Deutsches Institut fur Normung

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Logo des Deutschen Instituts fur Normung
Sitz des Deutschen Institutes fur Normung am DIN-Platz in Berlin-Tiergarten
Sitz des Deutschen Institutes fur Normung in Berlin-Tiergarten von Osten aus gesehen

Das Deutsche Institut fur Normung e. V. ( DIN ) ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland . Sie wurde am 22. Dezember 1917 unter dem Namen ?Normenausschuß der deutschen Industrie“ gegrundet. Eine erste Umbenennung erfolgte 1926 zu ?Deutscher Normenausschuß“, um auszudrucken, dass sich das Arbeitsgebiet nicht mehr auf die Industrie beschrankte. Der heutige Name ?DIN Deutsches Institut fur Normung e. V.“ wurde 1975 im Zusammenhang mit dem zwischen der Organisation und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Normenvertrag gewahlt. Eine unter der Leitung von Arbeitsausschussen dieser Normungsorganisation erarbeitete Norm wird als DIN-Norm bezeichnet.

Das Deutsche Institut fur Normung ist ein eingetragener Verein , wird privatwirtschaftlich getragen und bei seinen europaischen und internationalen Normungsaktivitaten von der Bundesrepublik Deutschland als einzige nationale Normungsorganisation unterstutzt. Es bietet den sogenannten ?interessierten Kreisen“ ( Hersteller , Handel , Industrie , Wissenschaft , Verbraucher , Prufinstitute und Behorden ) ein Forum, im Konsensverfahren Normen zu erarbeiten. Der interessierte Kreis der Verbraucher wird durch den Verbraucherrat des DIN vertreten. Das DIN ist Mitglied der Europaischen Bewegung Deutschlands .

Grundprinzipien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Grundprinzipien der Arbeit des DIN sind in DIN 820 festgeschrieben:

  • Anwenderfreundlichkeit
  • Beteiligung aller interessierten Kreise
  • Einheitlichkeit
  • Freiwilligkeit (mit Ausnahme, wenn durch EU Verordnungen/Richtlinien erforderlich)
  • Internationalitat
  • Kartellrechtliche Unbedenklichkeit
  • Konsens
  • Marktorientierung
  • Nutzen fur die Allgemeinheit
  • Offentlichkeit
  • Orientierung am Gemeinwohl
  • Sachbezogenheit
  • Stand der Wissenschaft und Technik
  • Transparenz
  • Widerspruchsfreiheit
  • Wirtschaftlichkeit

Aufgabe [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Aufgabe des DIN ist es, zum Nutzen der Allgemeinheit unter Wahrung des offentlichen Interesses die Normung anzuregen, zu organisieren, zu steuern und zu moderieren. Die Arbeitsergebnisse dienen der Innovation , der Rationalisierung , Verstandigung in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Offentlichkeit, der Sicherung von Gebrauchstauglichkeit , Qualitatssicherung , Kompatibilitat , Austauschbarkeit, Gesundheit , Sicherheit , dem Verbraucherschutz , Arbeitsschutz und dem Umweltschutz . Bei ihrer Erstellung wird angestrebt, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und der aktuelle Stand der Technik berucksichtigt wird.

Die elektrotechnischen Themen werden von DIN und dem deutschen Verband der Elektrotechnik ( VDE ) gemeinsam in der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE bearbeitet.

Das DIN arbeitet in den internationalen und europaischen Normengremien ISO und CEN und in den elektrotechnischen Organisationen IEC und CENELEC mit, um die deutschen Interessen zu vertreten und den internationalen freien Warenverkehr zu fordern. Es organisiert die Eingliederung internationaler Normen in das deutsche Normenwerk.

In der Schweiz leistet die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) und in Osterreich das Austrian Standards International ( ONORM ) vergleichbare Arbeit.

Publikation und Einsichtnahme [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die DIN-Normen werden uber die DIN Media GmbH (fruher Beuth Verlag), ein Tochterunternehmen der DIN-Gruppe, in Papierform und als Download kostenpflichtig vertrieben. Der Verlag vertreibt auch Normdokumente anderer und auslandischer Normungsstellen.

