Nach der
Estrada-Doktrin
ist jede (Nicht-)Anerkennung einer Regierung eine volkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates. Sie geht zuruck auf
Genaro Estrada Felix
(1887?1937), der 1930?1932 Außenminister Mexikos war und der sie 1930 formulierte.
Die Estrada-Doktrin pladiert insofern dafur, sich jeder Anerkennung von Regierungen zu enthalten; sie ist damit der Gegenentwurf zur sogenannten
Tobar-Doktrin
.
Bernd Loudwin schrieb 1983, auf zwei Quellen verweisend: ?Ebenso wie die Tobar-Doktrin, die sich nicht durchgesetzt hat, blieb die Estrada-Doktrin im wesentlichen auf eine historisch-politische Rolle beschrankt.“
[1]
- Georg Dahm
,
Jost Delbruck
,
Rudiger Wolfrum
:
Volkerrecht
, Band 1, Teil 1. 2. Auflage 1988, de Gruyter. (Delbruck und Dahm waren damals Direktoren des Instituts fur Internationales Recht an der Universitat Kiel;
S. 198
)
- ↑
Die konkludente Anerkennung im Volkerrecht
, Seite 58