Die vermehrte
Einwanderung aus der Turkei in die Bundesrepublik Deutschland
setzte Anfang der 1960er Jahre zunachst als
Arbeitsmigration
mit offenem Zeithorizont ein. Begrundet wurde sie durch die Unterzeichnung des
Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Turkei
am 30. Oktober 1961, nachdem 1958 erstmals
ungefahr 150 junge Turken
zur Berufsausbildung nach Deutschland gekommen waren. Heute leben Einwanderer aus der Turkei teils bereits in vierter Generation in Deutschland.
1960 gab es nicht einmal 1500
Turken in der Bundesrepublik
.
[1]
Traditionell hielten sich die meisten von ihnen als Studenten oder Kaufleute in Deutschland auf, weshalb viele keinen dauerhaften Aufenthalt im Sinn hatten. Dementsprechend und zusatzlich durch Kriegszeiten bedingt schwankend stellen sich auch die Zahlen zur turkischen Wohnbevolkerung Deutschlands in den Jahren zuvor dar:
[2]
- 1878:
00
41
- 1893:
0
198
- 1917: 2046
- 1925: 1164
- 1933:
0
585
- 1938: 3310
- 1945:
00
79
Ab 1961 bekamen turkische Arbeitssuchende die Moglichkeit, sich von deutschen Unternehmen anwerben zu lassen, auf der Grundlage des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Turkei betraf dies 678.702 Manner und 146.681 Frauen, also insgesamt 825.383 Menschen, als turkische
Gastarbeiter
.
[3]
In diesem Kontingent waren von Anfang an auch
Kurden
enthalten, die sich erst spater von
ethnischen
Turken
in Deutschland abgrenzten.
[4]
Wahrend der
Wirtschaftswunderzeit
bestand in Deutschland eine Arbeitskrafteknappheit. Zunachst schloss die Bundesregierung
Anwerbeabkommen mit Italien (1955)
,
Spanien
und
Griechenland (1960)
. Die Initiative fur diese Abkommen ging jedoch von den Entsendelandern aus. Diese erhofften sich durch die Entsendung ihrer Arbeitskrafte eine Losung eigener wirtschaftlicher und sozialer Probleme. Sie wollten ihre aus der westdeutschen Exportstarke erwachsenen Devisenschwierigkeiten losen, die heimische Arbeitslosigkeit reduzieren oder die ohnedies im Gang befindliche Emigration im Bereich der qualifizierteren Arbeiter kanalisieren und wenigstens deren Abwanderung verhindern.
Die Bundesrepublik hatte wiederum ein Interesse daran, dass Handelspartner als solche erhalten blieben und nicht durch ihre Bilanzdefizite am Handel mit Deutschland gehindert waren. Innenpolitische Motive kamen hinzu. Alt-Bundeskanzler
Helmut Schmidt
außerte sich 2009 kritisch uber die damalige Anwerbungspolitik:
- ?Im Grunde genommen ging es ihm [dem damaligen Wirtschaftsminister
Ludwig Erhard
] darum, durch Anwerbung auslandischer Arbeitskrafte das Lohnniveau niedrig zu halten. Mir ware stattdessen lieber gewesen, die deutschen Lohne waren gestiegen.“
[5]
Mitten in der Ara des Wirtschaftswunders schloss die Bundesrepublik 1961 ein entsprechendes Abkommen mit der Turkei. Das Abkommen kam auf Druck der Turkei zustande.
Anton Sabel
, Prasident der Bundesanstalt fur Arbeitsvermittlung (Vorlaufer der Bundesagentur fur Arbeit), außerte am 26. September 1960, arbeitsmarktpolitisch sei eine Vereinbarung uber eine Anwerbung turkischer Arbeitnehmer in keiner Weise notwendig, allerdings konne er nicht beurteilen, ?wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der turkischen Regierung verschließen kann, da die Turkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.“
[6]
Zunachst verhandelte die Bundesregierung zuruckhaltend, da die große kulturelle Differenz zur Turkei als problematisch angesehen wurde. Zunachst war nicht daran gedacht, dass die als ?Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitskrafte dauerhaft in Deutschland bleiben sollten.