In den Normen-Infopoints, meistens an Universitaten und (Fach-)Hochschulen, ist eine kostenlose Einsichtnahme in die DIN-Normen moglich, siehe Normen vor Ort einsehen . [1]

Organisation und Arbeitsweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das DIN ist ein eingetragener Verein , dessen Mitglieder juristische Personen sind. Die Mitgliederversammlung wahlt das Prasidium , das aus Vertretern aller beteiligten interessierten Kreise (samtliche Wirtschaftssektoren , die Verbraucher, die Wissenschaft und der Staat) besteht. Seit 2021 ist Ulrich Stoll DIN-Prasident.

Das DIN wird von einer Geschaftsleitung gefuhrt, welcher der Vorsitzende des Vorstandes vorsteht. Der Vorsitzende des Vorstandes ist auch Mitglied des Prasidiums. Die fest angestellten Mitarbeiter des DIN sorgen als Sekretare dafur, dass die Grundprinzipien des DIN eingehalten werden, d. h., dass zum Beispiel kein interessierter Kreis unberucksichtigt bleibt. Sie organisieren die Arbeit in den Gremien (auch in internationalen), stellen das Arbeitsprogramm und den Haushaltsplan der Normenausschusse auf und stimmen beides mit dem Lenkungsgremium ab, das aus Vertretern der interessierten Kreise besteht. Das DIN stellt die elektronische Infrastruktur fur die Normenentwicklung zur Verfugung.

Die ergebnisorientierten Aktivitaten (zum Beispiel der Vertrieb der Norm-Dokumente durch den Beuth-Verlag) erfolgen in GmbHs als Tochter- und Beteiligungsgesellschaften . Sie tragen zur Kostendeckung der gemeinnutzigen Normungsaktivitaten bei.

Normenausschusse [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die fachliche Arbeit der Normung wird in Arbeitsausschussen beziehungsweise Komitees durchgefuhrt. Fur eine bestimmte Normungsaufgabe ist jeweils nur ein Arbeitsausschuss bzw. ein Technisches Komitee zustandig. Diese Ausschusse bzw. Komitees vertreten ihre Aufgabe zugleich in den regionalen und internationalen Normungsorganisationen. Im Regelfall sind mehrere Arbeitsausschusse zu einem DIN-Normenausschuss zusammengefasst.

Einige Normenausschusse fuhren den Namen ?Normenstelle“, die Groß/Kleinschreibung innerhalb der Abkurzungen der Normenausschusse ist unsystematisch, viele, aber nicht alle Abkurzungen fur Normenausschusse beginnen mit ?N“. Die Namen einiger Normenausschusse sind irrefuhrend, z. B. vertritt der Normenausschuss Automobiltechnik das gesamte Gebiet des Kraftfahrzeugwesens. Zurzeit (Ende Mai 2013) gibt es ca. 70 Normenausschusse. Eine vollstandige Liste findet man uber die Homepage des DIN e. V.

Liste von Normenausschussen (Auswahl) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Finanzierung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Budget des DIN und damit die Finanzierung der Normungsarbeit wird aus vier Quellen gespeist, deren Anteil am Gesamthaushalt sich wie folgt zusammenstellt:

  1. Eigene Ertrage (58,8 %) [5] ? Den großten Anteil erwirtschaftet das DIN mit seinen Tochtergesellschaften. Vor allem die Erlose des Beuth Verlags aus dem Verkauf der Normen und anderer Produkte des DIN sowie Beteiligungsertrage sind wichtige Einkommensquellen des DIN. [6]
  2. Projektmittel der Wirtschaft (17,8 %) [5] ? Zusammengesetzt aus Projektvertragen, Forderbeitragen und Kostenbeitragen [6] aus der Wirtschaft stellen sie den zweitgroßten Anteil am Gesamthaushalt.
  3. Mitgliedsbeitrage (9,6 %) [5] ? Mitglieder haben durch ihre Beitrage unter anderem die Moglichkeit Einfluss auf die Normungspolitik zu nehmen und erhalten Rabatte auf Lizenzen. [7]
  4. Projektmittel der offentlichen Hand (13,8 %) [5] ? werden im Interesse der allgemeinen Gewerbeforderung, der Forderung des Wettbewerbs und im Interesse der offentlichen Ordnung ( Arbeitsschutz , Gesundheitsschutz etc.) geleistet. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Durchfuhrung bestimmter Normungsvorhaben im offentlichen Interesse.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Statuen von Christian Peter Wilhelm Beuth und Wilhelm von Humboldt vor dem Gebaude des DIN in Berlin.

