Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben

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Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben
(DGHS)
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Rechtsform eingetragener Verein
Grundung 7. November 1980 in Nurnberg
Sitz Berlin
Zweck Burgerrechts- und Patientenschutz-Organisation
Vorsitz Robert Roßbruch
Geschaftsfuhrung Oliver Kirpal
Mitglieder 30.000
Website www.dghs.de

Die Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben e. V. (DGHS) setzt sich nach eigenem Verstandnis fur Selbstbestimmung am Lebensende ein. Mit ca. 30.000 Mitgliedern [1] versteht sie sich als Burgerrechts- und Patientenschutz-Organisation.

Grundung und Ziele

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Die Gesellschaft wurde am 7. November 1980 aus dem Umfeld des Bundes fur Geistesfreiheit (bfg) heraus gegrundet. Ihr Bekanntheitsgrad stieg im Verlauf der 80er Jahre, unter anderem durch offentlich diskutierte Suizide wie den des DGHS-Mitglieds Hermy Eckert 1984, so dass die DGHS Ende 1992 einen Hochststand von 59.700 Mitgliedern verzeichnete. Nach eigenen Angaben hat die Gesellschaft 30.000 [2] Mitglieder.

Vereinszweck sind die Verbesserung der Bedingungen fur Sterbende, die Sensibilisierung der Offentlichkeit fur die Problematik des ?humanen Sterbens“ und die Veranderung der Rechtslage in diesem Sinne. Die Gesellschaft versteht sich als eine Burgerrechts- und Patientenschutzorganisation zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute und fordert eine ?umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe“. Das heißt auch, dass es der personlichen Entscheidung des Kranken uberlassen sein soll, sich fur eine palliative Behandlung oder aber fur eine (arztlich, also professionell) assistierte Selbsttotung zu entscheiden. Beide Wege sollen dem Kranken offenstehen. Der (arztliche) Helfer soll ? nach diesen Vorstellungen ? bei einer ?frei verantworteten Entscheidung“ vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Die DGHS ist parteipolitisch unabhangig und sieht sich dem Gedanken der Aufklarung und des Humanismus verpflichtet. Sie ist Mitglied im Deutschen Juristentag und in der Dachorganisation World Federation Right-to-die-Societies.

Der Vereinssitz ist Berlin . Das Prasidium besteht aus Robert Roßbruch (Prasident), Dieter Birnbacher (Vizeprasident), Elke Neuendorf und Ursula Bonnekoh (Sachatzmeisterin). Geschaftsfuhrer ist Johannes Weinfurter. Hochstes Gremium ist die Delegiertenversammlung. [3] Zu den Mitgliedern zahlt der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer . [4]

Arbeit des Vereins

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Im Mittelpunkt der Tatigkeit steht nach Vereinsangaben die Vorsorge mit Hilfe von Patientenverfugungen , die Beratung bei deren Abfassung und deren Durchsetzung.

Aus Sicht des Vereins ist es wichtig, den eigenen Willen in einer Patientenverfugung rechtzeitig zu formulieren und einen zuverlassigen Bevollmachtigten zu benennen, der den eigenen Willen vertritt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Im Burgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Patientenverfugung seit dem 1. September 2009 u. a. im § 1901 a festgeschrieben. Die DGHS hat als Angebot fur ihre Mitglieder 2016 eine Bevollmachtigten-Borse ins Leben gerufen, uber die Freiwillige, die eine Bevollmachtigung in Wohnortnahe ubernehmen wurden, mit Suchenden zusammengebracht werden. Auf der anderen Seite setzt sich der Verein fur die Verhinderung von Missbrauch bei allen Formen von Sterbehilfe ein. [5]

Der Verein fordert die Verbesserung der Situation Schwerstkranker und weitergehende legale Moglichkeiten einer Sterbehilfe in Form des arztlich assistierten Suizids. Leitmotiv der Gesellschaft ist es, dass jeder nach seinen eigenen Vorstellungen und Wunschen sterben konnen soll und dabei notfalls auch Hilfe beanspruchen darf. Dem sterbenden Patienten soll geholfen werden, zu Hause zu sterben und im Kreise seiner Angehorigen, wenn er dies will. Ausschlaggebend soll jeweils die personlich empfundene Wurde des Betroffenen sein.

Unterstutzt werden die Schmerztherapie und die Palliativmedizin , die im Falle einer unheilbaren Krankheit fur Linderung von Symptomen sorgen soll, um ein moglichst weitgehend beschwerdefreies Weiterleben bis zum Tod zu ermoglichen.

Seit dem Fruhjahr 2020 vermittelt der Verein an Mitglieder auch arztliche Freitodbegleitungen. Dafur hat der Verein eigene Sorgfaltskriterien entwickelt. 2023 vermittelte die DGHS 419 [6] Mitgliedern eine derartige Begleitung.

Die DGHS ist Mitglied im hpd e. V., dem Tragerverein des Humanistischen Pressedienstes (hpd). [7]

Arthur-Koestler-Preis

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Die DGHS verlieh seit dem Jahr 2000 den mit jeweils 2000 Euro dotierten nach Arthur Koestler benannten Preis an Journalisten und Personen, die sich des Themas Sterben unter Berucksichtigung des Selbstbestimmungsrechts angenommen haben. Preistrager waren 2013 Hans Kung und 2014 Ralph Giordano . Danach wurde der Preis erst wieder 2022, an Erika Preisig, verliehen. [8]

Einzelnachweise

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  1. Service - DGHS - Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben e.V. Abgerufen am 14. Marz 2024 .
  2. Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben (DGHS) e.V: Selbstbestimmt leben. Selbstbestimmt sterben. Abgerufen am 4. Januar 2023 (Abschnitt ?Kennzahlen“).
  3. Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben (DGHS) e. V.: Organisation ? DGHS ? Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben e. V. Abgerufen am 5. Juni 2020 .
  4. Vita | Prof. Dr. Thomas Fischer. Abgerufen am 11. Juni 2021 .
  5. Die Patientenverfugung der DGHS. In: www.dghs.de. Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben (DGHS), abgerufen am 15. Februar 2023 .
  6. Robert Roßbruch : Freitodbegleitung: Die neuen Zahlen . In: humanes leben humanes sterben . Band   44 , Nr.   2 , 2024, ISSN   0938-9717 , S.   4   f . ( PDF ).
  7. Der Humanistische Pressedienst. In: hpd.de. Abgerufen am 15. Mai 2014 .
  8. Arthur-Koestler-Preis fur Dr. Erika Preisig. In: dghs.de , 16. November 2022.