Einvernehmen

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Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff . Die Bezeichnung ist teilweise gleichbedeutend mit Einverstandnis .

Zivilrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nach der herkommlichen Terminologie wird im Zivilrecht die vorherige Zustimmung als Einwilligung , die nachtragliche als Genehmigung bezeichnet, vgl. im deutschen Recht § 183 BGB ; daneben kommt in einigen Vorschriften ( § 117 , § 180 BGB, § 1908b BGB) der Begriff Einverstandnis vor. Nicht-fachsprachlich kann dies auch als Einvernehmen bezeichnet werden.

In neueren Vorschriften hat auch der Begriff des Einvernehmens im Sinne des Verwaltungsrechts Eingang ins Zivilrecht gefunden. So ist im Familienrecht beim Recht der elterlichen Sorge festgelegt, dass in allen diesbezuglichen Fragen Einvernehmen anzustreben ist (§ § 1626  ff. und § § 1687  ff. BGB), ahnlich auch im Eherecht in § 1356 BGB. Entsprechende Regelungen gibt es auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , in der Zivilprozessordnung [1] und in neueren Verbraucherschutzvorschriften.

Verwaltungsrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen, dass vor einem Rechtsakt das Einverstandnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan , Behorde ) vorliegen muss. Ein typischer Fall ist das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch, das in einem Baugenehmigungsverfahren durch den Gemeinderat erteilt wird.

Ist dagegen eine Entscheidung lediglich im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen, so bedeutet dies, dass dieser Stelle lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ohne dass ein Einverstandnis erforderlich ware. Die Stellungnahme muss aber wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Uberlegungen einbezogen werden.

Ein Verwaltungsakt , der ohne das erforderliche Einvernehmen oder Benehmen einer anderen Behorde erlassen wurde, ist zwar rechtswidrig , jedoch nicht schon allein deshalb nichtig ( § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG ). Die Fehlerhaftigkeit kann geheilt werden, wenn die versaumte Mitwirkung der anderen Behorde nachgeholt wird ( § 45 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG).

Strafrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverstandnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren ) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverstandnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeintrachtigung lediglich rechtfertigend . Das Einverstandnis muss nach außen hin nicht geaußert werden, es reicht der innere einverstandliche Wille des Betroffenen aus.

Ein vorhandenes, dem Tater hingegen nicht bekanntes, Einverstandnis schließt einen moglichen ( untauglichen ) Versuch bei Vorliegen eines subjektiven Tatvorsatzes nicht aus.

Beispiele, in denen die nachfolgend genannten Tatbestandsmerkmale bereits durch tatbestandsausschließendes Einverstandnis nicht erfullt sein konnen, sind insbesondere:

  • ?(widerrechtlich) eindringt“, ?ohne Befugnis“ beim Hausfriedensbruch; § 123 StGB
  • ?notigen“ bei der (sexuellen) Notigung, Erpressung; § 177 , § 240 , § 253 StGB
  • ?der Freiheit berauben“ bei der Freiheitsberaubung; § 239 StGB
  • ?wegnehmen“, ?rechtswidrig zuzueignen“ bei Diebstahl, Raub; § 242 ff., § 249 ff. StGB
  • ?gegen den Willen des Berechtigen“ beim unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs; § 248b StGB

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Einvernehmen  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
Wiktionary: Einverstandnis  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Wichtige Gesetze des Kindschaftsrechts ( Memento des Originals vom 22. Januar 2009 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.pappa.com