Die Vorarbeiten zur Rationalisierung der Rustungsproduktion im Januar 1917 fuhrten zu der Erkenntnis, dass ganz Deutschland zu einer Produktionsgemeinschaft fur einen Abnehmer, die Streitkrafte , werden musste und dass hierfur grundlegende Normen, insbesondere zur Zusammenarbeit im Maschinenbauwesen, notwendig waren. Die zur folgenden Grundung des DIN fuhrende Initiative ging deshalb vom ?Koniglichen Fabrikationsburo fur Artillerie (Fabo-A)“ in Berlin aus.

Das DIN im Deutschen Reich wurde im Mai 1917 als ?Normalienauschuß fur den Maschinenbau“ gegrundet mit der Aufgabe, die wichtigsten Maschinenelemente zu vereinheitlichen. Am 22. Dezember 1917 erfolgte die Umbenennung zum ?Normenausschuß der deutschen Industrie“ (NADI). Die Arbeitsergebnisse des NADI waren die ?Deutschen Industrie-Normen“ (zuerst als ?DI-Norm“, aber bald als ?DIN“ abgekurzt). Die erste Norm ? DI-Norm 1 ? erschien am 1. Marz 1918 und legte Maße und Werkstoffe fur Kegelstifte fest. [8] Seit 1920 ist das DIN ein eingetragener Verein und 1922 wurde die fur den Verbraucher wohl bekannteste Norm DIN 476 Papierformate (zum Beispiel DIN A 4) veroffentlicht. Im deutschen Alltag vertraut ist ebenfalls die Normschrift auf den Verkehrsschildern DIN 1451 , die als Schrift umgangssprachlich kurz die DIN genannt wird.

Im Jahr 1926 wurde das DIN von Normenausschuß der deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuß (kurz DNA ) umbenannt, denn bereits in den 1920er-Jahren hatte die Normung im Reich das engere Gebiet der Industrie uberschritten. Aus demselben Grund versuchte der DNA, die Abkurzung ?DIN“ mit ?Das Ist Norm“ zu belegen, um ?Deutsche Industrie-Norm“ abzulosen. Allerdings konnte sich dieser Begriff in der Offentlichkeit nicht durchsetzen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg genehmigte der Alliierte Kontrollrat 1946 dem DIN die Wiederaufnahme seiner Tatigkeit. Im selben Jahr wurde in Uerdingen eine weitere Geschaftsstelle gegrundet, die 1950 nach Koln verlegt wurde. [9] Das DIN wurde Ende 1951 Mitglied in der Internationalen Organisation fur Standardisierungen ( ISO ) mit dem Anspruch, alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein. Als solcher wurde es 1954 in den ISO-Rat gewahlt. [10]

Im Mai 1975 (kurz vor Schließen des Normenvertrages , siehe unten) anderten sich der Name der Organisation und der ihrer Arbeitsergebnisse erneut. Seitdem heißt die Organisation ?DIN Deutsches Institut fur Normung e. V.“, und die Arbeitsergebnisse sind die ?Deutschen Normen“ oder ?DIN-Normen“.

