Als
Forderlizenz
(im
Basketball
:
Doppellizenz
) bezeichnet man im
Sport
ein so genanntes
Zweifachspielrecht
, oft auch
Zweitspielrecht
genannt. Die Forderlizenz gestattet den Nachwuchsspielern bis zum 23. Lebensjahr (im
Eishockey
in der
DEL
bis zum 25. Lebensjahr), in derselben Saison fur zwei (im Eishockey auch bis zu 3) Mannschaften aus verschiedenen Ligen zu spielen und flexibel zu wechseln. Forderlizenzen werden im Basketball,
Handball
und Eishockey vergeben, um den Nachwuchs an die hoheren Ligen zu binden und die sportliche Ausbildung junger Spieler zu unterstutzen. Ahnliche Verfahren sind auch im
US-Sport
ublich, so dass junge Spieler parallel in einer Mannschaft der
Major League
und der Partnermannschaft einer
Minor League
spielberechtigt sind.
Die
Sonderteilnahmeberechtigung
, landlaufig als Doppellizenz oder STB bezeichnet, muss per Antrag beim zustandigen Landesverband des
DBB
gewahrt werden.
[1]
Sie ist weit verbreitet und besteht in den Grundzugen seit den 1990er Jahren, als der Erstligist und damalige Serienmeister
Alba Berlin
erfolgreich mit dem Zweitligaverein
TuS Lichterfelde
kooperierte und seine talentierten Nachwuchsspieler dort ?parkte“.
[2]
Die Lizenz kann fur eine Spielerin oder einen Spieler bis zum 23. Lebensjahr beantragt werden; einzige Einschrankung ist, dass die Spielerin oder der Spieler im Seniorenbereich nur an zwei Spielen eines Wochenendes teilnehmen darf.
[3]
Ferner darf die Spielerin oder der Spieler nicht bei verschiedenen Mannschaften der gleichen Spielklasse eingesetzt werden und ein Wechsel der Zweitmannschaft innerhalb einer Saison ist nicht moglich;
[4]
daruber hinaus gilt fur Spieler mit gultiger Einsatzberechtigung in einer bundesweiten Nachwuchsspielklasse keine Einsatzberechtigung in einer unterklassigen Nachwuchsliga.
Die Vereine selbst kooperieren in vielfaltigen Modellen miteinander. Im Jugendbereich der
NBBL
beziehungsweise
WNBL
sowie
JBBL
existieren beispielsweise auch Mannschaften, die gemeinsam von Bildungseinrichtungen wie der
Urspringschule
und dem Verein
TSG Ehingen
betrieben werden, dessen erste Herrenmannschaft seit einigen Jahren in der zweiten Liga spielt. Teilweise bilden nicht auf einen Ort beschrankte, sondern regionale Einrichtungen wie die ehemalige Franken 1st GmbH
[5]
[6]
oder die
Basketball-Akademie
Stuttgart ein Dach, unter dem die Nachwuchsspieler vielfaltige Einsatzmoglichkeiten entsprechend ihrem Leistungsvermogen bekommen. Beinahe jede deutsche Vereinsmannschaft in den hochsten drei Spielklassen der Herren hat eine Kooperationsmannschaft in der NBBL sowie in einer unterklassigen Liga, mit denen mittels des Einsatzes der Doppellizenz Nachwuchsspieler untereinander ausgetauscht werden.
Im Eishockey durfen ab der Saison 2006/07 Mannschaften der
DEL
(1. Spielklasse) und Mannschaften der
DEL II
(2. Spielklasse) eine Forderlizenz einem Spieler geben, wobei ein Spieler immer nur eine Forderlizenz haben kann. Seit 2013/14 durfen auch Mannschaften aus der Oberliga Spielern von Mannschaften der DNL bzw. DNL2 mit einer
Doppellizenz
ausstatten, wenn der Stammverein der DNL/DNL2-Mannschaft nicht an der Oberliga teilnimmt. Die Einsatzmoglichkeiten der Spieler in den niedrigeren Spielklassen regeln sich nach den dort geltenden Bestimmungen und sind damit nicht einheitlich:
- Im Bereich der
Oberliga
(3. Spielklasse) mussen die Inhaber von
Mehrfachspielgenehmigungen
bis zum Abschluss der Vorrunde an mindestens 10 Spielen fur die Mannschaft teilgenommen haben. Zugleich gibt es fur DEL- und DELII-Forderlizenzinhaber eine zusatzliche Beschrankung fur Spieler, die (2016/17) nach dem 1. Januar 1993 (U23-Regelung) geboren sind.