Arbeitgeber in der Bundesrepublik meldeten ihren Arbeiterbedarf als ?Anforderungen“ uber eine deutsche Verbindungsstelle in
Istanbul
an die Auslandsabteilung der turkischen Anstalt fur Arbeit und Arbeitsvermittlung
IIBK
, die ihrerseits wiederum eine vorselektierte Auswahl an Arbeitern an die deutsche Verbindungsstelle zur weiteren Prufung entsandte. Neben diesem Prozedere gab es noch eine zweite Gruppe Anforderungen, die personenbezogen waren und ohne Prufungen in der deutschen Verbindungsstelle vonstattengingen.
Bewerber fur die Arbeit in der Bundesrepublik unterlagen bei ihrer Registrierung bei der IIBK, wenn nicht ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand sie schon von vornherein von der Vermittlung ausschloss, bestimmten Altersgrenzen. Diese lagen fur qualifizierte Krafte zuletzt bei 40 Jahren, fur weibliche Arbeiter bei 45, Bergmanner durften hochsten 35 Jahre alt sein und fur unqualifizierte Krafte war das 30. Lebensjahr die Grenze.
[7]
Fur die Vorstellung zur Registrierung waren ein Lichtbild, ein Personalausweis, ein adressiertes und frankiertes Briefkuvert und moglichst Zeugnisse, Bescheinigungen sowie Angaben uber die Berufsqualifikation mitzubringen. Insgesamt bewarben sich so zwischen 1961 und 1973 uber 2,6 Millionen Menschen um einen Arbeitsplatz in der Bundesrepublik.
[8]
Wer von der IIBK fur die Vorstellung bei der deutschen Verbindungsstelle in Istanbul ausgewahlt worden war, musste dort noch zwei Abteilungen und funfzehn Prufungen der deutschen Behorde durchlaufen. Die erste Abteilung uberprufte die Vermittlung durch das IIBK. Zunachst versuchte man die berufliche Eignung und Qualifikation genauer zu bewerten: in diesem Zusammenhang gab es Lese- und Schreibtests, Uberprufung des beruflichen Wissensstandes mittels eines Dolmetschers oder vor Ort bei der praktischen Arbeit in einem Unternehmen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der ersten Verbindungsstellenabteilung folgte eine umfangreiche Gesundheitsprufung.
Die meisten Arbeitsmigranten wurden von Istanbul aus in Sonderzugen in die Bundesrepublik gebracht. Die wahrend der gesamten 1960er Jahre zunachst uber Griechenland fuhrende Route bedeutete fur die Arbeiter eine mindestens funfzigstundige Fahrt. Ab den 1970er Jahren gab es dann eine direktere Einreisemoglichkeit uber Bulgarien.
Eine zweite Phase der Einwanderung ist in der Zeit nach dem alle
Vertragslander
betreffenden allgemeinen
Anwerbestopp
am 23. November 1973 zu sehen, in der ein verstarkter
Familiennachzug
erfolgte.
Bereits Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre war bei turkischen genauso wie bei Gastarbeitern anderer Herkunft Familiennachzug zu beobachten. Hierdurch mehrten sich in der deutschen Diskussion die Zweifel an einer sinnvollen Kosten-Nutzen-Abwagung bezuglich der Beschaftigung auslandischer Arbeitnehmer sowie die Angst vor sozialen Konflikten.
[9]
Der als Reaktion darauf zu verstehende Anwerbestopp am 23. November 1973 und die damit einhergehende Regelung, Einwanderung in die Bundesrepublik nur noch im Zusammenhang mit Eheschließung oder Familienzusammenfuhrung zuzulassen, lost Angste bezuglich eventuell folgender, noch strengerer Maßnahmen aus. Dies verhinderte die beabsichtigte Konsolidierung der Auslanderzahlen und fuhrte stattdessen zu einem deutlichen Anstieg insbesondere der turkischen Wohnbevolkerung in Deutschland.