Am 5. Juni 1975 unterzeichneten das DIN Deutsches Institut fur Normung e. V. und die Bundesrepublik Deutschland den Normenvertrag . [11] Dadurch wurde dem DIN eine erhebliche offentliche Anerkennung zuteil, denn die Bundesrepublik verpflichtete sich, sich bei einschlagigen Fragen und Aufgaben, die vom Staat gestellt werden, ausschließlich an ihn zu wenden. Ebenso ausschließlich empfiehlt die Bundesrepublik fur internationale Normungsarbeit nur das DIN. Im Gegenzug machte das DIN seine bisher nach innen geltenden Grundprinzipien (DIN 820) offentlich verbindlich und verpflichtete sich, vom Staat angeregte Normungsaufgaben nicht nur aufzugreifen, sondern sie bevorzugt zu behandeln. Infolge des mit dem Vertrag eingebrachten offentlichen Interesses entstanden beim DIN die Kommissionen fur Sicherheitstechnik und fur Umweltschutz und der Verbraucherrat . Entgegen einer verbreiteten Auffassung blieb das DIN eine unabhangige nicht-staatliche Organisation. Die Bundesrepublik hat kein Weisungsrecht zur Arbeit des DIN erhalten, hat aber auch keinen Teil ihrer eigenen Hoheit an das DIN abgegeben.

Das Gegenstuck zur DIN-Norm war in der DDR die TGL , die anfanglich weitgehend auf den DIN-Normen beruhte, spater verstarkt RGW -Standards berucksichtigte. Die ost-/westdeutsche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung ließ stark nach, nachdem die DDR-Regierung die DIN-Geschaftsstellen in Ost-Berlin , Jena und Ilmenau 1961 geschlossen hatte. Seit der 1990 erfolgten Auflosung des Amtes fur Standardisierung, Messwesen und Warenprufung (ASMW) der DDR ist das DIN wieder fur die Normungsarbeit in ganz Deutschland zustandig.

Heute ist die Normungsarbeit zunehmend europaisch und international gepragt: Nur noch 15 % aller Normungsprojekte sind rein nationaler Natur.

2007 ist DIN durch kontroverse Entscheidungen fur das groß geschriebene ß ( Versal-ß ) [12] sowie fur den von Microsoft eingefuhrten Dokumentenstandard Office Open XML [13] aufgefallen.

DIN Software GmbH [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

1988 wurde die DIN Software GmbH mit dem Zweck der Beschaffung, Erstellung und Vertrieb von zertifizierten Dateien und Programmen auf maschinenlesbaren Datentragern im Bereich Technik, insbesondere zur Herstellung DIN-normgerechter Erzeugnisse und Anwendungen DIN-genormter Verfahren gegrundet. Die Grundung wurde von vier Gesellschaftern ( DIN , Verband der Automobilindustrie , VDMA und ZVEI ) getragen. Seit 1993 ist die DIN Software GmbH ein 100-prozentiges Tochterunternehmen von DIN. Anfanglich bestanden die Hauptprodukte aus CAD-Normteiledaten zur Anwendung in Konstruktionsprogrammen. Die Daten der Normteile wurden aus Normen entnommen und um Metadaten der Datenbank des Deutschen Informationszentrums fur technische Regeln (DITR) erweitert. Ebenfalls seit Beginn der DIN Software GmbH wurden EDIFACT-Normdateien angeboten.

Die bisher hierarchische Struktur der DITR-Datenbank wurde 1996 durch eine relationale Datenbank abgelost. Die DITR-Datenbank wurde ab dem Jahr 2000 zudem als Masterdatenbank von DIN, Beuth Verlag und DIN Software GmbH fur Norm - und Dokumentennachweise benutzt. Im Jahr 1989 wurde der Benutzerfachausschuss des Deutschen Informationszentrums fur technische Regeln (heute der DIN Software GmbH) gegrundet. Er war und ist ein Bindeglied zwischen den Nutzern von Informationsprodukten oder -dienstleistungen aus der DITR-Datenbank und dem Hersteller. 2003 ubernahm die DIN Software GmbH das vom DIN betriebene Deutsche Informationszentrum fur technische Regeln und die DITR-Datenbank einschließlich der elektronischen Volltextarchive fur das technische Recht.

Normen in der Rechtsordnung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

?Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie konnen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zuruckbleiben.“

? BGH, Urteil vom 14. Mai 1998, Az. VII ZR 184/97, Volltext = BGHZ  139, 16. [14]

DIN-Normen bilden einen Maßstab fur einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsatzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Vertragen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Burger von rechtlichen Detailregelungen.

