Eidgenossisches Departement

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Die Eidgenossischen Departemente der Schweiz sind unmittelbar dem Bundesrat ( Regierung ) unterstehende, nach Sachgebieten gegliederte Verwaltungseinheiten auf Bundesebene ( Bundesverwaltung ).

Organisation [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Jedem der sieben Departemente ( Ministerien ) steht ein Bundesrat vor. Dazu kommt die Bundeskanzlei , geleitet vom Bundeskanzler , als Stabsstelle der Regierung. Die Direktoren der Bundesamter , also der Verwaltungsabteilungen, die den Departementen untergeordnet sind, wahlt der Gesamtbundesrat; auch die Staatssekretare, der Rustungschef, die beiden Vizekanzler, die Leitung der Finanzkontrolle und weitere Spitzenkrafte werden vom Gesamtbundesrat bestimmt. Sie sind aber in ihrer Arbeit dem entsprechenden Departementsvorsteher verantwortlich.

Die Bundesrate haben eine Doppelfunktion. Als Mitglieder der Regierung und damit im Kollegium sind sie gemeinsam verantwortlich fur die Regierungstatigkeit. Daruber hinaus fuhren sie ein Departement und vertreten dessen Aufgaben und Auftrage im Kollegium.

Bundesrate werden vom Parlament ins Kollegium und nicht in ein Departement gewahlt. Die Bundesrate machen die Verteilung der Departemente jeweils nach den Wahlen unter sich aus. Sie regeln auch die Stellvertretung.

Seit den Anfangen des Bundesstaates 1848 haben sich die Aufgaben stark erweitert und verandert, so wuchsen auch die Amter, einige wurden zusammengelegt oder aufgelost. Die Bundesverwaltung umfasst heute rund 38'000 Mitarbeiter. Die Anzahl Bundesrate und Departemente ist bis heute gleich geblieben. Verandert haben sich im Wandel der Zeit die Gewichtung und die Aufgabenbereiche der Departemente.

Die Bundesverwaltung gliedert sich in sieben Departemente:

Geschichte, Entwicklung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Helvetik fuhrte das Direktorium Ministerien, die aus besoldeten Berufsmagistraten bestanden. Die Bundesurkunde von 1832 (Rossi-Plan) sah vier Departemente vor ? des Ausseren, des Inneren, des Kriegs und der Finanzen. Die Kriegs- und Finanzdepartemente sollten von eidgenossischen Kommissionen verwaltet werden. Das departementale Organisationsprinzip sah vor, dass die Bundesratsmitglieder als Departementsvorsteher gewahlt wurden ? wie noch heute in Appenzell Innerrhoden . Sie hatten also die Departemente nicht unter sich verteilen konnen, wie es heute ublich ist.

Bei Grundung des Bundesstaats 1848 strebte man eine Verbindung zwischen Kollegial- und Departementalsystem an. Man ubernahm fur die Exekutive das in einigen radikalen Kantonen bereits bewahrte Regierungssystem. Dadurch erhielt der Bundesrat auch eine Doppelrolle. Die erste Bundesverfassung schrieb sowohl die Einteilung in Departemente als auch das neue Kollegium des Bundesrats fest, das als oberste leitende und vollziehende Gewalt unmittelbar mit der Verwaltung verknupft wurde.

Anfanglich stand das Kollegialsystem im Vordergrund. Die Departemente wurden wie heute von einem einzelnen Mitglied des Bundesrats geleitet. Doch damals waren die einzelnen Sachgeschafte einfach und uberschaubar, was die Zusammenarbeit des Bundesrats erleichterte. Mit der quantitativ und qualitativ wachsenden Aufgabenlast des Bundes hat kontinuierlich auch die Zahl der Bundesamter und damit der Umfang der Departemente zugenommen. Bereits mit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 wurden die Aufgabenbereiche des Bundes stark ausgeweitet, der Gliederung der Sachgeschafte in Spezialbereiche folgend (1873). Das Bundesratskollegium behielt zwar weiterhin die Entscheidungskompetenz, doch wuchs das politische Gewicht der Departemente.


Entwicklung der Eidgenossischen Departemente seit 1848 bis heute [1]

1848?1849
  
Politisches Departement
  
Departement des Innern
  
Justiz- und Polizei-
departement
  
Militar-
departement
  
Finanz-
departement
  
Handels- und Zolldepartement
  
Post- und Baudepartement
  
1848?1849

1860
           
Postdepartement

1860

1873
       
Finanz- und Zolldepartement

Eisenbahn- und Handels-
departement

Post- und Telegrafen-
departement

1873

1879
         
Handels- und Landwirtschafts-
departement

Post- und Eisenbahn-
departement

1879

1888

Departement des Aussern
       
Industrie- und Landwirtschafts-
departement
 
1888

1896

Politisches Departement
       
Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-
departement
 
1896

1915
         
Volkswirtschafts-
departement
 
1915

1963
           
Verkehrs- und Energie-
wirtschafts-
departement

1963

1979

Eidgenossisches Departement fur auswartige Angelegenheiten (EDA)

Eidgenossisches Departement des Innern (EDI)

Eidgenossisches Justiz- und Polizei-
departement (EJPD)

Eidgenossisches Militar-
departement (EMD)

Eidgenossisches Finanz-
departement (EFD)

Eidgenossisches Volkswirtschafts-
departement (EVD)

Eidgenossisches Verkehrs- und Energie-
wirtschafts-
departement (EVED)

1979

1998
     
Eidgenossisches Departement fur Verteidigung, Bevolkerungsschutz und Sport (VBS)
   
Eidgenossisches Departement fur Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

1998

2013

Eidgenossisches Departement fur Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

2013
heute EDA EDI EJPD VBS EFD WBF UVEK

Departemente der Kantone, Gemeinden [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den Kantonen gibt es ahnliche Verwaltungsabteilungen (Direktionen, Departemente), welche vorbereitende und vollziehende Aufgaben sowie die Beaufsichtigung untergeordneter Amtsstellen wahrnehmen und denen je ein Mitglied der Exekutive vorsteht. Die Kantone haben in der Regel zwischen funf und zehn solche Departemente.

Auf der Stufe der Gemeinden sind es die Ressorts der Gemeindeverwaltung, in der Westschweiz auch dicasteres, in der Italienischen Schweiz dicasteri genannt.

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Urs Altermatt : Die Schweizer Bundesrate. Ein biographisches Lexikon, Artemis und Winkler, Zurich 1991, 1992 (auch italienisch und franzosisch).
  • Dian Schefold: Volkssouveranitat und reprasentative Demokratie in der schweizerischen Regeneration, Helbing und Lichtenhahn, 1966.
  • Kurt Eichenberger: Der Staat der Gegenwart: Ausgewahlte Schriften, Helbing und Lichtenhahn, 1980.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Quellen: Urs Altermatt : Die Schweizer Bundesrate, Bundesverwaltung ( admin.ch ), HLS