreform Teil der Provinz Westfalen . Der Begriff Furstentum Paderborn spielte dann nur noch in der dynastischen Erbfolge fur den Konig von Preußen eine Rolle und war keine Verwaltungseinheit mehr.

Verwaltungsgliederung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Schon bald nach der preußischen Inbesitznahme wurden im Furstentum Landkreise eingerichtet, in denen Landrate eingesetzt wurden. Historisch war das Territorium in den Oberwaldischen und den Unterwaldischen Distrikt gegliedert; die preußischen Behorden richteten aber drei Kreise ein: [2]

Nach der Franzosenzeit und der neuerlichen Inbesitznahme durch Preußen ging das Territorium des Furstentums 1816 in den funf neuen Kreisen Hoxter , Warburg , Paderborn , Buren und Brakel auf. Zum neuen Kreis Hoxter kam auch das Territorium des Furstentums Corvey .

Personlichkeiten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Innerhalb der preußischen Verwaltungsgliederung wurde das Furstentum der Kriegs- und Domanenkammer Munster unterstellt und besaß zunachst keine eigene Spitzenbehorde. Erst 1806 wurde August von Reimann zum standigen Kommissar der Kriegs- und Domanenkammer Munster in Paderborn ernannt. Die 1803 eingesetzten drei Landrate waren Wilhelm Friedrich von Bocholtz im Oberwaldischen, Maximilian von Elverfeldt im Unterwaldischen und Philipp von Wolff gen. Metternich im Warburger Kreis. Wilhelm Friedrich von Bocholtz wurde 1806 von Karl Moritz von Haxthausen als Landrat im Oberwaldischen Kreis abgelost. [3]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Theodor Kraayvanger: Die Organisation der preußischen Justiz und Verwaltung im Furstentum Paderborn . In: Munsterische Beitrage zur Geschichtsforschung . Schoningh, Paderborn 1905, Kap. Die Einsetzung der Landrate , S.   44   ff . ( Digitalisat ).
  • Wilhelm Grabe (Hrsg.): Neue Herren ? neue Zeiten? Quellen zur Ubergangszeit 1802 bis 1816 im Paderborner und Corveyer Land . Paderborn 2006 (Studien und Quellen zur Westfalischen Geschichte; 52).
  • Friedrich Keinemann: Das Hochstift Paderborn am Ausgang des 18. Jahrhunderts . 1996, ISBN 3-8196-0405-7 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Josef Nowak: Mehr als tausend Jahre ? Lebensbilder aus der Geschichte der Kirche von Hildesheim. Kapitel Franz Egon Freiherr von Furstenberg ? Der letzte Furstbischof , S. 81?84. Hildesheim 1974.
  2. Thomas Reich: Erbfurstentum Paderborn, Kreise. Findbuch G111. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 7. November 2017 ; abgerufen am 1. November 2017 .
  3. Rolf Straubel : Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740?1806/15 . In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveroffentlichungen . 85. K. G. Saur Verlag, Munchen 2009, ISBN 978-3-598-23229-9 .

Koordinaten: 51° 43′ 2,3″  N , 8° 45′ 11,2″  O