Auch in den Fallen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall wegen Sachmangeln (Kauf- und Werkvertragsrecht) als Entscheidungshilfe. Hierbei besteht grundsatzlich die Vermutung, dass die DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine solche Vermutung kann dennoch erschuttert oder widerlegt werden, etwa wenn erst ein unfertiger Normentwurf besteht oder durch ein Sachverstandigengutachten . [14]

Urheberrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

DIN-Normen sind schopferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz . Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestatigt. DIN-Normen durfen deshalb nicht ohne Zustimmung des Deutschen Instituts fur Normung e. V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfaltigt und verbreitet oder im Internet offentlich zuganglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts gelten aber auch fur die Normen. So durfen z. B. einzelne Norm-Blatter fur private Zwecke auf Papier kopiert werden ( § 53 UrhG), und es gilt kein Urheberrecht fur vom Gesetzgeber abgedruckte Normen ( amtliche Werke ). Fur amtlich in Bezug genommene und in Gesetzen abgedruckte technische Regeln gelten nach § 5 Abs. 3 UrhG folgende Ausnahmen:

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsatze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das Gleiche gilt fur andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veroffentlicht worden sind, mit der Einschrankung, dass die Bestimmungen uber Anderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absatze 1 und 2 nicht beruhrt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfaltigung und Verbreitung einzuraumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfaltigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einraumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.

Die Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen (IDIN) hat im Jahr 2003 vergeblich versucht, die Einfugung des Absatzes 3 zu verhindern. Kritisiert wurde, dass vom Staat fur verbindlich erklarte Normen nicht gemeinfrei sind, also gekauft werden mussen, außer sie sind als Volltext in einer amtlichen Bekanntmachung enthalten. [15]

Fur vier EN-Normen, die als DIN-EN-Normen kostenpflichtig bei DIN Media erhaltlich sind, [16] [17] [18] [19] entschied der Europaische Gerichtshof (EuGH) am 5. Marz 2024 in der Malamud-Entscheidung , dass diese kostenlos zur Verfugung gestellt werden mussen, da diese Normen Teile des Europaischen Unionsrechts sind. [20]

Ehrungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Institut vergibt verschiedene Ehrungen an ?Personlichkeiten, die sich in herausragender Weise um die Normung verdient gemacht und auf diesem Gebiet Besonderes geleistet haben“. [21]

Waldemar-Hellmich-Kreis [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Waldemar-Hellmich-Kreis wurde 1957 gegrundet und ist der Ehrensenat des DIN Deutsches Institut fur Normung. Anlasslich seines 40-jahrigen Bestehens hat das DIN ihn zur Erinnerung an seinen Begrunder Waldemar Hellmich und zur Ehrung von Personlichkeiten, die sich in ihrer beruflichen Tatigkeit auf dem Gebiet der Normung verdient gemacht haben, eingefuhrt. Er soll die Tradition des DIN pflegen und durch Empfehlungen zur lebendigen Weiterentwicklung der Normungsarbeit beitragen. Die Mitglieder des Kreises werden vom Prasidium des DIN berufen. Als sichtbares Zeichen der Zugehorigkeit zum Waldemar-Hellmich-Kreis dient eine Anstecknadel, die die Papierformate darstellt. Die Mitgliederzahl des Kreises wird auf 50 beschrankt. [22]

DIN-Ehrenring [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Ehrenring wurde bis 2020 vergeben. Trager des Ringes wurden gleichzeitig Mitglieder des Waldemar-Hellmich-Kreises. Er war bis 2020 die hochste vergebene Ehrung. [23]

Beuth-Denkmunze [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Denkmunze wurde bis 2023 an Personen verliehen, die in der Normung mitgewirkt haben. Sie wurde 1981 anlasslich des 200ten Jahrestages der Geburt von Peter Beuth neuaufgelegt und geht zuruck auf die Denkmunze des Vereins zur Beforderung des Gewerbefleißes in Preußen aus dem Jahr 1846, die fur herausragende technische Leistungen verliehen wurde. [24]

DIN-Exzellenz-Preis [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Preis ist seit 2023 fur besonders verdiente Expertinnen und Experten vorgesehen, die in der Normung mitarbeiten oder mitgearbeitet haben. Sichtbares Zeichen ist eine Anstecknadel. [25]

