Dienst
ist in der
Telekommunikation
die umgangssprachliche Abkurzung fur die
Verfugbarkeit
eines
Telekommunikationsnetzes
, jederzeit
Informationen
oder
Nachrichten
zu
ubertragen
und zu
vermitteln
.
Die
Benutzer
erwarten von den Diensten, die ein
Kommunikationssystem
anbieten, die Deckung ihres Kommunikations- und Informationsbedarfs.
[1]
Die
Betreiber
von Einrichtungen fur Telekommunikation und Information erbringen
Leistungen
, die sie als definierte Dienste ihren Kunden anbieten.
[2]
Deshalb werden auch
Telekommunikationsdienstleistungen
haufig mit ?Dienst“ abgekurzt.
Das
Telekommunikationsgesetz
(TKG) bietet in
§ 3
Nr. 61 TKG eine
Legaldefinition
fur ?Telekommunikationsdienste“ an. Danach handelt es sich in der Regel um gegen
Entgelt
uber
Telekommunikationsnetze
erbrachte Dienste, die ? mit Ausnahme von Diensten, die Inhalte uber Telekommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle uber sie ausuben ? sich aus
Internetzugangsdiensten
, interpersonellen Telekommunikationsdiensten und Diensten zusammensetzen, die ganz oder uberwiegend in der Ubertragung von Signalen bestehen, wie Ubertragungsdienste, die fur
Maschine-zu-Maschine-Kommunikation
und fur den
Rundfunk
genutzt werden. Rechtlich sind daher Rundfunk,
Fernsehen
und
Telemedien
kein ?Dienst“ im Sinne des TKG, weil sie als ?Inhaltsdienste“ nicht ?ganz oder uberwiegend“ Signale ubertragen, sondern Nachrichten.
[3]
E-Mail
-Dienste wie
Gmail
von
Google
waren nach dem TKG 2004 keine Telekommunikationsdienste.
[4]
Dass Google bei dem Versenden und Empfangen von Nachrichten aktiv tatig werde, indem es den E-Mail-Adressen die IP-Adressen der entsprechenden
Endgerate
zuordne, die Nachrichten in
Datenpakete
zerlege und sie in das offene Internet einspeise oder aus dem offenen Internet empfange, damit sie ihren Empfangern zugeleitet werden, reichte damals fur die Einstufung dieses Dienstes als Telekommunikationsdienst fur den EuGH nicht aus. Nach der TKG-Novelle von 2021 sind E-Mail-Dienste aber ?interpersonelle Telekommunikationsdienste“ im Sinne des § 3 Nr. 23 TKG und somit ?Telekommunikationsdienste“ nach § 3 Nr. 61 TKG.
Je nach Art der Information oder Nachricht wird unterschieden zwischen Sprachdienst, Textdienst und Datendienst.
Fur jede Kommunikationsform gibt es ein eigenes
Kommunikationsmittel
. Wegen der Vielzahl der Benutzer und der unterschiedlichen
Ubertragungstechnik
lohnte es sich fur
Telekommunikationsunternehmen
zunachst, jeweils ein eigenes diskretionares
Netzwerk
zu betreiben.
Da bei Einfuhrung der
Datenubertragung
das
Telefonnetz
das weltweit einzig nutzbare Netz war, erfolgte und erfolgt die Datenubertragung durch
WAN
uber dieses Netz im Frequenzbereich von 300 bis 3400 Hertz durch
Modems
.
[5]
Mit der Einfuhrung von
ISDN
wurde das Prinzip ?Ein Dienst ? ein Netz“ aufgegeben. Allerdings war ISDN nicht in der Lage, den schnell steigenden
Bandbreitenbedarf
des
Internets
zu befriedigen. Dies fuhrte zur Entwicklung erganzender Netztechniken wie
DSL
zum Zugang auf
ATM
-
Backbones
uber herkommliche Telefonleitungen.
Die Vielzahl der Benutzer erforderte die Einrichtung von Kommunikationsnetzen.
Vor der
Digitalisierung
gab es eine enge Bindung zwischen Dienst und Netzwerk (etwa Telefonate nur uber das Telefonnetz), die seit der Einfuhrung des
Intelligenten Netzes
im ab August 1981 einen
Mehrwertdienst
ermoglichten.
[6]
Die
Deutsche Bundespost
bot seitdem die Datenubertragung im Telefonnetz durch den Dienst
Datex-P
an, der seit Januar 2019 nicht mehr existiert.
Durch die Digitalisierung ist die strikte Trennung einzelner Dienste in bestimmten Netzwerken entfallen und eine weitgehende Entkoppelung von Dienstebene und Netzebene erfolgt.
[7]
So kann beispielsweise ein Telefonat auch uber das Internet in Form der
IP-Telefonie
gefuhrt werden.
Dienste sind nicht nur
Dienstleistungen
von Anbietern gegen Entgelt, sondern sie bestimmen durch die Festlegung der
technischen Dienstmerkmale
auch die Art und Weise, wie kommuniziert wird; Dienste sind deshalb
standardisierte
Kommunikation
.
[8]
Im Zusammenhang mit Diensten haben sich im deutschen Sprachgebrauch
Anglizismen
eingeburgert. So verwendet man vielfach die Begriffe ?Service“ fur Dienst (
Service-Dienste
), ?
Service-Provider
“ fur Dienstanbieter, ?Content Provider“ fur Informationsdienstleister oder ?
Application Service Provider
“ fur Anbieter von
Anwendungssoftware
.
[9]
- ↑
Wolfgang Kellerer,
Serverarchitektur zur netzunabhangigen Dienststeigerung in heterogenen Kommunikationsnetzen
, 2002, S. 1
- ↑
Volker Jung/Hans-Jurgen Warnecke (Hrsg.),
Handbuch fur die Telekommunikation
, 2002, S. 5?3
- ↑
Jurgen Kuhling/Tobias Schall/Michael Biendl,
Telekommunikationsrecht
, 2014, S. 77
- ↑
OVG NRW
, Urteil vom 5. Februar 2020, Az.: 13 A 17/16 =
NVwZ 2021, 742
- ↑
Peter Welzel,
Datenubertragung
, 2001, S. 5
- ↑
Igor Faynberg, Lawrence R. Gabudzda, Marc P. Kaplan, Nittin J. Shah:
The Intelligent Network Standards.
1997, S. 45 ff.
- ↑
Wolfgang Kellerer:
Serverarchitektur zur netzunabhangigen Dienststeigerung in heterogenen Kommunikationsnetzen.
2002, S. 45.
- ↑
Volker Jung, Hans-Jurgen Warnecke (Hrsg.):
Handbuch fur die Telekommunikation.
2002, S. 5?8.
- ↑
Volker Jung/Hans-Jurgen Warnecke (Hrsg.):
Handbuch fur die Telekommunikation.
2002, S. 5?3.