Der Migrationswissenschaftler
Karl-Heinz Meier-Braun
bemerkte hierzu:
- ?Der Anwerbestop forderte den Familiennachzug [...] geradezu heraus. Das gilt auch fur eine Maßnahme aus dem Jahre 1975, als die Kindergeldsatze fur auslandische Kinder, die im Heimatland geblieben waren, gekurzt wurden. Die Statistik zeigt deutlich, wie die Zahl der Zuzuge durch diese beiden Maßnahmen angestiegen ist.“
[9]
Helmut Schmidt
, seinerzeit Bundeskanzler, erganzte diesbezuglich im Jahr 2009:
- ?Ich habe die weitere Zuwanderung von Auslandern gestoppt, ganz leise, weil ich keine Auslanderfeindlichkeit provozieren wollte. [...] Erst haben wir die Anwerbung aufgehoben, dann haben wir die Ruckkehr in die Heimatlander erleichtert, so dass wir am Ende meiner Regierungszeit [1982] nur genauso viele Auslander hatten wie am Anfang. Zu Zeiten von Helmut Kohl hat sich die Zahl spater verdoppelt.“
[5]
Die instabile politische Lage in der
Turkei
Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre fuhrte zu einer weiteren Einwanderung durch asylsuchende
Asylbewerber
, bisweilen begunstigt durch familiare Bindungen zur ersten Einwanderergeneration, deren endgultige Niederlassung in der
Bundesrepublik
um diese Zeit allmahlich ihren Abschluss fand.
Mit der 11. Anderungsverordnung zur Durchfuhrungsverordnung zum Auslandergesetz, die am 1. Juli 1980 verabschiedet wurde, wurde die Einreise von Turken zum 1. Oktober 1980 wieder visumspflichtig. Die Bundesregierung nannte als Begrundung, es habe ?sich gezeigt, daß turkische Staatsangehorige zunehmend als ,Touristen' in der verdeckten Absicht der Arbeitsaufnahme einreisen und haufig in der Bundesrepublik Deutschland aussichtslose Asylverfahren betreiben, um wahrend der Dauer der Verfahren hier leben und arbeiten zu konnen“, und die Befreiung von der Sichtvermerkspflicht ließe sich ?unter diesen Umstanden nicht langer aufrechterhalten“.
[10]
Ein
Militarputsch in der Turkei
am 12. September 1980 bewirkte eine neue Einwanderungswelle, die sich wiederum stark auf die demographische Struktur der in Deutschland lebenden Turken auswirkte. Wahrend die turkische Einwanderergesellschaft bis dahin bedingt durch die starke Arbeitsmigration der 1960er und fruhen 1970er Jahre mit Ausnahme einer Anzahl miteingewanderter Kunstler und Intellektueller im Wesentlichen doch eine Arbeitergesellschaft geblieben war, fuhrten die politischen Verhaltnisse in der Turkei nun auch zur verstarkten Einwanderung Angehoriger der intellektuellen Schicht als politische Fluchtlinge.
[11]
Diese neuerliche Einwanderungswelle fuhrte in den 1980er Jahren auch zu zunehmender Fremdenfeindlichkeit; auch zahlreiche Medien und Politiker vertraten die Ansicht, die turkische Einwanderung fuhre zu Problemen und die Integration der Turken sei in dieser Zahl nicht moglich.
