Erbschaftsteuer

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Der Anteil der 1 % und 10 % der großten vererbten Vermogen am gesamten vererbten Vermogen in Frankreich (1919?1994). Daten von Thomas Piketty .

Die Erbschaftsteuer (auch Erbschaftssteuer , insbesondere in Osterreich und der Schweiz) besteuert den Ubergang von Vermogenswerten einer verstorbenen naturlichen Person an den Erben ; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.

Im Gegensatz zu naturlichen Personen kommt bei juristischen Personen keine Erbschaftsteuer zur Anwendung, da juristische Personen nicht sterben.

Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berucksichtigung der personlichen Verhaltnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Von den meisten anderen Landern wie auch in Deutschland und in fast allen Kantonen der Schweiz wird sie als Erbanfallsteuer erhoben, in Liechtenstein jedoch sowohl als Nachlass- als auch als Erbanfallsteuer. Bei der Erbanfallsteuer ist der Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber. In Osterreich wird keine Erbschaftsteuer erhoben.

Nationale Erbschaftsteuer

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Internationales und sonstiges auslandisches Erbschaftsteuerrecht

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Wiktionary: Erbschaftsteuer  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen