Ein
Edikt
(von lat.
edicere
?verordnen“, ?bekanntmachen“) bezeichnet im
romischen Recht
offentliche Erklarungen des
Magistrats
, besonders die der
Pratoren
zu Grundsatzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) wahrend ihrer Amtszeit. Spater wurden damit auch Gesetze des
Kaisers
bezeichnet.
[1]
In der
Neuzeit
steht der Begriff
- ↑
Gaius
,
Institutiones Gai
, 1.5 (
decreto vel edicto vel epistula
).