[12]
Vor diesem Hintergrund ? ahnliche Plane hatte wie oben erwahnt auch der SPD-Kanzler Helmut Schmidt einige Jahre zuvor verfolgt ? sind die Uberlegungen der Bundesregierung in den 1980er Jahren zu verstehen. Zu Beginn seiner Amtszeit plante der damalige Bundeskanzler
Helmut Kohl
eine massive ?Ruckfuhrung“ der Turken aus Deutschland. Wie aus einem geheimen Gesprachsprotokoll vom 28. Oktober 1982 hervorgeht, außerte Kohl, es sei notwendig, die Zahl der Turken um 50 Prozent zu reduzieren. Denn es sei fur Deutschland unmoglich, die Turken in ihrer gegenwartigen Zahl zu assimilieren. Deutschland habe kein Problem mit der Integration anderer Einwanderer aus Europa oder aus Sudostasien, aber die Turken kamen aus einer sehr andersartigen Kultur. In einer
Infas
-Umfrage pladierten im Jahr 1982 58 Prozent der Deutschen dafur, die Zahl der Auslander zu verringern. Kohl wollte die Sozialversicherungsbeitrage der turkischen Gastarbeiter kapitalisieren und bot eine Abfindung. Das Programm aus Abschiedsgeld von 10.500 D-Mark und Auszahlung der Rentenversicherungsbeitrage war nicht erfolgreich. Nur etwa 100.000 Turken kehrten in die Turkei zuruck.
[13]
Das
schleswig-holsteinische
Oberlandesgericht in
Schleswig
stellte 1995 fest, dass Kurden aus den turkischen Gebieten, fur die Kriegsrecht gilt, grundsatzlich als
Asylberechtigte
anerkannt werden sollten.
[14]
In den folgenden Jahren sind aus multiplen Grunden weitere Einwanderer aus der Turkei nach Deutschland gekommen. Die einem damals vorhandenen gesellschaftlichen Konsens folgende
[15]
finanzielle Forderung
der Remigration von Auslandern zwischen 1983 und 1984
[16]
durch die
Regierung
unter
Helmut Kohl
fuhrte hinsichtlich einer Ruckkehr von Turken in die Turkei zu keinem zahlenmaßig signifikanten Ergebnis,
[15]
wurde aber kritisiert, weil sie vorhandene
fremdenfeindliche
und
rassistische
Ressentiments fordere. Anfang der 1990er Jahre kam es zu einer Serie rassistischer Brandanschlage, die auch turkische Einwandererfamilien betrafen, etwa den
Mordanschlag von Molln
(1992) oder den
Mordanschlag von Solingen
(1993), ebenso kam es 2000 bis 2006 zu einer terroristischen
Mordserie
des neonazistischen
Nationalsozialistischen Untergrunds
an vorwiegend turkischstammigen Burgern.
Unter der
rot-grunen Bundesregierung
wurden ab 1998 die Voraussetzungen fur eine
Einburgerung
gelockert und das deutsche Staatsburgerschaftsrecht durch Elemente des
ius soli
erganzt (in Deutschland geborene Kinder auslandischer Eltern erhalten die Option auf die
deutsche Staatsburgerschaft
), so dass in der Folge die Zahl der Einburgerungen turkischer Einwanderer wuchs. Heute ist die Zuwanderung aus der Turkei nach Deutschland deutlich geringer als in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren: Die Anzahl der Zuzuge der Turken hat sich seit 1991 mehr als halbiert, seit 2006 lag sie unter der Zahl der Fortzuge.
[17]
2015 gab es erstmals wieder eine leichte Netto-Zuwanderung.
[18]
Dies hangt unter anderem mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und dem nachlassenden Bevolkerungswachstum in der Turkei zusammen. Nach dem
Putschversuch 2016
stiegen die Zahlen wieder an. Die Antragssteller aus der Turkei lagen 2019 und 2020 insgesamt an vierter Stelle.
[19]
[20]
Ende 2006 lebten nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes
insgesamt 6,75 Mio.
Auslander
in Deutschland. Davon waren u. a.:
- 1.739.000 Turken,
- 0.
535.000
Italiener
,
- 0.
362.000
Polen
,
- 0.
317.000 Serben und Montegrinern,
- 0.
304.000
Griechen
und
- 0.
