Disziplinarvorgesetzter

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Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Vorgesetzter , der in Unternehmen oder der offentlichen Verwaltung die Dienstaufsicht uber Mitarbeiter , Beamte und Dienstkrafte oder bei der Bundeswehr die Disziplinarbefugnis uber Soldaten ausubt.

Bei den Vorgesetzten unterscheidet man zwischen Disziplinarvorgesetzten und Fachvorgesetzten . Ihnen gemeinsam ist, dass sie als Fuhrungskrafte die Befugnis besitzen, Personalfuhrung uber ihnen unterstellte Mitarbeiter wahrzunehmen. Sie unterscheiden sich jedoch nach dem Inhalt der Fuhrungsaufgabe . Wahrend Fachvorgesetzte im Rahmen eines bestimmten Fachgebiets oder Arbeitsgebiets uber alle zur Aufgabenerfullung notwendigen Handlungen ihrer Mitarbeiter entscheiden und entsprechende Weisungen erteilen durfen, sind Disziplinarvorgesetzte mit Disziplinarrechten ausgestattet. Es kann daher vorkommen, dass ein Mitarbeiter sowohl einen Disziplinar- als auch einen Fachvorgesetzten hat. Der Disziplinarvorgesetzte kann zugleich auch Fachvorgesetzter, der ausschließliche Fachvorgesetzte aber niemals Disziplinarvorgesetzter sein.

Die Aufgabenbereiche von Disziplinarvorgesetzten in Wirtschaft und offentlichem Dienst sind identisch. Im Rahmen des Direktionsrechts nimmt der Disziplinarvorgesetzte generell zwei Aufgabenbereiche wahr, und zwar im Rahmen der Personalfuhrung und der Disziplinarrechte :

Die im Rahmen der Personalfuhrung liegende Vergabe von Amtsbezeichnungen betrifft in der Wirtschaft insbesondere die Ernennung zum Handlungsbevollmachtigten , Prokuristen oder Direktor . Bei Beamten sind es die Grundamtsbezeichnungen der Beamten . Die nach Schwere aufsteigenden disziplinarrechtlichen Maßnahmen haben Konsequenzen auf die Mitarbeiterbewertung und das Arbeitszeugnis.

Der beamtete Disziplinarvorgesetzte ist nach Reinhard Hohn ein Vorgesetzter, der zwei Befugnisse besitzt: [1]

  • Er kann die Befolgung erteilter Anordnungen mittels Disziplinarmaßnahmen erzwingen und
  • er kann die Nichtbefolgung gegebener Anordnungen durch Disziplinarmaßnahmen ahnden.

Im Beamtenrecht konnen nicht alle disziplinarrechtlichen Maßnahmen vom unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten ergriffen werden. Vielmehr ist im Bundesdisziplinargesetz (BDG) und in der Wehrdisziplinarordnung (WDO) konkret geregelt, welche Hierarchiestufe fur einzelne Disziplinarmaßnahmen zustandig ist. So ist nach § 33 Abs. 2 BDG jeder Dienstvorgesetzte zu Verweisen und Geldbußen gegen die ihm unterstellten Beamten befugt. Kurzungen der Dienstbezuge konnen die oberste Dienstbehorde bis zum Hochstmaß und die der obersten Dienstbehorde unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten bis zu einer Kurzung um ein Funftel der Dienstbezuge auf zwei Jahre festsetzen (§ 33 Abs. 3 BDG).

Welche der Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall zur Anwendung kommt, ist abhangig von dem im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren geltenden ? und auch im Arbeitsrecht analog anzuwendenden ? Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhaltnismaßigkeit ( Ubermaßverbot ). Danach muss die gegen den Beamten/Arbeitnehmer ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berucksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstande des Einzelfalls in einem gerechten Verhaltnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten/Arbeitnehmers stehen. Zunachst soll bei einem Beamten/Arbeitnehmer die niedrigste Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden, bei wiederholten Verstoßen kommen dann strengere zum Einsatz.

Disziplinarvorgesetzter ist nach § 1 Abs. 4 SG , wer Disziplinarbefugnis uber Soldaten seines Befehlsbereichs hat. Die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen zu verhangen und die sonst den Disziplinarvorgesetzten obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen ( Disziplinarbefugnis ), haben nach § 27 Abs. 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO) die Offiziere , deren truppendienstliche Vorgesetzte sowie die Vorgesetzten in vergleichbaren Dienststellungen , denen sie durch den Bundesminister der Verteidigung zur Erfullung besonderer Aufgaben verliehen wird. Oberster Disziplinarvorgesetzter ist der Bundesminister der Verteidigung. Die Disziplinarmaßnahmen, die Disziplinarvorgesetzte verhangen konnen, werden als einfache Disziplinarmaßnahmen bezeichnet und sind ( § 22 Abs. 1 WDO):

  • Verweis
  • strenger Verweis
  • Disziplinarbuße
  • Ausgangsbeschrankung
  • Disziplinararrest

Außerdem kann der Disziplinarvorgesetzte die vorlaufige Festnahme eines Soldaten nach § 21 WDO durchfuhren.

Gemaß § 28 Abs. 1 WDO ist die Disziplinarbefugnis nach der Dienststellung der Disziplinarvorgesetzten abgestuft und wird vom Kompaniechef , Bataillonskommandeur oder Bundesminister der Verteidigung wahrgenommen. Innerhalb seiner Zustandigkeit ist der Disziplinarvorgesetzte selbstandig tatig ( § 35 WDO). Die hoheren Disziplinarvorgesetzten uben zwar Dienstaufsicht aus, konnen jedoch weder das ?Ob“ noch das ?Wie“ einer Disziplinarmaßnahme befehlen. [2]

Dienstaltester Deutscher Offizier

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Ein Dienstaltester Deutscher Offizier ( DDO ) ist der Disziplinarvorgesetzte und truppendienstlicher Fuhrer der bei einer zwischenstaatlichen oder uberstaatlichen Organisation eingesetzten deutschen Soldaten. Dienstaltester Offizier ( DO ) ist die entsprechende Bezeichnung in nationalen zivilen Dienststelle oder bei der Bundeswehrverwaltung . [3]

Dienstalteste Deutsche Offiziere gibt es beispielsweise bei der NATO oder beim European Air Transport Command ; Dienstalteste Offiziere gibt es beispielsweise beim Bundesnachrichtendienst , bei der Heeresinstandsetzungslogistik oder bei der Standigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York .

Wiktionary: Disziplinarvorgesetzter  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Reinhard Hohn/Gisela Bohme, Fuhrungsbrevier der Wirtschaft , 1974, S. 305 ff.
  2. Frank Weniger/Gudrun Schattschneider/Bernhard Gertz, Soldatengesetz: Kommentar , 2008, S. 57
  3. Grundbegriffe der militarischen Organisation, Unterstellungsverhaltnisse, Dienstliche Anweisungen . A2-500/0-0-1, Version 2. In: Bundeswehrkalender B19 . Nr. 230 .