Ehrwurdiger Diener Gottes
(
lat.
venerabilis Dei servus
) bzw.
ehrwurdige Dienerin Gottes
(
venerabilis Dei serva
) ist ein Ehrentitel der
romisch-katholischen Kirche
. Er wird verstorbenen Glaubigen zuerkannt, fur die in einem kirchenrechtlich geordneten Verfahren der sogenannte
heroische Tugendgrad
oder die Echtheit des
Martyriums
festgestellt wurde. Die Verleihung ist ein Verfahrensschritt im
Seligsprechungsprozess
und erfolgt allein auf der Grundlage der Uberprufung des Lebenswandels einer Person durch das
Dikasterium fur die Selig- und Heiligsprechungsprozesse
, ohne Prufung und Berucksichtigung etwaiger
Wunder
. Die Zuerkennung wird im Beisein des
Papstes
verkundet.
Ein
ehrwurdiger Diener Gottes
(kurz auch
Ehrwurdiger
[1]
oder
Verehrungswurdiger
[2]
) wird nicht durch Nennung in den
Orationen
der
Heiligen Messe
verehrt, verfugt aber bereits uber die sogenannte ?Ehre der Altare“, darf also in Gebeten und Gottesdiensten der Kirche genannt und von den Glaubigen offentlich um Furbitte angerufen werden. Seine Verehrung und die Nachahmung seines Lebenswandels werden demnach von der Kirche offiziell gutgeheißen und empfohlen.
[3]
Auf dieser Stufe ist eine Seligsprechung jederzeit moglich, wenn die noch fehlenden oder unsicheren Voraussetzungen zuverlassig bestatigt wurden ? in der Regel ein Wunder, das einer
Anrufung
des ehrwurdigen Dieners zugeschrieben wird. Martyrer konnen vom Papst auch ohne Nachweis eines Wunders seliggesprochen werden.
Bis 1913 wurde der Titel
ehrwurdiger Diener Gottes
bereits bei der Einleitung des Kanonisationsverfahrens durch das romische
Dikasterium
verliehen, nachdem das damals umfangreichere Vorverfahren auf Bistumsebene abgeschlossen war. Voraussetzung war allein der anhaltende Ruf der Heiligkeit, den der oder die Betreffende bei einem betrachtlichen Teil des Gottesvolkes genoss. Papst
Pius X.
anderte diese Praxis
[4]
und fuhrte die bis heute geltende Regelung ein, wonach der Verehrungstitel erst mit der abschließenden Feststellung des Tugendgrades bzw. Martyriums durch ein
Dekret
der romischen Behorde verliehen werden kann. Vor 1913 ernannte Ehrwurdige, die noch nicht zu Seligen oder Heiligen hochgestuft wurden, behalten die Altarehre weiterhin.
[3]
Keine Altarehre genießen Heiligsprechungskandidaten vor diesem Verfahrensschritt. Sobald im Heimatbistum nach Prufung des Seligsprechungsantrags durch den Bischof und mit Zustimmung der ortlichen
Bischofskonferenz
und des Vatikans erfolgreich eine Untersuchung eingeleitet und damit der Seligsprechungsprozess begonnen wurde, wird den Kandidaten im Sprachgebrauch des Verfahrens allerdings die Bezeichnung ?Diener Gottes“ bzw. ?Dienerin Gottes“ (
Dei servus
bzw.
Dei serva
, jedoch ohne ?venerabilis“ bzw. ?ehrwurdig“) zuteil.
[5]
Voraussetzung ist die vom Bischof bestatigte Feststellung, dass der oder die Verstorbene von Anfang an anhaltend im Ruf der Heiligkeit (
fama sanctitatis
) stand und einer Fortsetzung des Verfahrens auf Bistums- und anschließend auf weltkirchlicher Ebene nichts entgegensteht. Auf dieser Stufe darf noch kein offentlicher Verehrungskult fur die betreffende Person geubt werden, die Glaubigen durfen sie jedoch privat um Fursprache bei Gott anrufen.
Anders als ?ehrwurdige(r) Diener(in) Gottes“ ist der Ausdruck ?Diener(in) Gottes“ kein kanonischer Titel, sondern eine rein verfahrenstechnische Bezeichnung. Grundsatzlich kann im allgemeinen kirchlichen Sprachgebrauch jeder Glaubige, der auf gutem Wege der Nachfolge Christi ist, auch bereits vor seinem Tod als
Diener Gottes
bezeichnet werden.
[6]
- ↑
Jakob Torsy (Hrsg.):
Lexikon der deutschen Heiligen, Seligen, Ehrwurdigen und Gottseligen.
Koln 1959.
- ↑
Salesianer Don Boscos
:
Die Heiligen und Seligen der Don-Bosco-Familie.
Abgerufen am 16. Januar 2021.
- ↑
a
b
Congregatio de Causis Sanctorum
? Vincenzo Criscuolo, Daniel Ols, Robert J. Sarno (Hrsg.):
Le Cause dei Santi. Sussidio per lo Studium.
Libreria Editrice Vaticana
, 3. Aufl., Rom 2014, S. 342.
- ↑
AAS
5 (1913), S. 436?438.
- ↑
Sanctorum Mater
, Art. 4 § 2:
- ?Diener Gottes“ wird ein katholischer Glaubiger genannt, fur den ein Selig- und Heiligsprechungsverfahren eroffnet ist.
- ↑
Congregatio de Causis Sanctorum:
Le Cause dei Santi.
3. Aufl., Rom 2014, S. 341f.