Kritik [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

DIN-Normen werden kritisiert, sie seien industriefreundlich und dienten dem Wohl der Industrie mehr als dem Allgemeinwohl. Beispielsweise wurde in einem Bericht des NDR der ?praxisfremde Brandschachttest“ der DIN 4102 hinterfragt. Dem Bericht zufolge schmilzt das beim Prufverfahren als schmaler hoher Stab eingespannte Polystyrol nach oben hin ab und entfernt sich dadurch von der Hitze- oder Brandquelle (Zundbrenner und abgetropftes (Poly)styrol), wodurch das Prufverfahren so aufgebaut sei, dass es dem von der Industrie gewunschten Ergebnis, die Nichtbrennbarkeit von Polystyrol und fehlende Brandweiterleitung zu beweisen, entgegenkomme. [26] Siehe dazu das Kapitel Brandverhalten im Artikel Warmedammverbundsystem .

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Liste der DIN-Normen
  • DQS , Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, eine Beteiligungsgesellschaft des DIN

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Rudolf Muschalla: Zur Vorgeschichte der technischen Normung (= DIN-Normungskunde 29). Herausgegeben von DIN Deutsches Institut fur Normung e. V. Beuth, Berlin u. a. 1992, ISBN 3-410-12565-5 .
  • Albrecht Geuther: 75 Jahre DIN. 1917 bis 1992. Berichtsband (= DIN-Normungskunde 31). Herausgegeben von DIN Deutsches Institut fur Normung e. V. Beuth, Berlin u. a. 1993, ISBN 3-410-12889-1 .
  • Josef Falke: Rechtliche Aspekte der technischen Normung in der Bundesrepublik Deutschland. Zentrum fur Europaische Rechtspolitik an der Universitat Bremen, Bremen 1999.
  • DIN, Deutsches Institut fur Normung e. V. (Hrsg.): Gesamtwirtschaftlicher Nutzen der Normung. Zusammenfassung der Ergebnisse. Wissenschaftlicher Endbericht mit praktischen Beispielen ?Executive Summary“. Beuth, Berlin u. a. 2000, ISBN 3-410-14856-6 .
  • DIN, Deutsches Institut fur Normung e. V. (Hrsg.): Grundlagen der Normungsarbeit des DIN (= DIN-Normenheft 10). 7., geanderte Auflage. Beuth, Berlin u. a. 2001, ISBN 3-410-14873-6 .
  • Torsten Bahke, Ulrich Blum, Gisela Eickhoff (Hrsg.): Normen und Wettbewerb. Beuth, Berlin u. a. 2002, ISBN 3-410-15478-7 .
  • Hauff: DIN-Mitteilungen + elektronorm 58.1979, Nr. 12, S. 744?748 und DIN-Mitteilungen + elektronorm 64.1985, Nr. 1, S. 18?25.
  • DIN-Mitteilungen + elektronorm 64.1985, Nr. 2, S. 63?66.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Deutsches Institut fur Normung  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: DIN  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Normen vor Ort einsehen. In: beuth.de. Abgerufen am 25. August 2023 .
  2. VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss. Wir uber uns. Verein Deutscher Ingenieure, abgerufen am 20. Dezember 2018 .
  3. DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE). Abgerufen am 18. Juni 2021 .
  4. a b DIN Normenausschusse. Abgerufen am 18. Juni 2021 .
  5. a b c d DIN - Finanzierung der Normungsarbeit. DIN Deutsches Institut fur Normung e. V., abgerufen am 5. Juni 2024 .
  6. a b DIN ? Finanzierung der Normung und Standardisierung. DIN Deutsches Institut fur Normung e. V., Mai 2019, archiviert vom Original am 11. Juli 2019 ; abgerufen am 11. Juli 2019 .
  7. Vorteile einer DIN-Mitgliedschaft. DIN Deutsches Institut fur Normung e. V., abgerufen am 11. Juli 2019 .
