Dienststelle

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Dienststelle ist im deutschen Sprachgebrauch eine funktionale Organisationseinheit einer offentlich-rechtlichen Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbstandigkeit und ein bestimmtes Aufgabengebiet hat.

Allgemeines [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wahrend eine Behorde (synonym: Amt , schweizerisch Amtsstelle ) jede Stelle ist, die Aufgaben der offentlichen Verwaltung wahrnimmt ( § 1 Abs. 4 VwVfG ), geht der Begriff der Dienststelle weiter. So umfasst er auch militarische Dienststellen und Gerichte .

Verwaltungstechnische Definition [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Organisation [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dienststellen sind hierarchisch organisiert. Sie werden durch einen Dienststellenleiter (auch: Prasident , Amtsvorsteher , Geschaftsfuhrer , Behordenleiter , Minister ) geleitet. Dienststellen sind in verschiedene Organisationseinheiten gegliedert ( Abteilungen , Referate , Dezernate , Sachgebiete , Fachbereiche , Gruppen ).

Jede Dienststelle ist nach außen in eine strenge Verwaltungshierarchie eingebunden. Die Dienstaufsicht einer Dienststelle nach außen ubt immer die vorgesetzte Dienststelle aus. Bestimmte ubergeordnete Dienststellen uben zudem die Fach- und Rechtsaufsicht uber eine Dienststelle aus. Die Gebaude, in denen sich Dienststellen befinden, werden Dienstgebaude genannt.

Merkmale [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Merkmale einer Dienststelle:

Bundespersonalvertretungsrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dienststellen sind im Personalvertretungsrecht legaldefiniert. Zu den Dienststellen im Sinne des deutschen Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) gehoren etwa ?alle Behorden , Verwaltungsstellen , offentliche Betriebe “ von ?Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Korperschaften , Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts “ und Gerichte ( § 4 Abs. 1 i. V. m. § 1 BPersVG). Der Bereich ist jedoch im Zweifel genauer zu definieren, da innerhalb der Organisation zum Teil andere oder abweichende Orte als Dienststellen gelten. [5]

Militarische Dienststelle [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Bundeswehr ist eine militarische Dienststelle ein durch Organisations­ befehl oder -­ weisung aufgestelltes selbstandiges organisatorisches Element im Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), das einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Rahmen erteilter Befugnisse eigenverantwortlich wahrnimmt. Die Gesamtheit der einer Dienststelle ubertragenen Aufgaben, Befugnisse und Pflichten wird als Zustandigkeit bezeichnet. [6]

Dieses sind in den militarischen Organisationsbereichen ( Streitkrafte ) grundsatzlich Truppenteile ab Einheitsebene (z. B. Kompanie , Batterie , Staffel , Inspektion, Sektor, Boot), deren Einheitsfuhrer Disziplinarvorgesetzte sind. Die Leiter militarischer Dienststellen in den Streitkraften nennen sich beispielsweise Kompanie - oder Batterie chef, Bataillons -, Regiments -, Brigade - oder Division skommandeur, Kommandant , Kommandierender General , Inspekteur oder Amtschef .

Militarische Dienststellen in den zivilen Organisationsbereichen des Geschaftsbereichs des BMVg sind beispielsweise das Bundesamt fur den Militarischen Abschirmdienst , die Evangelischen Militarpfarramter , die Wehrtechnischen Dienststellen oder die Bundeswehr-Dienstleistungszentren .

Definition im Arbeitsrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

An einer genau bezeichneten Dienststelle hat der Dienstnehmer entsprechend seinem Dienstvertrag seinen Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch am in der Dienststelle befindlichen Arbeitsplatz auszuuben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Arbeitsentgelt , Reisekostenersatz und Spesen , aber auch eventuell auf die davon abhangige private Wohnsitzwahl haben.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Jurgen Groels: Allgemeine Steuerlehre, Abgabenordnung, (FGO): Gerichtliches und außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren , 2001, S. 70 ff.
  2. Hans-Peter Buhler: Die Mehrwertsteuer , 2008, S. 86.
  3. Lutz Treder, Wolfgang Rohr: Prufungsschemata Verwaltungsrecht , 2008, S. 20.
  4. Die Personalvertretung Dienststellen der Wiener Linien (abgefragt am 9. April 2010)
  5. Online Verwaltungslexikon, Begriff Dienststelle
  6. Karl Helmut Schnell, Heinz-Peter Ebert: Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr, 30. Auflage, S. 67. (PDF) In: beck-shop.de. Walhalla Verlag, 1. Marz 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 31. Dezember 2018 ; abgerufen am 30. Dezember 2018 .   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.beck-shop.de