- Im Bereich der
DEL II
(2. Spielklasse) mussen die Inhaber von
Parallelen Spielgenehmigungen
fur die DEL und DEL II bis zum Abschluss der Vorrunde an mindestens 20 Spielen fur die Mannschaft teilgenommen haben. Spieler, fur die (2016/17) eine derartige Spielgenehmigung beantragt wurde, durften davor noch an weniger als 120 Meisterschaftsspiele in der DEL teilgenommen haben.
- Im Bereich der Landesverbande konnen zum Beispiel im Bereich des
Bayerischen Eissportverbandes
(4. bis 6. Spielklasse) DEL-Forderlizenzinhaber nur bei den Stammvereinen einer DEL-Mannschaft eingesetzt werden ? was nur in
Ingolstadt
,
Nurnberg
,
Augsburg
und
Straubing
fur Senioren- und Nachwuchsmannschaften moglich ist. Bei dem weiteren DEL-Teilnehmer aus
Munchen
konnen DEL-Forderlizenzinhaber nur bei den Nachwuchsmannschaften eingesetzt werden.
Fur die Saison 2016/17 gilt, dass ein Spieler mit Spielberechtigung fur eine Auswahl des
DEB
- mit Geburtsdatum 1. Januar 1992 und junger eine DEL-Forderlizenz
- mit Geburtsdatum 1. Januar 1991 (Torhuter) bzw. 1. Januar 1993 (Feldspieler) und junger eine 2. Bundesliga-Forderlizenz
- mit Geburtsdatum 1. Januar 1993 und junger eine Oberliga-Forderlizenz
bekommen kann.
Die
Paragraphen
69 und 70 der Spielordnung (SpO) des
DHB
regeln die Ausleihe bzw. Zweifachspielrecht in Mannschaften der 1. sowie der 2. Bundesliga und der Dritten Liga.
Ein
Verein
aus der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga und der Dritten Liga (Erstverein) darf einen Spieler mit vertraglicher Bindung an einen anderen Verein (Zweitverein) zum Einsatz in der
Bundesliga
, Zweiten Bundesliga oder der Dritten Liga ? jedoch nicht in derselben Staffel ? unter der Voraussetzung ausleihen, dass der Spieler das 23. Lebensjahr am Tage der Ausleiheanzeige an den zustandigen Ligaverband noch nicht vollendet hat.
Wird gegen einen Spieler eine Sperre verhangt, gilt diese fur beide Vereine (§ 70 Absatz 3 der SpO).
Ziel der Forderlizenz ist die Integration deutscher Nachwuchsspieler in den Bundesligen. Die Nachwuchsspieler sollen einerseits in den professionellen Strukturen der Bundesligavereine trainieren, andererseits aber auch genugend Spielpraxis bekommen. Letzteres gelingt oftmals nur in tieferen Ligen. Deshalb wird das Zweifachspielrecht allgemein als sinnvolle Regelanderung gesehen, mit der Talente fruh in Bundesligavereine eingebunden werden konnen, ohne jahrelang auf der Bank zu versauern.
[7]
Bekannte Spieler mit Zweifachspielrecht:
- Lars Riedl, Klaus Cachay:
Bosman-Urteil und Nachwuchsforderung.
ISBN 3778009117
.
- ↑
Antrag-STB-2015/16.
(PDF (35 KB))
Deutscher Basketball Bund
, archiviert vom
Original
am
4. Januar 2016
;
abgerufen am 4. Januar 2016
(Antragsformular der Saison 2014/15).
- ↑
Dominik Bardow:
Die Basektball-Talentschule von gestern (sic!).
Der Tagesspiegel
, 23. Januar 2013,
abgerufen am 17. Januar 2015
.
- ↑
Doppellizenz im Basketball.
Sudwest Presse
, 29. November 2013,
abgerufen am 17. Januar 2015
(Glossar).
- ↑
Lizenzordnung Spieler: §10ff.
(PDF (382 KB))
2. Basketball-Bundesliga
, 9. Juli 2014,
S. 5
, archiviert vom
Original
am
20. August 2014
;
abgerufen am 17. Januar 2015
.
- ↑
Franken 1st wird Bamberger Basketball GmbH.
Brose Baskets
, 22. Oktober 2013, archiviert vom
Original
am
19. Januar 2015
;
abgerufen am 17. Januar 2015
(Medien-Info).
- ↑
Kooperationsteams ? Brose Baskets Bamberg.
Brose Baskets
,
abgerufen am 17. Januar 2015
(Ubersicht).
- ↑
Lars Riedl, Klaus Cachay; Bosman-Urteil und Nachwuchsforderung;
ISBN 3778009117
- ↑
Dominik Klein
auf der Seite des THW Kiel.
- ↑
https://www.mz-web.de/sport/handball/drhv/ein-spieler--zwei-mannschaften-franz-semper-gilt-nicht-nur-beim-drhv-als-talent-25598946