Dienststelle
ist im deutschen Sprachgebrauch eine funktionale
Organisationseinheit
einer
offentlich-rechtlichen
Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbstandigkeit und ein bestimmtes
Aufgabengebiet
hat.
Wahrend eine
Behorde
(synonym:
Amt
,
schweizerisch
Amtsstelle
) jede Stelle ist, die Aufgaben der
offentlichen Verwaltung
wahrnimmt (
§ 1
Abs. 4
VwVfG
), geht der Begriff der Dienststelle weiter. So umfasst er auch militarische Dienststellen und
Gerichte
.
Dienststellen sind hierarchisch organisiert. Sie werden durch einen Dienststellenleiter (auch:
Prasident
,
Amtsvorsteher
,
Geschaftsfuhrer
,
Behordenleiter
,
Minister
) geleitet. Dienststellen sind in verschiedene
Organisationseinheiten
gegliedert (
Abteilungen
,
Referate
,
Dezernate
,
Sachgebiete
,
Fachbereiche
,
Gruppen
).
Jede Dienststelle ist nach außen in eine strenge Verwaltungshierarchie eingebunden. Die
Dienstaufsicht
einer Dienststelle nach außen ubt immer die vorgesetzte Dienststelle aus. Bestimmte ubergeordnete Dienststellen uben zudem die
Fach-
und
Rechtsaufsicht
uber eine Dienststelle aus. Die Gebaude, in denen sich Dienststellen befinden, werden
Dienstgebaude
genannt.
Merkmale einer Dienststelle:
- Sie hat eine definierte
sachliche
und/oder
raumliche
Zustandigkeit
.
[1]
Die sachliche Zustandigkeit druckt aus,
welche
Behorde fur die Bearbeitung eines staatlichen Aufgabengebiets verantwortlich ist, die raumliche Zustandigkeit grenzt das Tatigkeitsgebiet gleichartiger Behorden voneinander ab.
- Sie hat eine gewisse organisatorische
Selbstandigkeit
[2]
und Festigkeit;
- sie weist nach außen einen abgegrenzten
Aufgabenbereich
auf;
- sie ist ermachtigt, Aufgaben der
offentlichen Verwaltung
wahrzunehmen (Erlass von
Verwaltungsakten
)
[3]
und
- ist in Fragen der
Personalvertretung
erste Organisationsebene.
[4]
Dienststellen sind im
Personalvertretungsrecht
legaldefiniert. Zu den Dienststellen im Sinne des deutschen
Bundespersonalvertretungsgesetzes
(BPersVG) gehoren etwa ?alle
Behorden
,
Verwaltungsstellen
,
offentliche Betriebe
“ von ?Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren
Korperschaften
,
Anstalten
und
Stiftungen des offentlichen Rechts
“ und
Gerichte
(
§ 4
Abs. 1 i. V. m.
§ 1
BPersVG). Der Bereich ist jedoch im Zweifel genauer zu definieren, da innerhalb der Organisation zum Teil andere oder abweichende Orte als Dienststellen gelten.
[5]
In der
Bundeswehr
ist eine
militarische Dienststelle
ein durch Organisations
befehl
oder -
weisung
aufgestelltes selbstandiges organisatorisches Element im
Geschaftsbereich
des
Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg), das einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Rahmen erteilter Befugnisse eigenverantwortlich wahrnimmt. Die Gesamtheit der einer Dienststelle ubertragenen Aufgaben, Befugnisse und Pflichten wird als
Zustandigkeit
bezeichnet.
[6]
Dieses sind in den militarischen Organisationsbereichen (
Streitkrafte
) grundsatzlich
Truppenteile
ab Einheitsebene (z. B.
Kompanie
,
Batterie
,
Staffel
, Inspektion, Sektor, Boot), deren Einheitsfuhrer
Disziplinarvorgesetzte
sind. Die Leiter militarischer Dienststellen in den Streitkraften nennen sich beispielsweise
Kompanie
- oder
Batterie
chef,
Bataillons
-,
Regiments
-,
Brigade
- oder
Division
skommandeur,
Kommandant
,
Kommandierender General
,
Inspekteur
oder
Amtschef
.
Militarische Dienststellen in den zivilen Organisationsbereichen des Geschaftsbereichs des BMVg sind beispielsweise das
Bundesamt fur den Militarischen Abschirmdienst
, die
Evangelischen Militarpfarramter
, die
Wehrtechnischen Dienststellen
oder die
Bundeswehr-Dienstleistungszentren
.
An einer genau bezeichneten Dienststelle hat der
Dienstnehmer
entsprechend seinem
Dienstvertrag
seinen
Dienst
entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch am in der Dienststelle befindlichen
Arbeitsplatz
auszuuben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den
Dienstgeber
kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf
Arbeitsentgelt
,
Reisekostenersatz
und
Spesen
, aber auch eventuell auf die davon abhangige private Wohnsitzwahl haben.
- ↑
Jurgen Groels:
Allgemeine Steuerlehre, Abgabenordnung, (FGO): Gerichtliches und außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
, 2001, S. 70 ff.
- ↑
Hans-Peter Buhler:
Die Mehrwertsteuer
, 2008, S. 86.
- ↑
Lutz Treder, Wolfgang Rohr:
Prufungsschemata Verwaltungsrecht
, 2008, S. 20.
- ↑
Die Personalvertretung Dienststellen
der
Wiener Linien
(abgefragt am 9. April 2010)
- ↑
Online Verwaltungslexikon, Begriff
Dienststelle
- ↑
Karl Helmut Schnell, Heinz-Peter Ebert:
Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr, 30. Auflage, S. 67.
(PDF) In:
beck-shop.de.
Walhalla Verlag, 1. Marz 2016, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
31. Dezember 2018
;
abgerufen am 30. Dezember 2018
.
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.beck-shop.de