Mit der
Apostolischen Konstitution
Divinae Consortium Naturae
vom 15. August 1971 wurden durch
Papst
Paul VI.
die Beschlusse des
Zweiten Vatikanischen Konzils
hinsichtlich des
Ritus
der
Firmung
umgesetzt. Die
Kongregation fur den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
erarbeitete auf der Grundlage des Konzildokumentes ?
Sacrosanctum Concilium
“ eine neue Ordnung. Diese Konstitution ist die
Approbation
der neuen
liturgischen
Ordnung der Firmung und enthalt die geltende Festlegung der wesentlichen Elemente der Firmspendung, die dann auch im
Codex Iuris Canonici
(CIC, zu deutsch: Codex des
kanonischen Rechts
) Nr. 879?896 verankert und im ?Ordo Confirmationis“ (Ordnung fur die Feier der Firmung) abgedruckt wurden. Fur eine Ubergangsphase bis zum Ende des Jahres 1972 durfte die Firmungsfeier weiterhin im alten Ritus angewandt werden, doch wurde durch die Konstitution festgelegt, dass die Ordnung fur den neuen Ritus der Firmung ab dem 1. Januar 1973 fur die gesamte lateinische Kirche verbindlich sei.