228.000 Kroaten.
[21]
Dabei wurden nur Menschen gezahlt, die ausschließlich die turkische Staatsangehorigkeit besitzen. In der Zahl ?1,739 Millionen“ sind Menschen mit doppelter Staatsangehorigkeit ebenso wenig enthalten wie
Turkischstammige
, die ausschließlich die deutsche Staatsangehorigkeit besitzen (so genannte Deutsche mit
Migrationshintergrund
). Andererseits werden hier Kurden mitgezahlt, die ausschließlich turkische Staatsangehorige sind.
2015 lebten in Deutschland 11,453 Mio. Personen ?
mit
eigener Migrationserfahrung“ (14,1 % der Bevolkerung), davon waren u. a.:
- 1.364.000 aus der Turkei (11,9 % der Immigranten)
- 1.334.000 aus Polen (11,6 %)
- 0.
957.000 aus Russland (8,4 %)
- 0.
737.000 aus Kasachstan (6,4 %)
- 0.
547.000 aus Rumanien (4,8 %)
- 0.
442.000 aus Italien (3,9 %)
- 0.
257.000 aus Griechenland (2,2 %)
- 0.
255.000 aus Kroatien (2,2 %)
- 0.
212.000 aus der Ukraine (1,9 %)
- 0.
202.000 aus dem Kosovo (1,8 %)
- 0.
769.000 aus unbestimmten Staaten oder ohne Angabe (6,7 %)
Die Zahlen von 2015 sind deshalb niedriger als jene von 2006, da 5,665 Mio. Personen ?
ohne
eigene Migrationserfahrung“ (also in Deutschland geborene) nicht enthalten sind. Davon sind:
- 1.342.000 Auslander
- 0.
478.000 Eingeburgerte
- 3.845.000 als Deutsche geborene (mit ein- oder beidseitigem Migrationshintergrund)
- Quelle: Bevolkerung mit Migrationshintergrund ? Ergebnisse des Mikrozensus 2015
[22]
In den letzten Jahren traten immer mehr turkischstammige Personen in die deutsche Offentlichkeit, etwa in der Literatur (
Feridun Zaimoglu
), dem Film (
Fatih Akin
), der Popularkultur (
Bulent Ceylan
,
Kaya Yanar
), dem Sport (
Mesut Ozil
) oder der Politik, so wurden 2010 mit
Aygul Ozkan
und 2011 mit
Bilkay Oney
die ersten turkischstammigen Ministerinnen in deutschen Landesregierungen ernannt.
- Irmgard Ackermann:
Turken deutscher Sprache. Berichte, Erzahlungen, Gedichte.
Munchen 1984,
ISBN 3-423-10311-6
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- Hasan Cil:
Anfange einer Epoche
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- Andreas Goldberg, Dirk Halm, Faruk ?en:
Die deutschen Turken.
ISBN 3-8258-8232-2
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- Andreas Goldberg, Faruk ?en:
Deutsche Turken ? Turkische Deutsche?
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- Annemarie von der Groeben:
Yıldız und Aytekin. Die zweite Generation erzahlt.
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- Karin Hunn:
?Nachstes Jahr kehren wir zuruck...“ ? Die Geschichte der turkischen Gastarbeiter in der Bundesrepublik
. Wallstein Verlag, Gottingen 2005,
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- Petra Kappert
, Ruth Haerkotter, Ingeborg Boer:
Turken in Berlin 1871?1945
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- Heike Knortz
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Diplomatische Tauschgeschafte ? ≫Gastarbeiter≪ in der westdeutschen Diplomatie und Beschaftigungspolitik 1953 - 1973
. Bohlau Verlag, Koln / Weimar / Wien 2008,
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(Auszug bei google books)
- Stefan Zeppenfeld:
Vom Gast zum Gastwirt?
Turkische Arbeitswelten in West-Berlin, Wallstein Verlag, Gottingen 2021,
ISBN 978-3-8353-5022-9
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Leben in Deutschland (26): Wie man in Deutschland fremd ist.
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Turkische Frauen: Die Opferrolle hat ausgedient.
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@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.navend.de
auf
navend.de
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In: Karl-Heinz Meier-Braun, Martin A. Kilgus (Hrsg.):
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