Erasmus von Manteuffel-Arnhausen

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Statue des Erasmus von Manteuffel, Bad Polzin

Erasmus von Manteuffel-Arnhausen , auch Manduuel , (* um 1475 in Arnhausen in Pommern ; † 27. Januar 1544 in Bast ) war der letzte Bischof von Cammin vor der Einfuhrung der Reformation in Pommern.

Leben und Leistungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Marienkirche (Połczyn-Zdroj): Darstellung des Erasmus v. Manteuffel

Manteuffel entstammte vaterlicherseits der pommerschen Adelsfamilie Manteuffel . Sein Vater war der herzogliche Rat Eghard von Manteuffel , seine Mutter Gertrud eine geborene von Borcke . Manteuffel erschien bereits 1491 im Besitz einer Vikarie an der Marienkirche zu Polzin .

Spater studierte an den Universitaten Greifswald , Leipzig und Bologna , wo er 1503 den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechte erwarb. Noch im gleichen Jahr wurde er Dekan am Kollegialkapitel der Marienkirche.

Kenotaph des Erasmus v. Manteuffel in der Marienkirche zu Polzin

Um 1504 trat er in den Dienst des Herzogs Bogislaw X. von Pommern. Um 1509 wurde er Lehrer und Reisebegleiter von dessen altestem Sohn, Georg I. (1493?1531). Manteuffel erhielt Kanonikate in Stettin und Cammin . Spater wurde er, neben seiner Tatigkeit als herzoglicher Rat, Archidiakon von Pasewalk .

Der Bischof von Cammin , Martin Carith , setzte Erasmus von Manteuffel 1518 als seinen Koadjutor ein. Die teuer erkaufte Bestatigung durch Papst Leo X. ? Manteuffel musste sich gegen den Konkurrenten Graf Wolfgang von Eberstein durchsetzen ? erfolgte 1519. Nachdem Bischof Carith 1521 verstorben war, trat Manteuffel 1522 dessen Nachfolge an.

Bereits in seinen ersten Amtsjahren als Bischof wurde Manteuffel mit der reformatorischen Bewegung in Pommern konfrontiert. Er lehnte die lutherische Lehre strikt ab und forderte von Bogislaw X. die Durchfuhrung des Wormser Edikts . Er fand jedoch bei Bogislaw X. und Georg I. wenig Gehor. Auch nach dem Tod Bogislaws X. gelang es ihm nicht, dessen Nachfolger umzustimmen. Diese votierten auf dem Landtag zu Treptow an der Rega im Dezember 1534 vielmehr fur die reformatorischen Neuerungen, wogegen Manteuffel Einspruch erhob. Nach einer Unterredung mit Herzog Barnim IX. schien Manteuffel der Einfuhrung der von Johannes Bugenhagen ausgearbeiteten Kirchenordnung zustimmen zu wollen. Nach einer erbetenen Bedenkzeit verweigerte er 1535 jedoch unter Hinweis auf seine Reichsunmittelbarkeit als Bischof von Cammin seine Zustimmung. Er verklagte die Herzoge beim Reichskammergericht .

Im Jahr 1541 sollte die 1532 zwischen den Herzogen Philipp I. und Barnim IX. vorgenommene Landesteilung rechtlich geregelt werden. Dazu wurde der Bischof aufgefordert, die Augsburger Konfession ( Confessio Augustana , 1530) anzuerkennen, die romischen Zeremonien aufzugeben, auf die Besetzung der Pralaturen und Kanonikerstellen und auch auf die Reichsunmittelbarkeit zu verzichten. Wieder lehnte der Bischof nach einer langeren Bedenkzeit 1542 ab, unterstutzt von den Stiftsstanden und der Stadt Kolberg . Durch Erlasse versuchte er, den katholischen Glauben wenigstens im Gebiet des Stifts von Cammin, wo er Landesherr war, zu erhalten. Doch mit ihrem Erbvertrag von Stettin von 1541 hatten die Herzoge die Handlungsmoglichkeiten des Bischofs betrachtlich eingeschrankt. Dem kirchenpolitischen Druck war Manteuffel nicht gewachsen.

Im Januar 1544 starb Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen in seinem Jagdschloss in Bast bei Koslin an einen Schlaganfall. Seine Beisetzung fand in der Marienkirche zu Polzin statt Anmerkung , einem alten Manteuffelschen Besitz. Auf seinem Kenotaph ist zu lesen: Anno 1544 Am Sondage nach S. Paulus Bockeringe is in Godt entslapen der hochwerdiger in Godt Vatter unde Herr Herr Erasmus Manduvel Bischop tho Cammin, dam der IIIeinige Godt durch Christo sinen Son gnedig und barmhertig si. Amen. Und weiter: Wo woll Wir hier liegen un verwesen. An sin doch arme Sunder gewesen. So loben wir doch ein ewig Leven. Welch us in Christo is gegeben.

Sein Nachfolger, der verheiratete herzoglich stettinische Kanzler Bartholomaus Suawe , verzichtete beim Amtsantritt zugunsten der Herzoge auf die Reichsunmittelbarkeit. Er machte damit den Weg frei zur Einfuhrung der reformatorischen pommerschen Kirchenordnung und wurde so der erste evangelische Bischof des Bistums Cammin.

Anmerkungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Andere Quellen weisen St. Michaelis ( Ko?cioł ?w. Michała Archanioła ) in Korlin als letzte Ruhestatte des Bischofs aus:

  • Georg Schmidt : Die Familie v. Manteuffel - Stamm Polzin und Arnhausen des pommerschen Geschlechts. Kommissionsverlag J. A. Stargardt, Berlin 1915, S. 27.
  • Roxane Berwinkel: Weltliche Macht und geistlicher Anspruch. Die Hansestadt Stralsund im Konflikt um das Augsburger Interim (Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel). Walter de Gruyter, 2008, ISBN 978-3-05-006119-1 , S. 198.

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vorganger Amt Nachfolger
Martin Karith Bischof von Cammin
1521?1544
Bartholomaus Swawe