  8. Vor 95 Jahren erschien die erste deutsche Norm. In: Pressemitteilung. Deutsches Institut fur Normung e. V., 1. Marz 2013, archiviert vom Original am 23. September 2019 ; abgerufen am 23. September 2019 .
  9. Thomas Wolker: Die Geschichte des DIN Deutsches Institut fur Normung e. V. Hrsg.: Deutsches Institut fur Normung e. V., Albrecht Geuther. Beuth Verlag, Berlin 1992, ISBN 3-410-12889-1 , S.   116 .
  10. Thomas Wolker: Die Geschichte des DIN Deutsches Institut fur Normung e. V. Hrsg.: Deutsches Institut fur Normung e. V., Albrecht Geuther. Beuth Verlag, Berlin 1992, ISBN 3-410-12889-1 , S.   118 .
  11. DIN: Kolloquium 30 Jahre Partnerschaft DIN - Bundesrepublik , mehrere einschlagige Vortrage ( Memento vom 28. November 2008 im Internet Archive ) (PDF; 1,3 MB).
  12. ISO-Arbeitsgruppe schlagt Unicode mit "ß" als Großbuchstaben vor ? heise online. In: heise.de. 15. Mai 2007, abgerufen am 2. Marz 2015 .
  13. DIN sagt "Ja" zu Microsofts Dokumentenformat OpenXML ? heise open. In: heise.de. 22. August 2007, abgerufen am 2. Marz 2015 .
  14. a b BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 ( Memento vom 5. Marz 2016 im Internet Archive ), Az. VII ZR 184/97, Volltext = BGHZ  139, 16.
  15. Erweiterung des Urheberschutzes ist umstritten. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, 29. Januar 2003, abgerufen am 17. Juli 2023 .
  16. DIN EN 71-4:2013-05. In: dinmedia.de. DIN Media GmbH, abgerufen am 4. Mai 2024 (Kostenpflichtig).
  17. DIN EN 71-5:2015-12. In: dinmedia.de. DIN Media GmbH, abgerufen am 4. Mai 2024 (Kostenpflichtig).
  18. DIN EN 71-12:2013-07. In: dinmedia.de. DIN Media GmbH, abgerufen am 4. Mai 2024 (Kostenpflichtig).
  19. DIN EN 12472:2006-03; Deutsche Fassung der EN 12472:2005. In: dinmedia.de. DIN Media GmbH, abgerufen am 9. Mai 2024 (Kostenpflichtig).
  20. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 5. Marz 2024(*) ?Rechtsmittel ? Zugang zu Dokumenten der Organe der Europaischen Union ? Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ? Art. 4 Abs. 2 ? Ausnahmen ? Verweigerung des Zugangs zu einem Dokument, durch dessen Verbreitung der Schutz der geschaftlichen Interessen einer naturlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, beeintrachtigt wurde ? Uberwiegendes offentliches Interesse an der Verbreitung ? Vom Europaischen Komitee fur Normung (CEN) angenommene harmonisierte Normen ? Urheberrechtlicher Schutz ? Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit ? Grundsatz der Transparenz ? Grundsatz der Offenheit ? Grundsatz des guten Regierens“ In der Rechtssache C?588/21 P}. In: curia.europa.eu. Europaischer Gerichtshof (EuGH), 5. Marz 2024, abgerufen am 1. Mai 2024 .
  21. Ehrungen. In: din.de. DIN e. V., 2023, abgerufen am 10. Juli 2023 .
  22. DIN.de, Waldemar-Hellmich-Kreis , abgerufen am 13. Marz 2020.
  23. DIN-Ehrenring. In: din.de. DIN e. V., 2023, abgerufen am 10. Juli 2023 .
  24. Beuth-Denkmunze. In: din.de. DIN e. V., 2023, abgerufen am 10. Juli 2023 .
  25. DIN-Exzellenz-Preis. In: din.de. DIN e. V., 2023, abgerufen am 10. Juli 2023 .
  26. Guven Purtul, Christian Kossin: Warmedammung ? Der Wahnsinn geht weiter . ( Memento vom 12. Mai 2012 im Internet Archive ) NDR -Reportage, Sendereihe 45 Min , Teil II, Erstausstrahlung am 26. November 2012, 21:00 Uhr.