Erasmus von Manteuffel-Arnhausen
, auch
Manduuel
, (* um
1475
in
Arnhausen
in
Pommern
; †
27. Januar
1544
in
Bast
) war der letzte
Bischof
von
Cammin
vor der Einfuhrung der
Reformation
in Pommern.
Manteuffel entstammte vaterlicherseits der pommerschen Adelsfamilie
Manteuffel
. Sein Vater war der herzogliche Rat
Eghard von Manteuffel
, seine Mutter Gertrud eine geborene
von Borcke
. Manteuffel erschien bereits 1491 im Besitz einer Vikarie an der
Marienkirche zu Polzin
.
Spater studierte an den Universitaten
Greifswald
,
Leipzig
und
Bologna
, wo er 1503 den akademischen Grad eines
Lizentiaten
der Rechte erwarb. Noch im gleichen Jahr wurde er Dekan am Kollegialkapitel der Marienkirche.
Um 1504 trat er in den Dienst des Herzogs
Bogislaw X.
von Pommern. Um 1509 wurde er Lehrer und Reisebegleiter von dessen altestem Sohn,
Georg I.
(1493?1531). Manteuffel erhielt
Kanonikate
in
Stettin
und
Cammin
. Spater wurde er, neben seiner Tatigkeit als herzoglicher Rat,
Archidiakon
von
Pasewalk
.
Der Bischof von
Cammin
,
Martin Carith
, setzte Erasmus von Manteuffel 1518 als seinen
Koadjutor
ein. Die teuer erkaufte Bestatigung durch Papst
Leo X.
? Manteuffel musste sich gegen den Konkurrenten Graf
Wolfgang von Eberstein
durchsetzen ? erfolgte 1519. Nachdem Bischof Carith 1521 verstorben war, trat Manteuffel 1522 dessen Nachfolge an.
Bereits in seinen ersten Amtsjahren als Bischof wurde Manteuffel mit der reformatorischen Bewegung in Pommern konfrontiert. Er lehnte die
lutherische Lehre
strikt ab und forderte von Bogislaw X. die Durchfuhrung des
Wormser Edikts
. Er fand jedoch bei Bogislaw X. und Georg I. wenig Gehor. Auch nach dem Tod Bogislaws X. gelang es ihm nicht, dessen Nachfolger umzustimmen. Diese votierten auf dem Landtag zu
Treptow an der Rega
im Dezember 1534 vielmehr fur die reformatorischen Neuerungen, wogegen Manteuffel Einspruch erhob. Nach einer Unterredung mit Herzog
Barnim IX.
schien Manteuffel der Einfuhrung der von
Johannes Bugenhagen
ausgearbeiteten
Kirchenordnung
zustimmen zu wollen. Nach einer erbetenen Bedenkzeit verweigerte er 1535 jedoch unter Hinweis auf seine
Reichsunmittelbarkeit
als Bischof von Cammin seine Zustimmung. Er verklagte die Herzoge beim
Reichskammergericht
.
Im Jahr 1541 sollte die 1532 zwischen den Herzogen
Philipp I.
und
Barnim IX.
vorgenommene Landesteilung rechtlich geregelt werden. Dazu wurde der Bischof aufgefordert, die Augsburger Konfession (
Confessio Augustana
, 1530) anzuerkennen, die romischen Zeremonien aufzugeben, auf die Besetzung der Pralaturen und Kanonikerstellen und auch auf die Reichsunmittelbarkeit zu verzichten. Wieder lehnte der Bischof nach einer langeren Bedenkzeit 1542 ab, unterstutzt von den Stiftsstanden und der Stadt
Kolberg
. Durch Erlasse versuchte er, den
katholischen Glauben
wenigstens im Gebiet des Stifts von Cammin, wo er Landesherr war, zu erhalten. Doch mit ihrem Erbvertrag von Stettin von 1541 hatten die Herzoge die Handlungsmoglichkeiten des Bischofs betrachtlich eingeschrankt. Dem kirchenpolitischen Druck war Manteuffel nicht gewachsen.
Im Januar 1544 starb Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen in seinem Jagdschloss in
Bast
bei Koslin an einen Schlaganfall. Seine Beisetzung fand in der
Marienkirche
zu
Polzin
statt
Anmerkung
, einem alten Manteuffelschen Besitz. Auf seinem Kenotaph ist zu lesen:
Anno 1544 Am Sondage nach S. Paulus Bockeringe is in Godt entslapen der hochwerdiger in Godt Vatter unde Herr Herr Erasmus Manduvel Bischop tho Cammin, dam der IIIeinige Godt durch Christo sinen Son gnedig und barmhertig si. Amen.
Und weiter:
Wo woll Wir hier liegen un verwesen. An sin doch arme Sunder gewesen. So loben wir doch ein ewig Leven. Welch us in Christo is gegeben.
Sein Nachfolger, der verheiratete herzoglich stettinische Kanzler
Bartholomaus Suawe
, verzichtete beim Amtsantritt zugunsten der Herzoge auf die Reichsunmittelbarkeit. Er machte damit den Weg frei zur Einfuhrung der reformatorischen pommerschen Kirchenordnung und wurde so der erste evangelische Bischof des Bistums Cammin.
Andere Quellen weisen St. Michaelis (
Ko?cioł ?w. Michała Archanioła
) in
Korlin
als letzte Ruhestatte des Bischofs aus:
- Georg Schmidt
:
Die Familie v. Manteuffel - Stamm Polzin und Arnhausen des pommerschen Geschlechts.
Kommissionsverlag J. A. Stargardt, Berlin 1915, S. 27.
- Roxane Berwinkel:
Weltliche Macht und geistlicher Anspruch. Die Hansestadt Stralsund im Konflikt um das Augsburger Interim (Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel).
Walter de Gruyter, 2008,
ISBN 978-3-05-006119-1
, S. 198.
- Norbert Buske
:
Pommersche Kirchengeschichte in Daten.
Helms, Schwerin 2003,
ISBN 3-935749-17-1
.
- Norbert Buske:
Die pommersche Kirchenordnung Johannes Bugenhagen 1535.
Berlin 1985.
- Hellmuth Heyden
:
Kirchengeschichte Pommerns
. 2. Band. Koln 1957 u.o.
- Johannes Hinz
:
Pommern Lexikon
. Wurzburg 2001,
ISBN 3-88189-394-6
, S. 205.
- Georg Schmidt
:
Die Familie v. Manteuffel - Stamm Polzin und Arnhausen des pommerschen Geschlechts
. Kommissionsverlag J. A. Stargardt, Berlin 1915.
- Bernhard Stasiewski
:
Erasmus von Manteuffel.
In:
Neue Deutsche Biographie
(NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959,
ISBN 3-428-00185-0
, S. 553 f. (
Digitalisat
).
- Martin Wehrmann
:
Erasmus, Bischof von Cammin
.
In:
Allgemeine Deutsche Biographie
(ADB). Band 48, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 383 f.