Die
Erbschaftsteuer
(auch
Erbschaftssteuer
, insbesondere in Osterreich und der Schweiz) besteuert den Ubergang von Vermogenswerten einer verstorbenen
naturlichen Person
an den
Erben
; die normalerweise mit ihr gleichlaufende
Schenkungsteuer
besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.
Im Gegensatz zu
naturlichen Personen
kommt bei
juristischen Personen
keine Erbschaftsteuer zur Anwendung, da juristische Personen nicht sterben.
Die Erbschaftsteuer kann als
Nachlasssteuer
erhoben werden, wo sie ohne Berucksichtigung der personlichen Verhaltnisse der Erben unmittelbar den
Nachlass
besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Von den meisten anderen Landern wie auch in
Deutschland
und in fast allen
Kantonen
der
Schweiz
wird sie als
Erbanfallsteuer
erhoben, in
Liechtenstein
jedoch sowohl als Nachlass- als auch als Erbanfallsteuer. Bei der
Erbanfallsteuer
ist der Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber. In
Osterreich
wird keine Erbschaftsteuer erhoben.