Edikt

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Ein Edikt (von lat. edicere ?verordnen“, ?bekanntmachen“) bezeichnet im romischen Recht offentliche Erklarungen des Magistrats , besonders die der Pratoren zu Grundsatzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) wahrend ihrer Amtszeit. Spater wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. [1]

In der Neuzeit steht der Begriff

Wichtige Beispiele [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Edikt  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Gaius , Institutiones Gai , 1.5 ( decreto vel edicto vel epistula ).